Bedürftigkeitsbescheinigung

Josef Weber
Ich suche eine zweisprachige ( Deutsch-Englisch) Vorlage für eine Bedürftigkeitsbescheinigung um diese von den philippinischen Behörden abgezeichnet beim deutschen Finanzamt vorzulegen.
Wer kann mir helfen.

Josef Weber
diver100
quote:
Original von Josef Weber
Ich suche eine zweisprachige ( Deutsch-Englisch) Vorlage für eine Bedürftigkeitsbescheinigung um diese von den philippinischen Behörden abgezeichnet beim deutschen Finanzamt vorzulegen.
Wer kann mir helfen.

Josef Weber



guckst du hier:


http://www.philippinenforum.net/jgs_db.p...at&katid=9&sid=
hey joe
Ich habe das als Vordruck (deutsch und englisch) bei meinem Finanzamt bekommen. Frag doch mal bei Deinem nach.
sts
wieviel prozent ist diese absetzbar ?
BSP: habe 1000 euro überwiesen.
diver100
wenn ich noch richtig informiert bin, ist der höchstbetrag pro unterstützter person 1900€. davon gibt es ungefähr ein drittel zurück.
tbs
quote:
Original von sts
wieviel prozent ist diese absetzbar ?
BSP: habe 1000 euro überwiesen.

Die Philippinen fallen seit 01.01.2004 in die Ländergruppe 4 und somit können nur noch 25% pro Person und max 1.920 EUR /Jahr geldend gemacht werden.

Als bedürftige Personen gelden die Eltern und Kinder des Ehegatten.

tbs

Quelle
franky_23
quote:
Original von diver100
wenn ich noch richtig informiert bin, ist der höchstbetrag pro unterstützter person 1900€. davon gibt es ungefähr ein drittel zurück.


Rückzahlung richtet sich nach deinem individuellen Steuersatz (Spitzensteuersatz) bei 20 % eben 20% bei 40 eben 40%, wenn du unter dem Existenzminimum liegst einfach vergessen um evt. noch blöde Fragen zu umgehen wo man das Geld herhat.
Asterix
quote:
Original von Josef Weber
Ich suche eine zweisprachige ( Deutsch-Englisch) Vorlage für eine Bedürftigkeitsbescheinigung um diese von den philippinischen Behörden abgezeichnet beim deutschen Finanzamt vorzulegen.
Wer kann mir helfen.

Josef Weber


Hallo Josef Weber,

hier in ---> Deutsch-Englisch

Gruß Asterix
coco-loco
Reicht den die Bedürftigkeitsbescheinigung bei euch aus.Bei meinem
Finanzamt verlangt man noch die Kontoauszüge der Philippinischen Bank,wo meine Schwiegermutter das Konto hat.Und das alles ins Deutsche übersetzt.
franky_23
quote:
Original von coco-loco
Reicht den die Bedürftigkeitsbescheinigung bei euch aus.Bei meinem
Finanzamt verlangt man noch die Kontoauszüge der Philippinischen Bank,wo meine Schwiegermutter das Konto hat.Und das alles ins Deutsche übersetzt.


??? das ist ungewöhnlich. Weshalb dann die Bescheinigung, das wäre ja doppelt gemoppelt. Überweist du per Auslandsüberweisung? das müsste doch reichen, oder per Western Union, da müssten dann die Belege reichen.

Von einer anderen Person einen Kontoauszug??? Dazu hat das Finanzamt das Recht? Das verstößt nach meiner Ansicht gegen den Datenschutz.
coco-loco
Wir hatten das Geld immer mit RCBC überwiesen.Seit einiger Zeit machen wir das aber mit WU oder Ria.
franky_23
Western Union ist doch teurer.

Schreib einfach dem Finananzamt, dass mit der Bedürftigkeitsbescheinigung und den vorglegten Überweisungsquittungen aus D du deine Belegpflicht als erfüllt ansiehst.

Alles weitere wäre erstens datenrechtlich Problematisch. z.B. die Vorlage von fremden Kontoauszügen, ... auch die Quittungen in D sind Beleg genug. Entscheidend ist, dass der Betrag überwiesen wurde, dafür reichen die dt. Belege. Was der Adressat damit macht ist die freie Entscheidung des Empfängers .
coco-loco
Bei letzten mal hatte ich die Bescheinigung mit Belegen eingereicht.Wurde mit dem hinweis auf fehlende Kontoauszüge abgewiesen.Einspruch war erfolglos.FA weißt darauf hin,daß man ja Klagen könnte gegen die Ablehnung.
franky_23
quote:
Original von coco-loco
Bei letzten mal hatte ich die Bescheinigung mit Belegen eingereicht.Wurde mit dem hinweis auf fehlende Kontoauszüge abgewiesen.Einspruch war erfolglos.FA weißt darauf hin,daß man ja Klagen könnte gegen die Ablehnung.


DAnn muss man halt klagen, wenn man die Belege nciht bringen kann oder will. Denn jeder Finanzbeamte hat da einfach die Option dies selbst einzuschätzen.
andy74th
coco-loco wenn er es abllehnt soll er dr halt schriftlich genau begründen wesshalb, weise ihn einfach vorher darauf hin das er Daten dritter nicht einsehen darf ohne deren Genehmigung dazu.
[Ironie]
Er kann deine Familie ja mal besuchen um nachzufragen und direkt 100 Euro mitnehmen damit du Überweisungsgebühren sparst [/Ironie]
Asterix
quote:
Original von coco-loco
Reicht den die Bedürftigkeitsbescheinigung bei euch aus.Bei meinem
Finanzamt verlangt man noch die Kontoauszüge der Philippinischen Bank,wo meine Schwiegermutter das Konto hat.Und das alles ins Deutsche übersetzt.


Hallo,

ist doch ganz klar geregelt!


quote:
Original vom Bundesfinanzministerium

Feststellungslast / Beweisgrundsätze / Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige trägt nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Beweisgrund-sätzen für Steuerermäßigungen die objektive Beweislast (Feststellungslast). Bei Sachver-halten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher Beweismittel bemühen (§ 90 Abs. 2 AO). Danach trifft den Steuerpflichtigen bei der Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse eine Pflicht zur Beweisvorsorge. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass Geldbeträge des Steuerpflichtigen tatsächlich verwendet worden und an den Unterhaltsempfänger gelangt sind. Der Steuerpflichtige muss, wenn er seine Aufwendungen steuerlich geltend machen will, dafür Sorge tragen, dass sichere und leicht nachprüfbare Belege oder Bescheinigungen vorliegen, die den Zugang und Abfluss der Geldbeträge erkennen lassen. Eigenerklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind allein keine ausreichenden Mittel zur Glaubhaftmachung (BFH-Urteil vom 03.06.1987, BStBl II S. 675). Unterlagen in ausländischer Sprache ist eine deutsche Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher, ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische) Dienststelle beizufügen. Hierfür anfallende Aufwendungen sind keine Unterhaltsaufwendungen.


Gruß Asterix
Chumsee
hallo josef werner,
war selbst am freitag, 26.06.08 beim finanzamt und habe meinen
antrag abgegeben.
bisher hat für den unterhalt dortiger kinder eine bescheinigung der
citahall gereicht, daß sie arbeitslos sind und keinerlei unterstützung
von der RP erhalten, diese dann mit beglaubigter übersetzung vor-
gelegt.
seit 2007 jedoch will das FA vorgeschriebene vorderucke vorgelegt
haben, die über das internet gezogen werden konnen.
unter w.w.w.bundesfinanzministerium.de suchst du dann die
unterhaltsbescheinigung, die es angeblich sogar für Tagalog geben
soll, aber zumindest in englisch-deutsch.
ich selbst war noch nicht drin um mich zu überzeugen, wünsche
dir aber viel glück bei der suche.
chumsee
bernhard jurga