Erbschaft - was erbt ein auslaendischer Ehemann?

  • hallo


    folgender, fiktiver fall:


    eine pinay ist mit einem deutschen verheiratet.
    zusammen kaufen sie land auf den phl, der titel wird auf den namen der frau ausgestellt.
    sie stirbt.
    die pinay hat keine kinder, jedoch 3 geschwister und eltern.
    2 fragen hierzu:


    1. wer erbt was/wieviel?
    2. falls die erbschaft geteilt werden muss: ist ein testament moeglich, nachdem der deutsche ehemann alleinerbe ist?...was passiert mit dem land?


    schoenen gruss
    juanico


    ps: die sufu spuckt nur recht alte beitraege aus...

    tschö
    Juanico

    Einmal editiert, zuletzt von juanico ()

  • Wenn die Pinay bei der Erstellung des Titels angibt, dass sie verheiratet ist, wird der Ehemann im Titel mit eingetragen.


    Ich habe auch Land gekauft, wo der Ehepartner verstorben war. Es waren nur die Kinder erbberechtigt, nicht die noch lebende Mutter des Verkäufers.

  • Ich habe auch Land gekauft, wo der Ehepartner verstorben war. Es waren nur die Kinder erbberechtigt, nicht die noch lebende Mutter des Verkäufers.

    Der Ehemann hat nichts geerbt? Warum sollte die Stiefmutter erbberechtigt sein?

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit


  • Ich habe auch Land gekauft, wo der Ehepartner verstorben war. Es waren nur die Kinder erbberechtigt, nicht die noch lebende Mutter des Verkäufers.

    Wer war Der Verkaefer ?( Ein Auslaender der mitt einer Philippina verheiratet war ?( Warum hatt er verkauft ?( Musste er ?( Wer hatt den Kaufvertrag unterschrieben ?(

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

    Einmal editiert, zuletzt von siquijor ()

  • Wie wäre es, wenn man einmal die Fragestellung im Eröffnungsthread lesen würde??????


    Zitat

    die pinay hat keine kinder, jedoch 3 geschwister und eltern.

    Daher meine Antwort dass die Eltern nicht erbberechtigt waren. Die Geschwister übrigens auch nicht.


    Verkäufer war ein Philippino, was aber auch nicht gefragt war.


  • Zitat


    Von aware1949


    Wie wäre es, wenn man einmal die Fragestellung im Eröffnungsthread lesen würde??????


    Ja dass waehr nicht schlecht wenn dass alle tun wuerden :P


    Verzeih Mir aware1949 . Ich dachte allen ernstes es geht darum ob ein auslaender (Deutscher) Das Grundstueck auf den Phils erben und danach weiterverkaufen kann.Bei einen Pino/Pinay verhaeltniss erbt natuerlich Der Pino wenn seine Frau verstirbt.


    Hasst Du Dein Grundstueck von einen verwitweten Pino gerkauft ,oder von einen Deutschen dessen Philippinische Frau verstorben isst ?( ?(

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

  • Verkäufer war ein Philippino, was aber auch nicht gefragt war.

    :P :P :P


    Dann noch einmal langsam geschrieben um das Lesen zu erleichtern :floet


    Geschwister und Eltern erben nichts, Kinder sind keine da also bleibt wohl nur noch der Ehemann übrig.


    Ob er geerbtes Land weiterhin besitzen darf, ist meines wissens nach noch nicht ausjudiziert da sich 2 Gesetze widersprechen.


    Ich hoffe, ich bringe jetzt nichts durcheinander, aber Grunderwerb ist für einen Ausländer nicht möglich, Grund erben jedoch schon.


    Schlimmstenfalls muss er es in "angemessener Frist" verkaufen. Wurde aber bisher noch nie verlangt.


  • ok, das beantwortet meine frage.hast du vielleicht auch noch die 2 gesetze an der hand...wuerde sie mir gerne durchlesen.


    vielen dank schon mal
    juanico

    tschö
    Juanico

  • Leider nein, mein Englisch ist nicht so gut als dass ich die juristischen Feinheiten da herauslesen könnte.


    Das sind die Aussagen von 3 Anwälten, die in die Grundstücktransaktion involviert waren.


  • ok, das beantwortet meine frage.hast du vielleicht auch noch die 2 gesetze an der hand...wuerde sie mir gerne durchlesen.


    vielen dank schon mal
    juanico

    Die 2 Gesetze sind die aktuelle Verfassung und der civil code der Philippinen.
    Im Artikel 900 des Civil Code steht:
    If the only survivor is the widow or widower, she or he shall be entitled to one-half of the hereditary estate of the deceased spouse, and the testator may freely dispose of the other half.
    (837a).
    Mit anderen Worten, wenn kein Testament vorliegt, erbt die Witwe oder Witwer alles. Liegt ein Testament vor, kann sich die Erbmasse für ihn bis um die Hälfte reduzieren.
    Das Ausländer, wenn es um Land geht, hier ausgeschlossen werden, da finden wir nichts im Civil Code der Philippinen.


    Im Gegensatz dazu steht aber in der Verfassung aus dem Jahre 1987, dass Ausländer kein Land besitzen dürfen.


    Hier besteht auf den ersten Blick ein Widerspruch. Im juristischen Sinn ist dies aber kein Widerspruch, da im Civil Code nicht eine andere Aussage gemacht wurde.
    Wir haben es hier mit einer Gesetzeslücke zu tun, der diesen Fall nicht abdeckt.
    Soweit mir bekannt ist, habe ich bis Heute noch kein Urteil gefunden, dass diesen Fall anspricht.


    Wobei ein Artikel in der Verfassung darauf hindeutet dass dies geregelt ist:

    Section 7. Save in cases of hereditary succession, no private lands shall be transferred or conveyed except to individuals, corporations, or associations qualified to acquire or hold lands of the public domain.

    Eventuell ist dies der Schlüssel das es noch kein Gerichtsfall gibt.


    Da dieser Fall gemäss dem Themenstarter ein fiktiver Fall ist, kann man hier wohl abschliessen oder jemand hat noch neue Erkenntnisse.



    Einmal editiert, zuletzt von Arthur ()

  • Es wäre noch die Frage wie ist die Aufteilung wenn z.B. Ehemann + 2 Kinder als Erbe auftreten.


    Kennst Du dich hier auch aus?


    Gruss Michael

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Im Gegensatz dazu steht aber in der Verfassung aus dem Jahre 1987, dass Ausländer kein Land besitzen dürfen.

    Soviel ich weiss, gilt es immer noch bis heute. Ein ausländischer Ehemann darf jedoch das Land erben aber er musste es innerhalb 3 oder 6 Monate an einer Filipino verkaufen.


    vielen dank schon mal
    juanico Die 2 Gesetze sind die aktuelle Verfassung und der civil code der Philippinen.
    Im Artikel 900 des Civil Code steht:
    If the only survivor is the widow or widower, she or he shall be entitled to one-half of the hereditary estate of the deceased spouse, and the testator may freely dispose of the other half. (837a).
    Mit anderen Worten, wenn kein Testament vorliegt, erbt die Witwe oder Witwer alles. Liegt ein Testament vor, kann sich die Erbmasse für ihn bis um die Hälfte reduzieren.
    Das Ausländer, wenn es um Land geht, hier ausgeschlossen werden, da finden wir nichts im Civil Code der Philippinen.


    Nicht unbedingt....ohne Testament können die andere Familienmitglieder wie Eltern und Geschwister ein "Contest" ablegen.



    Schlimmstenfalls muss er es in "angemessener Frist" verkaufen. Wurde aber bisher noch nie verlangt.
    ok, das beantwortet meine frage.hast du vielleicht auch noch die 2 gesetze an der hand...wuerde sie mir gerne durchlesen.

    Solange es kein "Contest" gibt, sehe ich da auch kein Problem.


    50 % der Ehepartner, die restlichen 50 % zu gleichen Anteilen an die Kinder

    Soviel ich weiss, 51% an der Ehepartner, 49% an die Kinder.

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!


  • Gibt es da irgend ein Dokument zu, dass die Aussage belegen kann ?


    McTan



    Laut eines Norwegischen Bekannten dessen Philippinische Frau im November verstorben isst und der vor 2 monaten auf den phils war um unter anderen auch Die Grundstueckfrage zu klaeren wurde er als alleinerbe Des Grundstueckes erklaert. Die beiden wahren 15 jahre verheiratet und hatten keine gemeinsamen Kinder .Er hatte einen Sohn aus erster Ehe mitt einer Norwegerin , Sie hatte keine Kinder,also keine Erben mitt philippinischer Staatsangehoerigkeit . Laut seines Philippinischen Anwaltes giebt es keinen Verkaufszwang fuer Auslaendische Witwer Die ein Grundstueck geerbt haben .


    Die gleichen angaben hab Ich schon vor 3 Jahren ueber ein telephongespraech mitt Der Philippinischen Botschaft erfahren. Hinweise auf einen Gesetzestext dafuer konnte man Mir aber nicht geben .




    Zitat

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

    2 Mal editiert, zuletzt von siquijor ()

  • Ein ausländischer Ehemann darf jedoch das Land erben aber er musste es innerhalb 3 oder 6 Monate an einer Filipino verkaufen.

    ......und wenn nicht , was dann ?? - wenn die Pinoys das wüßten lägen die preise ja wohl im Keller - kann ich mir nicht vorstellen !!

    1. Ich bin mit meinem Leben zufrieden und dankbar in meiner Zeit
    die Menschen und Natur um mich respektvoll erfahren zu dürfen

    2. Wer laufend denkt bewegt sich
    3. Wer Heute seine Augen nicht benutzt zum sehen, braucht sie Morgen zum weinen ...

  • Art. 887. The following are compulsory heirs:





      (1) Legitimate children and descendants, with respect to their legitimate parents and ascendants;



      (2) In default of the foregoing, legitimate parents and ascendants, with respect to their legitimate children and descendants;


      (3) The widow or widower;


      (4) Acknowledged natural children, and natural children by legal fiction;


      (5) Other illegitimate children referred to in Article 287.





      Art. 130. Upon the termination of the marriage by death, the conjugal partnership property shall be liquidated in the same proceeding for the settlement of the estate of the deceased.




      If no judicial settlement proceeding is instituted, the surviving spouse shall liquidate the conjugal partnership property either judicially or extra-judicially within six months from the death of the deceased spouse. If upon the lapse of the six-month period no liquidation is made, any disposition or encumbrance involving the conjugal partnership property of the terminated marriage shall be void.








    Ich muss zugeben, dass das philippinische Erbschaftgesetz kompliziert ist...es gibt verschiedene Fälle, es ist so von Fall zu Fall (case-to-case). Auf jeden Fall, dafür braucht man entweder ein spitzer Antwalt oder nette Verwandten die keine große Probleme verursachen.

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

    3 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()


  • Aber Warum denn.


    Mann muss eben ne Jungfrau heiraten (keine kinder von frueheren "beziehungen") Die Weise isst und aufpassen Dass sie nie ein Testament verfasst :D

    Das kann ein Eheman leider nicht verhindern.... a married woman can write a testament without the husband's permission. :D

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
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