Mehrwertsteuer-Rückerstattung

  • Hallo an die Expats,


    wollte mal fragen ob Ihr bei Euren Aufenthalten in Deutschland auch schon Gebrauch von der Mehrwertsteuer-Rückerstattung gemacht habt? Also zB. Kamera gekauft und am Flughafen die Mehrwertsteuer wiedergeholt. Gilt das für alle Artikel die man ausführt oder nur erst ab einem bestimmten Betrag? Ich bin ja gerade in Deutschland für ein paar Wochen und wenn ich nach Kairo zurückfliege könnte ich mir dann sogar die Steuer von der Milka-Schokolade wiederholen? :D
    Oder gilt das nicht für deutsche Bürger, auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz im EU-Ausland haben? Denn im folgenem Link ist von Touristen die Rede: http://www.germany.ru/wwwthrea…29-6470882-freetaxdeu.pdf

    :heilig:heilig:heilig

  • Hallo,


    das gilt für alle Artikel. Lass dir eine TAXFREE Bescheinigung im Kaufhaus/Händler ausstellen, solltest deinen Pass dabei haben, damit sie sehen du lebst im Ausland.
    Mein Pass ist von der DBM ausgestellt und als Wohnort steht Muntinlupa/Philippines drin.
    Die füllen ein Formular aus, welches du am Airport beim Zoll mit den gekauften Waren, egal wie viel, präsentieren musst.
    Deinen Koffer, wo eventuell Waren drin sind checkst du ein, aber sagst der Dame am Schalter das du den Koffer dem Zoll präsentieren musst. Sachen die du am Körper trägst,
    Uhr, Schmuck, Kleidung, musst du hinter der Passkontrolle präsentieren. Die Steuer bekommst du hinter der Passkontrolle wieder, oder du sendest es an eine Adresse.
    Ich habe mir immer alles am Airport in FRA wiedergeholt. Nur Bares ist wahres! :D


    Gruß Asterix


  • Ok Danke Asterix,


    da es bei mir nicht im Passport steht, daß ich nicht in Deutschland wohne (ich melde mich hier immer nur an und ab für die kurze Zeit wo ich hier bin), kann ich das dann über meine Frau laufen lassen. Nun habe ich aber noch ein paar Fragen:


    Hat denn wirklich jedes Geschäft so eine TAXFREE-Bescheinigung? Muss ich wohl sicherlich immer vorher nachfragen und wenn ich etwas im Internet bestelle, müsste ich dann auch meinen Pass(oder eben den meiner Frau) also Kopie oder gescannt mitschicken?
    Und sieht derjenige im Einreiseland an irgendeinem Stempel dann ob ich etwas bestimmtes einführe?
    Naja hauptsächlich wird es bei uns wohl nur eine Kamera und ein Blitzgerät sein, aber die 19% die man zurückbekommt sind ja schon ordentlich.

    :heilig:heilig:heilig

  • 10% - der Rest is sowas wie handling fee, der Firma, die dir das Bargeld gibt.


    Es gibt noch eine andere Moeglichkeit die vollen 19% zurueck zubekommen (so war es gang und gäbe vor den Zeiten des Tax fee coupon). Wenn man gute Kontakte zum (Online-)Haendler hat, bezahlt man erst die 19% und schickt ihm dann die Exportbestaetigung, der ueberweisst dann die MWST auf ein Konto.


    Hat der Haendler vertrauen, dass die Exportbestaetigung kommt, kann er die Ware gleich ohne MwSt verkaufen, muss aber im Problemfall die 19% an das Finanzamt abfuehren.


    In den fruehen 90ern konnte man so die abgestempelte Rechnung zurueck an den Haendler (z.B. Vbis) schicken und der hatte nach ein paar Wochen die MwSt ueberwiesen. Heute macht das keiner der grossen mehr, dafuer gibt es ja Tax free.


    Klingt kompliziert, ist es auch, lohnt sich aber bei grossen Betraegen.


    Mit dem Reisepass koennte es noch Probleme geben, kleinere Inner-Dt. Flughaefen stempeln normalerweise alles bei Checkin ab. In Muenchen wurde mir der Stempel verwehrt, mit dem Hinweis, dass ich nicht nachweislich im Ausland wohne und so nicht berechtigt bin.


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    Kleine Anekdote am Rande: in Muenchen wurde am Checkin das Gepaeck gewogen, man musste es aber selbst an den Zoll zur Kontrolle fuer Tax-Free tragen. Da ich sowieso mehr als 10kg Uebergepack hatte, konnte ich ueber diese Luecke die restlichen kg ueber den Zoll ins Flugzeug schmuggeln.

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

    2 Mal editiert, zuletzt von Colon ()

  • ich sprech zwar jetzt von oesterreich aber das ist bestimmt in deutschland genauso!


    ich hab das frueher sehr oft so gemacht weil mein damaliger pass von der botschaft in manila ausgestellt war und weil da auch wohnort manila drinnengestenden ist!


    egal wo ich da hingefahren bin ob nach bratislava oder sopron oder mosonmagyaovar da wurden die formulare auf der grenze abgestempelt und ich bin dann zurueck ins geschaeft in wien und hab die MWST zurueckbekommen. das war aber nur moeglich bei einem wert von mehr asl 1000 schilling! am flughafen konnte man galub ich auch cash bekommen aber ich hab das immer im geschaeft gemacht wo ich eingekauft habe.



    mfg


    beachcomber

  • Ich nehme auch öfters Elektronik und Digicams nach Manila mit.


    Der Empfänger mit ausländischer Anschrift muss bei der Ausfuhr, egal ob an der deutschen Grenze oder am Flughafen, persönlich anwesend sein.


    Ich habe bei Media Markt die Firmen Adresse meines Stiefsohnes speicher lassen und lassen mir dann eine Rechnung von denen geben. Dies wird beim Zoll akeptiert. Wenn ich dann zurück bin, gehe ich wieder zu MM und hole die Steuer.


    Es hat keiner nach einer Gewerbeanmeldung und ob die Firma exisistiert dort gefragt lol


    hegauner25

  • Ganz bloed gefragt: Gibt der wirklich MM die Steuer zurueck? Geht man da einfach zur Kasse?

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    Sollte die Aussage weiterhelfen oder gar richtig sein, bitte ich um ein ++

  • Hallo,


    @ PaulStanley,


    es geht natürlich auch mit deiner Frau und ihrem PH-Pass.
    Wie es online ausschaut, weiss ich nicht.


    @ Colon,


    es wird an der Kasse beim Händler (MediaMarkt, Karstadt, Saturn, Christ, usw....) der volle Betrag bezahlt.
    Auf einem Beleg wird die Steuer separat aufgeführt. Am Airport hinter der Passkontrolle ist ein TAXFREE Schalter,
    mit diesem Zeichen:

    Dort gibt es die Steuer, minus 3% (Bearbeitungsgebühr) zurück!


    Hier noch etwas zum lesen: http://www.zoll.de/DE/Privatpe…n/tax-free-einkaufen.html


    Gruß Asterix

  • Hat denn wirklich jedes Geschäft so eine TAXFREE-Bescheinigung?


    Ladengeschäfte, die dir definitiv die Bescheinigung ausstellen, haben das von Asterix verlinkte Zeichen (normalerweise vorne an der Eingangstür) sichtbar. Andere Läden sind nicht dazu verpflichtet. Wie es bei Online-Shops aussieht, weiß ich nicht.

  • Thema geteilt > > > Neues Laptop auf dem besten Weg von Deutschland auf die Philippinen schicken?


    Gruß Asterix


    Will ja keine extra Steuer zahlen, wobei ich mit philippinischem Zollstempel, in Deutschland die 19% MwSt, dann ja auch wieder zurück erstattet bekommen könnte.


    Ich möchte hier mal nachhaken. Der einfachste Weg, um die MWST erstattet zu bekommen, ist ja der EXPORT des Laptop durch das persönliche Mitführen (Ausfuhr) und "Präsentation" beim Zoll des Ausreiseflughafens. Problem: der Ausführende muss einen ausländischen Pass haben und/oder der Deutsche muss einen ständigen Wohnsitz auf den Philippinen haben. Ich habe das Problem im Juni so gelöst, dass ich meiner philippinischen Freundin meinen neuen Laptop mitgab und sie die MWST-Erstattung in Frankfurt beim Zoll durchführte.


    Frage an die Runde : Würde ich jetzt (habe SRRV) meinen Laptop selbst ausführen, dürfte doch die MWST-Erstattung daran scheitern, dass ich keinen regulären Wohnsitz auf den Philippinen nachweisen kann - oder sehe ich das falsch ? Wie sind denn bei einer solchen Konstellation die aktuellen Regelungen ?


    Mal ganz am Rande.
    Wenn unsere Partnerinnen uns in Deutschland (Schengenvisum) besuchen, dann werden sie sich ja entsprechend mit Gütern eindecken und die H&Ms der Republik zu ihrer zweiten Heimat erklären. Oft denken wir dabei nicht daran, uns gleich jeweils das Erstattungsformular vom Verkäufer ausfüllen zu lassen. Je nach Geldbeutel unserer Besucherin und unserer Spendierfreudigkeit können da ganz enorme Beträge zusammen kommen.


    In diesem Zusammenhang eine weitere Frage ? Beim Ausfüllen des jeweiligen Erstattungsformulars liegen die Erstattungsbeträge beträchtlich unter 19 %. Können da nicht einfach nur die Belege gesammelt werden und dann direkt beim Zoll in Frankfurt Erstattungsformulare ausgefüllt werden ? Dann würden ja die kompletten 19 % erstattet werden müssen.

  • Molchzar


    Wenn ich das richtig sehe machst du grade einen kleinen Denkfehler. Wenn ich das richtig sehe, dann hättest du gerne 19% vom Verkaufspreis erstattet. (man bekommt aber nur ca.16% des Komplettpreises)



    Kleines Rechenbeispiel (gerundet) 100 Euro


    84,- netto + 19% Mwst = 100,-


    Auf 100,- incl.Mwst sind halt "nur" 16,- Mwst bezahlt worden und auf dem Gesamtbetrag beträgt die Mwst 16% des kpl. Gesamtbetrages

    Einmal editiert, zuletzt von Joker4711 ()

  • In diesem Zusammenhang eine weitere Frage ? Beim Ausfüllen des jeweiligen Erstattungsformulars liegen die Erstattungsbeträge beträchtlich unter 19 %. Können da nicht einfach nur die Belege gesammelt werden und dann direkt beim Zoll in Frankfurt Erstattungsformulare ausgefüllt werden ? Dann würden ja die kompletten 19 % erstattet werden müssen.


    Ich weiß nun nicht, ob der Zoll eine Bearbeitungsgebühr erhebt, aber man bekommt natürlich nur die MwSt erstattet, die auf dem Nettobetrag ist und nicht etwa 19% vom Kaufbetrag.


    Beispiel: Eine Sache kostet 119,00 Euro, der Betrag setzt sich aus den Warenwert von 100 Euro und der darauf anfallenden 19%igen MwSt in Höhe von 19 Euro zusammen. Es ist somit falsch, folgendermaßen zu rechnen: 19% von 119 Euro, das sind nämlich 22,61 Euro, richtig gerechnet wird so: 119 Euro entsprechen 119%, somit sind 100 % gleich 100 Euro und die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem Netto ist die MwSt, die dann wohl erstattet wird. Ist somit blütenreine Dreisatzrechnung.


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Angelegenheit bringen.

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    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
    *
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.

  • Frage an die Runde : Würde ich jetzt (habe SRRV) meinen Laptop selbst ausführen, dürfte doch die MWST-Erstattung daran scheitern, dass ich keinen regulären Wohnsitz auf den Philippinen nachweisen kann - oder sehe ich das falsch ? Wie sind denn bei einer solchen Konstellation die aktuellen Regelungen?


    Als ich vor ein paar Jahren diverses PC-Zubehör auf dem Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen zwecks MWSt. Rückerstattung vorgezeigt habe, kontrollierte der Beamte den Wohnsitzeintrag im Paß. Das war erst kurz nach meiner Auswanderung und es war daher noch der alte Wohnsitz in D im Paß eingetragen. Vorsorglich hatte ich mir aber vom Barangay ein formloses Schreiben (mit schönem Briefkopf mit philippnischer Flagge) besorgt, das meinen Wohnsitz auf den Philippinen bestätigte. Somit gab es keine Probleme und ich bekam die Stempel.


    Allerdings war meine Enttäuschung groß, daß man mir das Geld nicht direkt auszahlte, sondern mich zu einem anderen Büro weiterschickte. Dort mußte ich dann feststellen, daß die nicht den vollen Satz ausbezahlen, sondern eine prozentuale Bearbeitungsgebühr einbehalten. Zudem wird für im Internet getätigte Verkäufe überhaupt nichts erstattet. :mauer


    Ich habe dann von den Philippinen aus die Originalrechnungen incl. Zollstempel an die jeweiligen Händler/Geschäfte geschickt und mir die MWSt.Erstattung auf mein deutsches Konto überweisen lassen. Hat anstandlos geklappt, es wurden die vollen 19% ausgezahlt! 8-)


    Bangus

  • Ich weiß nun nicht, ob der Zoll eine Bearbeitungsgebühr erhebt, aber man bekommt natürlich nur die MwSt erstattet, die auf dem Nettobetrag ist und nicht etwa 19% vom Kaufbetrag.


    Beispiel: Eine Sache kostet 119,00 Euro, der Betrag setzt sich aus den Warenwert von 100 Euro und der darauf anfallenden 19%igen MwSt in Höhe von 19 Euro zusammen. Es ist somit falsch, folgendermaßen zu rechnen: 19% von 119 Euro, das sind nämlich 22,61 Euro, richtig gerechnet wird so: 119 Euro entsprechen 119%, somit sind 100 % gleich 100 Euro und die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem Netto ist die MwSt, die dann wohl erstattet wird. Ist somit blütenreine Dreisatzrechnung.


    Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Angelegenheit bringen.


    Deine obige Rechnung habe ich natürlich nicht angestellt, denn ich kenne mich mit der Prozentrechnung aus !


    In deinem Beispiel ist der WVK (Warenverkaufspreis) genau genommen 100 €. Die 19 % MWST sind für den Verkäufer eine Verbindlichkeit an das FA, die dann (verrechnet mit der Vorsteuer) an das Finanzamt abzuführen ist.


    Aber lassen wir das, weil solche theoretischen Diskussionen hier unerheblich sind.


    Auf dem Rechnungsbeleg sind beide Beträge ausgewiesen: WVK 100 € und MWST 19 €. Und genau diese 19 € will ich auch zurückbekommen, weil bei einer Ausfuhr keine MWST anfällt.


    Nach meiner Erfahrung steigt der Erstattungspreis mit der Höhe des WVK. Bei 100 € bekommt man statt 19 € nur 9 € und bei einem WVK con 600 € anstatt 114 € dann vielleicht 84 € (also einen höheren prozentualen Erstattungsbetrag). Alle (die meisten ?) Geschäfte (Verkäufer) verfahren so. Sie verwenden ja auch Formulare eines TAX FREE Unternehmens (das daran wohl verdienen will).


    Ich möchte aber die komplette MWST zurückbedkommen.


    @ Joker
    deine 16 % beruhen auf einem Denkfehler (Rechenfehler ). Du hast die "vom Hundert" und "im Hundert" Rechnung nicht verstanden.

  • Ich habe dann von den Philippinen aus die Originalrechnungen incl. Zollstempel an die jeweiligen Händler/Geschäfte geschickt und mir die MWSt.Erstattung auf mein deutsches Konto überweisen lassen. Hat anstandlos geklappt, es wurden die vollen 19% ausgezahl


    Danke für den Hinweis. Es war mir völlig entfallen, dass ich das vor 20 Jahren bei meiner Auswanderung nach Südafrika genauso gehandhabt hatte. Die komplette MWST wurde mir seinerzeit auf mein Bankkonto rücküberwiesen. Da es damals um deutlich mehr als 2000 DM ging, hatte sich der Aufwand gelohnt.


  • steuer_ausfuhrbescheinigung.pdf


    Gruß Asterix


  • Zudem wird für im Internet getätigte Verkäufe überhaupt nichts erstattet. :mauer


    Ich habe dann von den Philippinen aus die Originalrechnungen incl. Zollstempel an die jeweiligen Händler/Geschäfte geschickt und mir die MWSt.Erstattung auf mein deutsches Konto überweisen lassen. Hat anstandlos geklappt, es wurden die vollen 19% ausgezahlt! 8-)


    Bangus


    Genauso kenne ich dies auch, Bangus,


    :hi


    ich bin zwar kein außerhalb der EU ansässiger Expat, aber ich arbeite im Onlinehandel EU-weit und bearbeite da auch Fälle, wo Expats mit Wohnsitz außerhalb der EU die Märchensteuer rückerstattet haben möchten.


    ;)


    In solchen Fällen bitten wir den entsprechenden Kunden um per Einschreibebrief uns schickende Originalrechnung, die mit dem Ausfuhrbestätigungsstempel der EU-Zollbehörden versehen sein muß. Und wir benötigen auch die Bankverbindung des Kunden, um die Märchensteuer rückzuzahlen.


    ;)


    Zuweilen vergißt auch mal ein Kunde, sich die Ausfuhr beim Zoll bei der Ausreise aus der EU bestätigen zu lassen. In den ersten 3 Monaten ab Rechnungsdatum kann so ein Kunde dann immer noch bei der Deutschen Botschaft im Ausland vorsprechen, um dort gegen eine Gebühr von etwas über 20 Euro den Ausfuhrvermerk zu erhalten.


    ;)


    Sollten die 3 Monate leider verstrichen sein (zwischen Rechnungsdatum und Ausfuhrdatum), dann machte ich mir beruflich auch schon mal die Mühe, für einen wirklich guten Kunden selbst bei der Deutschen Botschaft im Nicht-EU-Ausland anzurufen und zu ermöglichen, daß die dort zuständige Mitarbeiterin mir ihren Namen und ihre Rufnummer gibt, damit der Kunde sie kontaktieren und umgehend auf Kulanzbasis doch noch den gewünschten Ausfuhrbestätigungsstempel erhält, um so diesen ja zuweilen nicht gerade unerheblichen Märchensteuerbetrag dann rückerstattet zu bekommen.


    ;)


    Ich betone ausdrücklich, daß es sich hierbei um eine übliche Vorgehensweise im Onlinehandel in der EU handelt, sofern kein tax free form vom Handel gestellt werden kann. Und wo grenzüberschreitender Onlinehandel in der EU z.B. auch Kunden und Geschäftspartner in der Schweiz hat, gibt es nun mal kein tax free form von den EU-Behörden für eine solche multinationale Handelseinrichtung. Und bleibt nur, die Märchensteuer an Berechtigte auf dem og. Weg zu erstatten.


    :D


    Allerbeste Grüße in die freundliche Runde,


    Reismehl

    :thumb "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht) :thumb

    Einmal editiert, zuletzt von reismehl ()

  • Wer kann mich mal darüber aufklären, ob ich einen (Rechts)anspruch habe, auf die TAX FREE Regelung (wo sich ja wieder ein "Dritter" daran bereichert) großmütig und entschieden zu verzichten ?
    Ich mag es nämlich nicht, wenn sich jemand an den mir gesetzlich zustehenden Erstattungsbeträgen bereichert. Würde nun nur eine Bearbeitungsgebühr von 5 -10 € berechnet werden, hätte ich ja noch Verständnis - aber das sich hier ein Serviceerbringer "unangemessen " bereichert, ärgert mich kolossal.

  • Wer kann mich mal darüber aufklären, ob ich einen (Rechts)anspruch habe, auf die TAX FREE Regelung (wo sich ja wieder ein "Dritter" daran bereichert) großmütig und entschieden zu verzichten ?
    Ich mag es nämlich nicht, wenn sich jemand an den mir gesetzlich zustehenden Erstattungsbeträgen bereichert. Würde nun nur eine Bearbeitungsgebühr von 5 -10 € berechnet werden, hätte ich ja noch Verständnis - aber das sich hier ein Serviceerbringer "unangemessen " bereichert, ärgert mich kolossal.

    Na, Don Molchzar, wieder eine neue Windmühle gefunden?


    Hättest du diesen Thread gelesen, wäre dir aufgefallen, dass Asterix bereits ausführlich das für dich relevante Procedere gepostet hat. Wenn du den Schriftverkehr mit allen Läden, bei denen du etwas eingekauft hast, nicht scheust, erhältst du auch die komplette MWSt. zurück. Die Agenturen an den Flughäfen sind Firmen, die dies für dich übernehmen sowie in Vorleistung treten. Ob die Bearbeitungsgebühr dafür unangemessen ist, kannst du mit Sicherheit nicht beurteilen, oder hast du sämtliche Kostenaspekte in deine Berechnung der Unangemessenheit einbezogen?

  • Zitat

    Wie es online ausschaut, weiss ich nicht.

    ich habe ja nun sehr viel bei ebay oder auch sonst online gekauft und es gibt die mehrwertsteuer direkt vom rechnungbetrag abgezogen, wenn die ware auf die philippinen geschickt wird...laesst man eine BB zusammenstellen, muss man die steuer spaeter mit der exportbestaetigung holen.... bei ebay funzt das nur bei kommerziellen firmen mit der Mwst.