Prodan/Arbeitsvetrag für Schwiegermutter

  • Kann man einen Arbeitsvetrag für meine Schwiegermutter las Haushaltshilfe damit Sie sich um unsere Tochter(6 Monate ) kümmert machen? Was für Kosten kommen auf mich zu?
    SIe ist jetzt für 3 Monate als Touristin hier.Oder gibt es anderweitige Chancen Sie hier zu behalten?

  • Ich finde es immer wieder toll auf was für Ideen mansche Leute hier kommen :denken . Deine Schwiegermutter ist Touristin. Wenn Du möchtest, kannst Du ihr für die 3 Monate Geld geben ( privat ) aber andere Chancen gibt es nicht.

  • Kann man einen Arbeitsvetrag für meine Schwiegermutter las Haushaltshilfe damit Sie sich um unsere Tochter(6 Monate ) kümmert machen? Was für Kosten kommen auf mich zu?
    SIe ist jetzt für 3 Monate als Touristin hier.Oder gibt es anderweitige Chancen Sie hier zu behalten?


    Jegliche Airbeitsaufnahme mit einem Touristenvisum ist illegal und kann (wenn´s heraus kommt) schwerwiegende Folgen für sie und Dich haben (sie kann ausgewiesen werden und mit einer länger andauernden Einreisesperre - nicht nur für Deutschland - belegt werden).
    ... und auch für Dich kann es insofern Folgen haben, daß Du dann ein Gerichtsverfahren am Hals hast.
    Also wenn Du Deiner Schwiegermutter etwas Gutes tun willst, dann gib ihr allenfalls einen angemessenen Betrag als Anerkennung bar auf die Hand oder überweise es auf ihr Konto in den Phils (so sie ein bankkonto hat.
    Offiziell ist selbst dies eine illegale Arbeitsaufnahme !
    Kann aber natürlich kaum kontrolliert werden wenn niemand ausser Euch beiden davon etwas weis.


    Grundsätzlich frage ich mich aber warum Du überhaupt ein solches Risiko eingehen willst :denken :Augenbraue
    Denn wenn ihr bei der Hausarbeit/Kinderbetreuung etwas passiert habt ihr ein riesen Problem.


    Generell unterstützen die meisten ihre Familie ja ohnehin finanziell.
    Wenn Deine Unterstützung für die Familie auf den Philippinen eine Zeit lang "etwas höher" ausfällt ist dies nichts illegales.


    Ich würde empfehlen, entweder entsprechend mehr Geld zu transferieren oder Schwiegermama mehr "Taschengeld" zur Verfügung zu stellen, aber keinesfalls zu versuchen sie offiziell "irgendwie anzumelden" :halt


    Es gibt keine Möglichkeit sie länger hier zu behalten, wenn sie nicht ein entsprechendes Visum hat.
    ... und eine Verlängerung ist wohl ziemlich unwahrscheinlich.
    Sie wird also rechtzeitig Deutschland wieder verlassen und allenfalls auf den Philippinen wieder ein neues Visum beantragen müssen.

  • Da war jemand schneller was das arbeiten angeht. Wollte gerade das selbe posten.
    Der Threadstarter will die Dame aber in Deutschland behalten; plant dies mit einem Arbeitsvertrag. So wie ich es seinem Satz entnommen habe: SIe ist jetzt für 3 Monate als Touristin hier.Oder gibt es anderweitige Chancen Sie hier zu behalten?


    Dieser Plan ist daher schon an mehreren Punkten nicht gut.

    Einmal editiert, zuletzt von x84 ()

  • Kann man einen Arbeitsvetrag für meine Schwiegermutter las Haushaltshilfe damit Sie sich um unsere Tochter(6 Monate ) kümmert machen?


    Kann man einen Arbeitsvetrag für meine Schwiegermutter las Haushaltshilfe damit Sie sich um unsere Tochter(6 Monate ) kümmert machen? Was für Kosten kommen auf mich zu?
    SIe ist jetzt für 3 Monate als Touristin hier.Oder gibt es anderweitige Chancen Sie hier zu behalten?


    Nein. Ein Touristen Visa enthält keine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitsaufnahme jeglicher Art ist damit ausgeschlossen. Ein Änderung des Visa-Zwecks ist nicht mögliche. Eine Verlängerung des Touristen-Visa nur in ganz wenigen Ausnahmen, z.B. Reiseunfähig wegen schwerer Erkrankung.


    Deine Schwiegermutter muss wieder Ausreisen und kann dann versuchen eine Visa zur Arbeitsaufnahme zu erlangen. Die Chance hierzu nahe 0% wenn keine Qualifikation vorliegt für die besondere Rechte gelten, z.B. als Krankenschwester.


    Maximal ist ein Touristen-/Besucher-Visa für 90 Tage innerhalt von 180 Tagen möglich, also ca. 2mal im Jahr für 3 Monate.


    Sorge dafür das deine Schwiegermutter rechtzeitig vor Ablauf des Visa wieder ausreist, sonst verspielst du jede Chance noch mal ein Visa zu bekommen. Im schlimmsten Fall werden die Behörden eine Ausweisung und/oder Abschiebung in die Weg leiten für deren Kosten du auf Grund deiner Verpflichtungserklärung haften musst.


    Grüße, Bahog Utot

  • Absolut keine Chance!n
    Wie schon die Vorredner sagten, gilt ein Schengenvisum nur zum Besuch! Eine Arbeitsaufnahme für Filipinos in Deutschland ist nr in einem streng umrissenen Rahmen möglich, wenn nicht durch eine Familienzusammenführung (was aber nicht fir SM geht). Hochbegabte (Bluecard) mit entsprechendem Einkommen wäre da möglich, wird aber auf Schwiegermutter vermutlich nicht passen :floet


    Die einzige Chance die ich sehe, um SM dauerhaft nach Deutschland zu bekommen, wäre Sie mit einem Deutschen zu verheiraten :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die einzige Chance sie in D zu behalten ist mit einer Familienzusammenführungsvisum. Hier kenne ich mich aber nicht mit den Details aus


    Nach § 28 Aufenthaltsgesetz ist das nicht möglich, da nur
    Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
    1. Ehegatten eines Deutschen,
    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    ein Visum / AE erhalten


    Es wäre nur möglich nach § 36
    Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.


    Wobei diese "außergewöhnliche" Härte im Normalfall niemals zum tragen kommen kann! Hier müsste schon ein ganz außergewöhnlicher Fall eintreten, der sehr sehr selten ist! Aufpassen auf die Kinder wird eher nicht als "außergewöhnliche Härte" angesehen :floet
    Dazu müsste SV dann von der Familie finanziert werden und in einer "privaten Krankenkasse" versichert werden. Da alleine schon die Versicherung, je nach Alter und Vorerkrankung bei 500 € + x / Monat anfängt, also ein Fass ohne Boden! Eine Arbeitsgenehmigung würde SV nicht bekommen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • So eindeutig die Lage in der Theorie ist, so unklar finde ich sie in der Praxis.


    Was genau ist denn "Arbeit" im Sinne des Gesetzgebers? Von einem Gast, der sich monatelang bei mir einquartiert, erwarte ich selbstverständlich, dass er im Haushalt mithilft. Weiterhin habe ich mich als Einlader über die Verpflichtungserklärung dazu comittet, meinen Gast zu versorgen. Nach meinem Verständnis würde das auch ein Taschengeld einschließen, damit mich mein Gast nicht um jede Tasse Kaffee unterwegs bitten muss.


    Wo die Grenze zur bezahlten Hausarbeit liegt, ist mir nicht klar.

  • Wo die Grenze zur bezahlten Hausarbeit liegt, ist mir nicht klar.


    Das erklärt dir dann der Zoll, wenn dich deine Nachbarn angeschwärzt haben :floet


    Von einem Gast, der sich monatelang bei mir einquartiert, erwarte ich selbstverständlich, dass er im Haushalt mithilf


    Gast ist Gast und kein "Helfer"! Wenn ich jemaden einlade, erwarte ich keinerlei "Arbeit" für diese Einladung! Natürlich wird es kein Problem sein, wemm SM mal abwäscht, mal kocht oder mal auf die Kinder aufpasst! Wenn SM aber den ganzen Tag auf die Kinder aufpasst, während Mutti & Vati arbeiten, den Haushalt macht und komplett kocht...ist m. M. nach die Grenze deutlich überschritten! Ist aber ein Auslegunssache.
    Ein Jägerkumpel (4 Dörfer weiter) hat seine russischen Schwiegereltern eingeladen und SV hat während dieser Zeit den Garten gemacht und SM den Haushalt und die Kinder! Ende vom Lied..es kam der Zoll! Strafverfahren (2k €), Nachzahlung von Abgaben und Einreisesperre für die Familie....so kann es gehen in Deutschland, wenn man nette NAchbarn hat :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Nur, um das klarzustellen - ich hatte von "Mithelfen" geschrieben 8-) , keineswegs von kompletter Übernahme der Hausarbeit - also Mitwirkung in einem Rahmen, wie sie jedes Familienmitglied erbringt - und das auch nur bei Langzeitaufenthalten. Niemand, der von mir auf ein par Tage eingeladen wird, muss befürchten, zum Staubsauger greifen zu müssen o.ä., sondern kann herzlich gerne einfach relaxen :D

  • Sobald du für eine Mitarbeit eine Entlohnung zahlst, ist es eine Art des Erwerbs. Beide Seiten überschreiten somit die Grenzen.


    Wenn sie dir hilft und du ihr ein nicht an der Hilfe gekoppelte Taschengeld zukommen lässt, ist alles Ok.


    Welche Geldwert als Schenkungen gelten können oder ggf. Sogar unter Familienhilfe gebucht werden dürfen und somit dir einen Steuervorteile bringen musst du dir raus suchen, die Grenzen kenne ich nicht.


    Ein bekannter schaffte es mal seine eingeladene Schwägerin für 120 Tage hier zu halten. ( 30 Tage extra genehmigt vom Ausländeramt) Seine Frau wurde unerwartet krank und Bettlägerig, 2 Kinder mussten versorgt werden. Sein Job als Selbstständiger konnte er nicht still lege . Die Schwägerin durfte somit länger bleiben. Ihm wurde deutlich gemacht, das es ein Ausnahmefall war wegen besonderer Härte.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Hier in Deutschland darf die Schwiegermutter nicht bleiben. Aber wenn ihr in ein anderes EU Land zieht, darf sie mit, dort bleiben und arbeiten.
    Wohnt ihr grenznah und könnt umziehen?


    Die Aussage ist sehr gewagt. Das Visa-Recht für Besucher und Touristen ist in allen EU-Ländern gleich, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Es ist in einigen Ländern wie z.B. in einigen Ostblock Ländern einfacher ein Schengen Visa zu erhalten, man muss dann jedoch dort auch seinen überwiegenden Aufenthalt haben und darf sich nur zu Besuchs- bzw. Touristischen Zwecken in anderen Schengen-Staaten aufhalten.


    Lokales Visa-Recht wie Langzeitaufenthalt, Bleiberecht, Arbeitserlaubnis ist jeweilige Ländersache und inkludiert kein Bleiberecht und Arbeitserlaubnis in anderen EU-Ländern. In wie weit die EU Freizügigkeit anwendbar ist bleibt fraglich.


    Es bliebe dann noch der langwierige Weg, die Staatsbürgerschaft in einem anderen EU-Staat zu erwerben und dann die EU Freizügigkeit in Anspruch zu nehmen.


    Grüße, Bahog Utot

  • In wie weit die EU Freizügigkeit anwendbar ist bleibt fraglich.


    Was soll da fraglich sein? Der TS ist Deutscher, wenn er jetzt nach Luxemburg, Belgien, Frankreich, Polen, Dänemark, Österreich, Tschechien oder sonstwohin in der EU umzieht, übt er Freizügigkeit aus und natürlich geniessen dann seine von ihm abhängigen Angehörigen abgeleitete Freizügigkeit. Die Schwiegermutter könnte gleich dableiben ohne noch ein Visum beantragen zu müssen und anfangen zu arbeiten. Der TS müsste halt nur mit seiner Familie aus Deutschland wegziehen.

  • Was soll da fraglich sein? Der TS ist Deutscher, wenn er jetzt nach Luxemburg, Belgien, Frankreich, Polen, Dänemark, Österreich, Tschechien oder sonstwohin in der EU umzieht, übt er Freizügigkeit aus und natürlich geniessen dann seine von ihm abhängigen Angehörigen abgeleitete Freizügigkeit. Die Schwiegermutter könnte gleich dableiben ohne noch ein Visum beantragen zu müssen und anfangen zu arbeiten. Der TS müsste halt nur mit seiner Familie aus Deutschland wegziehen.


    Die EU Freizügigkeit gilt IMHO nur für mitreisende Ehepartner und Kinder. Ich lasse mich da gerne eines bessere beleren.


    Grüße, Bahog Utot

  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:


    Art. 2 Nr. 2 d) RL 2004/38/EG für die hier relevante Definition von Familienangehörigen, hat der deutsche Gesetzgeber auch umgesetzt in § 3 II Nr. 2 FreizügG, nur dass in Deutschland Deutsche normalerweise nicht freizügig sind, aber im EU-Ausland sind wir es.


  • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:


    Art. 2 Nr. 2 d) RL 2004/38/EG für die hier relevante Definition von Familienangehörigen, hat der deutsche Gesetzgeber auch umgesetzt in § 3 II Nr. 2 FreizügG, nur dass in Deutschland Deutsche normalerweise nicht freizügig sind, aber im EU-Ausland sind wir es.

    Da bist du aber leicht auf dem Holzweg, daß es so einfach sein soll, mit Vewandten die keine EU Bürger sind in ein anderes EU-Land zu ziehen und schon können Sie dort leben und arbeiten . Zuerst die Wohnsitzformalitäten des EU-Recht lesen,dann posten.


    gruß. der-wassermann

  • Anmeldebescheinigung oder Aufnahme in einen EU Staat muss nachgewiesen werden, um die Freizügigkeit nutzen zu können. Für die nicht EU Familien Mitglieder, welche mit ziehen wollen.


    So niedergeschrieben in dem Info Blatt der EU und in den Rechtsauslegungen.


    Wenn die Kommune so verpeilt ist um an einen Besucher mit Schengenvisa diese aus zu geben... wäre es theoretisch möglich.
    Rechtlich darf es die Kommune auf Grund dieser Visa Grundlage nicht.
    In der Theorie wird es noch reichlich knapp, da Anmeldebescheinigung entsprechende in der hier nötigen Form, meistens länger dauern als 3 Monate.


    In den Rechtsauslegungen steht in den Kommentaren auch, daß Aufnahme nicht erreicht ist durch eine Besuchsvisa einreisen.


    Dem zum Trotz findet man im Internet Vorbilder, bei denen das geklappt hat. Basiert auf eine deutsche Kommune habe ich kein Vorbild gefunden.

    Es grüßt der Andre



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