Schwule Partnerschaft/ Heirat

  • Hallo zusammen,
    mein Freund und ich sind schon seit längerer Zeit zusammen und wollen nun Heiraten. Hier im Forum habe ich schon einen Beitrag dazu gelesen, nur gab es da keine besonderen Informationen. Ich habe auch die Person angeschrieben, die diesen Beitrag geschrieben hat, nur leider bisher noch keine Antwort bekommen. Inwieweit wäre eine Heirat die im Ausland geschlossen wurde in Deutschland anerkannt? Ist es nicht so, daß man hier lediglich nur eine Lebensgemeinschaft beim Standesamt anmelden kann? Ich wäre Euch für Informationen und Tipps sehr dankbar !


    Salámat


    Sunshine74

    Einmal editiert, zuletzt von Sunshine74 ()

  • Zitat

    Original von Sunshine74
    Hallo zusammen,
    mein Freund und ich sind schon seit längerer Zeit zusammen und wollen nun Heiraten. Hier im Forum habe ich schon einen Beitrag dazu gelesen, nur gab es da keine besonderen Informationen. Ich habe auch die Person angeschrieben, die diesen Beitrag geschrieben hat, nur leider bisher noch keine Antwort bekommen. Inwieweit wäre eine Heirat die im Ausland geschlossen wurde in Deutschland anerkannt? Ist es nicht so, daß man hier lediglich nur eine Lebensgemeinschaft beim Standesamt anmelden kann? Ich wäre Euch für Informationen und Tipps sehr dankbar !


    Salámat


    Sunshine74


    Ich würde an Deiner Stelle hier beim Standesamt bzw. ALB nachfragen! Denn die müßen sich damit gesetzlich auskennen, welche Regelungen für Eheschließungen für gleiche Geschlechter mit ausländischen Partner gelten.


    Gruß Papenburger

  • Zitat

    Originally posted by Sunshine74
    Hallo zusammen,
    mein Freund und ich sind schon seit längerer Zeit zusammen und wollen nun Heiraten. Hier im Forum habe ich schon einen Beitrag dazu gelesen, nur gab es da keine besonderen Informationen. Ich habe auch die Person angeschrieben, die diesen Beitrag geschrieben hat, nur leider bisher noch keine Antwort bekommen. Inwieweit wäre eine Heirat die im Ausland geschlossen wurde in Deutschland anerkannt? Ist es nicht so, daß man hier lediglich nur eine Lebensgemeinschaft beim Standesamt anmelden kann? Ich wäre Euch für Informationen und Tipps sehr dankbar !


    Salámat


    Sunshine74


    In den Philippinen kannst Du nicht heiraten, aber ich denke Du solltest mit Deinem Standesamt ueber die Moeglichkeit eines fiance visas reden.


    .

  • Zitat

    Original von Sunshine74
    Hallo zusammen,
    mein Freund und ich sind schon seit längerer Zeit zusammen und wollen nun Heiraten. Hier im Forum habe ich schon einen Beitrag dazu gelesen, nur gab es da keine besonderen Informationen. Ich habe auch die Person angeschrieben, die diesen Beitrag geschrieben hat, nur leider bisher noch keine Antwort bekommen. Inwieweit wäre eine Heirat die im Ausland geschlossen wurde in Deutschland anerkannt? Ist es nicht so, daß man hier lediglich nur eine Lebensgemeinschaft beim Standesamt anmelden kann? Ich wäre Euch für Informationen und Tipps sehr dankbar !


    Salámat


    Sunshine74


    Habe das per Zufall heute erfahren:
    Wenn dein Freund ein Ladyboy ist, dann gäbe es evtl. eine Lösung: Es gibt in Phil ein Namensänderungsgesetz gibt, das in gewissen begründeten Fällen eine Namensänderung erlaubt. Er soll sich mittels dieses Gesetzes den Namen und das Geschlecht umschreiben lassen. Wenn er dann danach offiziell eine Frau ist, kannst du ihn dann heiraten.


    Genaueres weiss ich aber leider nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Shiva ()

  • Zitat

    Originally posted by Dr. Shiva


    Habe das per Zufall heute erfahren:
    Wenn dein Freund ein Ladyboy ist, dann gäbe es evtl. eine Lösung: Es gibt in Phil ein Namensänderungsgesetz gibt, das in gewissen begründeten Fällen eine Namensänderung erlaubt. Er soll sich mittels dieses Gesetzes den Namen und das Geschlecht umschreiben lassen. Wenn er dann danach offiziell eine Frau ist, kannst du ihn dann heiraten.


    Genaueres weiss ich aber leider nicht.



    Geht aber nur nach Geschlechtsumwandlung (Thailand).



    .

  • bei uns in offenburg hat ein PH bekanter mit tourivisum vor 3 Jahren seien deutschen freund geheiratet.


    gab viel action wegen dem tourivisumm
    am ende hat es aber geklappt.


    in PH kannst du das vergessen. da geht das sicherlich nicht
    dirk

  • Hallo, wir sind auch ein deutsch-phillipinisches Männerpaar und leben seit 01.06.2007 zusammen in einer eingetragenen Partnerschaft.
    Bei uns hat es fast drei Jahre gedauert, bis alles in Sack und Tüten war. Aber es geht.
    Schick mir eine private Mail und ich gebe Dir einen Erfahrungsbericht.
    Wir sind übrigens richtige Männer und keine Tomboys oder Ladyboys...

    Nichts wissen, macht nichts. Wissen ist wissen wo`s steht...

  • Zitat

    Original von PeterN6
    Hallo, wir sind auch ein deutsch-phillipinisches Männerpaar und leben seit 01.06.2007 zusammen in einer eingetragenen Partnerschaft.
    Bei uns hat es fast drei Jahre gedauert, bis alles in Sack und Tüten war. Aber es geht.
    Schick mir eine private Mail und ich gebe Dir einen Erfahrungsbericht.
    Wir sind übrigens richtige Männer und keine Tomboys oder Ladyboys...


    Wenn das mit reinen Männern geht, dann geht das sicher auch mit einem Mann und einem Ladyboy. Ich hatte mal eine Anfrage von einem Ladyboy gekriegt, der einen europäischen Partner sucht.
    Ich war der Ansicht, dass das nicht ginge. Doch das oben zitierte Posting zeigt das Gegenteil auf.


    Was ist ein Tomboy?


    Habs in zwischen rausgefunden: Frau zu Mann Transgender/Transsexueller

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Shiva ()

  • @ all


    Vielen Dank für Eure Tipps !!!
    Wie es aussieht kann ich doch nun ein Licht am Horizont erkennen dürfen !
    Vielen Vielen Dank !


    P.s: Es handelt sich nicht um ein Ladyboy

  • PeterN6:


    Mich würde das Thema auch interessieren. Wenn ich 3 Jahre höre, dann doch hoffentlich nicht für den endgültigen Prozess, sondern mit Kennenlernen. Wir haben uns schon 2005 kennengelernt...Würde mich riesig freuen, Deinen Erfahrungsbericht zu erhalten. Danke.

  • In den Philippinen gibts natuerlich keine Homoehe oder Sex Change: SC junks petition for name, sex change. Vielleicht in California probieren - San Francisco?

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Du kannst Deinen philippinischen Freund in Deutschland "heiraten" bzw. eine Lebenspartnerschaft vor dem Standesamt Deiner Wahl in Deutschland begründen. Voraussetzung ist eine Ledigkeitsbescheinigung von Dir und Deinem philippinischen Partner und ein notarieller Vertrag hier in Deutschland, der dem Standesamt vorgelegt werden muss. Wenn Dein Freund in Deutschland ist (Besuchervisum) könnt Ihr das innerhalb 4 Wochen alles über die Bühne bringen. Wenn die Lebenspartnerschaft (die auf den Philippinien nicht anerkannt wird) hier bei dem Standesamt eingetragen ist, bekommt Dein Freund sofort eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung zunächst für ein Jahr. Nach Ablauf 2 Jahre und dann 3 Jahre. Danach kann er einen deutschen Pass beantragen. Viel Glück!

  • @ Kraus


    Vielen Dank für Deine Information. Ich habe mir das Ganze etwas komplizierter vorgestellt. Gibt es denn sonst noch irgendwelche Bedingungen die man erfüllen muss? Kannst Du mir vielleicht noch was über den notariellen Vertrag erzählen? Wie muss er aussehen bzw. was muss der Inhalt sein?


    Und das Ganze geht mit einem Besuchervisum? :yupi


    Vielen Dank nochmal


    Gruss
    Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Sunshine74 ()

  • Sunshine74:


    Kontaktiere doch - wie ich auch - einen Notar in Bayern, der macht dann alles. Alternmativ geht das Standesamt, wenn man nicht in Bayern wohnt.


    Kraus:


    Vorsicht mit dem Besuchervisum: Die Absicht eine Partnerschaft einzugehen muss nach Einreise nach D bestanden haben, d.h. es dürfen auch keine Unterkagen vorher angefordert worden sein, um den Prozess zu ermöglichen...Man möchte ja noch gut bei der ALB dastehen, nicht, dass noch Visamissbrauch unterstellt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von hallihallo ()

  • @ hallihallo


    hm,
    aber seine Ledigkeitsbescheinigung wird ja schon ein früheres Datum haben. Er muss sie ja schließlich mitbringen. Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?


    Danke auch Dir


    Gruss
    Micha

  • Hallo Micha,


    eine Ledigkeitsbescheinigung wird ja keine ausgestellt. Anstelle dieser müssen alternative Unterlagen eingereicht werden (eidesstattliche Erklärung). Ich bekomme aber selbst auch noch die Liste.


    Andere Unterlagen können online in Manila angefordert werden. Die haben dann ein Datum nach der Einreise.

  • Zitat

    Original von Sunshine74
    Hallo zusammen,
    mein Freund und ich sind schon seit längerer Zeit zusammen und wollen nun Heiraten. Hier im Forum habe ich schon einen Beitrag dazu gelesen, nur gab es da keine besonderen Informationen. Ich habe auch die Person angeschrieben, die diesen Beitrag geschrieben hat, nur leider bisher noch keine Antwort bekommen. Inwieweit wäre eine Heirat die im Ausland geschlossen wurde in Deutschland anerkannt? Ist es nicht so, daß man hier lediglich nur eine Lebensgemeinschaft beim Standesamt anmelden kann? Ich wäre Euch für Informationen und Tipps sehr dankbar !


    Salámat


    Sunshine74


    Einfach mal mit dem Beamten vom Standesamt Termin vereinbaren, es funktioniert wie normale Hetero Ehe...darf allerdings nicht vergessen, alle unterlagen vorzulegen, z.B.


    Reisepass sowie Geburtsurkunde deines zukünftiges Ehemannes (auf Deutsch übersetzt), das ,,non-marriage`` Zertifikat, (das kann man bei der Philippinischen Botschaft beantragen, und wenn die Lebenspartnerschaft schon eingetragen ist, sofort der ALB melden (telefonisch oder email) und nach Termin fragen für dessen Aufenhaltserlaubnis)


    Wenn er noch nicht in BRD ist, einfach mal ALB fragen für das ,,Fiance` Visum zu beantragen, er muss auch erst dort Deutsch Niveau 1 lernen bevor das Visum erteilt wird.


    noch weitere Fragen, ich stehe gerne zur Verfügung. Ich bin nämlich auch mit einem Deutschem in eine lebenspartnerschaft eingegangen, und bin gebürtiger Pinoy (auch Bayot), nach 3 Jahrige Aufenhalt in D habe aber Deutschen Pass.

    Erotik ist die Überwindung von Hindernissen. Das verlockendste und populärste Hindernis ist die Moral.
    Etwas Grips und etwas Herz - das sollte schon sein....

  • rue:


    Mal eine Frage: Wie sieht dieses "non-marriage certificate" aus, was steht denn da drin? Eine Ledigkeitsbescheinigung soll es ja nicht geben, zumindest nicht im Sinne einer deutschen Ledigkeitsbescheinigung...

  • Zitat

    Original von hallihallo
    rue:


    Mal eine Frage: Wie sieht dieses "non-marriage certificate" aus, was steht denn da drin? Eine Ledigkeitsbescheinigung soll es ja nicht geben, zumindest nicht im Sinne einer deutschen Ledigkeitsbescheinigung...


    @ hallihallo,
    Auf die Bescheinigung die ich von der Botschaft erhalten hatte steht dass ich noch nicht verheiratet gewesen bin , weder eine Lebenspartnerschaft noch Normale Ehe eingegangen worden sind , sowohl auf den Philippinen als auch in D. Ob wie sie das Im kurzem Zeitaufwand bestätigen werden könnten weiss ich nicht genau, wichtig dass ich die Bescheinigung bekam, und basta!
    Es ist doch noch quasi das ,, Capacity to enter Marriage`` Zertifikat, wie sie aussieht---leider kopie hatte ich nicht mehr dabei, aber doch so was wurde noch gegeben sage ich mal.


    Im übrigen, habe ich folgendes was genaue notiert welche papiere für die Eintragung benötigt werden mussen, es sind:



    Eine Bescheinigung der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde über die Vor- und Familienname, den Familienstand, den Wohnort und die Aufenhaltbeschenigung


    Eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern bzw. wenn es dieses Familienbuch nicht gibt, eine Abstammungsurkunde


    bei früherer Ehe die Abstammungsurkunde und eine beglaubigte Abschrift oder ein Auszug aus dem Familienbuch der letzten Ehe oder, falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wurde, die Heiratsurkunde.


    Sofern man vorher verheiratet war, sind alle früheren Ehen und die Art der Auflösung anzugeebn. Die Auflösung muss nachgewiesen werden. Ist die letzte Ehe nicht auf einem deutschen Standesamt geschlossen worden, ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen.


    Der Familienstand ist durch eine Bescheinigung der Botschaft nachzuweisen. diese Beschenigung dürfen in der Regel nicht alter als sechs Monate sein.


    Zusätlich muss zur Eintragung vorliegen.


    Eine Erklärung, welchen Vermögensstand man für die Partnerschaft vereinbart hat. Für die Ausgleichsgemeinschaft reicht eine einfache Erklärung vor dem Beamten bzw. Beamtin, für anderen Formen ist ein notarieller Vortrag vorzulegen.


    also, wünsche ich euch viel Erfolg dabei!


    Rue

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