Einkünfte von Deutschen auf den Philippines und Steuer?

  • Zitat

    Original von Iloilo
    und im Hinweis auf: Rente mit 67 und ann auf die PH?
    wird auch absolut nichts über Steuern geschrieben.


    Na dann schreib doch was dazu :D


    Mir gehts nur darum, das die verschiedenen Themen logisch zusammengehören und die Informationen soweit wie möglich zusammenzufassen.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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  • Hallo,


    hier habe ich zum selber nachlesen, das von kaunlaran angführte Dokument, in PDF Format :


    [URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/dba/097,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 22. Juli 1983[/URL]


    Quelle ist das Bundesfinanzministerium


    Gruß Asterix


  • In diesem Fall bist Du weiterhin unbeschraenkt steuerpflichtig, d. h. Deine gesamten Einkuenfte (aus D und RP) sind zunaechst einmal dem deutschen FA zu erklaeren.
    Dieses prueft dann, ob die Einkuenfte aus Deinem Betrieb in den Phil. nach den Vorschriften des DBA den Phil. zuzurechnen und damit in Deutschland steuerfrei sind. Eine einfache Antwort darauf ist nicht moeglich, weil zunaechst die Art der Einkuenfte (gewerblich oder selbstaendig) festgestellt werden muss. Geht man von dem wahrscheinlicheren Fall der gewerblichen Taetigkeit aus (Dein Steuerbescheid wies bisher "Einkuenfte aus Gewerbebetrieb aus), so sind diese Einkuenfte gem. Art. 7 Abs. 1 DBA Phil. in den Phil. zu versteuern und unterliegen in D. dem Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhoehen Deinen persoenlichen Steuersatz in D., soweit Du hier noch weitere - hier stpfl. - Einkuenfte hast.


    Die Leistungserbringung an Dein vormaliges Unternehmen fuehrt zu keinen Schwierigkeiten, soweit die berechneten Preise ueblich sind. Du versteuerst den Gewinn aus Deinem Unternehmen auf den Phil., Dein Junior hat in D. entsprechende Aufwendungen. Ist das FA jedoch der Auffassung, dass es sich bei den von Dir berechneten Preise nicht um sog. marktuebliche Preise handelt, haettest Du bzw. Dein Junior ein ziemliches Problem. Und beachte immer: Bei Auslandssachverhalten ist nicht das FA, sondern bist Du nachweispflichtig, d. h. Du bzw. Dein Junior muessen beweisen, dass die aus den Phil. berechneten Preise marktueblich sind.


    Zum Thema Wohnsitzverlegung bzw. Abmeldung:
    Eine Abmeldung bei der Gemeinde ist steuerrechtlich vollkommen unbeachtlich. Wichtig ist, dass man hier ueber keinen Wohnsitz verfuegt. Wer auf die Phil. zieht, aber im Haus seines Kindes ein Zimmer hat, in dem seine Sachen und eine Schlafgelegenheit sind, kann sich hundertmal abmelden. Er hat weiterhin seinen Wohnsitz hier und ist unbeschraenkt stpfl, auch wenn der Ort nur an wenigen Tagen im Jahr (Urlaub) aufgesucht wird.


    Wer mir nicht glaubt, kann sich gerne an Boris Becker wenden. Auch der glaubte, mit seiner Abmeldung nach Monaco besonders klug gewesen zu sein und hatte seine Schlafgelegenheit in D. vergessen.


    Nur ein vollstaendiger Abbruch aller Verbindungen nach D. gewaehrleistet, dass man hier nur als beschraenkt stpfl. angesehen wird.

  • Zitat

    Originally posted by kaunlaran
    Nur ein vollstaendiger Abbruch aller Verbindungen nach D. gewaehrleistet, dass man hier nur als beschraenkt stpfl. angesehen wird.


    Hallo kaunlaran,
    interessante und klare Anmerkungen von Dir.


    Die Frage bezog sich auch auf deutsche Renten, ob die tangiert werden in Bezug auf Abzuege, wenn man auf den Philippinen wohnt. Wie ist Deine Einschaetzung dazu?


    Gruß
    amor-1011

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    Zum Thema Wohnsitzverlegung bzw. Abmeldung:
    Eine Abmeldung bei der Gemeinde ist steuerrechtlich vollkommen unbeachtlich. Wichtig ist, dass man hier ueber keinen Wohnsitz verfuegt. Wer auf die Phil. zieht, aber im Haus seines Kindes ein Zimmer hat, in dem seine Sachen und eine Schlafgelegenheit sind, kann sich hundertmal abmelden. Er hat weiterhin seinen Wohnsitz hier und ist unbeschraenkt stpfl, auch wenn der Ort nur an wenigen Tagen im Jahr (Urlaub) aufgesucht wird.


    Das stimmt aber leider nicht. Ich habe mich gerade darüber neulich mit einem Bekannten unterhalten, der seinen kompletten Hausstand bei seinem Bruder im Nebenhaus aufgebaut hat, komplett mit allem drum und dran und trotzdem nicht in Deutschland gemeldet und steuerpflichtig ist. Angemeldet ist man erst dann, wenn man in einem Einwohnermeldetamt gemeldet ist. Allein die Tatsache ein Deutscher zu sein und seine Klamotten irgendwo untergestellt zu haben, reichen nicht.


    Beckers Problem war ein anderes, er hatte nämlich in Deutschland auch eine Wohnung und konnte nicht zählen, denn damals gab es noch die 180 Tage Regelung. Die ist auch gekippt und jetzt sind es nur noch 90 Tage.


    tbs

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  • Hi,


    man muß seinen Wohnsitz offiziell verlegen, dh. beim Ordnungsamt (Abteilung Einwohnermeldeamt)abmelden mit Angabe des zukünftigen Wohnsitzes zB. Philippinen (hatte Asterix neulich abgebildet).


    Außerdem muß man sich beim Finanzamt abmelden, wenn man keine Einkünfte irgendeiner Art mehr hat, und legt die Abmeldebescheinigung des Ordnungsamtes vor. Dann hat man Ruhe. Alle anderen Konstruktionen sind Sondersachen und müssen einzeln betrachtet werden.


    Boris Becker hat sich bei einer Gerichtsverhandlung versprochen, weil er das Sorgerecht für seine Kinder haben wollte. Das Finanzamt war aber auch zugegen und hat seine Aussage gegen ihn benutzt.


    Als Inhaber eines deutschen Passes bekommt man ja keinen Stempel bei der Einreise in D. Die Anzahl der Tage, die man in D verbringt, ist für eine Behörde also nicht so einfach nachzuweisen. Wenn man allerdings selbst behauptet, (damals) länger als 180 Tage im Jahr in D anwesend zu sein, hat man selbst Schuld und muß ggf. Steuern nachzahlen.



    Gruß


    Benz

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)


  • Sorry tbs, da verlasse ich mich nicht auf Bekannte mit ihren Aussagen, sondern auf die entsprechenden Bestimmungen und Urteile und die sagen leider etwas ganz anderes:


    Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung (BFH-Urteil vom 14.11.1969, BStBl II 1970 S. 153). 2I. d. R. stimmen der bürgerlich-rechtliche, aufgrund einer Willenserklärung des Steuerpflichtigen von ihm selbst bestimmte Wohnsitz und der steuerlich maßgebende Wohnsitz überein. 3Deshalb können die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde im allgemeinen als Indizien dafür angesehen werden, daß der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz unter der von ihm angegebenen Anschrift begründet bzw. aufgegeben hat.


    Mit Wohnung sind die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. 2Es genügt eine bescheidene Bleibe. 3Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit.


    Es genügt, daß die Wohnung z. B. über Jahre hinweg jährlich regelmäßig zweimal zu bestimmten Zeiten über einige Wochen benutzt wird (BFH-Urteil vom 23.11.1988, BStBl II 1989 S. 182). 3Anhaltspunkte dafür können die Ausstattung und Einrichtung sein; nicht erforderlich ist, daß sich der Steuerpflichtige während einer Mindestanzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhält (BFH-Urteil vom 19.03.1997, BStBl II S. 447). (Quelle: Anwendungserlaß zur AO - Abgabenordnung).


    Die 180 Tage-Frist ist vollkommen unbeachtlich, wenn man einen Wohnsitz unterhält. Im übrigen habe ich auch nicht geschrieben, daß ein Deutscher seine Klamotten irgendwo unterstellt, sondern das er "im Haus seines Kindes ein Zimmer hat, in dem seine Sachen und eine Schlafgelegenheit sind". In diesem Fall liegt ein Wohnsitz im steuerlichen Sinne vor.


    @ Benz:
    Wenn ich "keine Einkünfte irgendeiner Art mehr" habe, dürfte sich auch kein Finanzamt mehr für mich interessieren.


    @ amor-1011:
    Bei der Frage einer Steuerpflicht der deutschen Altersrenten will ich nicht "schätzen", sondern muß erst nachlesen. Ich hoffe, mich im Laufe der Woche dazu äußern zu können.

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    Sorry tbs, da verlasse ich mich nicht auf Bekannte mit ihren Aussagen, sondern auf die entsprechenden Bestimmungen und Urteile und die sagen leider etwas ganz anderes:


    Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde entfalten allein keine unmittelbare steuerliche Wirkung (BFH-Urteil vom 14.11.1969, BStBl II 1970 S. 153). 2I. d. R. stimmen der bürgerlich-rechtliche, aufgrund einer Willenserklärung des Steuerpflichtigen von ihm selbst bestimmte Wohnsitz und der steuerlich maßgebende Wohnsitz überein. 3Deshalb können die An- und Abmeldung bei der Ordnungsbehörde im allgemeinen als Indizien dafür angesehen werden, daß der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz unter der von ihm angegebenen Anschrift begründet bzw. aufgegeben hat.


    Also ich glaube meinem Bekannten schon, da seine Firma in solchen Sachen "Erfahrung" hat.
    Außerdem hat er in Deutschland keinen Wohnsitz gemeldet, seine Postfachadresse ist am Frankfurter Flughafen und er kommt nur zu Schulungszwecken der Firma oder zum Urlaub nach Deutschland. Aus der Tatsache das er seine Klamotten bei seinem Bruder untergestellt hat, leitet sich keine steuerpflicht ab.


    tbs

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  • Zitat

    Original von tbs
    Aus der Tatsache das er seine Klamotten bei seinem Bruder untergestellt hat, leitet sich keine steuerpflicht ab.


    tbs



    vor allen dingen, woran erkennt man den, wem die klamotten den gehören?

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<



  • Hallo,


    genau so ist es bei mir auch und vielen meiner Kollegen.
    Ich bin in Deutschland nicht Steuerpflichtig seit 5 jahren bekomme ich auch keine Lohnsteuerkarte mehr vom Finanzamt zugeschickt!


    Gruß Asterix

  • Zitat

    Original von kaunlaran

    @ Benz:
    Wenn ich "keine Einkünfte irgendeiner Art mehr" habe, dürfte sich auch kein Finanzamt mehr für mich interessieren.


    Ende des Zitates



    Hi Kaularan,


    das ist faktisch richtig. Aber das kann das FA nicht von selbst wissen. Das sollte man dort "erkären" und die Abmelung danebenlegen. FA's haben nicht nur Interesse, sondern sie sind auch mißtrauisch. :D


    Ansonsten sind Deine bestens begründeten Ausführungen und gewissenhaften Recherchen sehr hilfreich, danke dafür.



    Gruß


    Benz

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

    2 Mal editiert, zuletzt von Benz ()

  • Zitat

    Originally posted by tbs
    Außerdem hat er in Deutschland keinen Wohnsitz gemeldet, seine Postfachadresse ist am Frankfurter Flughafen und er kommt nur zu Schulungszwecken der Firma oder zum Urlaub nach Deutschland. Aus der Tatsache das er seine Klamotten bei seinem Bruder untergestellt hat, leitet sich keine steuerpflicht ab.
    tbs


    Hallo tbs,
    worin sieht Dein Bekannter den Vorteil, nur eine Postfachadresse am Frankfurter Flughafen zu haben, anstatt die Adresse von seinem Bruder anzugeben, wo er noch persoenliche Sachen untergestellt hat?


    Gruss
    amor-1011

  • Zitat

    Original von amor-1011


    Hallo tbs,
    worin sieht Dein Bekannter den Vorteil, nur eine Postfachadresse am Frankfurter Flughafen zu haben, anstatt die Adresse von seinem Bruder anzugeben, wo er noch persoenliche Sachen untergestellt hat?


    Gruss
    amor-1011


    Hallo amor-1011,


    vieleicht ist er jemand der bei einer großen Deutschen Airline arbeitet, dann ist das nähmlich von dieser Firma so eingerichtet worden!!! ;)


    Gruß Asterix

  • Zitat

    Original von Asterix
    vieleicht ist er jemand der bei einer großen Deutschen Airline arbeitet, dann ist das nähmlich von dieser Firma so eingerichtet worden!!! ;)


    Jepp, so ist es.


    tbs

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  • Hallo, wir werden uns wohl endgueltig 2009 oder spaetestens 2010 auf den Philippinen niederlassen.
    Dazu habe ich noch eine Frage an Euch:
    -Gibt es mit den Philippinen und Deutschland eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen ?
    Es interessiert mich wie das mit der Steuer gehandhabt wird, wenn man sich in Visayas nieder laesst, ausschliesslich Einkommen aus Kapitalvermoegen in Deutschland generiert, sich aber kein halbes Jahr bzw. gar nicht in Deutschland aufhaelt und keinerlei zusaetzliche Renteneinkuenfte hat.
    Da muesste man doch eigentlich auf den Philippinen steuerpflichtig sein und der Fiskus darf in Dt. von den Einkuenften nichts abzwacken.
    Brauche ich dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung ?
    Wohlgemerkt, wenn die Vermoegenseinkuenfte ueber dem Steuerfreibetrag in Dt. liegt mit allen moeglichen zusaetzlichen Freibetraegen.
    Nach meinem Ermessen muessten wir dann auf den Philippinen steuerpflichtig sein, nur in den Visayas treibt das eh keiner ein.
    Sehe ich das richtig ?
    Noch NE Frage:
    - Haben die Philippinen eigentlich ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ?
    Glaube eher nicht.


    Danke schonmal fuer Eure Antworten!

    Gruß
    freedom
    --------------------------------------------

  • Hochinteressantes Thema..... bin schonmal gespannt was die `alten Hasen` dazu beitragen koennen.... Ich habe diese Thematik mal mit meiner Bank diskutiert... Dort sagte man mir das ich in dem von Dir beschriebenen Fall als `steuerlicher Auslaender`von den Kapitalertragssteuern freigestellt werde. Voraussetzung ist aber die Vorlage meiner Abmeldung aus D`land.... Ob dies auch seitens des Finanzamtes hinsichtlich des Begriffs der `Quellensteuer` so gesehen und akzeptiert wird, weiss ich bis dato leider auch nicht sicher... daher bin ich schon sehr gespannt auf die Erfahrungen, die hoffentlich noch reichlich gepostet werden....

  • Lieber freedom,


    Zitat

    Original von freedom
    - Haben die Philippinen eigentlich ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland ?


    dies wurde 2001 bei einem Staatsbesuch in Deutschland zwischen den Vertretern angeregt und mündlich zugesagt.
    Als die Angelegenheit zu DFA übergeben wurde, ist die Massnahme irgendwo bei den Akten verschwunden und untergetaucht. Seitdem spricht keiner mehr darüber. Das haben sie Philippinen verbummelt.


    Viel Erfolg bei Deiner Planung wünscht
    Sackgesicht


    Hallo,


    hier zusammengeführt!


    Gruß Asterix

    939-b93d87ea.jpg


  • Die Fundstelle des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ist am 30. 01. 07 von Asterix gepostet worden, bitte nur ein wenig noch oben scrollen.... (wer suchet, der findet und muß nicht nach Sachen fragen, die auf der gleichen Seite stehen!)


    Nach DBA (Art. 10 und 11) haben die Philippinen das Besteuerungsrecht bei Dividenden und Zinsen, wenn Du in dort ansässig bist. Allerdings kann Deutschland unter gewissen Umständen eine Quellensteuer von bis zu 15% erheben. Wie hoch Deine Zinseinkünfte sind, ist dann vollkommen unbeachtlich (auch bei 1.000.000,- ). Voraussetzung ist aber, daß die keinen Wohnsitz in Deutschland hast.


    Zinsabschlagsteuer wird nicht einbehalten:


    Dem Zinsabschlag unterliegen alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Personen, wenn die Zinszahlungen im Inland erfolgen. Steuerausländer sind vom Zinsabschlag in Deutschland ausgenommen. Für die Abstandnahme vom Zinsabschlag reicht es aus, dass das Kreditinstitut die Eigenschaft "Ausländer" aus den ihm zur Verfügung stehenden Konto- oder Depotunterlagen entnehmen kann. Entscheidend ist nicht die Nationalität, sondern die Ansässigkeit im Ausland. Diese muss gegenüber dem Kreditinstitut nachgewiesen werden. (Quelle: Haufe-Index 429141)


    Eine Nichtveranlagungsbescheinigung kannst Du nicht erhalten, weil Dein ausschließlicher Wohnsitz auf den Philippinen ist und Du somit nicht unbeschränkt steuerpflichtig bist (§ 44a EStG).

  • Danke kaunlaran,
    das sind ja phenomenale Aussichten........
    Dann koennte mir auch 2009 nichts mehr anhaben, wenn diese neue Quellensteuer (25%+++) auf Kursgewinne kommt.
    Weil ab 2009 alles nur noch liegen lassen und nicht mehr neu anlegen, bei wem soll das schon funktionieren.....
    Und der Philippinische Staat, der laest mich in Ruhe mit der Steuer wenn ich in Visayas lebe ?
    Wenn es keine Doppelbesteuerung gibt dann wird wohl auch das Dt. Finanzamt keine Mitteilung auf die Philippinen schicken oder ?
    Nicht dass da mal ploetzlich jemand von einer Philippinischen Behoerde vor meiner Haustuer steht.....


    Nie wieder eine Deutsche Steuererklaerung, das ware das absolut Schoenste was ich mir ueberhaupt vorstellen koennte.......

    Gruß
    freedom
    --------------------------------------------

    Einmal editiert, zuletzt von freedom ()


  • Die Rechtslage ab 2009 ist noch nicht bekannt. Freu Dich also nicht zu früh. Denkbar ist z. B. eine Regelung, nach der alle Zinseinnahmen und Spekulationsgewinne zunächst versteuert werden und die einbehaltene Steuer oder ein Teilbetrag dann auf Antrag erstattet werden (gibt's z. Zt. bei ausl. Dividenden).


    Hinsichtlich evtl'er Mitteilungen an die phil. Behörde (BIR) gilt Art. 27 des DBA. Es handelt sich um eine sog. "kleine Auskunftsklausel". Entsprechenden Informationen an die RP durch den deutschen Fiskus können zwar gegeben werden, jedoch erfolgt das nur in absoluten Ausnahmefällen.


    Im übrigen muß ich Dir sagen, daß Du ein Außenseiter bist: ;(


    Das "absolut Schönste, was ich mir überhaupt vorstellen könnte" sind für mich und ich glaube die meisten Mitglieder des Forums doch einige andere Sachen :D

    Einmal editiert, zuletzt von kaunlaran ()