Heirat Hongkong - Dänemark oder D

  • Zitat

    a kann er sich dumm stellen so lang er will. Ich würde ihm sagen:


    Laut Hager Abkommen ist die HU gültig, den ich habe eine Apostille.
    Und wenn sie nicht genug Englisch können um Begriffe wie Surname and
    Last-Name und Birth zu verstehen dürfen sie es gern übersetzen lassen.

    Das ist schon richtig, war bei mir ja auch so. Aber dann weigert er sich erstmal deine Steuerklasse umzuschreiben usw. , hier redet man sich in Deutschland darauf raus, dass Amtsprache "Deutsch" ist. Obwohl wir ein sehr verständiges Amt hier haben, musste ich die Heiratsurkunde, BC übersetzen lassen. Das mag in Großstädten anders sein, hier im "dörflichen Osten" ist Englisch keine Option :floet :floet

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Und wenn sie nicht genug Englisch können um Begriffe wie Surname and Last-Name und Birth zu verstehen dürfen sie es gern übersetzen lassen.



    Eine Übersetzung sollte schon mitgeliefert werden.


    Ob derjenige, dem man die HU vorliegt eine Übersetzung machen müsste, wage ich zu bezweifeln. Normalerweise ist derjenie, der die Urkunde vorlegt, dazu verpflichtet, eine Übersetzung beizulegen. Am besten von einem vereidigten Übersetzer... alles andere ist wieder vom guten Willen abhängig, ob dann diese Übersetzung akzeptiert wird.

  • Natürlich.
    Normalerweise.
    Aber der Punkt hier ist doch der: Ich muss die Ehe gar nicht registrieren.
    Wenn es die Behörden sie aber gerne registrieren wollen, dann sollen sie die HU mit Apostille akzeptieren wie sie ist und nicht wg 5 Worten auf Englisch die jeder versteht, der dem Kindergarten entwachsen ist Probleme machen.
    Wenn nicht dann lässt der Standesbeamte es eben bleiben... :mauer
    - Wir müssen es nicht registrieren.
    - Urkunden mit Apostille sind gültig.


    Fertig. Oder nicht?

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Zitat

    Fertig. Oder nicht?

    Normal schon, aber etliche Ämter hier in D wollen deine Heiraturkunde sehen, wenn du Eintragungen ändern willst und deshalb würde ich dieses schon von einem beglaubigten Übersetzer machen lassen. Wenn ich hauptsächlich in Deutschland leben wollte, würde ich gleich direkt in Deutschland heiraten. Es ist bequemer und am Ende auch deutlich billiger.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Wenn es die Behörden sie aber gerne registrieren wollen, dann sollen sie die HU mit Apostille akzeptieren wie sie ist und nicht wg 5 Worten auf Englisch die jeder versteht, der dem Kindergarten entwachsen ist Probleme machen.


    beim Befreiungsverfahren ist soetwas ja explizit vorgesehen:


    Zitat


    Fremdsprachige Urkunden sind grundsärtlich mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Hiervon kann allenfalls bei einfachen Urkunden, die wie bsp. Geb-urkunden regelmässig als Vordruck erteilt werden, bei geläufigen Fremdsprachen wie Englisch oder Französich abgesehen werden. Auch nach entsprechemdem Abkommen ausgestellte internationale Urkunden bedürfen keiner zusätzlichen Übersetzung..


    https://www.google.de/#q=olg+k…C3%BCbersetzung+befreiung
    (seite 7)


    Leider gilt dies dann höchstens fürs Standesamt und OLG. Andere Behörden mögen dann andere Vorschriften haben...


    Falls man keine Übersetzung mitlierfern will und sich auf o.a. Vorschrift berufen will, sehe ich bei philipp. Urkunden noch eine Gefahr:
    Die sind sehr oft schlecht leserlich. Insofern hätte das StA dann das Recht, diese Geb-Urkunde ganz abzulehnen. Was auch verständlich ist... denn was man nicht lesen kann, kann man auch nicht beurteilen. ... und ich wünsche allen Viel Glück bei der Beschaffung einer lesbaren geb-urkunde auf den Philippinen.. -:)



    Insofern bringt der Übersetzer dann implizit den Beweis, dass die Geb-Urkunde bestens lesbar ist und nur der deutsche Standesbeamte zu "dumm" ist.....

  • Die Haager Apostille bestätigt die Echtheit einer Urkunde und ersetzt insoweit die Legalisation (bei Verwendung in den Unterzeichnerstaaten). Gleichwohl bleibt eine ausländische Urkunde damit immer noch eine ausländische Urkunde und muss ggf. zur Verwendung im Inland übersetzt werden. Etwas anderes gilt für "internationale Urkunden" nach dem CIEC–Übereinkommen, diese haben aber mit der Haager Apostille nur insofern etwas zu tun, als es in den CIEC-Teilnehmerstaaten zur Verwendung der Urkunden keiner weiteren Beglaubigung und dementsprechend auch keiner Apostille bedarf.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

    4 Mal editiert, zuletzt von diogenes ()

  • Ich habe dem Standesbeamten ja auch gesagt, er müsse die Hochzeitsurkunde aus Hongkong mitit Apostille anerkennen. Er meinte er müsse trotzdem prüfen ob die Ehe.rechtmäßig zu Stande gekommen ist. Außerdem meinte er nach seinen Vorschriften muss auch geprüft werden, ob die Ehe auch in den Philippinen rechtsgültig anerkannt ist.


    Was soll man dagegen tun? Klagen? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Das würde auch nur den Prozess noch mehr in die Länge ziehen und unendlich verkomplizieren.

  • Ich habe dem Standesbeamten ja auch gesagt, er müsse die Hochzeitsurkunde aus Hongkong mitit Apostille anerkennen. Er meinte er müsse trotzdem prüfen ob die Ehe.rechtmäßig zu Stande gekommen ist. Außerdem meinte er nach seinen Vorschriften muss auch geprüft werden, ob die Ehe auch in den Philippinen rechtsgültig anerkannt ist.


    Wenn das StA meint, es müsse prüfen, ob die Ehe nach allen Heimatrechten rechtsgültig ist, kann es das doch machen.
    Auf jeden fall, darf es nicht drauf bestehen, dass die Heiratsurkunde nachregistriert wird.
    Wobei mir nicht einleuchtet, wieso diese Überprüfung einfacher sein soll, wenn er die HU registriert. (oder muss er das denn pötzlich nicht mehr überprüfen?)


    Im Übrigen ist im Befreiungsprozess (Eheschliessung in D), wo genau die Überprüfung des Heimatrechts vorgenommen wird, die OLG zuständig. Dies einfach aus dem Grund, weil dort Juristen sitzen, was der Standesbeamte in der Regel nicht ist.



    Zitat


    Was soll man dagegen tun? Klagen? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde? Das würde auch nur den Prozess noch mehr in die Länge ziehen und unendlich verkomplizieren.


    Einfach dem Standesbeamten (schriftlich) mitteilen, dass du deiner Mitwirkungspflicht gerne nachkommst, aber drauf bestehst, dass die HU nicht registriert wird.. wie es das Gesetz vorsieht. Ansonsten möge das Standesamt dir die gesetzliche Grundlage für die geforderte Nachregistrierung mitteilen.

  • Anzumerken ist auch, dass das deutsche Namensrecht nicht mit dem philippinischen Namensrecht identisch ist. Das bedeutet, wenn die philippinische Ehefrau nach philippinischem Namensrecht den Namen des deutschen Ehepartners trägt, man nach deutschem Namensrecht nicht den Namen des deutschen Ehepartners hat, auch wenn im Reisepass was anderes steht. So muss man beim Standesamt verfügen, dass man nach deutschem Namensrecht den Namen des Partners haben will. In Phil verfügt das nur die Frau, in D müssen beide verfügen, welcher gemeinsame Familienname geführt wird

    Warum so kompliziert?


    Also, meine philippinische Partnerin und ich wollen einen gemeinsamen Familiennamen haben


    1. Heirat z.B. in HKG, DK, ..., wo auch immer - jeder behält erstmal seinen Namen
    2. Report Of Marriage über die zust. philippinische Auslandvertretung
    3. Familienzusammenführung nach D
    4. Philippinische Partnerin ändert ihren Namen über philippinische Botschaft in Berlin
    5. fertig =)


    Ich sehe keinerlei Notwendigkeit, hierbei ein deutsches Standesamt zu beteiligen. Den Fakt, daß der alte philippinische Familienname weiterhin als Mittelname im philippinischen Pass steht, stört doch nicht. Aus deutscher Behördenperspektive ist das dann einfach einer der Vornamen.

  • Normal schon, aber etliche Ämter hier in D wollen deine Heiraturkunde sehen

    Ja, das wollen sie - na und? Bis dato haben wir mit der HKG-Originalurkunde keine (oops, Wort ergänzt) Probleme bekommen (Hamburg). Und selbst wenn man im Bürgeramt Hintertupfing keinen "surname" kennt, dann sollte - und muß (!) - eine Übersetzung reichen.

  • 4. Philippinische Partnerin ändert ihren Namen über philippinische Botschaft in Berlin
    5. fertig


    Wenn ich aber die Bestimmungen genau gelesen habe, ist das nicht ganz richtig. In Deutschland hätte deine Frau immer noch ihren Namen von der Hochzeit als Namen. Eine reine Passänderung gilt in Deutschland nicht - auf den Philippinen schon. D. h. eine wirkliche korrekte amtliche Namensänderung geht nur mit einer schrifltichen Erklärung bei deinem Standesamt. Auf deiner HK die du ja vorzeigen kannst, steht ja ihr alter Name drauf - also hilft diese ja nicht weiter. Wie also kannst du einer Behörde ihren "richtigen" Namen belegen? Nur durch den Pass? Aber wo steht der Name z. B. beim Finanzamt oder den anderen Behörden?
    Ist da nicht irgendwie eine Lücke? Du kannst den Behörden den neuen Namen deiner Frau wohl mitteilen - aber ist das dann wirklich "amtlich" korrekt?

  • Weiß ich nicht - so lange damit alle glücklich sind, ist doch gut.


    Stimmt, da muss ich dir recht geben. Wollte auch nichts schwarzreden ... nur wissen wie ich es demnächst richtig machen muss. Aber wenn es funktioniert, dürfte es egal sein, wie man es gemacht hat. Man ist nur immer unsicher und hat angst etwas falsch zu machen. Bin ausversehen auf deine Bildergalerie gekommen - Jeder will ja mit seiner Frau nur zusammen glücklich sein. Man sollte diesen Teil nicht aus den Augen verlieren. Wünsche euch beiden weiterhin viel Glück zusammen.

  • Wünsche euch beiden weiterhin viel Glück zusammen.

    Dankeschön - Euch auch!


    Das wird schon klappen - selbst wenn HIERZUALNDE irgendwelche Probleme aufgetaucht wären - was soll's. Solange meine Asawa bei mir ist, können die doch prüfen, was sie wollen und so lange sie wollen. Uns war damals wichtig, daß das FZV so rasch wie möglich erteilt wird, da eine befristete Arbeitsplatzzusage vorhanden war.

  • Wenn ich aber die Bestimmungen genau gelesen habe, ist das nicht ganz richtig. In Deutschland hätte deine Frau immer noch ihren Namen von der Hochzeit als Namen. Eine reine Passänderung gilt in Deutschland nicht - auf den Philippinen schon. D. h. eine wirkliche korrekte amtliche Namensänderung geht nur mit einer schrifltichen Erklärung bei deinem Standesamt.


    Das deutsche Standesamt müsste nur eingeschaltet werden, wenn ein deutscher Bürger seinen Namen ändern wollte.
    Das ist ja meist nicht der Fall...
    Also ist für die Änderung des Namens der pinay nur die philipp. Botschaft bzw. der philipp. Staat zuständig!
    Deutsche Behörden haben nur das zu akzeptieren, was in ihrem philipp. Pass steht. Und wenn dort der alte Name steht, dann ist das eben ihr aktueller Name. (Die ABH handelt ja bei der Vergabe der AE genauso).


    Soweit ich weiss wird in HKG überhaupt keine Erklärung zur Namensführung gemacht. Daher hat jeder nach der Hochzeit zunächst seinen bisherigen Namen. Und diese Namen gelten auch für deutschland! Die Änderung des Namens der asawa wird also nach der Hochzeit irgendwann bei der philipp. Botschaft gemacht, die auch den entsprechenden Pass dazu ausstellen.. eine deutsche Behörde ist dazu nicht erforderlich. Ggfs muss der eAT neu ausgestellt werden.. das muss ohnehin sein, damit der neue Pass zum eAT passt.


    Man könnte - wie ich bereits erwähnte - zwar vor dem deutschen Standesamt eine Erklärung zur Namensführung abgeben.
    Das wäre aber nur unbedingt nötig, wenn der (deutsche) Mann den Namen der Frau annehmen wollte. Der müsste sich dann auch neue deutsche Pässe ausstellen lassen.
    Wenn sich nur der Name der Frau ändert, ist solch ein Erklärung praktisch nutzlos. Dies würde dann nur dazu führen, dass bei Ausstellung des eAT mit dem alten Namen dort noch ein Zusatz eingetragen würde, dass sie den deutschen Namen xxxxx führt. Sobald ein neuer Pass bei der philipp. Botschaft mit dem neuen Namen beantragt wird, wäre dieser Eintrag beim eAT obsolet.

  • Nachtrag: Erledigt danke für die Aufklärung :)
    eAT bitte ansehen :D

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

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