Larsschulz/Dokumente besorgen für Heirat

  • Aber wem sollte aufgefallen sein, dass zum Zeitpunkt der Taufe ein anderer Pfarrer "in charge" war?
    Das kann die Botschaft doch garnicht wissen; das kann sie doch nur aus dem Bericht des Prüfers gelesen haben.
    Ob der Vor Ort war, oder nur telefoniert hat, ist eine andere sache.

    Das meinte ich ja, wenn er vor Ort gewesen wäre, hätte er ja nur noch 3 km bis zum Haus meiner Verlobten fahren können und hätte vielleicht auch mit dieser das Gespräch suchen können. Da eben nie jemand da war, hab ich halt den Verdacht, beweisen kann ich es natürlich nicht.
    Jetzt hoffe ich, dass das OLG keinen Strick aus dem Ganzen dreht.


    Den - erneut ausgestellten Taufschein - hat ja auch der Pfarrer unterschrieben, der vor 10 Jahren dort Dienst tat.

  • Die Papiere sind vom OLG zum Standesamt zurück geschickt worden. Begründung, es liegt keine Beglaubigung der Unterschrift auf der "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" vor, obwohl meine Verlobte dieses Dokument vor der Standesbeamtin bei ihrer Anwesenheit in Deutschland unterschrieben hat.


    Jetzt sind wir dabei, dies in Cebu beim Konsulat zu erledigen lassen. Wir versuchen jetzt seit 2 Tagen, dies in Cebu zu erreichen, was aber nicht klappt.
    Wisst ihr, ob das Konsulat noch geöffnet ist?


    Langsam meine ich, dass ist kein Heiratsvisum, sonder der Versuch, ein Heiratsverhinderungsvisum zu kreiieren.

  • Die Papiere sind vom OLG zum Standesamt zurück geschickt worden. Begründung, es liegt keine Beglaubigung der Unterschrift auf der "Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" vor, obwohl meine Verlobte dieses Dokument vor der Standesbeamtin bei ihrer Anwesenheit in Deutschland unterschrieben hat.


    ... weiss denn das OLG definitiv, dass deine Verlobte mit beim Standesamt war?



    Allerdings ist schon komisch, dass die deutsche Standesbeamtin dieses Fomular überhaupt hat unterschreiben lassen. Dieses formular ist ja regulär dafür da, wenn ein Partner nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschliessung anwesend sein kann. Dann muss im Ausland dieses sogenannte Beitrittserklärung (=Vollmacht) unterschrieben werden. Daher geht jetz mE das OLG davon aus, dass dieses formular im Ausland unterschrieben wurde und keine Beglaubigung der Unterschrift vorgenommen wurde.


    Ist mE ein krasser Fehler des Standesamtes, den dieses auch mit dem OLG klären könnte... anstatt das Problem einfach an Euch weiterzureichen. Denn es mag jetzt nicht mehr verhältnismässig sein ... (Flug nach Cebu etc ...). Ausserdem könnte diese Erklärung ja auch nach einreise in D nochmal vor deutschen Beamten beglaubigt werden ....

  • Ist mE ein krasser Fehler des Standesamtes, den dieses auch mit dem OLG klären könnte... anstatt das Problem einfach an Euch weiterzureichen. Denn es mag jetzt nicht mehr verhältnismässig sein ... (Flug nach Cebu etc ...). Ausserdem könnte diese Erklärung ja auch nach einreise in D nochmal vor deutschen Beamten beglaubigt werden ....


    Stimmt! Wir haben die Anmeldung zur Hochzeit auch beide zusammen, während eines Schengenvisas gemacht und keine Beitrittserklärung! Das hat alles perfekt geklappt :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich hab damals auch mit meiner Frau während ihres Besuches in DE mit Schengenvisum die Eheschließung direkt beim Standesamt beantragt. Meine Frau hat dann natürlich auch Original-Unterschriften vor der Standesbeamtin geleistet. Diese hatte uns vorher bereits hierzu sogar geraten, als ich ihr früher vom Schengenvsium erzählte, da man dann ja schon Original-Unterschriften meiner Frau hat und somit alles noch einfacher war.


    Warum Deine Frau also auch noch diese Vollmacht unterzeichnen musste, ist mir unklar. Muss tatsächlich ein Fehler beim Standesamt sein. Hoffe, Du kannst das klären.

  • Laut Auskunft Standesamt besteht das OLG auf eine Beglaubigung durch die Botschaft.
    Was kann ich dagegen tun?


    Und ja, die Vollmacht wurde im Standesamt unterschrieben, deshalb haben wir auch keine Beglaubigung des Passes durch die Botschaft gebraucht, weil der ebenfalls im Standesamt komplett mit allen Seiten kopiert wurde.

  • Laut Auskunft Standesamt besteht das OLG auf eine Beglaubigung durch die Botschaft.
    Was kann ich dagegen tun?



    Ruf doch das OLG einfach mal an, lass dich mal mit der stelle für das Befreiungsverfahren verbinden und schildere freundlich, dass dieses Formular im Beisein des Standesbeamten unterschrieben wurde. Vielleicht sind sie einsichtig ...


    Ich finde das StA macht es sich zu einfach, den schwarzen Peter euch zuzuschieben.


    Ansonsten was kannst du tun?


    a ) dich mit der Standesamtsaufsicht in Verbindung setzen, Adresse kriegst du vom standesamt
    b ) oder einfach in den sauren Apfel beißen und das Formular in Cebu beim Honorakonsul beglaubigen lassen..


    Letzteres geht bei sturen Sachbearbeitern meist dann noch am schnellsten.

  • Danke hge, beschweren werde ich mich noch nicht, aber beim OLG werde ich es versuchen.


    Vielen Dank

  • Die Dame vom OLG habe ich erreicht! Sie meinte, dass ihr eine Bestätigung der Standesbeamtin auch reichen würde, wenn diese bestätigt, dass die Unterschrift vor ihr gemacht wurde. Die kann sich jetzt aber nicht mehr daran erinnern. Ergo, meine Madam muss nach Cebu und die Unterschrift dort beglaubigen lassen. Na TOLL!!!!!


    Als nächstes wird dem OLG vermutlich nicht passen, dass das Heiratsdatum der Eltern auf ihrer Geburtsurkunde falsch eingetragen ist. Wenn das auch noch moniert wird, vergehen noch 3 Monate. Ich hoffe echt, dass sie darüber hinwegsehen oder bestehen sie da auch auf einer Änderung?


    Der Detektiv, der nie vor Ort war, moniert auch, dass in der Bestätigung der Elementary Schule und des Colleges bei der Bestätigung über den Schulbesuch das Geburtsdatum in der Kopfzeile in der Bestätigung der Schule nicht eingetragen ist, sondern nur ihr Familiennamen und der Vorname. Da haben wir quasi mehr gemacht, als die Botschaft verlangt, weil durch Sedong diese form 137 nicht mehr aufzutreiben ist und lassen dies auch noch von 2 Schulen bestätigen, zahlen dafür 4000 Peso und es wird negativ ausgelegt.


    Es ist manchmal echt frustrierdend zu sehen, wenn man von seiner Seite aus alles macht, was gefordert wird und dann noch zusätzlich was vorlegt, wie einem dann Steine in den Weg geworfen werden.

  • Die Dame vom OLG habe ich erreicht! Sie meinte, dass ihr eine Bestätigung der Standesbeamtin auch reichen würde, wenn diese bestätigt, dass die Unterschrift vor ihr gemacht wurde. Die kann sich jetzt aber nicht mehr daran erinnern.


    Kann die sich nicht mehr daran erinnern, weil sie dann zugeben müsste, dass sie einen Fehler gemacht hat?
    Ist das denn ein Standesamt einer Großstadt, wo jeden Tag deutsch-philipp. Partner vor ihr sitzen?



    Als nächstes wird dem OLG vermutlich nicht passen, dass das Heiratsdatum der Eltern auf ihrer Geburtsurkunde falsch eingetragen ist. Wenn das auch noch moniert wird, vergehen noch 3 Monate. Ich hoffe echt, dass sie darüber hinwegsehen oder bestehen sie da auch auf einer Änderung?


    ... das hättest du das OLG fragen müssen. wenn bis dato keine Forderung des OLG auf dich zugekommen ist, wird auch nichts passieren.


    Quote


    Der Detektiv, der nie vor Ort war, moniert auch, dass in der Bestätigung der Elementary Schule und des Colleges bei der Bestätigung über den Schulbesuch das Geburtsdatum in der Kopfzeile in der Bestätigung der Schule nicht eingetragen ist, sondern nur ihr Familiennamen und der Vorname. Da haben wir quasi mehr gemacht, als die Botschaft verlangt, weil durch Sedong diese form 137 nicht mehr aufzutreiben ist und lassen dies auch noch von 2 Schulen bestätigen, zahlen dafür 4000 Peso und es wird negativ ausgelegt.


    Verstehe ich zwar nicht ganz,, aber Form137 ist nicht mehr Gegenstand des Befreiungsverfahrens. Daher wird von da her nichts passieren.

  • Als wir die UP angeleiert haben, sollte noch dieses form 137 beigebracht werden.


    Ich denke, dass die letzten 5 Jahre keine philippinische Frau hier bei einer Gemeinde mit 3000 Einwohnern geheiratet hat.

  • Dann würde ich mal den Antrag stellen, die Dame wegen Demenz zu entlassen -:)


    Kannst du keinen Zeugen benennen?


    Kann ich leider nicht, sie sitzen zu Zweit im Büro und die andere Angestellte wurde von der Standesbeamtin ins Nebezimmer geschickt, um "ALLE" Seiten des Reisepasses meiner Freundin zu kopieren. Die war dann auch ein paar Minuten damit beschäftigt.


    Ich verstehe ja, dass alles überprüft werden muss, aber wenn man schon den Antrag auf ein Heiratsvisum stellt, eine Urkundenprüfung extra für die Heirat durchgeführt wird und dann noch eine Vollmacht für die Anmeldung verlangt wird, obwohl man zu Zweit im Standesamt erschienen ist, will nicht so ganz in mein kleines Gehirn rein. Wen soll ich den sonst heiraten?
    Ich habe dann mit Dr. Seidenschwarz in Cebu telefoniert. Der macht das, betonte aber zeitgleich, dass in Bayern alles anders ist und das bayerische OLG noch einen Zusatz braucht, welche aber nur in Manila gemacht werden kann. Ich habs grad vergessen, was das war.
    Ich also nochmal im OLG angerufen und da wurde mir gesagt, dass die Bestätigung der Unterschrift ausreicht. Eigentlich alles ein Witz.

  • Und weiter geht der Wahnsinn.
    Scheinbar macht das OLG in München bzw. die dortige Sachbearbeiterin Zicken.
    Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung mit Bestätigung des Konsulats in Cebu habe ich nachgereicht.
    Als ich damals mit dieser Sachbearbeiterin telefoniert habe, habe ich sie deutlichst gefragt, ob noch was fehlen würde, was man ja jetzt noch besorgen könnte, wenn die Dokumente mit beglaubigter Unterschrift nach D verschickt werden, was sie mir am Telefon ggü. verneint hat.


    Im Bericht der Botschaft wird bemängelt, dass zum Zeitpunkt der Taufe ein anderer Pfarrer in der Pfarrei als Seelsorger gearbeitet hat. Dabei hat er übersehen, dass der Taufschein gar nicht von diesem Pfarrer ausgestellt wurde, sondern meine Verlobte, nach dem in der lokalen Kirche keine Unterlagen mehr vorhanden waren, zum Bischofssitz gegangen ist, wo sie mit Taufdatum registriert war und vom Bistum ein Schreiben bekam, mit dem sie wieder in die lokale Kirche ging und dann ihren Taufschein bekam. Dieser Taufschein ist allerdings schon mehr als 10 Jahre alt und hat mit unserem Ansinnen eigentlich nichts zu tun, sondern wurde von ihr zur Beantragung ihres ersten Reisepasses gebraucht.


    Da wir schriftlich eine Bestätigung vom College Cagayan de Oro haben, dass der Nachweis über dieses form 137 von diesem nicht mehr beizubringen war (war eigentlich gar nicht gefordert, ich wollte es aber trotzdem haben) meinte der Prüfer, dass zwar der Name drauf steht aber nicht ihr Geburtsdatum.
    Es konnte mit Nummer vom College angegeben werden, wann meine Verlobte ihre elemantary-Schule beendet hat. Auf die Idee, dass dort im Schreiben der Schule auch ihr Geburtsdatum stehen soll, bin ich nicht gekommen. Es wird also seitens des Anwalts ein Dokument negativ ausgelegt, welches nicht beigebracht werden musste - hatte die Botschaft über den Umstand mit Sedong angeschrieben - von uns aber sozuagen als Zusatz beigebracht wurde. Finde ich nicht nett!


    An der Geburtsurkunde hatte er auszusetzen, dass das Heiratsdatum der Elten nicht mit dem in der Heiratsurkunde übereinstimmt. Wird aber scheinbar nicht beanstandet, weil ich darüber nichts gehört habe. Ich gehe allerdings davon aus, dass in der Heiratsurkunde der Eltern das falsche Datum drin steht, da bei allen Geburtsurkunden der Geschwister ebenfalls das falsche Datum drinsteht.


    Ich habe jetzt der Standesbeamtin angeboten, eine Kopie der Voters-Card meiner Freundin, welches ebenfalls uralt ist und auf dem sich ihr Fingerabdruck mit Passfoto aus Teenagertagen nachzureichen. Mal sehen, ob das was bringt.


    Also momentan bin ich mit meinem Latein am Ende, was wir noch beibringen könnten. Ich habe meine Standesbeamtin heute gefragt, ob wir den lügen sollen und wie scheinbar viele andere falsche Dokumente vorlegen sollen, wobei ich beim besten Willen nicht weiß, wie man diese besorgen soll.
    Das nächste ist, dass dieser Vertrauensanwalt niemals bei meiner Freundin vor Ort war. Sie hat gewartet und gewartet und ich war im Zeitraum der Urkundenprüfung fast 2 Monate auf den Philippinen.


    Und bevor irgendwelche Ratschläge kommen, ob meine Freundin irgendetwas zu verbergen hätte. Nein, hat sie nicht!
    Sie wohnt seit ihrer Geburt mit der Familie am selben Ort und ich habe sie mit 24 Jahren kennen gelernt. Damals hat sie mir auch schon mal ihre Geburtsurkunde geschickt und es ist dieselbe wie heute.
    Und auch wenns absolut privat ist, nur zur Kenntnisnahme, eine Jungfrau ist nicht verheiratet, nicht mal auf den Philippinen.


    Aus dem Bericht geht aber mit keinem Wort hervor, dass die Dokumente gefäscht sind oder das es Anhaltspunkte für eine Verfälschung oder Verschleierung der Identität gibt.
    Auch wird mit keinem Wort die Möglichkeit erwähnt, wie es wahrscheinlich oft der Fall ist, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass meine Verlobte verheiratet war.

  • Ein wenig viel geschrieben...was ist nun das Problem? Baptistmal, angelblich vom "falschen" Priester? Oder eine andere unnötige Bescheinigung? Alle Dokumente die das OLG haben wollte, sind aber ok, oder? Wenn ja, schreib denen das und weise daruaf nochmal hin! Bringe erstmal keine anderen Dokumente, du verzettelst dich nur!


    Der VA muss nicht unbedingt deine Freundin besuchen, manchmal gehen Sie nur zu den Registraturen,Municipal und prüfen Papiere....manchmal befragen Sie Nachbarn und manchmal besuchen Sie die Familie selbst

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ein wenig viel geschrieben...was ist nun das Problem? Baptistmal, angelblich vom "falschen" Priester? Oder eine andere unnötige Bescheinigung? Alle Dokumente die das OLG haben wollte, sind aber ok, oder? Wenn ja, schreib denen das und weise daruaf nochmal hin! Bringe erstmal keine anderen Dokumente, du verzettelst dich nur!


    Der VA muss nicht unbedingt deine Freundin besuchen, manchmal gehen Sie nur zu den Registraturen,Municipal und prüfen Papiere....manchmal befragen Sie Nachbarn und manchmal besuchen Sie die Familie selbst

    Ich habe keine Ahnung, wo ihr Problem liegt, das ist es ja.
    Soweit ich verstanden habe moniert sie, dass auf dem Taufschein kein Geburtstag steht. Der Taufschein liegt aber vor mir mit Geburtsdatum.
    Ich verstehe es nicht!!!

  • Im Bericht der Botschaft wird bemängelt, dass zum Zeitpunkt der Taufe ein anderer Pfarrer in der Pfarrei als Seelsorger gearbeitet hat. .........................


    Der Bericht der Botschaft listet ja nur die Ungereimtheiten auf, die bei der prüfung durch des VA aufgefallen sind.


    Entscheidend ist, ob einer der Behörden (OLG,ABH,Botschaft) von Euch irgend eine Änderung der Urkunden oder Dokumente verlangt.
    Ohne solch eine Forderung musst du zunächst nichts unternehmen...


    Jedenfalls kann ich aus deinem Post nicht herauslesen, dass man dich aufforderte, ein neues oder geändertes Dokument beizubringen.

  • Der Bericht der Botschaft listet ja nur die Ungereimtheiten auf, die bei der prüfung durch des VA aufgefallen sind.


    Entscheidend ist, ob einer der Behörden (OLG,ABH,Botschaft) von Euch irgend eine Änderung der Urkunden oder Dokumente verlangt.
    Ohne solch eine Forderung musst du zunächst nichts unternehmen...


    Jedenfalls kann ich aus deinem Post nicht herauslesen, dass man dich aufforderte, ein neues oder geändertes Dokument beizubringen.


    Der Bericht der Botschaft listet ja nur die Ungereimtheiten auf, die bei der prüfung durch des VA aufgefallen sind.


    Entscheidend ist, ob einer der Behörden (OLG,ABH,Botschaft) von Euch irgend eine Änderung der Urkunden oder Dokumente verlangt.
    Ohne solch eine Forderung musst du zunächst nichts unternehmen...


    Jedenfalls kann ich aus deinem Post nicht herauslesen, dass man dich aufforderte, ein neues oder geändertes Dokument beizubringen.


    Nein, bis jetzt nicht, aber bis jetzt eben auch keine Zustimmung!
    Die Dame vom OLG wollte heute wieder beim Standesamt anrufen, nachdem ihr vorgestern vom Standesamt der Taufschein eingescannt und geschickt wurde.
    Auf Nachfrage hat sich die Dame eben heute nicht gemeldet!!!

  • Also mal so ein Zwischenbericht.
    Die Befreiung vom OLG liegt immer noch nicht vor. Die Sachbearbeiterin muss mit ihrem Referendar Rücksprache halten, weil ihnen das Geburtsdatum meiner Verlobten nicht passt.
    Sie ist spätregistriert (zur Einschulung 7 Jahre später)
    Auf meinen Einwand, dass meine Verlobte nie verheiratet war meinte die Sachbearbeiterin, dass dies auch überhaupt nicht die Frage wäre, dies würde auch nicht in Zweifel gezogen.
    Mein Einwand dann, aus welchen anderen Gründen denn man dann ein Geburtsdatum auf den Phil ändern sollte (rein hypothetisch) kam keine Antwort.


    Also was so ein mangelhafter Prüfbericht der Botschaft, der dann von dieser mehr oder weniger unkommentiert übernommen wird, anstellen kann, seht ihr an meinem Beispiel.


    Das Standesamt hat auch bei der Botschaft angerufen und nach der Urkundenprüfung gefragt, die Antwort war, dass man sich auf das verlassen müsste, was der Überprüfer so schreibt. Na dann Danke. Ich sehe das Ganze jetzt ein bischen aus beruflicher Sicht. Wenn ich mit so einem Prüfbericht jemanden einer Straftat überführen möchte, dann würde mich der Richter wohl nach ein paar Minuten aus dem Gericht jagen.

    Edited once, last by larsschulz ().