Rechtsvorschriften zur Visumserstellung

  • Auswahl der Rechtsvorschriften zur Visumserstellung

    * Schengener Durchführungsübereinkommen Link(Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen)
    * Visakodex Verordnung Link(EG) 810/2009 vom 13.07.2009
    * Schengener Grenzkodex Verordnung Link(EG) Nr. 562/2006 vom 15.03.2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
    * Aufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004, Link( I, Nr. 41, S.1952)
    * Aufenthaltsverordnung Link(AufenthV) vom 25. November 2004 ( I, Nr. 62, S. 2945)
    * Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Link des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft L 81/1 vom 21. März 2001)
    * in der jeweis aktuellen Fassung
    * Verordnung (EG) Nr. 453/2003 Link des Rates vom 6. März 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
    * Verordnung (EG) Nr. 1932/2006 Link des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
    * Verordnung (EG) Nr. 1244/2009 Link des Rates vom 30. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
    * Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern Link vom 30. Juli 2004 (FreizügigkeitsG/EU) ( I, Nr. 41, S.1986)
    * Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV) Link vom 22. November 2004 ( I, Nr. 62, S. 2937)


    Die genannten Bundesgesetzblätter können beim Verlag des Bundesgesetzblattes, Postfach 13 20, 53003 Bonn, die Gemeinsamen Ministerialblätter können durch den Carl Heymanns Verlag KG, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln, oder durch den Buchhandel bezogen werden. Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft ist beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft, L-2985 Luxemburg, erhältlich.



    Stand 31.01.2011


    (Informationstext des Auswärtigen Amtes)

Teilen