dida59/Steuerklasse 1 nach Heirat in Hongkong

  • Nach unserer Einreise wurde uns von der Meldebehörde nahegelegt unsere in Hongkong geschlossene Ehe hier beim Standesamt registrieren zu lassen.
    Wir sind dieser Bitte bisher nicht gefolgt.
    Nun haben wir das Problem , dass meine Frau beim Meldeamt mit Familienstatus "unbekannt" geführt wird.
    Auf Grund dessen hat das Finanzamt sie in Steuerklasse 1 gesteckt und will das auch nicht ändern solange der Familienstand nicht vom Meldeamt eingetragen ist.
    Muss ich nun tatsächlich meine in Hongkong geschlossene Ehe hier beim Standesamt registrieren lassen um uns in die richtigen Steuerklassen zu bringen?

  • Muss ich nun tatsächlich meine in Hongkong geschlossene Ehe hier beim Standesamt registrieren lassen um uns in die richtigen Steuerklassen zu bringen?


    Leider ein Problem, was jetzt häufiger auftritt.


    Generell muss man die Heiratsurkunde aus Hongkong nicht beim Standesamt registrieren lassen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu.
    (natürlich kann man sich solche Schwierigkeiten ersparen, wenn man "freiwillig" die HU (Heiratsurkunde) registrieren lässt... aber ich halte dies schon für ein leichte form der Rechtsbeugung)


    Ich würde persönlich so vorgehen:


    Per Einschreiben HU plus Übersetzung an das Meldeamt (oder Bürgeramt, weiss nicht wie das bei Euch heisst) schicken , und die Änderung des Familienstandes beantragen.


    Gleich dazuschreiben: dass, wenn das Meldeamt auf einer registrierung Heiratsurkunde durch das StA besteht, du die gesetzliche Grundlage für die Ablehnung der Änderung wissen möchtest; dazu hättest du gerne einen rechtmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung.


    Auf keinen Fall dich von Meldeamt zum Standesamt schicken lassen. Das Meldeamt kann selbst ein Amtshilfeersuchen ans Standesamt stellen, wenn es sicher sein will, ob die HU okay ist.
    Falls das Standesamt dich dann anschreibt und wieder "reflexartig" die Nachregistrierung der HU verlangt, lehnst du wieder mit Verweis auf die Rechtslage ab.


    Dieses Problem müssen Meldeamt und Standesamt unter sich ausmachen. Leider schieben sie dieses Problem leicht wieder an die Antragsteller zurück...was natürlich einfacher für sie ist.

  • Mir ging es genauso. Ich hab dann in den sauren Apfel gebissen und eine Nachregistrierung beim Standesamt durchgeführt. Auch wenn der Prozess egal welchen Weg du gehst sich länger hinziehen wird. Geld wird dir nicht verloren gehen. Steuerklasse drei gibt es sobald deine Frau hier in Deutschland war. Du wirst das Geld dann beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen.

  • Bei uns wurde alles ohne Probleme anerkannt mit der HU aus Hongkong ... Sogar ohne Übersetzung !


    Versuch es einfach mal wieder bei nem anderen Sachbearbeiter vielleicht ?!? Bei uns sitzen da immer 3-4 Leute !!!

  • hatte das Meldeamt per Email kontaktiert und folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr Dahl,



    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.06.2014.



    Für die Eintragung der Eheschließung in das Melderegister benötige ich die Heiratsurkunde im Original (mit Apostille)


    sowie einer Übersetzung in die deutsche Sprache,
    welche von einem gerichtlich ermächtigten deutschen Übersetzer
    angefertigt worden ist.



    Nach Rücksprache mit dem hiesigen Standesamt ist es jedoch erforderlich, dass Sie dort mit den Unterlagen zuerst vorsprechen.


    Die für Sie zuständigen Mitarbeiter sind Frau xxx
    (0202/xx) und Frau xxx(0202/xx). Bitte vereinbaren Sie
    dort einen Termin zwecks Klärung Ihres Anliegens.


    Falls Sie dort niemanden erreichen sollten wenden Sie sich bitte an die Tel. 0202/xxx.



    Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
    :denken :denken



    werde es wohl nochmal schriftlich probieren.



  • Das läuft mal wieder auf eine "erzwungene Registrierung" der Heiratsurkunde hinaus. Lass dich nicht zum standesamt schicken...
    Das Meldeamt möge Probleme mit der HU - falls welche existieren - selbst mit dem Standesamt klären. Du bist kein Fachman darin -:)
    Weise gleich darauf hin, dass eine Nachregistrierung der HU gesetzlich nicht erforderlich ist.


    hge

  • Also als wir hier in HH vor einigen Wochen beim Meldeamt waren, um meine Frau in meiner Wohnung wohnend/lebend anzumelden, wurden wir von der Sachbearbeiterin nach der original HU aus HK gefragt. Ich wusste nicht, dass wir diese dort noch mal vorzeigen mussten und wir hatten eher durch Zufall nur eine normale Kopie davon mit. Zuerst meinte die Dame, dass sie auf jeden Fall die original Urkunde benötige und dass wir dann noch mal wiederkommen müssen. Nach ein paar enttäuschten Blicken unsererseits, hatte die nette Dame ein Auge zugedrückt und gesagt: na gut, dann registrieren wir sie mal ausnahmsweise nur anhand dieser Kopie.
    So unterschiedlich können Ämter sein. In HH sind sie meiner Meinung nach sehr kulant.


    Was ich nun allerdings nicht weiß ist, ob dadurch irgendwo eine neue Steuerklasse für mich eingetragen wird oder meine Frau steuerklassentechnisch als verheiratet geführt wird.


    Grüße
    Toto

  • Toto
    Wenn ihr als verheiratet registriert/gemeldet seid, dann bekommt ihr beide StKl 4/4, das ist quasi wie Klasse 1 für jeden mit Zusatz "verheiratet". Wenn ihr aber 3/5 haben wollt, dann muss das gesondert beantragt werden und ihr müsst einen gemeinsamen Haushalt führen, einfach mal googlen oder FA fragen :)


    hge
    Meine Frau ist mit Status "unbekannt" und ihrem Mädchennamen hier in D registriert/gemeldet. Nun, da ihr neuer Reisepaß mit neuem Nachnamen da ist, war sie gestern auf dem Bürgeramt und wollte ihren Namen "updaten" lassen. Da wurde ihr und mir (sie rief mich dann auf Arbeit an und ich habe mit der Dame geredet) gesagt, wir müssten einen Nachweis vorlegen, aufgrund dessen der Grund ersichtlich ist, warum sie den Namen ändern lassen darf??!! Soweit ich mich erinnere ist bei Ausländern die Heimatbehörde (RP Botschaft) dafür zuständig. Als die Dame dann meinte HU würde reichen, aber nur übersetzt, meinte ich ob das wirklich so sein muss, da meine Frau zum einen ja schon gemeldet ist und nur eine Namensänderung melden möchte, die schon von der Heimatbehörde gecheckt, genehmigt und durchgeführt wurde, als Beweis ist da ja der offizielle Reisepaß der RP... Wahrscheinlich habe ich zuviel gesagt, denn daraufhin meinte sie nur "Fragen Sie bitte beim Standesamt nach, welche Dokumente sie für die Namensänderung brauchen, wir bekommen die Vorgaben bzgl. Unterlagen von dort..."
    Wenn ich jetzt die letzten Posts hier durchlese, dann brauche ich die HU eigentlich nicht?? Oder ist das bei mir nun anders, weil sie von Mädchenname auf anderen Nachnamen wechseln will??

  • Als die Dame dann meinte HU würde reichen, aber nur übersetzt, meinte ich ob das wirklich so sein muss, da meine Frau zum einen ja schon gemeldet ist und nur eine Namensänderung melden möchte, die schon von der Heimatbehörde gecheckt, genehmigt und durchgeführt wurde, als Beweis ist da ja der offizielle Reisepaß der RP


    hmmm.. ich würde schon eine Übersetzung anfertigen lassen, denn das kann jede deutsche Behörde verlangen.


    Im übrigen folge ich deinen Argumenten, dass ihr Pass ausreicht, die Namensänderung zu belegen. Ansonsten wäre der Pass ja "illegal" und müsste eingezogen werden. Hat sie denn schon den eAT auf den neuen Pass?

  • Nein, noch keine neue eAT, das Bürgerbüro ist grad um die Ecke und die ABH leider ~30km im tiefsten Wald, ausserdem dachte ich, daß erst der Wohnsitz "ordentlich" gemeldet sein sollte, da die ABH die "Meldung" braucht. Eine Übersetzung lasse ich dann auch mal anfertigen, schaden kanns ja so oder so nicht. Danke hge!


    dida59
    Sorry, wenn ich mich hier dazwischengequetscht habe! :blumen

  • Hi Dirk,


    ich hab sofort die bestätigte Übersetzung beim Standesamt abgegeben und wir sind nun als verheiratet registriert
    Cheryl hat auch schon eine Krankenversicherungskarte
    dummerweise interessiert das aber nicht das Finanzamt, da muß sie erst im Einwohnermeldeamt angemeldet sein.


    Gruß Norbert