Ehevertrag D

  • Zum Thema Ehevertrag will ich kurz meine 5ct dazugeben ;)


    • Ein Ehevertrag kann man jederzeit beim Notar aufsetzen oder auch abändern lassen. Auch nach der Hochzeit. Allerdings müssen nach der Hochzeit beide Eheläute natürlich dem Vertrag bzw der Änderung zustimmen. Besser man klärt das vor der Hochzeit und wird sich einig.
    • Der ausländische Ehepartnar muss die Vertragsinhalte verstehen können. Der Notar muss sich vorher davon überzeugen dass der Ehepartner ausreichende Deutschkenntnisse hat. Wenn dies nicht der Fall ist dann kann der Notar auf einen Dolmetscher bestehen. In dem Fall gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen, je nachdem wie der Notar die Sprachkenntnisse und Auffassungsgabe des Ehepartners einschätzt:
    • a) Spricht der Ehepartner bereits gut deutsch, hat aber Schwierigkeiten bei manchen Wörtern und Redewendungen, dann darf der Ehepartner auch einen Freund oder Freundinn als Dolmetscher mitbringen. Dieser Dolmetscher muss natürlich a) deutsch können und b) die Sprache in der der Ehepartner die Übersetzung wünscht und am besten versteht. Das kann bei vielen Filipinos durchaus auch englisch sein. Der Dolmetscher darf mit dem deutschen Ehepartner nicht verwandt oder verschwägert sein. Es kann sein dass der Notar den Dolmetscher vor der Verlesung vereidigt, muss aber nicht. Es liegt in seinem Ermessen.
    • b) Spricht der Ehepartner nicht gut deutsch und/oder hat auch keine eigenen Freunde seines Vertrauens die er als Dolmetscher hinzuziehen könnte, dann wird der Notar auf einen offiziellen vereidigten Dolmetscher bestehen.
    • Ein Ehevertrag ist auch eine sehr emotional besetzte Angelegenheit. Insbesondere der philippinische part kennt vielleicht sowas gar nicht und wittert Misstrauen. Man muss frühzeitig mit seinem Partner darüber reden und die Umstände und Notwendigleit erklären. Ein Ehevertrag dient auch zum Schutz des philippinischen Partners vor Übervorteilung.
    • Ein Ehevertrag ist absolut notwendig wenn z.B. der eine Partner über Grundbesitz und/oder Firmenvermögen verfügt. Der Zugewinnsausgleich könnte einen bei der Scheidung Haus und Hof kosten
    • Ein Ehevertrag ist nach ständiger Rechtssprechung ungültig wenn er einen Ehepartner unverhältnissmäßig bevorteilt. Werden im Ehevertrag Regelungen zu Gunsten des deutschen Partners aufgeführt, so muss ein gewisser Nachteilsausgleich für den anderen Ehepartner erfolgen. Ein guter Anwalt oder der Notar berät diesbezüglich.

    Beim Ehevertrag werden oft Regelungen zum Güterstand getroffen. Ohne Vertrag gilt automatisch die sogenannte Zugewinnsgemeinschaft. D.h., am Anfang der Ehe werfen beide alle ihre Aussteuer und Vermögensgegenstände in einen Topf. Dieser Wert gilt sozusagen rechnerisch als Anfangsbestand. Im Lauf der Ehe kauft man sich dann noch ein VW-Passat, einen Flatscreen-TV und legt ein gemeinsames Sparkonto an. Der Anfangsbestand des ehelichen Vermögens wächst also a bissl. Bei der Scheidung wird dann gerechnet: Endbestand - Anfangsbestand = Zugewinn. Im best-case wird der Wert des Passats und der übrigen Gegenstände festgestellt und durch zwei geteilt und gut ist. Jeder bekommt rechnerisch z.B. 10.000 EUR zugesprochen. Kein großes Ding, wenn der Mann den Passat behalten will und die Frau die Singer-Nähmaschine, dann müssen sich die beiden eben einigen und dann zahlt der eine oder der andere eben einen Ausgleich und gut ist.


    Die Sache geht aber genau dann in die Hosen wenn der eine zu Ehebeginn z.B. über ein Grundbesitz und ein großes Haus verfügt in dem beide erst mal gechillt drinn wohnen.


    Zu Ehebeginn war das Haus vielleicht 300.000 EUR wert. Aus irgendwelchen Gründen und hoher Nachfrage nach Immobilien steigt der Wert des Hauses in zwei Jahren auf 500.000 EUR. Jetzt kommt die Scheidung. Wie vorher im Beispiel berechnet sich der Zugewinn aus Endbestand- Anfangsbestand. Der Passat hat in den zwei Jahren bissl an Wert verloren, das Haus eher gewonnen. Alles zusammen ergibt sich ein Zugewinn von etwa 210.000 EUR der nun unter den zwei Eheleuten aufzuteilen ist. Also muss der Mann seiner Ex jetzt gut 100.000 Eur rüberschieben. Wo er die Kohle auftreiben soll ist sein Problem. Notfalls muss er halt sein Haus verkaufen.


    Das gleiche passiert mit Firmenvermögen. Zu Ehebeginn hat der Mann vielleicht ne kleine Mechanik-Klitsche mit einer CNC-Bearbeitungsmaschine und ner Drehbank. Der Mann dackelt 12h am Tag in seiner Werkstatt damit bissl Kohle reinkommt während seine Frau droben in der Wohnung die Fingernägel lackiert ;) (ich polemisier mal bissl). Ein Jahr später zieht der Mann einen fetten Kunden an Land und seine Klitsche wächst. Er legt sich noch zwei CNC 5 Achs-Bearbeitungszentren zu, Stückpreis 200.000 EUR, finanziert über seine Hausbank. Vollauslastung. Er stellt zwei drei Arbeiter ein. Alle haben fett zu tun, das Geschäft läuft blendend und der Mann kann seiner Filipina endlich mal ein neues Iphone kaufen und ihr bissl mehr Haushaltsgeld geben.


    Aber die Frau hat kein Bock mehr. Vielleicht ist sie sogar gut von Freundinnen beraten worden. Frau lässt sich scheiden, Zugewinn wird fällig und der fleissige Ehemann fällt aus allen Wolken weil seine Firma am Anfang ja nur 20.000 EUR wert war, jetzt aber mit 400.000 EUR Bilanzsumme in der Berechnung auftritt. Zugewinn fette 380.000 EUR, den rostigen Passat nicht mal mit eingerechnet. Das Haus ist ja auch noch im Wert gestiegen, also Zugewinn in Summe 580.000 EUR geteilt durch zwei = 290.000 EUR. Und das muss der Mann seiner Ex bezahlen obwohl die keinen einzigen Handschlag in der Firma gemacht hat.


    Diesen Sachverhalt und Rechtslage hab ich meinem Freund vor der Hochzeit erklärt. Ich hab gesagt:"Gugg mal, keiner von uns Beiden weis wie es mit uns in zwei drei Jahren aussieht. Wir sind jetzt seit vier Jahren zusammen und wahrscheinlich werden wir die nächsten vier jahre auch gesittet rumkriegen ;), aber wenns dumm kommt und wir uns in ein zwei drei Jahren auseinanderleben und uns trennen, dann hab ich echt keinen Bock deswegen mein Haus zu beleihen nur um 6-stellige Eurosummen für nen Zugewinnsausgleich bereitzustellen.


    Hat er voll kapiert und verstanden und stimmt dem sogenannten "modifiziertem Zugewinnausgleich" zu. Also wir teilen allen Zugewinn mit Ausnahme von Haus und Firmenvermögen.


    Unser Notar (wir sind beide per-Du mit ihm und kennen ihn auch beide privat) hat mir aber gleich gesagt:"Aber Chucky, Dein Freund stimmt dem Ausschluss von Immobilie und Firma beim Zugewinn zu, er verzichtet also im Ehevertrag auf etwas, es ist zu seinem Nachteil. Du musst im Gegenzug für ihn einen Ausgleich schaffen mit dem er zufrieden ist.


    Wir haben dann einen nachehelichen Unterhaltsanspruch eingefügt. Worst-case Betrachtung aus seiner Warte: Nach ein zwei Jahren hab ich die Schnauze voll und will mich trennen. Er ist in dem Moment vielleicht Student an der Uni und auf etwas Unterhalt angewiesen. In dem Fall hab ich mich verpflichtet ihm drei Jahre lang Unterhalt in Höhe des offiziellen Bedarfssatzes nach Tabelle für Studenten zu gewähren. Das bringt mich nicht um, gefährdet auch nicht meine Existenz, aber ermöglicht ihm seine Ausbildung zu beenden.


    Ein anderer Punkt den wir im Ehevertrag regeln mussten und auf den uns unser Notar hingewiesen hat ist das mit den Rentenversorgungsanwartschaften:


    Wäre ich nicht selbstständig sondern angestellt, dann würde ich über die Jahre einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben. Mein Ehepartner würde von diesem meinem Rentenanspruch profitieren können, im worst-case sogar als Hinterbliebenenrente. Da ich aber selbstständig bin, fällt so ein Anspruch für meinen Lebenspartner flach. Auch dafür muss ich einen geeigneten Ausgleich schaffen z.B. indem ich mich verpflichte monatlich etwa 100 EUR in eine Kapitallebensversicherung auf seinen Namen einzuzahlen.


    Ich kenn mich selbst eigentlich ganz gut in Rechtsdingen aus, kenn die juristische Denke und Redewendungen, aber beim Ehevertrag wurde ich mit manchen Dingen konfrontiert die mir total neu waren ;)


    Umsomehr wird es den philippinischen Partner berühren der bis dahin noch nie mit solchen rechtlichen Dingen konfrontiert wurde, von dem man im Allgemeinen auf so viele Fragen die einfache Antwort "Its up to you, honey, you decide" bekommen hat. Und nun soll die Filipina oder Filipino kurz vor der Hochzeit sich konkret Gedanken um Versorgungsausgleich und modifizierte Zugewinngemeinschaft machen? "Hallohoo? Wir heiraten doch aus Liebe und weil wir uns vertrauen, wozu brauchen wir da einen Vertrag Honey? Was hast Du denn vor? Was führtst Du im Schilde?" Mit so einer Einstellung muss man rechnen wenn man das Thema Ehevertrag auf den Tisch bringt. Und da hilft es nur absolut einfühlsam und sachlich zu bleiben und das Thema langsam und gut zu erklären.


    Es ist total komisch sich in den Wochen vor der Hochzeit mit worst-case Betrachtungen einer Scheidung zu befassen. Am einen Tag geht man zum Restaurant wo man die Feier abhalten will, am anderen Tag gleich zum Notar um festzulegen was im Falle der Scheidung zu tun sei, und nach dem Notartermin wollte man eigentlich noch zum Juwelier um die Ringe auszusuchen. Unsereins ist westlich geprägt, wir sind es gewohnt in die Zukunft zu denken und können da eher schnell umswitchen, aber eine Filipina oder Filipino ist anders sozialisiert und braucht da erfahrungsgemäß bissl mehr Zeit um das zu verinnerlichen.


    Wir waren damals ein paar Tage vor dem Hochzeitstermin beim Notar. Er hat uns bereits einige Tage vorher den Entwurf des Ehevertrags zugesendet und wir haben bereits alles besprochen. Wir sitzen also alle beim Notar, das zukünftige Ehepaar, sein Kumpel als Übersetzer, der Notar verliest den Vertrag, sein Kumpel übersetzt und als es dann ans unterschreiben ging hat mein Verlobter kalte Füße bekommen und gesagt dass er da noch ein zwei Tage überlegen muss.


    Ich hatte vollstes Verständniss. Niemand soll einen Vertrag mit einem schlechten Bauchgefühl unterschreiben! Der Notar hat uns einen zusätzlichen Termin zwei tage später gegeben, einen Tag vor der Hochzeit etwa ;). Abends daheim habe ich meinem Verlobten keinerlei Vorwürfe gemacht sondern ihn in seiner Haltung bestätigt dass man nie was unterschreiben sollte wo man nicht voll dahintersteht. Ich hab ich nochmal in aller Ruhe alle Punkte des Vertrags erklärt und ihn ermuntert mir alle seine Bedenken bitte ehrlich und ohne Scham mitzuteilen.


    Letztendlich konnten wir alles untereinander klären.


    Grüßle
    Chuck

  • Chucky,


    sehr guter Pin.


    Zitat

    Und nun soll die Filipina oder Filipino kurz vor der Hochzeit sich konkret Gedanken um Versorgungsausgleich und modifizierte Zugewinngemeinschaft machen? "Hallohoo? Wir heiraten doch aus Liebe und weil wir uns vertrauen, wozu brauchen wir da einen Vertrag Honey? Was hast Du denn vor? Was führtst Du im Schilde?" Mit so einer Einstellung muss man rechnen wenn man das Thema Ehevertrag auf den Tisch bringt


    Genau so ist es...Meine Frau ist, obwohl gut gebildet und weltoffen, auch erstmal von "schlechten Gedanken" meinerseits ausgegangen und das obwohl wir seit Jahren darüber gesprochen haben :denken


    Ich kann deshalb auch nur empfehlen, den Vertrag frühzeitig vor der Hochzeit zu machen und auch den Notartermin mind. 1 Woche vor die Hochzeit zu legen. Es schein schwer zu verstehen zu sein für unseren Partner und könnte die Stimmung für 1 / 2 Tage trüben :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Umgekehrt gehört Deutschland ja zu den Länder, wo man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit abschliessen und iesen hernach auch noch beliebig oft modifizieren kann. Wenn man nicht unbdingt schon vor der Hochzeit eine "Risikoversicherung" braucht und man sich inhaltlich mit seinem Partner einig ist, kann man den Vertrag also auch problemlos später abschliessen. Im Streitfall fällt dadurch zudem das Argument weg, man hätte den Vertrag nur "unter Druck" abgeschlossen, weil ansonsten die Hochzeit vielleicht nicht stattgefunden hätte.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • ...Wenn man nicht unbdingt schon vor der Hochzeit eine "Risikoversicherung" braucht und man sich inhaltlich mit seinem Partner einig ist, kann man den Vertrag also auch problemlos später abschliessen....

    Nach einer Eheschließung ist das ohnehin kritische Thema doch noch viel schwieriger. Es gibt nicht mehr die Möglichkeit, "nein" zu sagen, und ohne größere Komplikationen auf die Partnerschaft zu verzichten.


    Der Partner, der den Ehevertrag nicht will, hat nur die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder er sagt "ja" um des lieben Friedens willen. Fortan wird die Partnerschaft seinerseits von Misstrauen gekennzeichnet sein. Oder er sagt "nein", und riskiert damit eine schwer belastete Beziehung, in der ihm selber nicht mehr getraut wird.

  • Nach einer Eheschließung ist das ohnehin kritische Thema doch noch viel schwieriger. Es gibt nicht mehr die Möglichkeit, "nein" zu sagen, und ohne größere Komplikationen auf die Partnerschaft zu verzichten.


    Der Partner, der den Ehevertrag nicht will, hat nur die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder er sagt "ja" um des lieben Friedens willen. Fortan wird die Partnerschaft seinerseits von Misstrauen gekennzeichnet sein. Oder er sagt "nein", und riskiert damit eine schwer belastete Beziehung, in der ihm selber nicht mehr getraut wird.

    Deshalb im Vorfeld ausführlich darüber reden und erklären! Nach der Hochzeit halte ich das auch für sehr schwierig :floet
    Aber und speziell mit einem Partner der deutlich weniger in die Ehe einbringt als der andere, halte ich einen Ehevertrag für unabdingbar....alles andere ist finanzieller Selbstmord :dontknow
    Auch wenn die Liebe noch so "schön" ist, sollte man immer alle Eventualitäten einplanen und sich selbst absichern! Wenn es dann nicht gebraucht wird, umso besser

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Bitte hier nicht über Spitzfindigkeiten diskutieren.
    Es ist vielleicht aufgefallen, dass ich den thread oben angetackert habe, weil chuckys Erklärung zum Ehevertrag für viele sehr hilfreich ist und der thread nicht in der Versenkung verschwinden soll.


    Wenn hier jetzt noch Beiträge kommen, dann bitte nur Substantielles zum Thema Ehevertrag.


    Danke


    hge



  • Ich weiss jetzt nicht, ob man noch in diesem Thread schreiben darf. Also vorab Sorry und korrigiert mich, wenn ich einen neuen Thread aufmachen muss. Hätte nur noch eine Frage zu diesem gut geschriebenen Text: Kann man den Ehevertrag auch hier soweit fertig machen und sich unterschrieben zurückschicken lassen, damit dieser "aktiv" wird, sobald die Ehefrau nach Deutschland einreist? Natürlich so,dass sie diesen lesen kann (auf Englisch).


    Zur Info: Ich wollte in den PH heiraten und dann später das Visum auf Familienzusammenführung stellen, damit sie nachkommt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Piet ()

  • Kann man den Ehevertrag auch hier soweit fertig machen und sich unterschrieben zurückschicken lassen, damit dieser "aktiv" wird, sobald die Ehefrau nach Deutschland einreist? N


    Kannst du machen, bringt aber später nichts! Der Ehevertrag muss zusammen bei einem Notar unterschreiben werden...nach entsprechender Aufklärung über die möglichen Konsequenzen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo,


    mal eine Frage zum Ehevertrag, wenn man auf den Philippinen heiraten möchte.


    In der Information von der Deutschen Botschaft steht ja wortwörtlich bei einer Hochzeit auf den Philippinen, das man den Vertrag in "Deutschland" abschließen soll.
    Ist in dem Punkt ja schon witzig, da die verlobte kein Besuchervisum bekommt :-P


    Recherchiert man im Internet weiter, dann bekommt man die Information das die Botschaft als Notar in solchen Fällen auftreten kann. Jedoch auch mit dem Hinweis, das nicht jede Botschaft über einen Urkundenbeamten verfügt der dies tun darf.


    Ich habe daher zusammen mit meinem Anwalt bei der Botschaft in Manila angerufen und zur Auskunft bekommen, das sie dort keinen Urkundenbeamten haben der Eheverträge abschließen darf.
    Daraufhin haben wir dann gefragt wie das denn dann gehen soll, wenn die Verlobte nicht nach Deutschland darf? Die Botschaft meinte dann, das sie nur eine englische Übersetzung brauchen und svor der Botschaft dann unterzeichnet und dieses bekundet. Mein Anwalt fragte dann nach, das dies ja eigentlich nicht so einfach gehe, da die Verlobte ja über den Inhalt des Vertrags belehrt werden muss, aber die einfach Auskunft darauf hin war dann, ... das wird immer so gemacht.


    Um sicher zu gehen haben wir dann beim Auswärtigen Amt nachgefragt und bekamen dort von der Rechtsabteilung die gleiche Auskunft "das dies dann gültig sei".


    Ok, wir haben dann aufgrund dieser Informationen den Notar angeschrieben, das er bitte einen entsprechenden Ehevertrag aufsetzen soll. Rückmeldung, er weigere sich dies zu tun. Damit sei er in der Vergangenheit schon mehrfach auf die "Schnauze" gefallen. Da dies in Deutschland vor Gericht nicht anerkannt wird.


    Meine Frage ist jetzt, wie bekommt man einen Ehevertrag zustande, wenn die Verlobte nicht nach Deutschland über ein Besuchervisum darf? Eigentlich kann man dann ja nur noch noch ein Heiratsvisusm für Deutschland beantragen und hier heiraten?


    Gruß
    David

  • Meine Frage ist jetzt, wie bekommt man einen Ehevertrag zustande, wenn die Verlobte nicht nach Deutschland über ein Besuchervisum darf? Eigentlich kann man dann ja nur noch noch ein Heiratsvisusm für Deutschland beantragen und hier heiraten?


    Richtig, so geht es...oder man macht nachträglich einen Ehevertrag (geht auch).....man hat halt nur kein Druckmittel mehr, denn Madam ist ja schon verheiratet :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich habe daher zusammen mit meinem Anwalt bei der Botschaft in Manila angerufen und zur Auskunft bekommen, das sie dort keinen Urkundenbeamten haben der Eheverträge abschließen darf.
    Daraufhin haben wir dann gefragt wie das denn dann gehen soll, wenn die Verlobte nicht nach Deutschland darf? Die Botschaft meinte dann, das sie nur eine englische Übersetzung brauchen und svor der Botschaft dann unterzeichnet und dieses bekundet. Mein Anwalt fragte dann nach, das dies ja eigentlich nicht so einfach gehe, da die Verlobte ja über den Inhalt des Vertrags belehrt werden muss, aber die einfach Auskunft darauf hin war dann, ... das wird immer so gemacht.


    "Beurkunden" darf ja nur ein Notar. Und wenn die DBM dies macht, dann wird der Ehevertrag auch für D gültig sein. Die englische Übersetzung garantiert dann im ernstfall, dass sie das verstanden hat...


    Aber wozu das Ganze?


    Dieser Ehevertrag, der auch für die Philippinen gültig sein soll, macht doch nur Sinn, wenn ihr künftig auf den Philippinen wohnen wollt.
    Aber wenn ihr gedenkt, die meiste Zeit hier in D zusammenzuleben, dann gilt bei einer Scheidung deutsches Recht. Und nach deutschem Recht kann man den Ehevertrag auch nach der Hochzeit machen lassen... also nach Einreise. (Wird übrigens im Ernstfall auch besser beim Gericht ankommen, da dann die philipp. Seite nicht behaupten kann, sie hätte unter Druck gestanden .. ein Argument mit dem Scheidungsanwälte gerne den Ehevertrag erschüttern wollen)..


    -------------------------


    Ansonsten:
    Einfach mal frech ein Schengen Visum beantragen- Zweck: Ehevertrag in Deutschland machen, mit Verweis auf das Merkblatt.
    Als "Beweis" Entwurf des deutschen RAs zum Ehevertrag beilegen .....
    Wenn dann noch die marriage license des philipp. Standesamtes vorliegt, würde ich mich mal auf die Ablehnungsgründe der DBM freuen. -:)


    Ich kann natürlich nicht garantieren, dass das funktioniert. Ist zunächst nur eine Gedankenübung...

  • Ich würde immer versuchen eine Ehevertrag zu bekommen der sowohl auf den Phillipinen wie auch in Deutschland gültig ist. Auf den Phillipinen geht das nur vor der Eheschließung. Drum sind die Informationen der DBM schon sinnvoll. Auch sollte man eine offizielle Übersetzung machen damit die Ehefrau das auch versteht was sie unterschreibt und das nacher nicht angefochten werden kann.


    Ein nur im einen Land gültiger Ehevertrag kann immer dazu führen, das ein ehemaliger Ehepartner das andere Land benutzt, dort klagt um sich einen weiteren Vorteil zu sichern. Auch hier zeigt sich eben das eine binationale Ehe kein einfache und billige Angelegenheit ist. Und binationale Scheidung setzt dem eben noch einen drauf.


    Spätestens dann wenn man erste Eheabsichten hat, sollte man das mit dem Ehevertrag auch offen ansprechen.

  • Auf den Phillipinen geht das nur vor der Eheschließung. Drum sind die Informationen der DBM schon sinnvoll.


    ... ich habe doch nicht gesagt, dass die Informationen der DBM nicht sinnvoll sind.


    Zitat


    Auch sollte man eine offizielle Übersetzung machen damit die Ehefrau das auch versteht was sie unterschreibt und das nacher nicht angefochten werden kann.


    .. ich würde sogar noch eine Übersetzung in die Landessprache machen (visaya,tagalog).
    Unterschrieben wird aber nur der deutsche Vertrag , die Übersetzungen werden praktisch nur zum Anhang dazugenommen.


    Zitat


    Ein nur im einen Land gültiger Ehevertrag kann immer dazu führen, das ein ehemaliger Ehepartner das andere Land benutzt, dort klagt um sich einen weiteren Vorteil zu sichern.


    Wann wäre das denn sinnvoll? Ich kann da kein praktisch gutes Beispiel finden.


    *) Übrigens "Philippinen" schreibt man mit einem l aber Doppel P. Normalerweise sind mir Rechtschreibfehler egal; ich mache auch genug. Aber in einem Forum, in dem es um die Philippinen geht, sollte doch wenigstens dieses Wort richtig sein -:) .. Philippinen benannt nach:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_II._(Spanien) ...

  • Wann wäre das denn sinnvoll? Ich kann da kein praktisch gutes Beispiel finden.

    Fiktives Beiepiel: Ehepaar lebt in Deutschland, Ehevertrag wurde nach Eheschließung gemacht.


    Nach Scheidung kehrt der Partner auf die Phillippinen zurück und klagt Unterhalt über eine höhere Summe als im deutschen Ehevertrags bei einem phillippinischen Gericht ein. Das Gericht stimmt dem zu. Der Unterhalt wäre in Deutschland nicht vollstreckbar, da ja ein gültiger Ehevertrag vorliegt. Aber:
    -Der deutsche ex Ehepartner sollte dann ggf. in Zukunft die Philippinen als Reiseziel meiden. Wie hatnäckig philippinische Behörden ausländische Unterhaltsschuldner verfolgen ist halt die Frage.
    -Zieht der deutsche Ehepartner dann in ein Land ausßerhalb Deutschlands oder EU ist auch die Frage inwieweit dort die Unterhaltschulden aufgrund eines phlippinischen Gerichtsurteils eingezogen werden können. Bei USA ist das z.B grundsätzlich möglich wenn man über ein örtliches Gericht geht. (Da hat sich schon manch deutscher Unterhaltspreller gewundert als er eine Vorladung vor das Bezirksgericht erhalten hat)


    Und es gibt durchaus auch philippinische Anwälte die auf dieser Klaviatatur spielen können.

  • Wie hatnäckig philippinische Behörden ausländische Unterhaltsschuldner verfolgen ist halt die Frage.


    .. sorry, ich halte das alles für ziemlich theoretisch.


    Wenn eine Scheidung in D war, dann wurde ja auch in der Regel der Unterhalt festgelegt. Ob dann über ein ausländisches Gericht zur selben Sache noch mal ein anderer Unterhalt durchsetzbar wäre ??? ... müsste sicherlich dann nochmal vor Gericht geprüft werden..

  • Ich habe mir jetzt alles gut durchgelesen und kann nur mein Kompliment zu den juristischen Ausführungen geben. Da fragt man sich als Grund- und Hausbesitzer, ob es überhaupt ratsam ist, eine Filippina zu heiraten, bei den Risiken? Was ist, wenn sie nach drei Jahren, oder nachdem sie die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen hat, die Scheidung einreicht? Ohne Ehevertrag ist das der finanzielle Untergang des Deutschen und gleichzeitig eine sehr gute Rendite der Filippina für die vergangenen Jahre.
    Aber das soll jetzt meine Frage nicht sein. Ich versetze mich nun in die Situation einer normalen Filippina. Sie kennt zwar eine Heirat und wünscht sich ein glückliches Leben in einer Ehe, aber in den Philippinen gibt es eigentlich keine Scheidung. So etwas kennt eine Filippina eigentlich nicht, daher ist ihr ein Ehevertrag ja so schwer zu erklären. Ist es für die Deutschen, die Haus- und Grund in Deutschland besitzen, dann nicht besser, in den Philippinen zu heiraten oder kann man auch mit dieser Heiratsurkunde sich in Deutschland scheiden lassen?

  • Ein Ehevertrag ist nach ständiger Rechtssprechung ungültig wenn er einen Ehepartner unverhältnissmäßig bevorteilt. Werden im Ehevertrag Regelungen zu Gunsten des deutschen Partners aufgeführt, so muss ein gewisser Nachteilsausgleich für den anderen Ehepartner erfolgen.


    *


    Das ist so nicht richtig.


    Ich habe einen Ehevertrag gehabt, der mir leider nur Nachteile eingebracht hat. Bin damit bis vor das OLG gegangen und dort hat mir die Richterin gesagt "Sie sind doch sehenden Auges in Ihr Unglück gelaufen, Sie hätten ja nicht den Ehevertrag abschließen müssen." und meine Klage abgewiesen. Sie hat dann auch noch eine Berufung vor dem BGH nicht zugelassen.


    Und übrigens, "... zu Gunsten des deutschen Partners ..." ist so nicht richtig, es ist egal, welche Staatsangehörigkeit der bevorteilte Partner hat.


    *

    [align=center]*
    Kluge haben den Vorteil, sich dumm stellen zu können. Andersrum ist's schon schwieriger.
    *
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich in der Regel die männliche Schreibweise.
    Ich weise allerdings an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß sowohl die männliche wie auch die weibliche Anrede in meinen Beiträgen gemeint ist.

  • Ich versetze mich nun in die Situation einer normalen Filippina. Sie kennt zwar eine Heirat und wünscht sich ein glückliches Leben in einer Ehe, aber in den Philippinen gibt es eigentlich keine Scheidung. So etwas kennt eine Filippina eigentlich nicht, daher ist ihr ein Ehevertrag ja so schwer zu erklären.


    Auch wenn es auf den Philippinen keine Scheidung gibt, es gibt dort ein Anullment; das ist zwar komplizierter als eine Scheidung, aber trotzdem bei genügend finanziellem Background durchführbar. Auch Eheverträge gibt es auf den Philippinen; ist aus diesem Merkblatt zu ersehen:
    http://www.manila.diplo.de/con…_Philippinen_jan_2017.pdf


    Zitat


    Ist es für die Deutschen, die Haus- und Grund in Deutschland besitzen, dann nicht besser, in den Philippinen zu heiraten oder kann man auch mit dieser Heiratsurkunde sich in Deutschland scheiden lassen?


    Ja, man kann sich auch mit einer philipp. Heiratsurkunde in D scheiden lassen. Im Allgemeinen wird dann das Recht des Staates angewendet, in dem die Eheleute die meiste Zeit während der Ehe gelebt haben.



    Ich habe einen Ehevertrag gehabt, der mir leider nur Nachteile eingebracht hat.


    .. dann müsste man wissen, was denn konkret im Ehevertrag gestanden hat. Bestimmte Sachen wie Ausschluss des Versorgungssausgleichs kann man immer noch reinschreiben... Ausserdem ist das Scheidungsrecht ja etwas freundlicher für die Männer geworden.. denn bei kurzer Ehezeit kann die Ex-Frau jetzt nicht mehr mit einer lebenslangen Versorgung rechnen.

  • Danke hge für die Erläuterungen!
    Ich hatte zum Jahreswechsel Kontakt zu eine Filipina, die jetzt in Singapur arbeitet. Von ihr weiß ich, dass sie eigentlich verheiratet (in den Philippinen!) ist aber seit Jahren getrennt lebt und so faktisch eigentlich geschieden (separated) ist. Sie versucht seit langem die Scheidung "durchzudrücken", was allerdings für sie extrem schwer zu sein scheint. Genaueres konnte ich leider nicht erfahren. Da hieß es nur, das "Anullment"-Verfahren wäre sehr schwierig, langwierig und darüberhinaus noch teuer.
    Gut zu wissen, dass es auch Eheverträge in den Philippinen gibt.

  • Bei Eheverträgen ist äußerste Achtsamkeit geboten. Dei meisten sind angreifbar.


    Was ich sage gilt bereits für deutsch-deutsche Ehen. ist eine mittelose Phillippina involviert, gilt das 100x mehr. Ich fand die Darlegung gut. Ich will aber dennoch darauf hinweisen, dass sehr viele Dinge nicht regelbar sind. Auch die gesamten Rechtsfolgen bei Kindesunterhalt und die Frage der Kindesbetreuung im Trennungsfall, muss man mitdenken.


    In Deutschland werden Kinder zu 90 % egal was geschieht der Mutter zugesprochen 8ein Unding, aber anderes Thema). das zieht massive Unterhaltsverpflichtungen und möglicherweise viel Leid nach sich. Auch gut verdienende sicher situierte Herren manövrieren sich somit leicht auf Hartz 4 Niveau quasi lebenslang.


    Ich rate aus diesem Grund mal dazu zu überdenken, ob es nicht klüger ist komplett auf das Heiraten zu verzichten.



    Was Kinder betrifft bringt man eh oft welche mit in die Beziehung.




    Ich rate deutlich von jeder Art von Ehe ab. Wenn, dann niemals ohne Ehevertrag wobei jeder wissen muss: die sind zu 905 kippbar egal wie klug und ausgeglichen gestrickt. Das ist so.