Der Anfang vom Ende des Sprachtests vor Einreise?

  • woher weist du denn, was die wollen?

    Wurde doch hier unter anderem schon gepostet der Aufzug aus dem Koalitionsvertrag.


    Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen


    Auf das bezieht sich wen die das alles so umsetzen können wie sie es wollen.

  • es wurde auch zitiert, dass dieses vorhaben zum sprachnachweis unter der rubrik "asylverfahren" zu finden ist und somit nichts mit dem allgemeinen ehegattennachzug zu tun hat.

  • es wurde auch zitiert, dass dieses vorhaben zum sprachnachweis unter der rubrik "asylverfahren" zu finden ist und somit nichts mit dem allgemeinen ehegattennachzug zu tun hat.

    Richtig ich konnte zu dem Punkt auch nicht mehr über den Sprachnachweis im Koalitionsvertrag finden.


    Somit scheint meine Aussage richtig zu sein das für das Heiratsvisum weiterhin der Sprachnachweis vorher erbracht werden muss richtig ?

  • es wurde auch zitiert, dass dieses vorhaben zum sprachnachweis unter der rubrik "asylverfahren" zu finden ist und somit nichts mit dem allgemeinen ehegattennachzug zu tun hat.

    Richtig ich konnte zu dem Punkt auch nicht mehr über den Sprachnachweis im Koalitionsvertrag finden.


    Somit scheint meine Aussage richtig zu sein das für das Heiratsvisum weiterhin der Sprachnachweis vorher erbracht werden muss richtig ?

    wenn du unterstellst, dass sich nur das ändern wird, was im koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt wird, dann ja.


    ich wiederhole also meine frage: woher weist du, was die wollen?

  • ich wiederhole also meine frage: woher weist du, was die wollen?

    Was im Koalitionsvertrag steht wollen die oder etwa nicht und das steht im Koalitionsvertrag im Vertrag.

    Zum Ehepartner oder zur

    Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst

    unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.


    Und meine Frage war einfach ob es korrekt ist das der Sprachnachweis für das Heiratvisum bleiben soll.

  • wo liest du, dass der sprachnachweis im ausland für heiratswillige bleiben soll?


    nur weil etwas in einem vorab-papier nicht ausdrücklich abgeschafft werden soll heisst doch nicht automatisch, dass es für immer bestehen bleibt.


    wir haben noch nicht einmal eine neue regierung. also warte doch erstmal ab, welche gesetze von annalena tatsächlich geändert werden.

  • Das steht zumindest im Protokol unter c) als Ergebnis ... was auch immer das heißt "vereinfachte Überweisung":


    Überweisungen im vereinfachten Verfahren

    a) abgesetzt


    b) Beratung des Antrags der Fraktion der AfD

    Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens – Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB

    Drucksache 20/1866

    Überweisungsvorschlag:

    Rechtsausschuss (f)

    A. f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    A. f. Gesundheit


    c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE LINKE.

    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Deutschnachweise beim Ehegattennachzug)

    Drucksache 20/1850

    Überweisungsvorschlag:

    A. f. Inneres und Heimat (f)

    Rechtsausschuss

    A. f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    A. f. Menschenrechte und humanitäre Hilfe


    d) Erste Beratung des von der Fraktion DIE LINKE.

    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Erleichtertes Bleiberecht)

    Drucksache 20/1851

    Überweisungsvorschlag:

    A. f. Inneres und Heimat (f)

    Rechtsausschuss

    A. f. Menschenrechte und humanitäre Hilfe

    Sorry, man sollte wohl alles lesen :peinlich


    Hier der Text zur "Überweisung":


    Aufenthaltsgesetz I: Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes bei den Deutschnachweisen beim Ehegattennachzug eingebracht (20/1850). Danach sollen ausländische Ehepartner künftig nicht mehr vor einem Familiennachzug nach Deutschland bereits im Ausland deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Nach dem Willen der Fraktion soll als Voraussetzung für den Ehegattennachzug eine Erklärung reichen, „den erforderlichen Sprachnachweis unverzüglich nach der Ankunft erbringen zu wollen“. Wie es in dem Entwurf heißt, haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Änderung der Rechtslage verständigt. Mit dem Gesetzentwurf solle dieses Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.


    Kann uns der fetthervorgehobene (von mir) Text Hoffnung machen?

    Dateien

    • 2001850.pdf

      (650,55 kB, 3 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • Wie es in dem Entwurf heißt, haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf eine entsprechende Änderung der Rechtslage verständigt. Mit dem Gesetzentwurf solle dieses Vorhaben schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.


    Kann uns der fetthervorgehobene (von mir) Text Hoffnung machen?

    .. nur seltsam, dass der Antrag von den Linken kommt, obwohl im Koalitionsvertrag etwas ähnliches vermerkt ist. Also abwarten ...

  • .. nur seltsam, dass der Antrag von den Linken kommt, obwohl im Koalitionsvertrag etwas ähnliches vermerkt ist. Also abwarten ...

    Dann ist es leichter den abzulehnen, ohne den Koalitionsvertrag zu brechen.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • so versteh ich den Beitrag bei Migazin:

    Aus der Drucksache 20/4700 vom 30.11.2022 des Deutschen Bundestages steht:


    b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger,

    Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

    – Drucksache 20/1850 –

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes –

    Deutschnachweise beim Ehegattennachzug


    Steht als Lösung ein paar Seiten weiter:


    Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 20/1850 mit den Stimmen

    der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD

    gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.


    Weitere Erklärungen dazu fehlen.

    Vermute mal, weil der Vorschlag von den Linken gekommen ist.


    Ansonsten hoffe ich auf eine Antwort der Grünen zu meiner dort gestellen Frage und werde diese hier posten.