Heirat Hongkong - Dänemark oder D


  • Da hier immer von "Partnern" die Rede ist und von Unterschieden hinsichtlich der "Ehe", gehe ich einmal ganz salopp davon aus, daß von einer sog. gleichgeschlchtlichen Partnerschaft die Rede ist.
    Wenn man um anderer Leute Rat nachsucht, sollte man ehrlich sein und klare Termini verwenden!


    Erst Partner
    Dann Dänemark
    Dann Ehe(partner)
    8-)


    Ausserdem gilt Partner für alle, oder willst du hier Pol.Correctness einfordern?
    Partner und Partnerinnen und Homopartner und Transgenderpartner und den Rest kann man auf Facebook besichtigen,
    die haben beim Geschlecht nun ein Liste mit 20 Möglichkeiten :blöd
    Die müsstest Du mir allerdings erklären :D

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Da hier immer von "Partnern" die Rede ist und von Unterschieden hinsichtlich der "Ehe", gehe ich einmal ganz salopp davon aus, daß von einer sog. gleichgeschlchtlichen Partnerschaft die Rede ist.


    Wenn man um anderer Leute Rat nachsucht, sollte man ehrlich sein und klare Termini verwenden!


    Na, dann probier mal in Hongkong (siehe Titel des threads), eine gleichgeschlechtliche Ehe durchzuführen.

  • Eben darauf wollte ich ja hinaus, zumal es keine "gleichgeschlechtliche Ehe" gibt, sondern, wie angedeutet, nur die sog. gleichgeschlechtliche Partnerschaft.

  • wir haben 2007 in dänemark geheiratet da wir mit den deutschen papierbehörden die nase voll hatten. die papiere meiner frau die in englisch sind sollten ins deutsche übersetzt werden und und und..........papiere-papiere


    da unsere bekannte in dänemark geheiratet haben und das alles unkomplieziert von der bühne ging, haben wir uns auch dazu entschlossen.in aabenraa haben wir den standesamt angerufen und unsere vorhaben geschieldert.sie verwiessen uns auf die internetseite www.aabenraa.dk dort steht alles drin was mann braucht. nachdem wir unsere papiere zusammen hatten schickten wir zum standesamt nach dk. nach einer woche habe ich dort angerufen und nach den papieren angefragt und ob alles ok ist? danch haben wir ein termin ausgemacht für die traung. mann sollte 3 tage einberechnen in aabenraa zu bleiben ,hotel bzw. pension über internet buchbar.schöne stadt an der ostsee ist aabenraa auch noch.alles andere lief super!!! wichtig ist nur das die papiere in englisch oder deutsch´bzw dänisch sind.das ist modernes europa !! :clapping

  • Da hier immer von "Partnern" die Rede ist und von Unterschieden hinsichtlich der "Ehe", gehe ich einmal ganz salopp davon aus, daß von einer sog. gleichgeschlchtlichen Partnerschaft die Rede ist


    Nein, ist es nicht - zumindest nicht explizit - da, wie "hge" schon angeführt hat, eine gleichgeschlechtliche Ehe "made in Hong Kong" nicht möglich wäre. Für Dänemark weiß ich es nicht.


    Ich habe den Begriff gewählt, da wir hier ja nicht nur Fälle haben, bei denen SIE philippinisch und ER deutsch ist, sondern (gar nicht mal so selten), auch umgekehrt. Gesucht war also ein Begriff, der sich für die geschlechtsneutrale Verwendung eignet.

  • Nabend zusammen,


    bitte nicht lachen über die vielleicht auf den ersten Blick dämliche Frage, aber die stelle ich mir wirklich gerade:


    Es geht um ein marriage Visum für Hochzeit in Deutschland und um ein Familienzusammenführungsvisum für ein Kind einer phil. Mutter, die eben in D heiraten will bzw. wird.
    Gesetzt den Fall, ALLE Anforderungen gemäß den Merkblättern sind vollständig erfüllt, d.h. insbesonders auch die Verpflichtungserklärung des in Deutschland lebenden Verlobten für die nach Deutschland einreisewilligen Personen, natürlich A1 und natürlich auch eine erfolgreiche Urkundenprüfung und die Voranmeldung der Ehe in Deutschland etc., tja, gesetzt, alles ist pikobello, kann die Botschaft dann das Visum verweigern?


    Meine Frage stelle ich deswegen, weil im Gegensatz zum Schengenvisum (welcher Art auch immer) keine Möglichkeit einer Remonstration gegeben ist (ich habe zumindest nichts gelesen), es gibt auch kein Interview, in dem es um das Abklopfen der Rückkehrwilligkeit geht (die ist ja auch gar nicht gegeben), die Sachlage ist ja die, dass die Botschaft es mit auswanderungswilligen Personen zu tun hat, die nicht zwingend die Absicht haben, jemals wieder zurückkehren zu wollen.


    Daher die Frage: Kann die Botschaft das Visum verweigern, auch wenn alles erfüllt ist, und falls ja, was könnte man im Fall des Falles dagegen tun?

  • alles ist pikobello, kann die Botschaft dann das Visum verweigern?


    Wenn alles pikobello ist .. d.h. alle Vorrausssetzungen liegen vor, kann das Visum nicht verweigert werden.
    Anders rum gesagt: Wenn das Visum abgelehnt werden soll, muss die ABH oder die DBM einen gewichtigen Grund haben.
    Da bisher vermutlich nichts zur Sprache gekommen ist, wird das Visum wohl erteilt.


    Zitat


    Meine Frage stelle ich deswegen, weil im Gegensatz zum Schengenvisum (welcher Art auch immer) keine Möglichkeit einer Remonstration gegeben ist (ich habe zumindest nichts gelesen), es gibt auch kein Interview, in dem es um das Abklopfen der Rückkehrwilligkeit geht


    Auch bei Visum Typ D gibt es eine Remonstrationsmöglichkeit.. Die Frist beträgt sogar 1 Jahr! (SchengenVisum nur 1 Monate)


    http://www.manila.diplo.de/con…1393/MB_Remo_dt_Aug13.pdf


    Rückkehrwilligkeit wird von der DBM nicht geprüft... Macht ja keinen Sinn!


    Also nicht über ungelegt Eier diskutieren.......