hegauner25/Dual Citizen und Phill.- Passport

  • Ich bin verwirrt....


    Meine Tochter ( 20 J. ) hatte sich mit den Gedanken angefreundet, auch den philippinischen Pass für sich ausstellen zu lassen. Wir haben dann Anfang verganenen Jahres die zur Registrierung der GEbrut erforderlichen Unterlagen zur Botschaft in Berlin eingesandt.


    Nach einigen hin- und her hatten wir dann endlich den Report der Botschaft, welche dann die Geburtsanzeige der NSO übermittlen wollte. Das war Anfang August 2013. Die Ausstellung der NSO Geburtsurkunde sollte ca. 4 Wochen dauern laut Angabe der Botschaft.


    Wir sind dann Mitte August nach Manila geflogen, haben Anfang September mal angefragt, was Stand der Dinge ist. Wie meist, Schweigen im Walde.


    Die NSO Urkunde konnte sie dann Mitte Dezember bei der NSO abholen, die habe eben Wochen mit Monaten verwechselt. So war es zeitlich nicht mehr möglich,ihren Pass bei der DFA zu beantragen da sie letzte Woche zurück kam.


    Cheap Charly, der ich manchmal bin habe ich nach Möglichkeiten gesucht, ein Fahrt nach Berlin zu verhindern. Undich habe diese auch gefunden.


    Auf der Homepage der Philippine Embassy in Bern stand, dass Schweizer, wie auch Halter von Pässen anderer Nationen dort einen Pass beantragen können. Dan versuchte ich, einen Termin telefonisch auszumachen. Ausser einer Ansage, die auch nach drücken aller Tasten am Telefon sich immer wiederholte, keine Möglichkeit jemand an die Leitung zu bekommen. Eine Mailanfrage wurde bis heute auch nicht beantwortet.


    Also habe ich alle Formulare ausgedruckt, meine Tochter hat die ausgefüllt und heute Morgen ging es los nach Bern ( Bern sind 200 Kilometer, Berlin fast das vierfache )


    Ausser uns nur noch 2 schon abgefertigte Pinays im Warteraum. An der Rezetion gefragt wegen der Beantragung eines Passes " Machen wir hier nicht für Ausländer " Ohhh....


    Dann kam aber kurze Zeit später ein Mitarbeiter der die Unterlagen durchsah, darauf aufmerksam machte, dass sie nur Schweizer Franken nehmen. Er verschwand dann mit dem Antrag und einigen Kopien, kam Minuten später wieder und hat meine Tochter in einBüro gebeten. Dort wurden Bilder für den Pass gemacht sowie die Fingerabdrücke genommen. Warin wenigen Minuten erledigt, nachdem ich bezahlt hatte. SOll nun 4 -.10 Wochen dauern bis der Pass hier eintrifft.


    Was mich nun irritiert: Es gibt ein Formulare für die Anerkennung der Dual Citizenship, muss auch im Beisein eines Botschaftsangestellten unterschrieben werden.


    Dieses Formulare hat er nicht angenommen, das sollen wir in Berlin machen.


    Ich bin davon ausgegangen, dass zuerst die Dual Citizenship eingetragen und genehmigt werden muss,bevor ein Pass beantragt werden kann.


    Oder für was soll dann dieses Formular sein, wenn sie dann den philippinischen Pass hat ?


    hegauner25Für Member welche in Grenznähe wohnen kann ich die Botschaft in Bern empfehlen. Wenig Besucher, schneller Ablauf. Ich habe mich gewundert und gefreut. Alles in allem ca. 30 Minuten Bearbeitungszeit. Rekord .......

  • Oder für was soll dann dieses Formular sein, wenn sie dann den philippinischen Pass hat ?



    Hast du einen Link für dieses Formular?


    Handelt es sich vielleicht um den "Oath of Allegiance" ?


    Wenn sie den Pass dann hat, wäre ja alles in Butter. Aber es könnte ja sein, dass Bern den pass nicht rausgibt, bevor das Formular in Berlin unterschrieben wurde...


    Ehrlich gesagt, war das auh sehr mutig, beim ersten Pass (dual Citizenship) nach Bern zu fahren; denn es gibt immer wieder Sachen, die dann nur das Konsulat des Landes des Antragstellers machen darf. Es hat aber doch letztlich geklappt.

  • Doppelstaatsbuergerschaft hat ein Kind mit philipinischem Elternteil und dem auslaendischen Elternteil immer.
    Da muss nichts, vor einem philippinischen Botschaftsangehoerigen unterschrieben werden.


    In der Schweiz ist es so, dass eine Pinay die schweizerische Staatsbuergerschaft bekommt, die philippinische Staatsbuergerschaft aber nicht aufgeben muss.
    In Deutschland muss man sich fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden oder man kann wesentliche Gruende zur Beibehaltung der "alten" Staatsangehoerigkeit nachweisen.


    Fuer Kinder von bilateralen Eltern gilt dies nicht. Kenne natuerlich die Gesetzgebung in Deutschland nicht im Detail.


    Ich habe 2 Kinder in der Schweiz, beide haben die Doppelstaatsbuergerschaft. Phil Pass ohne Probleme bekommen.


    Von der philippinschen Seite sollten hier keine Probleme entstehen fuer dein Tochter.


    Hier hast du hoechstens Probleme mit den deutschen Behoerden.

  • Also ich würde schon mal gerne wissen, wieso überhaupt 2 Pässe gebraucht werden.
    Unsere Tochter ist Deutsche und Filipina und besitzt nur den deutschen Pass und kommt
    ganz gut damit zu recht.


    Gruß. der-wassermann

  • Also ich würde schon mal gerne wissen, wieso überhaupt 2 Pässe gebraucht werden.
    Unsere Tochter ist Deutsche und Filipina und besitzt nur den deutschen Pass und kommt
    ganz gut damit zu recht.


    Gruß. der-wassermann


    Mit philippinischen Pass ist man irgendwie immer der dumme. Die Vorteile des deutschen Passes sind, denke ich, klar.
    Doch wenn man zusätzlich zum deutschen Pass einen philippinischen Pass hat, hat man zusätzliche Vorteile ohne die Nachteile der philippinischen Staatsbürgerschaft: Auf den Philippinen braucht man kein Visum und keine Arbeitsgenehmigung, man kann Land kaufen, Business betreiben und besitzen, usw.

  • Doch wenn man zusätzlich zum deutschen Pass einen philippinischen Pass hat, hat man zusätzliche Vorteile ohne die Nachteile der philippinischen Staatsbürgerschaft: Auf den Philippinen braucht man kein Visum und keine Arbeitsgenehmigung, man kann Land kaufen, Business betreiben und besitzen, usw.


    Das exakt war der Grund, dass sie sich auch den philippinischen Pass zulegte.


    Jetzt kann sie sich auch in Landtitel eintragen lassen und Grundstücke überschrieben bekommen.


    hegauner25

  • In Deutschland muss man sich fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden oder man kann wesentliche Gruende zur Beibehaltung der "alten" Staatsangehoerigkeit nachweisen.

    Wenn ein Elternteil Deutscher ist, der andere Ausländer hat das Kind automatisch doppelte Staatsbürgerschaft und muß sich nicht entscheiden.
    Das mit dem späteren entscheiden für eine Staatsbürgerschaft gilt nur für ein in Deutschland geborenes Kind wenn beide Elternteile Ausländer sind und wird ja laut Koalitionsvertrag durch ein neues Gesetz in Zukunft entfallen