Tulang/Vaterschaftsanerkennung

  • Danke für das Merkblatt.


    Leider wird die Frage mE nicht eindeutig beantwortet, ob zusätzlich zur philippinischen VA auf der Geburtsurkunde eine VA bei der deutschen Botschaft gemacht werden muss.


    Ich würde auf Grund dieses Satzes allerdings dazu tendieren, das dies ausreicht:


    Zitat

    Da eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht beurkundet werden muss
    und dies einiger Vorbereitung bedarf, bitten wir Sie zunächst folgende Unterlagen
    vorab an die Botschaft eingesannt per E-Mail oder als Kopien per Post einzureichen:



    Zitat


    [..]
    3 Heiratsurkunde der Eltern (sofern vorhanden) und ggf. Scheidungsurteil der
    Mutter aus Vorehen,


    .. wobei hier nur eine HU gemeint sein kann, wenn die Eltern nach der Geburt geheiratet haben.
    Sonst macht es keinen Sinn.


    Im Fall des TS (kein Vater in der BC eingetragen) wird es daher reichen nur bei der deutschen Botschaft die VA abzugeben.
    (Generell finde ich aber aber besser, wenn der Vater auch in der Geb-urkunde dokumentiert wird; ist Privatsache)

  • Leider wird die Frage mE nicht eindeutig beantwortet, ob zusätzlich zur philippinischen VA auf der Geburtsurkunde eine VA bei der deutschen Botschaft gemacht werden muss.


    Für mich ist ohnehin eher interessant, ob die philippinische VA entbehrlich ist. Aus meinem bisherigen Schriftwechsel lese ich heraus, daß die DBM eine VA nach philippinischem Recht nach Möglichkeit empfiehlt, aber nicht zur Bedingung macht. Man will die erwähnte hinkende Vaterschaft vermeiden. Mir wurde mitgeteilt, eine philippinische VA habe auch in DE Rechtskraft, umgekehrt war man sich nicht sicher.


    Im Fall des TS (kein Vater in der BC eingetragen) wird es daher reichen nur bei der deutschen Botschaft die VA abzugeben.
    (Generell finde ich aber aber besser, wenn der Vater auch in der Geb-urkunde dokumentiert wird; ist Privatsache)


    Ich sperre mich da nicht, wenn es ohne viel Zinnober machbar ist.


    Aus Interesse, welche Vorteile siehst Du darin, die Dokumente auch hier in den Philippinen zu aktualisieren? Ohne es zu wissen befürchte ich da eventuell viel Rennerei und finanziellen Aufwand.

    Einmal editiert, zuletzt von tulang ()

  • Aus Interesse, welche Vorteile siehst Du darin, die Dokumente auch hier in den Philippinen zu aktualisieren?



    Im Prinzip nur aus Interesse des Kindes:
    Wenn das später mal eine Kopie der BC vom PSA ausdruckt, dann steht da eben kein Vater drin.
    Man weiss ja nicht, wie der Lebensweg ist. Wenn dann auch die Papiere für die VA verlorengegangen sein könnten oder niemand weiss Bescheid.. (in den Philippinen der "Normalzustand" -:) ) , dann wäre dies keine schöne Situation für das Kind.
    Ansonsten fällt mir kein grundsätzlicher Nachteil ein...

  • Mir wurde mitgeteilt, eine philippinische VA habe auch in DE Rechtskraft, umgekehrt war man sich nicht sicher.


    Ich habe kürzlich eine VA nach deutschem Recht gemacht. Als der ROB auf der Botschaft gemacht wurde akzeptierte der Konsularbeamte meinen Nachnamen als Nachnamen des Kindes ohne dass ich dort noch irgendetwas unterschrieben habe. Das sollte nur gehen, wenn ich nach philiinischem Recht auch Vater bin. Also ist anscheinend die VA nach deutschem Recht auch in den Philippinen wirksam oder der Konsularbeamte hatte keine Ahnung was er da machen sollte.

  • Vielen Dank, alacrity23. Ich nehme an, Du warst also zuerst beim LCR und hast dort die Vaterschaft anerkannt? Wie alt war das Kind zu diesem Zeitpunkt und war die Geburtsurkunde (ohne Eintrag beim Vater nehme ich an) bereits registriert? Wie lange hat die ganze Sache gedauert bei wieviel Kosten? Mir sind für die Änderung der GU zum Teil schlimme Zahlen genannt worden. Allerdings muß in Deinem und meinem Fall die GU in dem Sinne vielleicht gar nicht geändert sondern nur ergänzt werden (Randeintrag).

  • Aus meinem bisherigen Schriftwechsel lese ich heraus, daß die DBM eine VA nach philippinischem Recht nach Möglichkeit empfiehlt, aber nicht zur Bedingung macht.


    .... danke für den Nachtrag. dann reicht also die VA bei den philipp. Behörden (Geb-Urkunde) aus. (?)



    Du warst also zuerst beim LCR


    Nein, sein Kind ist in D geboren. Es hat wohl offenbar eine deutsche Geb-Urkunde.
    Er hat also die VA hier in D gemacht und die Geburt auf der Botschat in Berlin registrieren lassen.


    oder der Konsularbeamte hatte keine Ahnung was er da machen


    ... was leider möglich ist. Die Ausbildung der konsularbeamten auf der PE scheint nicht von hoher Qualität zu sein, weil hier mehr das Vitamin B eine Rolle spielt als der berufliche Werdegang. -:)

  • .... danke für den Nachtrag. dann reicht also die VA bei den philipp. Behörden (Geb-Urkunde) aus. (?)

    Diese Art der Schlußfolgerung verstehe ich nicht. Die Aussage ist doch lediglich, daß eventuell eine VA nach deutschem Recht bei der DBM gemacht werden kann, ohne daß eine solche nach PH Recht Vorbedingung dafür ist. Das ist ja auch meine Hoffnung.


    Nein, sein Kind ist in D geboren. Es hat wohl offenbar eine deutsche Geb-Urkunde.
    Er hat also die VA hier in D gemacht und die Geburt auf der Botschat in Berlin registrieren lassen.

    Danke für die Erläuterung.


    ... was leider möglich ist. Die Ausbildung der konsularbeamten auf der PE scheint nicht von hoher Qualität zu sein, weil hier mehr das Vitamin B eine Rolle spielt als der berufliche Werdegang. -:)

    PE? Was ist das?


    Edit: OK, jetzt hat's geklickt. Philippinischer Mitarbeiter auf der philippinischen Botschaft in Berlin, der Deine deutsche VA auch für philippinisches Recht anerkannt hat. Das ist ja eine ganz andere Fragestellung als für mich.

    4 Mal editiert, zuletzt von tulang ()

  • Diese Art der Schlußfolgerung verstehe ich nicht. Die Aussage ist doch lediglich, daß eventuell eine VA nach deutschem Recht bei der DBM gemacht werden kann, ohne daß eine solche nach PH Recht Vorbedingung dafür ist.



    Trotzdem würde ich mit dieser Aussage , dass die DBM die VA der Philippinen anerkennt schliessen, dass dann eine separate VA durch die DBM nicht mehr nötig ist.


    Zudem spricht dies ja auch dafür:



    http://www.manila.diplo.de/con…rstausstellungmai2015.pdf


    Es wird nicht darauf hingewiesen, dass eine VA durch die DBM in diesem Fall (Anerkennung schon durch philipp. Behörden erfolgt) zwingend ist.

  • So, die Sache ist nun durch und mein Sohn ist Deutscher! :drunk.gif


    Mein Fall:

    • Bei der DBM wurde keine Änderung der philippinischen Geburtsurkunde verlangt. Nach philippinischem Recht ist der Kleine nach wie vor ohne Vater. Daran werden wir noch arbeiten (allerdings mit verringerter Priorität).
    • Der Text zur Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht enthielt einen Satz, daß ich der leibliche Vater bin. Das hat mich verwundert und ist an sich nicht von Belang.
    • Wir haben eine Erklärung zum Familiennamen gemacht und der Kleine hat somit meinen Nachnamen.
    • Ausstellung der deutschen Geburtsurkunde dauert 2-3 Jahre, Tendenz STARK steigend :Augenbraue Nun gut.
    • Sorgerechtserklärung konnten wir nicht machen, weil nicht verheiratet und wir nicht in Deutschland leben. Das Sorgerecht unterliegt in unserem Fall (solange nicht in Deutschland lebend) philippinischem Recht und steht somit (bislang) ausschließlich der Mutter zu.

    Wer in einer ähnlichen Situation ist und Fragen hat kann sich gerne an mich wenden.

  • da das Thema sicher auch in Zukunft sicher nochmals gelesen werden sollte, möchte ich dem TS danken für den Nachtrag.

    2 Jahre für die Urkunde sind zeitlich starker Tobak. Dachte eher sowas geht dann innerhalb von Wochen.