Bin jetzt zu faul die Urteilssuchmaschine anzuschmeissen aber dass man sich mit falschen Angaben im Visumsantrag keinen Ärger einhandeln kann, halte ich für ein Gerücht, zumal nicht sanktionsbewährte Verbote allgemein eeher fruchtlos sein dürften.
Also ich weiß es aus persönlicher Erfahrung. Eine Freundin meiner Frau aus dem A1 im GI, war hier zum 1. Schengen Visa während schon die UP (für Hochzeit in D) lief. Heiratete "spontan geplant" in Dänemark 1 Woche nach Ankunft, flog nach 5 Wochen zurück nach Manila und beantragte FZV. 6 Wochen später war Sie wieder in Deutschland und lebt bis heute hier. Keinerlei Probleme von Seiten der DBM....und ich ärgerte mich, es nicht ebenso gemacht zu haben ![]()