Heirat Hongkong - Dänemark oder D

  • In den letzten Tagen habe ich mich viel mit den Heiratsoptionen mit einem philippinischen Partner befasst und auch recherchiert.


    Neben einer Heirat auf den Philippinen ist es die meist gängige Praxis seinen Partner entweder in Hongkong, oder in Deutschland, oder auch in Dänemark zu heiraten.


    Ich würde gerne mal versuchen - mit Eurer Hilfe - die Vor- und Nachteile, sowie die rechtlichen Hintergründe der drei letztgenannten Praktiken zusammenzufassen.


    Vom zeitlichen und organisatorischen Aufwand ist es wohl am einfachsten, die Hochzeit in Hongkong durchzuführen. Dazu sind die Reisekosten auch überschaubar.
    Der wohl komplizierteste und längste Weg ist die Heirat in D.


    Es wäre schön, wenn mit Eurer Hilfe und Erfahrung es gelänge, eine Pro- und Kontraliste zu erstellen.
    Ferner würde mich als Fazit interessieren, ob die rechtliche Gleichstellung der o.g. Eheorte in allen Punkten gegeben ist. So möchte ich wissen, ob die Rechtsstellung für eine Einbürgerung in allen Fällen gegeben ist, wenn der Wohnort in D ist.
    Wie sieht es mit der Rente und Sozialversicherung aus? Was ist im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen (z.B. spätere Scheidung) eventuell anders.


    Ich hoffe auf eine lebhafte und konstruktive Diskussion mit abschließender Auswertung.

    lapu-lapu

  • Ferner würde mich als Fazit interessieren, ob die rechtliche Gleichstellung der o.g. Eheorte in allen Punkten gegeben ist

    Es gibt keine "Ehe 2. Klasse". Alle Varianten sind rechtlich ohne Einschränkungen gleichwertig, solange die jeweils notwendigen Formalien eingehalten werden. Als da wäre, sich z.B. bei einer Eheschliessung auf den Philippinen vorab den deutschen Behördensegen via EFZ geben zu lassen, oder, im Falle Hong Kong's oder Dänemarks, die Apostille nicht zu vergessen.


    Der wesentliche Unterschied ist für mich die Urkundenprüfung. Wenn es einem wichtig ist, daß eine solche Prüfung durchgeführt wird, sollte man auch eine entsprechende Variante wählen. Wenn bezüglich der Vergangenheit des Partners kein Klärungsbedarf besteht, spräche nichts gegen die weniger bürokratischen Varianten.


    In Bezug auf Dänemark gäbe es noch das Problem, daß der Partner ja erstmal irgendwie dorthin kommen muss.

  • Generell "Heirat ist Heirat" ... egal in welchem Land die Hochzeit stattgefunden hat. Die Hochzeit muss nur nach den lokalen Gesetzen formal gütig sein.


    Bei den anderen angesprochenen Punkten (Rente, H4 ...) ist der Ort der Heirat egal. BeiScheidung zählt in D nur, wo die meisten Ehejahre verbracht wurden.


    In Bezug auf Dänemark gäbe es noch das Problem, daß der Partner ja erstmal irgendwie dorthin kommen muss.


    Man könnte den thread mal erweitern darauf, welche Länder noch für eine Hochzeit mit einer pinay günstig wären.


    Dieses "Heiratsland" sollte 2 Bedingungen erfüllen:


    a ) Es sollte eine Apostille ausstellen
    b ) Das Land sollte für pinays visumsfrei erreichbar sein, bzw ein Visum ohne große Mühe ausgestellt werden.


    z.B. Israel ! ... wäre ja auch für einen flugängstigen Deutschen besser erreichbar. Aber es gibt sicherlich noch mehr Länder



    hge


    ps: ich wollte mal solch eine Liste erstellen, aber meine immer noch rege Bautätigkeit hat mich davon abgehalten.

  • Wie schaut es mit Kroatien aus? Da braucht Sie/Er kein Visum ... Edith: Danke hge. Hat sich scheins neulich geändert wg EU Beitritt ... :(


    Liebe Leute und vor allem Admins.
    Es werden immer wieder die gleichen Sachen diskutiert, die aber einfach Fakt sind.
    Würde sich das Wiki mit den automatischen Links nicht eignen, diese Fakten EINMAL dort hinein zu schreiben, statt dass man - meist die Gleichen - mit viel Geduld dies immer wieder erklärt?
    Dann könnte man sich auf das konzentrieren was im Einzelfall anders ist...


    ZB die Heirat in den verschiedenen Ländern benötigt bestimmte Dinge, die sich gut in einer Liste von ein paar Punkten darstellen lassen. Und die automatischen Links zeigen das Ergebnis sogar ohne dass man das immer extra verlinken muss ...
    Ich bin damit erfahren, weil ich ein Wiki für Elektrofahrzeuge nach diesem Prinzip (Artikel durch leichte Umarbeitug der besten Antworten im Forum) zum grossen Teil erstellt habe.


    Antworten dazu bitte hier: Forum und Wiki ... mehr Infos im Wiki statt alle paar Tage das Selbe zu schreiben ...


    Wir könnten in diesem Threat damit anfangen...


    PS zum Thema
    Meine Freundin ist gerade in Australien der Schwester mit dem Baby helfen.
    Wenn wir Probleme bekommen in CH mit dem Heiratsvisum, könnte ich dorthin fliegen...
    Australien wird sicher eine Apostille ausstellen und als westliches Land wird die Schweiz oder auch D eine Heirat von dort wohl eher ohne grosse Prüfungen akzeptieren.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

    2 Mal editiert, zuletzt von Sunnyenergy ()

  • Wenn alle Papiere in Ordnung sind, würde ich in Deutschland heiraten. Dann hat man später keine Rennereien und keinen eventuellen Ärger mit der ABH. Wir hatten in Australien geheiratet und es gab bei der Übersiedlung nach D im letzten Herbst einige bürokratische Hürden!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Wenn alle Papiere in Ordnung sind, würde ich in Deutschland heiraten. Dann hat man später keine Rennereien und keinen eventuellen Ärger mit der ABH. Wir hatten in Australien geheiratet und es gab bei der Übersiedlung nach D im letzten Herbst einige bürokratische Hürden!

    War die Urkunde apostilliert? Wenn ja, wäre es interessant zu erfahren, welche Probleme das gewesen sind.


    Wir haben ja nun mittlerweile eine ganze Menge Member hier, deren Partner mit HU's mit "Den Haager Apostillen" in's Land gekommen sind. Bis auf den Fakt, daß in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Urkundenprüfung auf die Geburtsurkunde verlangt wird, sind mir keine Probleme bekannt.

  • auch wiki weiß nicht alles.
    fakt ist, das wir im letzten sommer in kroatien waren. weder slowenien, noch kroatien haben ein visa verlangt.


    Es ist ja wohl ein Unterschied, ob deine Frau mit deutschen AT nach Kroatien fliegt oder eine Filipina - ohne einen westliche Aufenthalstitel - von den Philippinen aus dorthin fliege möchte.

  • War die Urkunde apostilliert? Wenn ja, wäre es interessant zu erfahren, welche Probleme das gewesen sind.


    Wir haben ja nun mittlerweile eine ganze Menge Member hier, deren Partner mit HU's mit "Den Haager Apostillen" in's Land gekommen sind. Bis auf den Fakt, daß in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Urkundenprüfung auf die Geburtsurkunde verlangt wird, sind mir keine Probleme bekannt.

    Ich habe ja 2 Pässe (Deutsch & Australien) und bei einem Trip zum zeigen meiner 2. Heimat und vorstellen meines Vaters haben wir relativ unbürokratisch (weil Frauchen war im 4. Monat :peinlich ) in QLD geheiratet. Papiere hatten wir alle soweit mit uns, Heiratsurkunde wurde natürlich apostilliert und später auch in den Phills registriert.
    Dann ging es zurück auf die Phills und nach der Geburt unseres 2. Kindes war die Entscheidung reif, die Phills zu verlassen. Ein Leben dort mit Kindern erschien uns wenig erstrebenswert. Wir entschieden uns erstmal aus verschiedenen Gründen, die hier zu weit führen, für Deutschland.
    Bei der Visabeschaffung ausgehend von der ABH in Deutschland wollte man eine Urkundenprüfung des BC meiner Frau machen, außerdem hatten die "Schwachköpfe" ein Problem mit meinen 2 Pässen (da ich als "Australier" geheiratet habe) :closedtopic :mauer Somit dauerte das Verfahren zum Visa dann runde 3 1/2 Monate (wir hätten es über FZF zu den Kindern eventuell schneller machen können, wollten aber unkompliziert zusammen fliegen). Am Ende ging alles gut, aber da kann man als Deutscher auch gleich in Deutschland heiraten. Wenn ich mit meiner Frau nach Australien gezogen wäre (was noch nicht ganz ausgeschlossen ist) wäre das Verfahren wohl um einiges leichter. Ebenso die anerkennung Ihrer Studien und Arbeitszeit :weia

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ich denke es ist auch zu bedenken, wo der zukünftige Lebensmittelpunkt sein soll. Dies hat mich bei meiner Entscheidung in D zu leben (zumindest bis zu meiner Verrentung) den Ausschlag gegeben, die Hochzeit auch in D durchzuführen.


    Es würde mich interessieren, ob bei einer Heirat in Dänemark oder Hongkong das A1 Sprachattest benötigt wird.

    lapu-lapu

  • Ich denke es ist auch zu bedenken, wo der zukünftige Lebensmittelpunkt sein soll. Dies hat mich bei meiner Entscheidung in D zu leben (zumindest bis zu meiner Verrentung) den Ausschlag gegeben, die Hochzeit auch in D durchzuführen.


    Eins hat nichts mit dem anderen zu tun. Man kann genauso gut nach einer Hochzeit in HKG oder in D seinen Wohnsitz in D wählen, ohne dass ein Nachteil ensteht.
    Der Vorteil liegt ja nur darin, dass das FZ-Visum (meist) schneller geht, weil auf die Urkundenprüfung verzichtet wird.


    Zitat


    Es würde mich interessieren, ob bei einer Heirat in Dänemark oder Hongkong das A1 Sprachattest benötigt wird.


    Ja

  • So möchte ich wissen, ob die Rechtsstellung für eine Einbürgerung in allen Fällen gegeben ist, wenn der Wohnort in D ist

    Dieser Punkt verdient vielleicht nochmal besondere Beachtung.


    Das Einbürgerungsverfahren meiner Frau läuft seit ein par Monaten. Wir haben 2009 in Hong Kong geheiratet. Das FZV wurde damals ohne Urkundenprüfung kurzfristig erteilt. Etwas Grummeln gab es nur, weil meine Asawa auch kein A1 hatte.


    Im Zuge des EInbürgerungsverfahrens werden alle Dokumente ja nochmal wieder hochgeholt. Rückfragen wegen der Heirat in HKG ohne Urkundenprüfung gab es keine. Uns wurde auch bereits signalisiert, das die Sache demnächst erfolgreich durch sein wird.

  • Im Zuge des EInbürgerungsverfahrens werden alle Dokumente ja nochmal wieder hochgeholt. Rückfragen wegen der Heirat in HKG ohne Urkundenprüfung gab es keine. Uns wurde auch bereits signalisiert, das die Sache demnächst erfolgreich durch sein wird.



    Wobei ich allerdings hier für den Standesbeamten verständnis für eine Urkundenprüfung hätte.
    Denn das StA muss die Geb-Urkunde dann registrieren; da diese nicht legalisiert ist, hat er dann ein Recht auf Urkundenprüfung.
    Wobei es ihm auch darum geht, dass mögliche Rechtschreibfehler richtig gestellt werden. (die wissen ja auch, um die "Genauigkeit" der Problemländer).


    Beim FZ spielt die Geb-Urkunde ja nur einen untergeordnete Rolle. Genau genommen ist sie überhaupt nicht nötig. Pass und (apostillierte) Heiratsurkunde würden reichen. Bei der Einbürgerung hat aber die Geb-Urkunde schon eine größere Bedeutung.

  • Wenn mir jemand die Liste raussucht oder hier reinschreibt, was es wo fürs Heiraten braucht. Sollte ja zur Genüge existieren stell ichs ins Wiki und in Kurzform ins Acronym.
    So wie es es gestern und heute u.a. mit Tacloban Tagbilaran Malapascua Dumaguete FZV getan habe. So wird unser Forum informativer und wir können uns auf Neues konzentrieren statt aufs Wiederkäuen :)

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Interessant ist ja auch was passiert, wenn nach der Eheschließung in HK bei einer UP Probleme auftreten. Dann kann man die Arschkarte haben...z. B. hier


    Deshalb habe ich lieber in D, nach der UP geheiratet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Interessant ist ja auch was passiert, wenn nach der Eheschließung in HK bei einer UP Probleme auftreten. Dann kann man die Arschkarte haben...z. B. hier


    Der Fall ist schon positiv entschieden..


    Soch ein Fall müsste auch erstmal im Einzelnen geprüft werden und wäre nur dann problematisch, wenn solche gravierenden Fehler in der Geb-Urkunde sind, die auf eine falsche Identität schliessen lassen würden.

  • Der Fall ist schon positiv entschieden..


    Soch ein Fall müsste auch erstmal im Einzelnen geprüft werden und wäre nur dann problematisch, wenn solche gravierenden Fehler in der Geb-Urkunde sind, die auf eine falsche Identität schliessen lassen würden.



    OK, danke

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Interessant ist ja auch was passiert, wenn nach der Eheschließung in HK bei einer UP Probleme auftreten. Dann kann man die Arschkarte haben...z. B. hier


    Deshalb habe ich lieber in D, nach der UP geheiratet


    In jenem Fall kam es nur deshalb zu einer Urkundenprüfung, weil das Standesamt kontaktiert wurde und dieses dazu geraten hatte - mit dem (sachlich falschen) Hinweis, daß die UP von der ABH verlangt werden würde. Die UP wurde also gewissermassen "freiwillig" angestoßen.