Im Februar 2014 hat das VG-Berlin in einem Urteil ein beantragtes Schengen-Visum abgelehnt.
Das wäre weiterhin nicht ungewöhnlich, wenn sich das Gericht nicht über die Bewertung von Pro und Kontra zu Argumenten für die Rückkehr ausgelassen hätte.
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Denn die Anspruchsvoraussetzungen sind praktisch ins Belieben der Behörde gestellt.Der Antragsteller hat allenfalls dann einen Anspruch auf ein Visum, wenn die Behörde ihm ein Visum erteilen will. Die Voraussetzungen, unter denen sie es will, darf sie selbst setzen und dann frei entscheiden, ob sie im Einzelfall erfüllt sind.
Dazu darf die Behörde nach der maßgeblichen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof als eine Anwendungsvoraussetzung eine familiäre und/ oder wirtschaftliche Verwurzelung bestimmen und die ihr bekannten Tatsachen beliebig dahin würdigen, ob die erforderliche Verwurzelung vorliegt.
Und nun kommt die interessante Passage, die einer gewissen Ironie nicht entbehrt:
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Sie (die Botschaft) darf – wie bisher üblich – Kinderlose und Unverheiratete für ungenügend verwurzelt ansehen, weil sie keine Kinder haben und nicht verheiratet sind. Eltern erwachsener Kinder darf sie so ansehen, weil ihre Kinder erwachsen und nicht mehr betreuungsbedürftig sind. Eltern kleiner, betreuungsbedürftige Kinder darf sie so ansehen, weil sie mit ihrem Reisewunsch belegen, dass die Bindung zu den Kindern zu schwach ist oder zu erwarten steht, dass sie ihre Kinder nachholen werden. Ähnliches gilt für alleinreisende Ehegatten. Vermögenslose darf sie für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt ansehen. Vermögende darf sie gleichermaßen einschätzen, weil ihr Vermögen ins Ausland transferiert oder von dort aus verwaltet werden kann. Wer arbeitslos ist, darf von ihr für ungenügend wirtschaftlich verwurzelt gehalten werden. Wer Arbeit hat, kann so betrachtet werden, weil sie zu schlecht entlohnt wird. Wer gut bezahlte Arbeit hat, kann so gewürdigt werden, weil er im Schengen-Ausland besser bezahlt würde. Alte Menschen können als in ihren Heimatländern nicht verwurzelt bezeichnet werden, weil die dortige Krankenversorgung und Altenpflege zu schlecht ist. Junge Menschen können dort als nicht ausreichend verwurzelt betrachtet werden, weil sie aus ihrem Leben an besserer Stelle mehr machen wollen. Sie kann all diese Umstände aber auch gegenteilig bewerten (was in Anbetracht der vom Generalanwalt angesprochenen 12 Millionen Visa im Jahr 2011 massen­haft geschehen muss). Es steht ihr frei, eine Summe von Reisewünschen als abzuwehrenden Migrationsdruck zu werten oder als mögliches Zuwanderungsinteresse zu begrüßen.
http://familienvisum.de/Dokumente/04K023211V.htm
Soviel zu der oft gestellten Frage: was soll man als Argument für die Rückkehrbereitschaft vortragen.... es gibt keins -:)