Die Koalition will jetzt die "Härteklausel", die bis jetzt nur als Erlass an die Botschaften existiert, gesetzlich verankern.
http://www.migazin.de/2015/06/…en-beim-ehegattennachzug/
Auszug:
QuoteDie Begründung des Änderungsantrags – doch bekanntlich ist der Wortlaut einer gesetzlichen Norm entscheidend – lässt erkennen, dass eigentlich eine allgemeine Härtefallregelung eingeführt werden soll, die Aspekte berücksichtigt wie “den Gesundheitszustand des Betroffenen, seine kognitiven Fähigkeiten, die Erreichbarkeit von Sprachkursen oder die zumutbare tatsächliche Verfügbarkeit eines Sprachlernangebots”. Doch auch das ist unzureichend: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits vor kurzem (in der Rechtssache C-579/13, Urteil vom 4. Juni 2015) entschieden, dass bei Integrationsprüfungen weiterhin die Kosten der Test- und Kursteilnahme, das Alter, Analphabetismus und das Bildungsniveau der Betroffen berücksichtigt werden müssen. Diese Kriterien wollte die Koalition wohl schon deshalb nicht mit aufnehmen, weil die soziale Selektion beim Ehegattennachzug das zentrale, wenn auch unausgesprochene Ziel der Regelung der Sprachtests im Ausland war – die angebliche Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und eine bessere Integration der Betroffenen waren von Beginn an bloße Propaganda.
QuoteBesonders enttäuschend ist, wieder einmal, die Rolle der SPD. Sie hat die Schikaneregelung im Jahr 2007 mit beschlossen. In der Opposition angelangt, wollte sie diese wieder abschaffen und hat damit auch Wahlkampf gemacht. Erneut in der Regierungsverantwortung ist sie jedoch nicht einmal dazu im Stande, für eine korrekte Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zu sorgen, was eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein sollte.