bach/Exfilipina -jetzt Deutsche - möchte ihre Schwester einladen

  • Das Forum ist sehr hilfreich, die Suchfunktion nicht.
    Daher stelle ich die obige Themenfrage auf die Gefahr, dass es zu diesem Thema schon genügend Stoff gibt, den ich allerdings nicht finden konnte.
    Die Exfilipina, jetzt mit deutschem Pass, möchte ihre ca. 40 jährige Schwester, verheiratet, zwei Kinder, nach Deutschland zum Besuch einladen.
    Wie geht man am besten vor?

  • Wie geht man am besten vor?


    So wie immer beim Schengenvisum! Auf den Phills Antrag ausfüllen online, Callcenter anrufen und Interviewtermin vereinbaren...in D - Flugreservierung machen, RKV abschließen, VE abgeben, Einladung schreiben und dann die Rückkehrwilligkeit beweisen...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Schwester kann die Rückkehrwilligkeit zum Beispiel dadurch belegen, daß sie Kinder in den Phils hat, oder Grundbesitz, einen guten Arbeitsplatz oder Business, oder andere Lebensumstände, die darauf hinweisen, daß sie wieder in die Phils zurück möchte.

  • Kinder reichen i.d.R. nicht als Beweis für eine Rückkehrwilligkeit, da es in den Philippinen "normal" ist die Kinder in der Familie zu belassen und auf Jahre OFW zu arbeiten. Das weiß auch die DBM und deshalb ist das kaum Beweis. Liest man auch immer wieder hier und in anderen Foren...da gibt es trotz Kindern kein Schengen Visa!
    Idealerweise lässt sich die "Verwurzelung im Heimatland" durch einen geregelten Arbeitsplatz mit entsprechendem Urlaub, eigenes Business, Haus & Hof oder anderem Grundbesitz, anderem festen Vermögen nachweisen. Ist einiges davon vorhanden, kann man die Kinder als Bonus bringen :floet

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  • Es gibt jedenfalls deutlich ungünstigere Konstellationen als verheiratet, zwei Kinder und von der Schwester eingeladen zu werden...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Zurückgebliebene Kinder belegen die Rückkehrwilligkeit meist ausreichend...


    hallo kaithoma,


    das ist nach meinen erfahrungen leider nicht der fall, trotz zweier kinder wurde das schengenvisa abgelehnt, mangels "Rückkehrwilligkeit" :(


    gruss tdc

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  • möchte ihre ca. 40 jährige Schwester, verheiratet, zwei Kinder

    So alleine aus der Zusammenstellung kann ich aus meiner Erfahrung sagen, das die Chancen für das Visum ziemlich gut aussehen, denn eine bessere Vorraussetzung wird sich kaum finden lassen.
    Man kann aber auch nicht ausschliessen, das im Einzelfall anders entschieden wird. Kommt m. Erfahrung auch darauf an, was die einladende Schwester für eine "Akte" dort hat.


    • Die Ex-Filipina muss auf ihre Ausländerbehörde gehen und eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dafür brauchst sie die Belege der lezten 3 Monatsgehälter oder wenn sie Selbstständige ist, den letzten Jahresabschluss vom Steuerberater oder die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt.
    • Beim ADAC eine Krankenversicherung abschliessen. Kostet etwa 100 EUR für 3 Monate
    • die Verpflichtungserklärung und die Krankenversicherungspolice mit der Post oder Express in die Phils schicken zur Schwester.
    • Diese FAQ lesen und der Schwester mitteilen http://www.manila.diplo.de/Ver…stimmungen/FAQS__eng.html
    • Hier gibts die Formulare. http://www.manila.diplo.de/Ver…rocedure__and__forms.html vorher ausfüllen und beim Callcenter einen Termin machen. Kostet etwas 1000 Pesos das Gespräch.
    • Beim Termin pünktlich erscheinen und alle Dokumente mitbringen.

    Wie gesagt, sind meine Erfahrungen bei der eigenen Familie durchweg politiv bei der Visagenehmigung und da die Schwester offentsichtlich verheiratet ist, fällt auch eine "ungeplante" Eheschliessung aus. Somit sind auch weitestgehend alle Rückkehrwilligikeitskriterien erfüllt.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

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    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • hallo kaithoma,


    das ist nach meinen erfahrungen leider nicht der fall, trotz zweier kinder wurde das schengenvisa abgelehnt, mangels "Rückkehrwilligkeit" :(


    gruss tdc


    Ich kenne mehr als 20 Fälle aus meinem Umfeld in den letzten 5 Jahren, bei denen Kinder für die Rückkehrwilligkeit ausreichten. Erfahrungen sind halt nicht immer identisch, und ein abgelehnter Fall ist dann eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.........

  • Erfahrungen sind halt nicht immer identisch, und ein abgelehnter Fall ist dann eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.........

    man muss auch immer unterscheiden, in welchem Verhältnis der Einlader zum Eingeladenen steht. Ist es die Freundin ist es was komplett anderes als wenn es die Schwester oder der Bruder ist oder ein eigenes Kind ist, welches eingeladen wird. Bei Familienangehörigen 1. und 2. Grades, also Eltern, Geschwister, Kinder ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Visa genemigt wird, als bei wildfremden Menschen.
    Aber auch bei hier zählt die Akte des "Einladers", denn wenn der Einlader selber per Schengenvisum geheiratet hat, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass ein Visumsantrag der Schwester oder Mutter ebenfalls abgeleht wird.


    tbs

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  • Bei Familienangehörigen 1. und 2. Grades, also Eltern, Geschwister, Kinder ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Visa genemigt wird, als bei wildfremden Menschen.


    Ich würde das (geringfügig) unterscheiden:


    Bei Eltern oder Kinder ist die Wahrscheinlichkeit sehr sehr hoch, dass ein SchengenVisum genehmigt wird.


    Bei Geschwister und Kusinen etc wird schon vermehrt auf Argumente der Rückkehrwilligkeit geschaut; sodass bei dieser Gruppe durchaus schon Ablehnungen vorkommen.


    Beim Fall des TS könnte beim Erstantrag auch die Länge des beantragten Visums eine Rolle spielen. Wenn angegeben wird, dass die Eingeladene sich um die 2 Kinder kümmern muss, könnte die DBM auf die Idee kommen, wieso sie denn die Kinder einfach 3 Monate allein lassen kann. (Das Thema wird in diesem Forum allerdings kontrovers diskutiert.) Ich würde daher, falls trotzdem 3 Monate beantragt werden, auch der DBM schildern, wo die Kinder während der 3 Monate bleiben.....


    Zitat


    Aber auch bei hier zählt die Akte des "Einladers", denn wenn der Einlader selber per Schengenvisum geheiratet hat, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass ein Visumsantrag der Schwester oder Mutter ebenfalls abgeleht wird.


    ... das wäre mir jetzt neu, dass die DBM die Akte der einladenden Filipina zieht. Das wäre dann eine späte Retourkutsche; eine offizielle Ablehnung mit Verweis auf die VisaHistorie des Einladenden wäre ohnehin nicht gestattet.
    Natürlich weiss ich nicht, wie die DBM im Innern arbeitet; mir scheint dieser Aufwand aber zu groß. Zudem sind die Akten ja (aus Platzgründen) auch nicht ewig verfügbar..

  • Und manchmal kann es ganz einfach gehen.
    Wir haben eine Nichte eingeladen. Ledig, 30 Jahre alt, arbeitet in Singapur und reist auch von dort aus nach Deutschland.
    VE abgegeben und zu Ihr geschick. Sie ist damit zur Botschaft in Singapur und hat innerhalb einer Woche das Visum bekommen.
    Es wurde werder nach einer Ticketreservierung oder einer KV gefragt.





    gruß der-wassermann


  • Ich kenne mehr als 20 Fälle aus meinem Umfeld in den letzten 5 Jahren, bei denen Kinder für die Rückkehrwilligkeit ausreichten. Erfahrungen sind halt nicht immer identisch, und ein abgelehnter Fall ist dann eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt.........

    Na ja, die DBM gibt bei einer Genehmigung ja in der Regel nicht an, weshalb eine Genehmigung erteilt wurde. Wir haben hier in den letzten Jahren aber klar eine ganze Reihe von Fallschilderungen gehabt, bei denen das Vorhandensein von Kindern nicht als ausreichender Beleg angesehen wurde. Mit allen anderen vermeintlich überzeugenden Argumenten (stabiler Job z.B. oder Grundbesitz im landesüblichen Rahmen) verhält es sich ähnlich.


    Ohnehin hilft die Spekulation dem TS doch nicht weiter. An den Lebensumständen der Dame lässt sich so oder so nichts ändern. Ich würde diese wahrheitsgemäß schildern, und dabei ungeachtet gegenteiliger Erfahrungen auch die Kinder sowie alle anderen positiv deutbaren Fakten als "Verwurzelungstatbestände" aufführen und fertig. Dabei aber unbedingt den Hinweis von "hge" beachten, keine inneren Widersprüche aufzubauen.


    Sollte es zu einer Ablehnung kommen, nicht aufgeben sondern 1) remonstrieren, und falls dies nicht zum Erfolg führt, es 2) einfach nochmal probieren.


    Erstaunlicherweise werden Zweitanträge - auch bei Ablehnung des Erstantrages - ja (fast) immer genehmigt!