misterkevin/Late Registration bei Geburt in Deutschland

  • Unser Sohn wurde 2003 in Deutschland geboren und eigentlich wollten wir zunächst auch in Deutschland bleiben, 2004 verstarb meine Schwiegermutter auf den Philippinen weshalb meine Frau kurzfristig mit unserem Sohn auf die Philippinen flog.
    Bei der Ausreise wurde der Philippinische Paß meiner Frau eingezogen und man ließ Sie nicht ausreisen (Ihr Paß war von einer Reiseagentur beantragt wurden, wie sich im Nachhinein herausstellte hatte diese Agentur Ihr einen gefälschten Paß gegeben und den regulär registrierten weiterverkauft).
    Nach langem Kampf mit den Behörden hat meine Frau nun endlich wieder einen regulär registrierten Paß bekommen.
    Jetzt müssen wir allerdings auch endlich mal unseren Sohn auf den Phils registrieren lassen, da dies ohne Paß der Mutter bisher nicht möglich war.


    Ich habe nun hier eine international Geburtsurkunde beantragt, welche zusätzlich vom Regierungspräsidium beglaubigt wurde, laut Regierungspräsidium muß nun das philippinische Konsulat die Urkunde noch überbeglaubigen, das Konsulat meinte auf telefonische Anfrage, es muß vorher noch eine Überglaubigung bon einem Notar erfolgen. ?(
    Ich weiß das ist alles sehr verwirrend, hat jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir nun Tips geben ?

  • Die Internationale Geb-Urkunde muss nicht zum Notar; die kann nach Beglaubigung durch den RP (oder Landgericht) der phil. Botschaft vorgelegt werden.


    Ich denke, die Botschaft meint , dass ihr eine eidesstattliche Erklärung abgeben müsst. (delayed registration). Das geht nur über Notar / Überbeglaubigung / Botschaft.


    siehr hier:
    http://www.philippineconsulate…e&id=54&Itemid=30&lang=de


    Die letzten 2 Informationsblätter.


    hge



    ps:


    Ich sehe gerade im Blatt "delayed registration of birth", dass dies auch direkt in Frankfurt im Konsulat gemacht werden kann:
    http://www.philippineconsulate…stration%20of%20Birth.pdf


    http://www.philippineconsulate…0Persons%20-%E2%80%A6.pdf


    Dann würde ich nochmal mit dem Konsulat klären, ob der Weg über Notar überhaupt nötig ist.

  • Danke hge, so hatte ich das auch verstanden, der Witz ist, das DFA sagt die eidesstattliche Erklärung von 2 nicht Verwandten Personen können auch 2 Filipinos auf den Philippinen abgeben, obwohl unser Sohn in Deutschland geboren wurde.