Wer in Hongkong heiratet und über die Heiratsurkunde mit Apostille of La Hague verfügt, dessen Ehe ist nach deutschem Recht rechtskräftig auf der Grundlage des völkerrechtlich bindenden Vertrags von La Hague, und gegenüber der eigenen Ehefrau darf keine DBM oder sonst jemand einem deutschen Staatsangehörigen das Aufenthaltsvisum für die Familienzusammenführung verwehren.
Das tut ja auch niemand.
Aber die Verwaltung hat das Recht, sich die Urkunden vorher anzusehen und bei Zweifel eine UP anzusetzen.
Und wenn man diese UP dann nicht will, wird das Visum abgelehnt.
Es ist dann immer die Frage, ob man sich mit der ABH gerichtlich anlegen will... was auch zeit und geld kostet oder dann gleich der UP zustimmt. Das muss jeder selber entscheiden.