Familienhilfe Steuererklärung

  • Moin liebe Gemeinde,.....


    Ich hoffe sehr, daß ich trotz meiner Suche mit der Suchfunktion, nicht wieder einen Mod erzürne mit diesem Thread.
    Hab leider nix passendes gefunden, oder evtl. überlesen,.... :peinlich
    Wie geht das genau ab mit der Steuererklärung und der ganzen Geschichte, die hiermit zusammenhängt?
    Wo muß die Bedürftigkeitsbescheinigung beantragt werden?
    Was benötige ich hier in D für das Finanzamt?
    Kann ich den Geldtransfer nur über gewisse Institute abwickeln?
    Wie und in welcher Reihenfolge muß ich hier vorgehen?
    Von der Phil-Fam-Fraktion brauch ich sowieso keine Angaben erwarten,
    denn die stehen anscheinend noch mehr auf em Schlauch wie meinereiner! :Rolf
    Sorry, habe echt keinen Plan,..... :(
    Und die bisherigen Aussagen haben nur noch mehr zu meiner Verwirrung beigetragen.
    Vielen Dank mal im voraus für eure Tips.


    Gruß
    Jürgen

    Lebe jeden Tag wie wenn es Dein letzter wäre und sterbe aufrecht, ohne kriechend gelebt zu haben.
    Und Lebe solange Du Lebst, denn danach ist alles vorbei!

  • Also,


    wir machen das ganze immer so; Vom Steuerberater kannst du einen Vordruck ,gibt es auch in Englisch, erhalten den du ausfüllt am besten auf den Namen des Ehemannes ( Schwiegervater ). Diesen schickst du hin und lässt den von den Schwiegereltern unterschreiben.
    Dann den ganzen Vordruck zum Bürgermeister bringen in der Municipal und dort von ihm unterschreiben lassen. Dann muss der Vordruck wieder zurückgeschickt werden an dich und diesen kannst du dann bei deinem zuständigen Finanzamt bei deiner Steuererklärung mit einreichen.


    Du lässt dir dann von dem Geldinstitut mit der du das Geld geschickt hast eine Aufstellung über alle Geldtransfers schicken in der der Betrag sowie das Datum versehen ist. Diesen Betrag übernimmst du dann in die Steuererklärung.


    Gruss Aron

  • Familienhilfe? Wow, da hab ich ja noch nie was von gehört. Gilt das wieder nur für Einwohner Deutschlands oder auch für Steuerausländer? Da ich Ph lebe und in Dt Steuern bezahle könnte ich absetzen für: meine LG, deren Eltern und unsere 2 Kinder...

  • das will niemand wissen, einfach den freibetrag eintragen und gut iss. ( eigene erfahrung )
    sts


    Na dann hast du glück gehabt!


    Zitat

    Original von steuergesetz.de
    ......
    Lebt die unterstützte Person im Ausland, muss deren Unterhaltsbedürftigkeit durch eine Bedürftigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden (BMF-Schreiben vom 9.2.2006, BStBl. 2006 I S. 217). Zur Erleichterung hat die Finanzverwaltung für viele Länder eine zweisprachige »Unterhaltserklärung« zum Ausfüllen ins Internet gestellt, die Sie sich unter http://www.bundesfinanzministerium.de bei »Formulare von A-Z« (Buchstabe »U«) herunterladen können..........

  • Hallo,


    Hier --->Bedürftigkeitsbescheinigung findest du das richtige Formular.


    Der Link darin führt ins Leere.


    Wir verwenden dieses angehängte Formular vom Bundesamt f. Finanzen hier. Der muss ausgefüllt und von der Municipal dort unterschrieben sein. Dann bekommt das mein Steuerberater und von da das Finanzamt.


    siehe auch
    http://www.iww.de/index.cfm?pi…3&spid=1296&spk=10&sfk=40



    tbs

    Dateien

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Also wir hatten das Formular - selbst ausgefüllt und das vom Barangay Captain unterzeichnen lassen (gleich mehrere Blankoformulare ) - die Bankquittungen der Überweisungen habe ich selbst ausgedruckt und zusammen mit dem Formular eingereicht.Aber Achtung : gleich welche Beträge ihr zur Unterstützung bezahlt habt : das Finazamt erkennt nur 1900 € an für Familienangehörige, die im außereuropäischen Ausland leben.Lange Jahre ging das gut-nun kam eine neue Beamtin und verlangte, dass das Bankkonto mit dem Unterstützungsempfänger identisch sein müsste. Es dauerte lang ihr klar zu machen, dass eine 83 jährige Pflegebedürftige Person schwerlich mit dem Rollstuhl zur Bank fahren kann, um ihre Unterstützung dort abzuholen.Wir hatten das 25 Jahre lang steuerlich geltend, gemacht.
    Digger

    Die Dummen sind konsequenter als die Klugen !!!

  • (LG kann man nicht absetzen !)

    ..... wie wahr! Ebenso wenig werden Geschwister anerkannt. Lediglich Verwandte 1. Grades, also Mutter, Vater oder eigene Kinder werden berücksichtigt. Je nach dem wie der/ die Sachbearbeiter(in) des FA gestrickt ist, wird es auch bei Bargeldübergaben, natürlich mit Quittung, oftmals recht schwierig. Beim FA kann man sich nicht vorstellen, dass ein einfacher Pinoy vom Lande kein Konto unterhält. Überweisungen auf ein Konto einer Schwester meiner Frau mit dem Hinweis "Unterstützung der Eltern" wurde mit einem müden Lächeln abgelehnt..... no way.


    Schöne Grüße, der Löti

    Wichtig: Immer einmal mehr aufstehen als man auf die Fresse gefallen ist!


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  • Vor 3-4 Jahren hatte meine Frau Geld zur Unterstützung ihres Vaters nach Manila überwiesen. Den Betrag überwies sie an ihre Schwester. Bei ihr lebt mein Schwiegervater.


    Unser Sachbearbeiter beim Finanzamt hatte die Überweisungsquittung problemlos anerkannt.

    Skypan


    0 Rh positiv

  • es können nur noch beträge für die schwiegereltern abgesetzt werden glaube so 1850 pro person sonst ist da nichts drinnen


    hallo jürgen


    du musst dir hier auf dem finanzamt oder einem steuerhilfe verein eine erklärung holen und sie dann auf den philippinen


    vom bürgermeister oder einem anderen befugten unterschreiben lassen aus dem schreiben muss hervor gehen


    das deine schwiegerelten keine anderen einkünfte haben. wenn sie noch geld von anderen geschwistern bekommen wird das mit deinem geld angerechnet


    wichtig ist auch das du regelmäsig was schickst wenn du zum beispiel einmal im jahr 1200euro schicken solltest kannst du schwierigkeiten bekommen


    (ist meine erfahrung) besser währe es 12x 100euro zu schicken. früher konnte man auch andere personen unterstützen heute zählt nur noch mutter oder vater deiner frau


    perry2000

  • es können nur noch beträge für die schwiegereltern abgesetzt werden glaube so 1850 pro person sonst ist da nichts drinnen


    Alle nach deutschem recht unterhaltsberechtigte Personen können steuerlich berücksichtigt werden:


    Verwandte in gerader Linie; also Vater und Mutter eurer philipp. Frau;
    dazu Kinder der Ehfrau, wenn sie ihren Wohnsitz auf den Philippinen haben
    oder die Ehefrau selber, wenn sie ihren Wohnsitz auf den Philippinen hat (kann ja vorkommen)


    für jede Person darf man max 2001 Euro absetzen..


    Allerdings sind die Hürden immer höher gelegt worden: Sind die unterstützen Personen im erwerbstätigen Alter (18 - 65) , dann wird sehr oft der steuerliche Vorteil nicht gewährt.


    Ebenso wird nach den Anzahl der Personen im Haushalt gefragt. Sind noch weitere Personen im haushalt, dann wird nur anteilig die Unterstützung für den unterhaltsberechtigten gewährt. beispiel: Vater und Mutter; erhielten 4000 Euro im Jahr. Wenn noch 2 weitere mit im haus sind dann heisst es (4000/4*2) = 2000.. Maximal wird das FA dann 2000,- anerkennen obwohl 4002 möglich wären.


    Es ist auch richtig, dass möglichst gleichmässig Raten gezahlt werden.
    Meine Finanzbeamtin erklärte mr aber, dass es wichtig wäre wenn zumindest im Januar und im Dezember gezahlt würde; dazwischen könnten dann auch Lücken sein.


    hge

  • Hi,
    mir hat mein Steuerberater auch dringent geraten einen Betrag im Jannuar zu überweisen. Da es sonst sein kann das man nicht den vollen Betrag anerkannt bekommt. z.b. wenn man erst am 1.7 Gelt überweist kann aus den 2000 Euro Freibetrag 1000 werden.
    Viele Grüsse
    Jürgen