Philippino-Pass an Europäer

  • Quote

    Original von tbs


    tbs


    Es ist aber einfacher für einen deutschen mehrere Pässe legal zu haben, als für einen Ausländer neben der eigenen die deutsche StA zu haben.


    Hm,


    jetzt überlege ich tatsächlich: Was ist denn ein Ausländer mit einem deutschen Paß??????? ?(



    Lothar


  • Ich dachte es wäre verständlich ausgedrückt. Ich meinte natürlich ehem. Ausländer :D :D


    Spaß beiseite. Es ist z.B. für einen Otto-Normal Türken nicht möglich neben der Deutschen noch die türkische StA zu besitzen, für einen gebürt. Deutschen aber einfacher eine weitere StA anzunehmen. Die Bedingungen sind nicht wirklich streng.
    - Bindung zu Verwanden in Deutschland
    - Grundbezitz


    um nur 2 zu nennen.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Ich weiss, die Deutschen dürfen leider nur einen Pass haben. Das ist Schade, denn das Gesetz benachteiligt hier eindeutig den Bürger. Aber ich will mich ja nicht einmischen.


    Hallo traduttore77,
    das stimmt nicht ganz, was du da sagst, schau mal hier:
    Auswärtiges Amt


    Kann ich eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten?


    Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ("sog. "Beibehaltungsgenehmigung") zu beantragen, bevor man die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Motive des Antragstellers berücksichtigt.
    Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Nãhere Informationen zur Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung finden Sie hier. Ausserdem können Sie sich auch an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde wenden. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für diese Beibehaltungsgenehmigung positiv abgeschlossen sein muss und Sie die Urkunde hierüber erhalten haben müssen, bevor Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen.


    Also der Traum vom 3. Pass ist noch nicht ausgeträumt 8)


    Gruß Asterix

  • [quote]Original von Asterix
    Ich weiss, die Deutschen dürfen leider nur einen Pass haben. Das ist Schade, denn das Gesetz benachteiligt hier eindeutig den Bürger. Aber ich will mich ja nicht einmischen.
    Hallo traduttore77,
    das stimmt nicht ganz, was du da sagst, schau mal hier:
    Auswärtiges Amt
    SUPPERR!
    Endlich mal vernünftiges von einem Gesetzgeber. :D


    Die deutschen Politis dürften wohl gemerkt haben, dass sie im Grunde genommen den Bürger benachteiligen.


    Ich selbst muss nur herausfinden wie ich den Philippino-Pass schnell bekommen kann.
    Saluti aus den PH-Bergen
    Piero

  • bezueglich Doppelstaatsbuergerschaft ist folgendes zu sagen:
    Es ist richtig dass Deutschland keine Doppelstaatsbuergerschaft anerkennt.
    Aber Ausnahmen bestaetigen die Regel;
    1. Wenn einem Deutschen Staatsbuerger die 2. Staatsbuergerschaft aufgezwungen wird, z.B. Heirat behaelt man die Deutsche Staatsbuergerschaft.
    Sollte man freiwillig eine andere Staatsbuergerschaft waehlen muss der Deutsche Pass und damit die Staatsbuergerschaft aufgegeben werden.


    In Deutschland richtet sich die Staatsbuergerschaft nach dem Vater.
    D.h. Im Falle Deutsch/Philippinisches Kind erhaelt dieses beide Staatsbuergerschaften. Dies aber nur bis zur Volljaehrigkeit.(18 Jahre) Dann muss sich der betreffende entscheiden welche er behalten will. Dies kann bis zu 5 Jahren verlaengert werden.
    Ich habe diese Antwort von einem Mitarbeiter der Dt. Botschaft erhalten. Ich habe dies in Deutschland nachpruefen lassen und der Sachverhalt wurde mir von dort bestaetigt.


    Pers. Anmerkung: Obwohl ich schon lange in den Philippinen lebe wuerde ich nie meine Staatsbuergerschaft aufgeben. Dafuer sind die Probleme mit einem Phil. Pass einfach zu gross
    Gruss
    Karl-Heinz

  • zur doppelten Staatbürgerschaft bei Kindern will ich noch folgendes sagen;
    Ich wußte bisher auch nicht das Kinder aus deutsch/philippinischen Ehen eine doppelte Staatbürgerschaft haben .
    Bis ich kürzlich mit meiner Tochter , 18 jahre alt ( Vater deutsch , Mutter Filipina mit mittlerweile deutschen Paß ) beim Einwohnermeldeamt zum ersten mal für sie einen Paß beantragt habe .
    Dort sagte mir die Sachbearbeiterin zu meiner Tochter sie habe die doppelte Staatsbürgerschaft und mußte daraufhin noch ein gesondertes Formular unterschreiben .
    Das bedeutet also nicht im gegensatz zum vorigen Beitrag , das die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mit dem 18. Lebensjahr endet.
    Nun frage ich mich , ob es meiner Tochter , natürlich legal , möglich ist einen Philippinischen Paß zu bekommen und ihren deutschen drüberhinaus zu behalten.
    Es würde mich freuen wenn jemand Erfahrung in dieser Richtung hat , oder sich mit der Rechtslage auskennt .
    Ich weiß zwar das es für Deutsche keine zwei Pässe geben darf , meine Frau mußte ihren auch abgeben , als sie den deutschen Paß bekam .

  • Nach der Aushändigung des Deutschen Reisepass wird der Philippische Passport von der AB eingezogen und die Philippinische Staatsbürgerschaft erlischt. Man wird daraufhin gewiesen, das man bei Beantragung einer weiteren Staatsbürgerschaft die Deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verliert.


    Bei Kindern aus einer deutsch/philippinschen Ehe ist dieses jedoch nicht der Fall, da das Kind automatisch durch Geburt beide Staatsbürgerschaften besitzt. Da das Kind deswegen keine Staatsbürgerschaft beantragen muß, kann es auch die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, soweit sind meine Informationen von der AB, als meine Ehefrau 2001 den Deutschen Pass bekam.


    Zu dem Thema sollten sich hier mal Mitglieder äußern, die täglich als Rechtsanwälte mit solchen Problemen konfrontiert werden.