wann hat ein Kind deutsche Staatsangehörigkeit?

  • ich hätte eine komplizierte Frage und bitte um Beantwortung, bitte aber mit Quellenangabe auf die man beim Amt bezug nehemen kann.


    1. Frage: Frau ist schwanger, dann Heirat, nach Heirat stellt sich heraus (im Rahmen der Background Investigation) -wenn auch ungültige- Vorehe, dann Annulment, Kind aber noch vor Annulment geboren. Annulment heilt nun die Ehe.


    Hat jetzt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit oder nicht?


    2.) Gibt es einen von der Deutschen Botschaft anerkannten DNA Test den man vorlegen kann um, falls erwünscht oder notwendig, "den Deckel draufmachen zu können"?

  • Zitat

    Original von convar ... Hat jetzt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit oder nicht? ...


    Wenn der Vater Deutscher ist, dann kann das Kind die Deutsche Staatsbuegerschaft erhalten !
    Egal was alles mit der Mutter passiert ist !
    Wichtig ist, das eine notarisierte Vaterschaftsanerkennung von der Barangay vorliegt, wo das Kind geboren wurde !
    Denn in der Geburtsurkunde steht der Name der Eltern und danach wird gehandelt, welchen Namen das Kind (auch bei der Botschaft) erhaelt !
    Denn dort steht der Name der Mutter, egal ob und wie sie zu diesem Namen gekommen ist !


    Rico Hara


  • na rico, wo hast du das denn her? das kenne ich aber ganz anders. Da ich mich aber gerne eines besseren belehren lassen moechte, waere ich dir sehr verbunden, wenn du das mal mit einer Quelle belegst. Das hatte der gute Convar auch erbeten.

  • meine Frau und ich dachten uns, dass wir in dieser Reihefolge vorgehen werden:


    a.) zunächst mal die Unterschrift vom gesetzlichen Vater einholen, dass der das Sorgerecht komplett an meine Frau übergibt (dass soll dann ein Rechtsanwalt regeln)


    b.) dann ein Sorgerechtsurteil erwirken, alles bei den jeweiligen Stellen registrieren lassen und dann mit der Rechtskraftbestätigung zurück


    c.) Kinderpass über die DFA erstellen lassen


    d.) mit allen Dokumenten, natürlich auch der Geburtsurkunde (so am Rand, unser Kleiner hat meinen Nachnahmen, late reg., NSO Urkunden zwischenzeitlich vorhanden


    und er Vorabzustimmung durch meine Ausländerbehörde (die hat uns grünes Licht gegeben) ab zur Botschaft und den VISUM Antrag stellen


    Sobald dann das VISUM verfügbar ist gehts in kalte Deutschland....


    Wenn das so in etwa ok ist, oder Fehler im Ablauf vorhanden sind, wäre klasse wenn jemand uns unterstützen könnte

  • Zitat

    Original von Bong... wo hast du das denn her? das kenne ich aber ganz anders. ...


    Merkblatt der Deutschen Botschaft ... Passantrag/minderjaehrig und aus der Praxis !


    Rico Hara


  • hier auf dem Merkblatt der Botschaft ist eigentlich alles erklaert, wegen Namensfuehrung sollte man sich vom Herrn Botschafter einen Termin geben lassen, er muss das genehmigen. steht auch im Merkblatt, sieht alles kompliziert aus, ist es aber nicht.......
    hier der Link:
    http://www.manila.diplo.de/de/…metrie,property=Daten.pdf


    Mani