Erbschaft - was erbt ein auslaendischer Ehemann?

  • So nochmal ganz langsam und im einzelnen, damit es für alle klar wird:

    Such will may be probated in the Philippines
    :
    Such will (will hier im Sinne von last will, also Testament) = ein solches Testament
    may = mag/möge/kann
    be = werden (da es sich hier um eine Passiv-Konstruktion handelt); NICHT maybe (zusammen geschrieben; Bedeutung: vielleicht), sondern may be (getrennt geschrieben)
    probated = vollstreckt/eröffnet
    in the Philippines = auf den Philippinen
    _______________
    Ein solches Testament kann auf den Philippinen vollstreckt/eröffnet werden.



  • maybe vieleicht, evtl.
    may be kann, wird
    Freu mich schon auf die neg. Bewertungen.


    Zitat

    Englichkenntnisse bei forenmembern?


    Heisst dass in Deutsch nicht ENGLISCH ?:P :P


    May be maybe = kann vielleicht :teacher

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

  • http://www.dict.cc/?s=may+be
    http://www.dict.cc/englisch-deutsch/That+could+be.html
    http://www.dict.cc/?s=+could+be


    Es ist nicht völlig klar, ob es heissen muss "kann" oder "könnte"
    Folgt man der Umsetzung von "may be" in "could be" oder "might be" wäre "könnte" die richtige Übersetzung.
    Im ersten link kommt beides vor.


    Da aber auch "kann" eben nicht "muss" oder "wird" bedeutet läuft es wieder auf ein "vielleicht" raus. Wenn man also Glück hat, wird ein Testament vielleicht eröffnet .... ( Das ist jetzt meine freie Übersetzung in Kenntnis der Verhältnisse in Phils. und könnte ironisch gemeint sein )



    McTan

  • Probate is a process by which a will of a deceased person is proved to be valid, such that their property can in due course be retitled (US terminology) or transferred to beneficiaries of the will.


    http://en.wikipedia.org/wiki/Probate



    McTan Sind solche Gesetzestexte nicht schoen . "Wird vielleicht oder vielleicht auch nicht"


    When a Filipino is in a foreign country, he is authorized to make a will in any of the forms established by the law of the country in which he may be.


    Ein Filipino in Ausland ist berechtigt ein Testament nachdem Gesetz des Landes zu machen. Das heisst, sein Testament wird in Phil. anerkannt, weil er nachem philippinisches Gesetz dafür berechtigt ist. Das Testament könnte rechtswirksam bestätigen lassen oder eröffnet werden. Ich glaube es kommt vor, wenn eine Verwandte/Familienmitglied eine Widerlegung macht. So ist meiner Meinung nach wie das Gesetz richtig zu verstehen ist und es auf deutsch zu übersetzen. Ob mein deutsch genügend ist, kann ich leider nicht bestätigen. :D


    Also wenn eine Philippina mitt Deutscher Staatsbuergerschaft ein Testament in Deutschland aufsetzt und unter anderen auch Ihre Philippinischen Grundbesitze ihren Deutschen Ehemann uebertraegt wird dieser "Will" auch auf Den Philippinen anerkannt .


    Hier sehe ich die Lücke des Gesetz. Denn ein Ausländer der als Erbe aufgesetz ist darf das Land nicht besitzen. Dafür braucht man ein Anwalt wie man diese Lücke abschliesst. Ich glaub trotzdem, dass es möglich ist wenn das Testament in Ausland gemacht wurde (vllt. mit einem einfachen Satz sowie der Mann als allgemeiner Erbe aufzusetzen).


    Wenn Sie dass gleiche Testament allerdings auf den Phils aufsetzen laesst , isst es ungueltig


    Kennst du ein Fall der so gelaufen ist?



    Zitat Art. 802. A married woman may make a will without the consent of her husband, and without the authority of the court. (n) Also dass Frauen ohne Ihren Ehemann um erlaubniss fragen muessen , ein Testament aufsetzen koennen , isst ja allgemein bekannt. Auch hab Ich gehoert dass Frauen in einigen Laendern sogar schon Wahlberechtigt sind .


    aber "a married man" ist auch schon längst Wahlberechtigt ... :D

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

    2 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()

  • Wer ein bißchen Rechtserfahrung hat, weis daß meist .. jede Sächlichkeit verschieden beurteilt werden kann. Ansonsten bräuchte es nicht so viele "Urteile" oder Anwälte..
    :hi (bis zum nächsten Fall

    Es ist kein Zeichen von Gesundheit

    gut angepasst an eine tiefgründig kranke Gesellschaft zu sein


    Krishnamurti

  • sollte man auch nicht immer nur 1 Gesetz sehen, sondern die Gesamtheit, wenn das Testament z. B. gegen Gesetze in RPH verstoesst und in RPH erfuellt werden soll wird das verm. Probleme geben auch, wenn andere das nicht sehen wollen.


    Kleines Beispiel: im alten China und anderswo war es ueblich sich seine Frauen, Maedressen, Lieblingspferde etc., etc.pp mit beisetzen zu lassen. nehmen wir an, irgendwo in Schwarzafrika oder so (wenn nicht kann man ja immer noch eine der Spratleys besetzen, da eine Verfassung die das erlaubt ausrufen und wenn man eine nimmt die auch fuer China von Interesse ist, dann wird sich auch die Erfuellung des last will zeitnah regeln lassen.) gibt es sowas noch, dann glaube ich nicht, das man damit in RPH gross mit der Idee ankommt.


    Weniger an den Haaren herbeigezogen: vor 60? Jahren war es bei den Ifugao noch ueblich Tote ne Woche im Lieblingssessel vor dem Haus auszustellen, keine Ahnung ob das jetzt explizit verboten wurde aber ich nehme an, das auch dieses nicht erfuellt werden wuerde, alleine wg. dem hyg. code.


    oder im anderen Tread mit dem besoffen fahren: davon ab das es das schon lange gibt, gilt imho die 0.00% Grenze da darin das Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss verboten wird, der Einfluss faengt bei +0 an, wenn jemand auf 0.05% kommt moege er doch bitte den act oder reglement. zeigen, irgend n Link aus ner Webseite ist leider kein beweis.


    Deshalb: IMMER nach uebergeordneten Gesetzen suchen, auch wenns schwerfaellt und man es eigentlich garnicht so wissen will weils anders so schoen waere, besser als auf die Schnauze zu fallen.

    [X]

  • Primary – legitimate children and/or descendants
    Secondary – legitimate parents and/or descendants; illegitimate parents
    Concurring – surviving spouse; illegitimate children and/or descendants


    In dem Fred kann man nicht mehr antworten, aber ich habe dort zu meinem Entsetzen einen Link zu dem oben zitiertem gefunden. Das hieße ja für mich (wir haben keine Kinder), das erst mal meine Schwiegereltern und deren Kinder und Enkelkinder dran sind, bevor ich etwas bekomme. Ich habe die noch nicht durchgezählt, aber das sind so viele, dass da nichts Nennenswertes übrig bleibt. Ein Testament (um was es in den verlinktem Thema hauptsächlich geht), gibt es nicht.


    Das widerspricht der Auskunft eines Anwalts, der uns sagte, ich bekäme alles, und müsste zwar offiziell die Grundstücke irgendwann verkaufen, aber da ich jetzt 65 bin, wird das keiner mehr fordern und ich kann sie an Pinoys vererben.
    Weiß da einer mehr oder hat so was erlebt?
    Alex

  • Ich habe vor, mir mit meiner Frau ein Haus mit Grundstūck zu kaufen, Lot 450qm House 270qm.
    Da ein Foreigener kein Land bessitzen kann, tut sich mir ein Gedanke auf:
    Im Falle sie verstirbt vor mir, (Was ich wirklich nicht hoffen mœchte) gehœrt mir dann alles?
    Kœnnte ich dann alles problemlos verkaufen?
    Wir haben keine Kinder!

    Unterschätze nie die Macht dummer Leute, die einer Meinung sind.

    8-)

  • Ich habe vor, mir mit meiner Frau ein Haus mit Grundstūck zu kaufen, Lot 450qm House 270qm.
    Da ein Foreigener kein Land bessitzen kann, tut sich mir ein Gedanke auf:
    Im Falle sie verstirbt vor mir, (Was ich wirklich nicht hoffen mœchte) gehœrt mir dann alles?
    Kœnnte ich dann alles problemlos verkaufen?
    Wir haben keine Kinder!


    Also bei mir ist es so:


    Ich verheiratet bin in allen Titel als Eheman miteingetragen, 2 Kinder in der Schweiz.


    Nun habe ich mir über einen Anwalt einen sogenannten "Special Power of Attorney" machen lassen, der besagt, dass ich der alleinige Erbberechtigte bin und ich entscheiden kann, ob ich in diesem Haus weiter wohnen will oder nicht.


    Wen ich mich Entscheide im Haus zu wohnen:
    Kann mich niemand daran hindern keine Kinder keine Verwandten.


    Wen ich mich Entscheide das Haus zu verkaufen:
    Dann sieht es folgender massen aus. Der Erlös wird in 2 Hälften geteilt, 50% für mich und 50% für meine Frau. Die 50% meiner Frau werden dann in 3 Teile aufgeteilt. 2/3 für meine Kinder und 1/3 für meine Frau. Der drittel von meiner Frau geht dann wieder an mich, da sie ja nicht mehr lebt.


    Das sind die Aussagen meines Anwalts und das Papier, das ich erhalten habe. Ob und wie das dann in der Realität ausschaut, ich hoffe ich muss es nicht durchmachen.


    P.S. Du kannst zwar kein Land besitzen, aber Erben kannst du.


    Visaya

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Benutzer.

  • Ich möchte was aus erster Hand dazu sagen. Ich war 30 Jahre
    mit meiner Filipinischen Frau verheiratet. Seit 2008 lebten wir in den
    Philippinen in Dumaguete. Über die Jahre haben wir
    8 Grundstücke gekauft und meine Frau hat 1ha von ihrer
    Mutter geerbt. In Dumaguete haben
    wir ein Haus gebaut. Meine Frau ist leider letztes Jahr
    gestorben.
    Ich habe in Dumaguete einen guten Anwalt der mir sehr geholfen
    hat mit der Erbschaft.
    Jetzt die Aussage des Anwaltes. Wenn keine Kinder da sind
    erbt die Verwandtschaft der Ehefrau 50% von gesamten erbe. Dies kann die
    Ehefrau auch zu Lebzeiten mit einem Testament nicht ausschließen. Da dies gegen
    das Gesetz verstößt.
    Ich hatte von meiner Frau auch eine Special Power of
    Attorney, das ich Land verkaufen kann.Dieser Special Power
    of Attorney hatte nach ihrem Tod keine Gültigkeit mehr.
    Warum! nach dem Tod es Partners ist erst mal alles gebunden.
    Sogar von Gemeinschafts- konnten kann kein Geld mehr abgehoben werden. ( Wenn
    es ein oder Konto ist kann man noch Geld holen) Warum das ganze, der
    Philippinische Statt will Erbschaftsteuer, in den Philippinen gibt es keinen Freibetrag
    unter Ehegatten wie in Deutschland.
    Die Erbschaftsteuer war in meinem Fall 400.000 Peso. Aber
    das kann man alles bei der BIR nachlesen.
    Jetzt zu meinem Fall. Da wir eine gemeinsame Tochter haben. Gehört
    jetzt alles zu 50% meiner Tochter und die anderen 50% mir. In diesem besonderen
    Fall. Werden jetzt auch alle Titel auf den Namen meine Tochter und mir
    geändert. Meiner Tochter gehört jetzt auch die hälfte unser Hauses, da das Haus
    vorher auf den Namen meiner Frau war. Auch für alle Fahrzeuge muss
    Erbschaftsteuer bezahlt werden. Jetzt werden einige sagen was passiert wenn ich
    nichts mache, das ist ganz einfach die Steuern werden immer höher ( kann bei
    der BIR nachgelesen werden ) und man kann nichts verkaufen. Wer fragen dazu hat
    PM an mich ich helfe gerne so weit ich kann. Gruss aus Dumaguete
    Ein Gesetz das der Ehepartner nach dem Tod die Grundstücke verkaufen muss kennt er nicht,
    es gehört jetzt wirklich mir und meiner Tochter.

    Einmal editiert, zuletzt von Casaroro ()

  • Wie wird das eigentlich mit den gemeinsamen Besitztümern in Deutschland geregelt, wenn die Frau ohne Kinder vor dem Mann verstirbt und in Deutschland per Testament alles dem Mann vermacht hat ?
    Wird dann dieses Testament auf den Phils nicht anerkannt, weil das auf den Phils keine Gültigkeit hat ?
    Mal anders formuliert, sollte man sich dann besser auf den Phils nicht mehr blicken lassen ?

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Wie wird das eigentlich mit den gemeinsamen Besitztümern in Deutschland geregelt, wenn die Frau ohne Kinder vor dem Mann verstirbt und in Deutschland per Testament alles dem Mann vermacht hat ?
    Wird dann dieses Testament auf den Phils nicht anerkannt, weil das auf den Phils keine Gültigkeit hat ?
    Mal anders formuliert, sollte man sich dann besser auf den Phils nicht mehr blicken lassen ?


    In Deutschland ,nach Deutschen Recht ,
    es gehört dann den Ehemann,da keine Kinder vorhanden sind.


    Gruss von Rolf

  • Hallo,

    habe auf Negros ein Grundstück mit Haus dies habe ich vor ca. 15 Jahren gekauft u. möchte das heute verkaufen. Ich bin deutscher meine Frau ist Philippinin mit deutschem Pass.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen die ich oder der Käufer zu tragen hat.

    Werden hier vom gesamte Verkaufspreis Steuern erhoben, oder werden die Investitionen , Anschaffung u. Kosten der 15 Jahre von der ges. Summe abgezogen.

    Und wie hoch sind diese Steuern

    Wolfgang