Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:
Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsbefugnis,
Aufenthaltserlaubnis und
Aufenthaltsberechtigung.
Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt. Für die aktuelle Rechtslage → Hauptartikel Aufenthaltsstatus (Deutschland) und Aufenthaltstitel.
1 Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsgenehmigung