Familienname der Frau bei Eheschließung annehmen?

  • Kann ich bei einer Eheschließung auf den Philippinen den Familiennamen der Ehefrau annehmen? Weiss das jemand? ( Bitte keine Dikussion, ob so etwas sinnvoll ist oder nicht). Vielen Dank.

  • Das lässt das philipp. Namensrecht nicht zu:


    Zitat

    Philippinen


    Der Ehemann behält seinen Namen bei. Die Ehefrau kann ihren Mädchennamen behalten oder wahlweise ihrem früheren Vor- und Familiennamen den Familiennamen des Ehemannes anfügen oder ihren Vornamen beibehalten und den Familiennamen des Mannes führen oder den Vor- und Familiennamen ihres Ehemannes mit dem Zusatz „Frau“ führen.


    Bei Auflösung der Ehe durch Nichtigerklärung soll die Frau ihren Mädchennamen wieder annehmen, wenn sie der schuldige Teil war.



    http://www.bmi.bund.de/SharedD…14334#doc157828bodyText16


    (Am besten wäre eine philipp. Quelle; finde ich aber auf die Schnelle nicht. Ich gehe davon aus, dass das BMI (Bundesministerium des Inneren) dies gut recherchiert hat.)

  • Ich gehe davon aus, daß Cinque D (A/CH) Staatsbürger ist, also würde er doch seinen Nachnamen über die Botschaft ändern müssen oder? Und in D ist das doch erlaubt, wenn er dann offiziel den Nachnamen der Frau hat über D, dann ist doch eigentlich alles ok oder? Seine Frau ändert ihren Nachnamen nicht, was laut RP Recht erlaubt ist, er ändert seinen Nachnamen über D Recht. Und seine Namensänderung hat die RP Behörden dochnichts anzugehen oder?
    Das hat ja erstmal nicht direkt was mit der Hochzeit zu tun, viele machen es doch auch so, daß sie auf den RP heiraten und die Frau erst den Nachnamen ändert, wenn sie in D ist. In diesem Fall hier ist es hat der Ehemann, der nach der Hochzeit den Namen ändern lassen will und als D Staatsbürger, ist es doch auch D Namensrecht oder?

  • Die eigentliche Frage war gewesen, ob er bei einer Hochzeit auf den Philipinen den Namen der Ehefrau annehmen kann.
    Das geht laut philipp. Recht nicht


    Seine Frau ändert ihren Nachnamen nicht, was laut RP Recht erlaubt ist, er ändert seinen Nachnamen über D Recht. Und seine Namensänderung hat die RP Behörden dochnichts anzugehen oder?


    Die Idee ist gut.Mal zum deutschen Standesamt gehen und danach fragen!


    Ich denke das geht... leider hat mich die ursprüngliche Fragestellung etwas irregeleitet.

  • Hatte ich mir schon fast gedacht, da Du zwar das RP Recht angegeben hast, aber dies wäre ja nur bei RP Staatsbürgern der Fall, hier geht es (meine ich jedenfalls, da der TS nichts angegeben at) um einen D (oder A/CH) Staatsbürger und hier sollte das Namensrecht seines Heimatlandes gelten, meine ich jedenfalls. Sofern also das Namensrecht nichts mit dem Land der Hochzeit / des Lebensmittelpunktes zu tun hat, sollte es funktionieren. Das war so mein Gedanke :)

  • Nur so am Rande..


    Andersherum geht es definitiv nicht. Wenn der Mann Pinoy ist, kann er den Namen seiner deutschen Frau nicht annehmen. Denn nach philippinischem Recht darf nur die Frau ihren Namen ändern.
    Ich denke aber, dass es möglich ist, wenn der Mann der Ausländer ist.

  • Nach philippinischem Recht gehen auch keine Doppelnamen. So wurde der Doppelname meiner Frau auf den Philippinen einfach durch meinen Familiennamen nersetzt und steht auch so im Reisepass.