Au Pair Mädchen von den Philippinen? Wie läuft das?

  • Hallo,


    wie kann man sich eine Filipina als Au pair unter Vertrag nehmen?


    Gibt es da Agenturen, die den Papierkram erledigen?
    (Visum, Vertrag, a1 Kurs in Philippinen)


    Kann jemand eine gute Agentur nennen?


    Welche Vorraussetzungen muss man als Gastfamilie erfüllen und wie lange kann das Au Pair Visum dauern?


    Wer zahlt die Reisekosten des Au Pair?

    it's more fun in the philippines

  • Danke. Diese Grundsatzdinge habe ich gesucht.


    Die Frage ist jetzt ob man das selbst machen soll? Visum beantragen? Eine "vertrauenswürdige" Filipina finden?



    Wäre es nicht besser eine Agentur erledigt den Papierkram?


    Gibt es eine agentur die Phil. Au pair vermittelt?

    it's more fun in the philippines

  • Es wird einige Agenturen geben aber ich denke auch da msst Du aufpassen. Vieleicht hat ja jemand eine Idee oder Du fragst einfach mal bei der Deutschen Botschaft nach Agenturen. In der Regel bekommst Du auch von dort eine Antwort.
    Dies habe ich auch noch gefunden :


    Seriöse Au-Pair-Agenturen nehmen in der Regel keine Vermittlungsgebühren von den Au Pair; die Gebühren müssen von der Gastfamilie getragen werden. Wenn private Vermittler eine Gebühr vonIhnen erheben, sollte diese aber nicht höher als 150,- € sein. Verlangt die
    Agentur nur oder zusätzlich eine Gebühr von der Gastfamilie, kann diese frei vereinbart werden. Die Gebühr ist erst bei einer erfolgreichen Vermittlung bzw. wenn die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, zu zahlen. Seriös arbeitende Agenturen sind an einem Gütezeichen (RAL) zu erkennen. Dieses garantiert, dass die Vermittlungstätigkeit der Agenturen laufend kontrolliert wird. Eine Liste mit RAL-zertifiziertenVermittlungsagenturen finden Sie unter: http://www.guetegemeinschaft-aupair.de

    Einmal editiert, zuletzt von Rene63 ()

  • Hallo Aipam,
    wir haben das alles schon mal durchexerziert, haben vor knapp 2 Jahren die Cousine meiner Frau nach Deutschland (nicht in unsere Familie) geholt.
    Es gibt da so ein paar Rahmenbedingungen, z.B. eine Agentur ist unerlässlig, privat sich ein Au-Pair holen geht nicht, das Au-Pair muß ledig sein darf max. 24 ( oder 25?) Jahre altsein.
    Deutschkenntnisse A1 müßen auch nachgewiesen werden etc.


    Wenn Du mehr wissen willst, schick mir einfach eine PN.
    Ich bin jetzt kurz aufm Sprung und komme erst am Dienstag zurück, habe in der Zeit leider keinen Internet zugang

  • ...
    Gibt es da Agenturen, die den Papierkram erledigen?
    (Visum, Vertrag, a1 Kurs in Philippinen)
    ...


    Ja, es gibt Agenturen. Hier mal eine Liste: http://www.au-pair-agenturen.de/agenturen-suche.html


    Was die Agenturen anbieten ist unterschiedlich, man muss sich halt eine aussuchen, bei der es passt. Wir hatten es mal mit Multikultur e.V . in Köln probiert, das war eigentlich ganz gut - nur hat unsere Kandidatin letztlich "kalte Füsse" bekommen und abgesagt (was aber definitiv nicht an der Agentur lag). Im Prinzip funktioniert es so: Ihr setzt Euch mir der Agentur (telefonisch oder per eMail) in Verbindung und fragt erst mal nach, ob die überhaupt Au Pairs aus den Philippinen vermitteln. Wenn ja gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Ihr beauftragt die, jemanden zu suchen, oder Ihr habt selbst jemanden (der nicht näher mit Euch verwandt sein darf - so war es bei uns) und stellt die Verbindung zwischen der Agentur und Eurem Wunschkandidaten her.


    Deutschkurs, Visabeschaffung und Krankenversicherung läuft dann in der Regel über die Agentur, auch die Beschaffung der Flugtickets. Auch hier ist die Bezahlung unterschiedlich, in der Regel wird aber zumindest eine Beteiligung an den Reisekosten erwartet. Der/Die Au Pair wird dann in der Zeit in D (in der Regel ein Jahr) von der Agentur betreut - d.h. es gibt regelmässige Telefongespräche, um ggf. Probleme abzuklären, und es werden mitunter Treffen mit anderen Au Pairs zu organisiert. Die Bezahlung des Au Pair erfolgt dann durch Euch, die Preise sind festgelegt. Ihr könnt allerdings zusätzliches Taschengeld geben, wenn Ihr besonders zufrieden seid, das geht die Agentur dann aber nichts an. Dem Au Pair stehen zwei freie Tage pro Woche (in der Regel das Wochenende) zu, ebenso die Möglichkeit, weiterführende Deutschkurse zu besuchen. Auch hier sind die Erwartungen an Eure finanzielle Beteiligiung - ggf auch für eine Jahreskarte des ÖPNV - unterschiedlich, all dies muss in einem Vertrag festgehalten werden.


    Natürlich kostet das Ganze Gebühren, die nun auch wieder von Agentur zu Agentur unterschiedlich sind. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Einreise dauert rund drei Monate. Kann aber auch schneller gehen, wenn die Agentur beispielsweise Bewerber im "Pool" hat, die bereits über Reisepass und Deutschkurs verfügen.


    Bedingung der Gastfamilie: Dem Au Pair muss ein eigenes, abschliessbares Zimmer zur Verfügung stehen. (Also einfach im Kinderzimmer mitschlafen ist nicht.)

  • Das MB der Botschaft:
    http://www.manila.diplo.de/con…1459/MB_Aupair_Juli13.pdf


    Darin wird auf diese seite verwiesen, die Agenturen mit "Gütesiegel" enthält:


    http://www.guetegemeinschaft-aupair.de/


    -----


    Au-Pairs bekommen im Allgemeinen ihr Visum, wenn die formalen Vorraussetzungen stimmen.


    Aber ich möchte mal auf ein Risiko hinweisen:


    Eine Vorraussetzung ist, dass Au-Pair und Gastfamilie sich nicht kennen. D.H, niemand weiss im Grunde, wen man sich da ins Haus holt. Ob die Agentur die Person gründlich checkt, mag dahin gestellt bleiben.


    Eine formale Bedingung ist aber, dass die Gastfamilie eine VE für das Au-Pair abgibt. Die Agenturen vermitteln meist den Gasteltern den Eindruck, dass diese nur solange wirksam ist, wie das Au-Pair bei denen beschäftigt ist. Dies ist aber grundfalsch. Eine VE wirkt solange, bis die Person wieder ausgereist ist oder die ABH einen anderen AT verliehen hat. (zB durch Heirat).


    Ich lese gerade in i4a einen Fall, wo ein AU-Pair-Mädchen aus Kamerun verschwunden ist. Dann ist die Familie natürlich in Sorge, welchen finanziellen Belastungen auf sie zukommen wird... so kann die ursprünglich billig gedachte babysittings-variante sich zu einem Albtraum entwickeln.

  • Wir warten gerade darauf, dass unser Au Pair ihr Visum bekommt.


    Sie hat sich bei uns auf aupairkontakt.eu beworben und war von allen Bewerbern die beste und konnte schon ganz gut deutsch. Wir haben dann auch einen skype chat hinbekommen und die Kinder fanden sie sympathisch.


    Eine Agentur ist nicht nötig und führt imo nur zu unnötigen Kosten, man muss sich nur ein bisschen einlesen.




    Allerdings hat der Prozess schon länger gedauert als vorgesehen, weil ich dann rausgefunden habe, dass man seine Unterschrift unter den Au Pair Vertrag erst auf der Botschaft der Republik der Philippinen in Berlin beglaubigen lassen muss, bevor der Vertrag zum Au Pair geschickt werden kann. Für die Beantragung des Visums ist das zwar egal, aber die Regierung der Republik der Philippinen liesse sie wohl sonst nicht ausreisen.
    Nochmal würden wir uns deswegen wahrscheinlich nicht für ein Au Pair aus den Philippinen entscheiden, zu viel Aufwand.


    Ich kann gerne berichten wie es läuft wenn sie angefangen hat.

  • Allerdings hat der Prozess schon länger gedauert als vorgesehen, weil ich dann rausgefunden habe, dass man seine Unterschrift unter den Au Pair Vertrag erst auf der Botschaft der Republik der Philippinen in Berlin beglaubigen lassen muss, bevor der Vertrag zum Au Pair geschickt werden kann.


    Es gibt ja auch einen (Muster)vertrag auf der HP der Philipp. Botschaft:


    http://www.philippine-embassy.…ntract.31.august.2013.pdf

  • Genau, es gibt auf deren Webseite einen, aber zunächst habe ich gar nicht dort geguckt, denn es gibt ja den Mustervertrag der Arbeitsagentur und die aupairkontakt-Webseite hat auch einen und nirgendwo findet sich ein Hinweis, dass die Philippinen wohl ein besonderer Fall sind. Bei anderen Herkunftländern ist so eine Beglaubigung afaik nicht nötig.

  • Ichhatte gesternmit der Agentur für Arbeit wegen des Arbetisvertrages gesprochen.


    Die angehende Au Pair kann ihr Visa mit einer Kopie des Arbeitsvertrages in der Botschaft in Manila beantragen. Dann wird der Vertrag zur Agentur für Arbeit gesandt und von dort dann der Fragebogen für Gasteltern an diese verschickt.


    Nach dem Ausfüllen und zurücksenden ( geht auch per Mail ) wird der entsprechende Bescheid der Botschaft mitgeteilt. Diese entscheidet dann.


    Von einer VE der Gasteltern habe ich noch nichts gelesen, wurde auch in den Mails mit der Botschaft nirgendwo gefordert. Es ist ja ein Arbeitsvertrag, kein Besuchervisum.


    Kosten einer eventuellen Abschiebung werden von einigen Au Pair Versicherungen übernommen ( 4 - 5000 € )


    Ich bin gerade im Prozess, eine Nichte zu vermitteln.


    hegauner25

  • Zitat

    Von einer VE der Gasteltern habe ich noch nichts gelesen, wurde auch in den Mails mit der Botschaft nirgendwo gefordert. Es ist ja ein Arbeitsvertrag, kein Besuchervisum.


    Soweit ich weiß, ist eine VE der Gasteltern bei einem Aupairvisum immer nötig

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Laut Merkblatt besteht eine Verpflichtung der Gasteltern für die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung aufzukommen. Von einer "Verpflichtungserklärung" nach §§66-68 AufhG, wie sie bei Schengen- und Heirats-Visa verlangt wird (und auch im jeweiligen Merkblatt aufgeführt wird), steht dort nichts:


    http://www.manila.diplo.de/con…1459/MB_Aupair_Juli13.pdf

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Es kommt scheinbar auf die ABH an, wird aber im Regelfall so gemacht...siehe auch viele Problemfälle darüber in http://www.info4alien.de/


    Die Botschaft wird den Visumantrag zum zuständigen Ausländeramt der Gastfamilie weiterleiten. Zusammen mit der zuständigen Agentur für Arbeit überprüft das Ausländeramt, ob die Gastfamilie die Voraussetzungen für ein Au-pair erfüllt. Von der Agentur für Arbeit erhält die Gastfamilie einen Fragebogen, der ausgefüllt an die Agentur für Arbeit zurückgeschickt werden muss. War die Prüfung erfolgreich stellt das Ausländeramt die Verpflichtungserklärung aus. Die Verpflichtungserklärung muss von der Gastfamilie unterschrieben werden, dies erfolgt in der Regel im Ausländeramt. Das Au-pair bekommt das Visum in ca. 4-6 Wochen nach dem es das Visum beantragt hat.


    Quelle


    Einladung
    zum Zweck des Au-Pairs
    in der Bundesrepublik Deutschland
    Die Verpflichtungserklärung nach $ 68 Aufenthaltsgesetz (Aufenthc) ist vom Gastgeber persönlich
    beim Ausländeramt auszufüllen.
    Die Unterschrift zur Verpflichtungserklärung wird im Beisein des Sachbearbeiters geleistet.
    Bestandteil der Verpflichtungserklärung ist die Prüfung der ,,finanziellen Leistungsfähigkeit" des Gastgebers.
    Zusammen mit der Unterschriftsbeglaubigung fallen Gebühren in Höhe von € 25,-- an.
    Hiezu können folgende Nachweise der Ausländerbehörde vorgelegt werden:
    . Personalausweis oder Reisepass, eventuell mit Aufenthaltstitel o Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (auch Einkommensnachweise von Famitienmitgtiedern) . Mietvertrag bzw. Eintragung des Eigentums im Grundbuch bzw. Grundsteuerbescheid . Gegebenenfalls Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen o Nachweis derAu-Pair-Krankenversicherung im Bundesgebiet . Au-Pair-Vertrag . Au-Pair-Fragebogen


    Quelle


    Zur Visumsvergabe kann die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung von den Gasteltern anfordern. In Hamburg kostet das z.B. 25 Euro. Haben Sie für Ihr visumspflichtiges Au Pair eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, denken Sie bitte auch an den Abschluss einer Abschiebekostenversicherung.


    Quelle


    Die meisten Ausländerbehörden verlangen für die Visaerteilung eine von den Gasteltern unterschriebene Verpflichtungserklärung. Ist das Au-pair später nicht richtig versichert, können öffentliche Stellen und andere Dritte mit Forderungen auf Sie zukommen


    Quelle

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Laut Merkblatt besteht eine Verpflichtung der Gasteltern für die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung aufzukommen. Von einer "Verpflichtungserklärung" nach §§66-68 AufhG, wie sie bei Schengen- und Heirats-Visa verlangt wird (und auch im jeweiligen Merkblatt aufgeführt wird), steht dort nichts:


    Mich wundert das auch, dass die DBM sich um die konkrete Bezeichnung des VE im merkblatt rumdrückt.
    Letzten Endes ist das Visum ja zustimmungspflichtig, d.h. die ABH hat das "Sagen" ob VE nötig ist oder nicht. Ich meine auch, dass die VE sein muss.

  • Ich kann gerne berichten wie es läuft wenn sie angefangen hat.

    Unser Au-Pair ist vor knapp zwei Wochen (endlich) eingereist und es läuft sehr gut.


    Ich hatte in Foren schon Horrorstorries von Au-Pairs in Gastfamilien gelesen (sie ist unser erstes Au-Pair), aber ich bin sehr zufrieden und vor allem mit meinen Kindern kommt sie sehr gut klar, die lieben sie regelrecht!



    Sie hat Pech, dass der im September beginnende für sie geeignete Kurs bei unserer VHS schon voll ist und es nur noch Wartelistenplätze gibt, aber sie lernt anscheinend fleissig in ihrem Zimmer; ich habe ihr das entsprechende Arbeitsbuch zu A2 gekauft.



    Von der ABH war ich nicht eingeladen worden und habe entsprechend auch keine Verpflichtungserklärung für ihr Visum abgeben müssen, obwohl so etwas im Internetportal unserer Stadt steht. Kontakt hatte ich nur mit der Bundesagentur für Arbeit wegen ihrer Arbeitserlaubnis als Au-Pair.
    Vielleicht möchte man eine Verpflichtungserklärung später noch bei der Beantragung des eAT durch sie haben, wobei ich nichtmal sicher bin, ob ich da überhaupt mitgehen muss (wäre auch kein Problem, die ABH ist in 5 Minuten fußläufig von meinem Büro zu erreichen).


    Der Aufwand war schon groß mit dem extra zu beglaubigenden Au-Pair-Vertrag und es hat lange gedauert von der Bewerbung bis zum Antritt, aber die Qualität stimmt jetzt und ich hoffe das wird sich fortsetzen.


    edit: Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung habe ich für ihren Aufenthlat natürlich auch abgeschlossen inkl. Abschiebekostenversicherung, die hoffentlich nicht in Anspruch genommen werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Alacrity23 ()

  • Von der ABH war ich nicht eingeladen worden und habe entsprechend auch keine Verpflichtungserklärung für ihr Visum abgeben müssen, obwohl so etwas im Internetportal unserer Stadt steht. Kontakt hatte ich nur mit der Bundesagentur für Arbeit wegen ihrer Arbeitserlaubnis als Au-Pair.
    Vielleicht möchte man eine Verpflichtungserklärung später noch bei der Beantragung des eAT durch sie haben, wobei ich nichtmal sicher bin, ob ich da überhaupt mitgehen muss (wäre auch kein Problem, die ABH ist in 5 Minuten fußläufig von meinem Büro zu erreichen).


    Wie lange ist denn ihr Visum ausgestellt? ich denke nur 3 Monate... daher wird sie sicherlich zur ABH müssen um die AE zu beantragen.

  • Sie muss vermutlich persönlich zur ABH wegen der Fingerabdrücke, sonst spräche wohl auch nichts gegen einen Antrag per Brief, aber fraglich ist für mich, ob ich zur ABH mitgehen muss.
    Nur zum Babysitten mitzukommen ist mir meine Zeit zu schade und die Anmeldung des Wohnsitzes im Bürgerbüro hat sie auch alleine hingekriegt.

  • hier mal eine Zusammenstellung aus einem anderen Forum...hoffe es ist okay, dass ich das so posten kann



    Wichtigste Voraussetzung:


    Das kommt nur dann in Frage, wenn die Pinay bei Antragstellung das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


    Größte Vorteile:


    1. Das Aupair Visa ist vergleichsweise "einfach" zu bekommen in Bezug
    auf diese sogenannte Prüfung der Rückkehrwilligkeit, die hier entfällt.


    2. Das Visa berechtigt zu einem Aufenthalt in der BRD von bis zu 12 Monaten.


    3. Das Aupair bekommt einen "richtigen Aufenthaltsstatus"


    Was sind die Voraussetzungen?


    - Altersgrenzen: mindestens 18 Jahre / höchstens 26 Jahre vollendet (jeweils bei Antragstellung)


    - Grundkenntnisse der deutschen Sprache A1


    - Dauer des Au pair Verhältnisses: mindestens 6 Monate / höchstens 1 Jahr


    - mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie


    - kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au pair und den Gasteltern


    Wie können Siese Voraussetzungen erfüllt werden?
    - Alter: Muss eben passen.


    - Deutschkenntnisse A1: Sprachkurs beim Goethe-Institut in Manila Manila - Registration, Course Schedules and Fees: Price Overview - Goethe Institut andere Sprachschulen auch in z.B. Cebu. Deutschtest A1 ebenfalls im Goethe-Institut in Manila möglich.


    - Dauer des Aufenthalts: Einfach im Aupair Vertrag reinschreiben. Vorlage Aupair-Vertrag: https://www.aupairworld.net/au_pair/au_pair_contract


    - Mindestens ein minderjähriges Kind: Jede Familie mit ausreichendem Einkommen und Wohnraum kann das Aupair beschäftigen.


    - kein Verwandtschaftsverhältnis zum Aupair: Wird wohl kaum jemand haben.


    Was wird benötigt? Und wie bekomme ich das?
    - Aupair braucht einen Reisepass.


    - Aupair braucht 3 Passfotos.


    - Aupair muss zwei Mal das Antragsformular ausfüllen: http://www.manila.diplo.de/contentbl..._long_stay.pdf


    - Aupair muss zwei Mal die Sicherheitserklärung ausfüllen: http://www.manila.diplo.de/contentbl...rerk_sep09.pdf


    - Aupair-Vertrag im Original plus zwei Kopien: https://www.aupairworld.net/au_pair/au_pair_contract


    - Antragsbebühr von 60 Euro für die Botschaft.


    - Termin bei der Botschaft: http://www.manila.diplo.de/contentbl...isa_termin.pdf die Nummer sind nur von innerhalb der Phils erreichbar. Wird viel abgefragt summiert sich auf locker 20 Euro für das Telefonat.


    Jetzt wird es kompliziert: Das ist unabhängig vom Botschaftstermin, braucht das Aupair aber um das Land verlassen zu können.


    - Das Aupair (auf den Phils) unterschreibt den Aupair Vertrag und sendet
    diesen gescant per E-Mail an die Deutsche Familie die dann
    gegenzeichnet.


    - Jetzt muss der unterschriebene Vertrag von einem Notar in Deutschland beglaubigt werden.


    - Der beglaubigte Vertrag muss vom Landesgericht bei dem der Notar
    gemeldet ist "überbeglaubigt" werden. Sollte der Notar als Service
    anbieten können, diese Abwicklung.



    - Dann muss dieser beglaubigte/überbeglaubigte Vertrag an die
    Philippinische Botschaft in Manila gesendet werden und vorab 22,50 Euro
    bezahlt werden, hier die Bankverbindung:
    http://www.philippine-embassy.de/bln...entication.pdf


    Überweisungsbeleg und rückfrankierten Umschlag beilegen.



    - Wenn der Vertrag von der Phil Botschaft wieder da ist, via UPS an das Aupair in den Phils schicken.


    ---jetzt warten bis Aupair ihr Visa hat---


    Für die Ausreise:


    - Das Aupair muss ein Seminar CFO in Manila (!) besuchen, um das Land
    verlassen zu dürfen. Dies kann sie erst tun wenn sie ihr Visa von der
    Deutschen Botschaft hat:
    For Filipinos leaving the country with Au Pair VISA | Commission on Filipinos Overseas



    - Dort muss sie mitbringen:


    • Original and photocopy of valid passport;
    • Original and photocopy of visa;
    • One (1) 2x2 or passport-size photograph;
    • One (1) valid identifi cation card with photograph;
    • Original
      and photocopy of contract of engagement or letter of undertaking to
      engage, duly authenticated/notarized by Philippine Embassy/Consulate in
      the European country of destination;
    • Duly completed registration form;
    • Payment of Php400.00 registration fee and;
    • Attendance in the Country Familiarization Seminar (CFS)




    - Nachdem sie dort einen "Sticker" bekommen hat ist sie zur Ausreise aus dem Land berechtigt.


    - Ausreichend Barmittel für die Ausreisegebühr über ca. 1.700 Peso.


    Wer jetzt immer noch Spaß am Lesen hat, die zu erwartenden Kosten:


    - Deutschkurs: 400 Euro.


    - Deutschtest: 100 Euro.


    - Unterkunft & Verpflegung während des Kurses, da wahrscheinlich
    nicht am Heimatort, plus Transport. Sicherlich für die 8 Wochen Kurs um
    die 1000 Euro insgesamt.


    - Visagebühr: 60 Euro.


    - Hotlinegebühr zur Visaanmeldung: ca. 20-30 Euro.


    - Aupair Vertrag muss beglaubigt werden: ca. 100 Euro.


    - Gebühr Phil Botschaft in Berlin: 30 Euro.


    - Aupair Vertrag auf die Phils senden: 60 Euro.


    - Sie braucht einen Reisepass: 30 Euro.


    - Sie muss ein Seminar besuchen um das Land zu verlassen: 30 Euro.


    - Sie muss eine Ausreisegebühr zahlen um das Land zu verlassen: 50 Euro.


    - Flug: One-way ab 500 Euro.~ 2.400 Euro bis das Aupair in Deutschland ist.


    Ab dem Zeitpunkt der Einreise kann das Aupair maximal 12 Monate bleiben