Madagaskar/Eheschließung in Hongkong

  • Habe zwar schon viel in anderen Threads gelesen. Da die Meinungen dort jedoch abweichend sind, würde ich gerne auf Nummer sicher gehen, um euch meinen Sachverhalt hier nochl einmal zu schildern. Dabei sollten meine Fragen nicht so schwer zu beantworten sein. Hoffe ich zumindest :)


    Also es geht bei mei mir darum, dass meine Freundin und ich schon länger beschlossen hatten zu heiraten. Am liebsten ohne den langen umständlichen Weg der Beantragung eines Marriage/Heiratsvisum für Deutschlan zu gehen. Ich werde in den nächsten Tagen wieder nach Deutschland zurück kehren. Danach werde ich arbeitsbedingt wohl erst wieder einen Urlaub von 2-4 Wochen bekommen. Da wir auch von der Möglichkeit gehört haben in Hongkong zu heiraten, wollte ich mal bei euch nach fragen ob irgend jemand erfahrungesgemäß eine Ahnung hat, wie lange der Prozess dauert, um eine Eheschließung auf diese Weise durchzusetzen? Reicht mein benannter Zeitraum (Urlaub)dafür aus? Gibt vorbereitende Maßnahmen die ich treffen kann, um dieses Vorhaben in dieser kurzen Zeit in die Tat umzusetzen?


    Vielen Dank im voraus! Frohes neues Jahr!

  • Hallo,


    also ohne vorbereitungen geht es sicher nicht. Dokumente , Bezahlung und Terminabsprache muss virher geregelt werden. So weit ich weis müsst ihr auch mit so 3-5 Tagen in HK rechnen. Es muss ein paar Tage zuvor von euch eingereicht werden und nacher auch noch bei der PH Botschaft registriert.
    Genaue Zeit angaben können dir besser andre geben.


    Ganz ohne Papierkram bekommst du sie dann aber auch nicht nach D.


    Gruß
    Michel

  • Habe zwar schon viel in anderen Threads gelesen. Da die Meinungen dort jedoch abweichend sind, würde ich gerne auf Nummer sicher gehen, um euch meinen Sachverhalt hier nochl einmal zu schildern. Dabei sollten meine Fragen nicht so schwer zu beantworten sein. Hoffe ich zumindest :)


    Also es geht bei mei mir darum, dass meine Freundin und ich schon länger beschlossen hatten zu heiraten. Am liebsten ohne den langen umständlichen Weg der Beantragung eines Marriage/Heiratsvisum für Deutschlan zu gehen. Ich werde in den nächsten Tagen wieder nach Deutschland zurück kehren. Danach werde ich arbeitsbedingt wohl erst wieder einen Urlaub von 2-4 Wochen bekommen. Da wir auch von der Möglichkeit gehört haben in Hongkong zu heiraten, wollte ich mal bei euch nach fragen ob irgend jemand erfahrungesgemäß eine Ahnung hat, wie lange der Prozess dauert, um eine Eheschließung auf diese Weise durchzusetzen? Reicht mein benannter Zeitraum (Urlaub)dafür aus? Gibt vorbereitende Maßnahmen die ich treffen kann, um dieses Vorhaben in dieser kurzen Zeit in die Tat umzusetzen?


    Vielen Dank im voraus! Frohes neues Jahr!

    wenn du selbst hinfliegst, kannst du die formalitäten in 1 tag erledigen. danach müst ihr dann aber noch 2 wochen warten bis zum heiratstermin. scneller gehts (meines wissens)nicht

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Anmeldung zur Hochzeit beim Standesamt HKG spätestens 15 Tage vor Termin, ist postalisch möglich. IdR 2 Tage vor Termin müsst Ihr vor Ort sein für eine "Dokumentenprüfung" (Vorlage von Pass, Geburtsurkunden und gfls. weiteren Papieren wie Scheidungsurteil od. CeNoMar im Original) - ob das wirklich 2 Tage sein müssen ist aber Vereinbarungssache. Direkt nach der Hochzeit in HKG kann bei der DBM das FZV in Manila beantragt werden, die Bearbeitungsdauer hängt vor allem von der zustänigen lokalen Ausländerbehörde in Deutschland ab (2 Wochen Minimum). Zu den Details s. der im Behördenforum oben festgetackerte Hong Kong-Thread.


    Damit das alles so klappt, sollte Deine Freundin unverzüglich ihre Geburtsurkunde und das CeNoMar besorgen (letzteres wird zwar in der Regel nicht vom Standesamt Hong Kong, sehr wohl aber von der DBM gefordert). Falls Ihr in Hong Kong noch Zeit habt, solltet Ihr dort auch noch den Report Of Marriage beim Philippinischen Konsulat machen. Das Konsulat befindet sich praktischerweise sehr nahe bem Standesamt. Ist aber für's Visum nicht erforderlich, und kann mit etwas Aufwand auch später von D aus nachgeholt werden.


    Zuguterletzt das CFO-Seminar nicht vergessen, und die Besonderheiten zu diesem Thema im Hong-Kong Thread beachten. Und: So schnell geht alles nur, wenn Deine Freundin NICHT SPÄTREGISTRIERT ist (siehe ihre Geburtsurkunde) - sonst droht mit ziehmliche Sicherheit die Dokumentenprüfung durch die DBM auf ihre Geburtsurkunde, was Wochen bis Monate dauern kann.

  • Da der Threadstarter nur nach der Eheschliessung fragte ob sie in 2-4 Wochen machbar ist,denke ich das es mit der Vorbereitung locker moeglich ist.Man muss ja eigentlich nur die ca 1 Woche in HK persoenlich anwesend sein.
    Fuer die Visa und gemeinsame Rueckreise wird es wohl nicht reichen,selbst bei 4 Wochen Urlaub.


    Eine kurze Zwischenfrage,wann kann/sollte man das CFO Seminar machen? nach Antragstellung Visa? oder kann man dies vorher schon erledigen vielleicht schon vor der Hochzeit?

  • Da der Threadstarter nur nach der Eheschliessung fragte ob sie in 2-4 Wochen machbar ist,denke ich das es mit der Vorbereitung locker moeglich ist.Man muss ja eigentlich nur die ca 1 Woche in HK persoenlich anwesend sein.
    Fuer die Visa und gemeinsame Rueckreise wird es wohl nicht reichen,selbst bei 4 Wochen Urlaub

    Sehe ich genauso.


    Ein Nachtrag noch: Die 15 Tage Anmeldungsfrist sind eine formale Minimalanforderung. Es ist nicht gesagt, daß so kurzfristig tatsächlich ein freier Termin verfügbar ist. Es gab in letzter Zeit Anzeichen dafür, daß das Standesamt HGK sehr gut ausgelastet bzw. überlastet ist.

  • Nach Auskunft der DBM dauert alleine der Postweg für die Orginale von DBM zum Ausländeramt 4 - 6 Wochen... das kann man abkürzen, wenn man die Orginale 2x (1x für Visa bei DBM und 1x Ausländeramt) besorgt und selbst beim Ausländeramt vorlegt... (das Ausländeramt kann dann sein ok vorab zur DBM geben, muss nicht..)

  • Nach Auskunft der DBM dauert alleine der Postweg für die Orginale von DBM zum Ausländeramt 4 - 6 Wochen... das kann man abkürzen, wenn man die Orginale 2x (1x für Visa bei DBM und 1x Ausländeramt) besorgt und selbst beim Ausländeramt vorlegt... (das Ausländeramt kann dann sein ok vorab zur DBM geben, muss nicht..)


    4 Wochen mag zwar vorkommen, aber in der Regel wird es ca. 2 Wochen dauern.
    Dass eine ABH "vorab" eine Zustimmung erteilt, ist zwar möglich (sollte man bei einer apostillierten Heiratsurkunde auch probieren); die ABH wird aber in den meisten Fällen erst tätig, wenn sie die Unterlagen der Botschaft vorliegen hat.

  • Nach Auskunft der DBM dauert alleine der Postweg für die Orginale von DBM zum Ausländeramt 4 - 6 Wochen... das kann man abkürzen, wenn man die Orginale 2x (1x für Visa bei DBM und 1x Ausländeramt) besorgt und selbst beim Ausländeramt vorlegt... (das Ausländeramt kann dann sein ok vorab zur DBM geben, muss nicht..)

    Wenn dem so wäre, wäre meine Asawa ja deutlich schneller in D gewesen als ihre eigenen Papiere ;)


    Kann nicht sein, denn die Post der DBM ist offenbar innerhalb weniger Tage beim Empfänger in Deutschland - wird anscheinend per Kurier in täglicher Sammelabholung erledigt.

  • Bei uns und bei Bekannten hat es nach Abgabe des FZV Formulares in der DBM Manila bis zum Visum im Paß 5 Wochen gedauert. Nicht der Postweg dauert lange, es wird alles nach D zu einer zentralen Stelle geschickt, Sicherheitsüberprüfung o.ä. Das dauert am längsten. Der Ausländerbehörde wird elektronisch anvisiert, dass ein Antrag unterwegs ist. Die Ausländerbehörde erledigt dann alles in wenigen Tagen, die Bewilligung kann nach dem Gespräch am nächsten Tag elektronisch an DBM rausgehen.

  • Die Ausländerbehörde erledigt dann alles in wenigen Tagen, die Bewilligung kann nach dem Gespräch am nächsten Tag elektronisch an DBM rausgehen.


    welches Gespräch ist da gemeint? hier in deutschland mit der AHB? MÜssen nicht verschiedene Dinger erledigt werden, wie z. B. Verpflichtungserklärung erstellen usw. ? das dauert doch länger als ein Tag ?!

  • Die Ausländerbehörde erledigt dann alles in wenigen Tagen, die Bewilligung kann nach dem Gespräch am nächsten Tag elektronisch an DBM rausgehen.

    Ein Gespräch ist regulär nicht vorgesehen und bei Vorliegen der Vorraussetzungen zur Erteilung eines FZV auch nicht erforderlich - der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung. In der Praxis wird dieser Anspruch in den meisten Fällen ja auch anerkannt und die Visumsvergabe entfolgt entsprechend kurzfristig.

  • Bei mir wollte die Ausländerbehörde, dass ich vorbeikomme, was mir sehr recht war, weil ich dann genau wusste ob es noch Probleme gibt oder nicht. Ich hatte allerdings davor eine VE für ein Kind abgeben. Man nannte mir die Risiken usw. Ich fand ds Gespräch positiv, so wusste ich, dass alles glatt läuft.


  • Eine VE ist bei Heirat in HK auf jeden Fall nicht mehr notwendig.


    Grüße
    Toto


    Vielleicht würfele ich jetzt auch was durcheinander. Aber es geht doch um das FZV - und da wird keine VE mehr benötigt? D. h. es gibt "nur" eine mündliche Prüfung? Oder wie läuft das dann ab, wenn die DBM den FVZ-Antrag an die ALB schickt ?!

  • Aber es geht doch um das FZV - und da wird keine VE mehr benötigt? D. h. es gibt "nur" eine mündliche Prüfung?


    da ihr (dann) verheiratet seid, ist bei einem Zuzug zu einem deutschen die Sicherstellung des LU nicht mehr notwendig. Daher entfällt auch die VE... im Umkehrschluss... Zuzug ins Sozialsystem ist in diesem Fall möglich.


    Die ABH prüft , was zu prüfen ist ... (im prinzip ob die Papiere vollständig sind) und gibt ihre Zustimmung. Möglicherweise wirst du auch noch mal zur ABH bestellt... wird aber unterschiedlich gehandhabt.

  • Hallo HelgeK,


    :hi


    was ich bei all dem nicht kapiere ... wieso kann bei vorliegender Eheurkunde aus Hong Kong mit Apostille of La Hague und gültigem Reisepass der Frau sowie der Bezahlung der Visa-Ausstellungsgebühr die Visastelle der DBM immer noch auf Dokumentenprüfung (meinetwegen bei Spät- oder sonstwie -Registrierten) bestehen???


    ?(


    Verträge sind einzuhalten!!! Die Ehe ist nach deutschem Recht rechtskräftig, es bedarf keiner weiteren Legalisierung, denn dies hat sich mit der Eheurkunde und der dazu ausgestellten Apostille of La Hague erledigt. Basta!


    :thumb


    Ich würde da ggf. zum Richter in Deutschland gehen, mir aber nicht von einem offenbar nicht ganz auf der Höhe seiner Kompetenzen stehenden Beamten etwas aufbrummen lassen wie eine "Dokumentenprüfung durch Anwälte der DBM" oder ähnliches.


    :cheers


    Reismehl

    :thumb "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht) :thumb

  • Ich würde da ggf. zum Richter in Deutschland gehen, mir aber nicht von einem offenbar nicht ganz auf der Höhe seiner Kompetenzen stehenden Beamten etwas aufbrummen lassen wie eine "Dokumentenprüfung durch Anwälte der DBM" oder ähnliches.


    Eine Urkundenprüfung dauert ca 4 Monate. Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren? und wie hoch sind die Kosten?


    Natürlich darf trotz Vorlage der Heiratsurkunde mit Apostille eine deutsche Behörde eine Urkundenprüfung verlangen. Allerdings sollte sie dies dann auch begründen. Eine spät registrierte Geburtsurkunde ist mit Sicherheit schon solch ein Grund...

  • Eine Urkundenprüfung dauert ca 4 Monate. Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren? und wie hoch sind die Kosten?


    Natürlich darf trotz Vorlage der Heiratsurkunde mit Apostille eine deutsche Behörde eine Urkundenprüfung verlangen. Allerdings sollte sie dies dann auch begründen. Eine spät registrierte Geburtsurkunde ist mit Sicherheit schon solch ein Grund...



    Tja,


    :hi


    und der Ausgang so einer beamtlichen Prüfung ist ja dann auch ummer noch ungewiß ... oder kann man da ein Ergebnis vorweg nehmen?


    ?(


    Die Kosten so einer Prüfung, wofür die DBM Vertragsanwälte einsetzt (wenn ich es aus den Beiträgen dazu hier im Forum recht in Erinnerung habe) gehen auch zu Lasten des Antragstellers des Visums, und zwar auf Nimmerwiedersehen!


    :Augenbraue


    Mein alter Freund Martin St. bekam sogar seine Freundin als Mutter gemeinsamer und von ihm nach Deutschland verbrachter Kleinkinder per Eilbeschluß eines Berliner Gerichts nach einem Verfahren gegen die DBM binnen 4 Wochen nach Berlin ... die Kosten zahlt vor Gericht natürlich der Verlierer!


    :victory


    Wer in Hongkong heiratet und über die Heiratsurkunde mit Apostille of La Hague verfügt, dessen Ehe ist nach deutschem Recht rechtskräftig auf der Grundlage des völkerrechtlich bindenden Vertrags von La Hague, und gegenüber der eigenen Ehefrau darf keine DBM oder sonst jemand einem deutschen Staatsangehörigen das Aufenthaltsvisum für die Familienzusammenführung verwehren. Für die Einreise nach Deutschland braucht es natürlich einen gültigen Reisepaß für einen philippinischen Staatsangehörigen. Und da gehört ein Visum rein, welches der eigenen Gattin des deutschen Staatsangehörigen nicht verwehrt werden kann. Da bin ich mir ganz sicher. (Daß die Heiratsurkunde aus Hongkong und die Apostille of La Hague und der Reisepaß gefälscht sind, darf natürlich nicht der Fall sein, weil dies dann die Gerichtsfestigkeit logischerweise kaputtmacht ... aber hier geht es ja nicht um kriminelles Vorgehen, welches niemand unterstützt.)


    :cheers


    Reismehl

    :thumb "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht) :thumb