Chris1975/FZ - Visum für meine philippinische Freundin... der Start!

  • Ausserdem bekommt sie so schnell keine Arbeitserlaubnis von der AB.


    Woher hast du solche Weisheiten? Eine Ae nach §28 (Ehefrau eines Deutschen) enthält natürlich sofort eine Arbeitserlaubnis....trotzdem wird Sie erst einen Integartionskurs ablegen müssen



    Doch für die unbefristete NE braucht sie da einen Abschluss.


    Nicht nur für eine NE, auch für die ABH. Da Sie eine Verpflichtung für einen Integrationskurs bekommen wird, kann es bei nicht bestehen auch "Ordnungsgelder" geben! Also Sprache lernen ist ganz wichtig!


    Wäre gut für euch mal mit den schon längere Zeit in deiner Stadt lebenden Pinays Kontakt aufzunehmen.


    Absoluter Unsinn und davor würde ich auf das maximalste warnen! Wenn dir an der Integration deiner Frau gelegen ist, halte sie die ersten 3 Jahre (idealerweise deutlich länger :floet ) fern von anderen Pinays. Sie lernt dann nicht die Sprache, dafür viel "Unsinn"!


    Hilfe über PN


    Erstens sind wir hier ein forum und kein "privater" Hilfeverin und 2. wäre er gut beraten sich nicht unbedingt von dir helfen zu lassen mit deinem "Fachwissen" :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich denke, dass ich mir hier bis dato schon die richtigen Tipps rausgepickt hab :blumen


    Als völliger Unwissender anfangs bin ich doch aktuell zumindest in der Lage, die wichtigen Punkte rauszufiltern... bin doch (auch dank EUCH) bisher gut vorangekommen mit meinem Schatz!


    1. Okay, also schnellstens ANMELDEN bei Bürgeramt und ABH! Geht klar! Aber ich denke mal, dass das erste Wochenende uns gehört... neben meiner Arbeit versteht sich! die Woche darauf wird das alles dann angegangen... da sie Donnerstag ankommt, ist Freitag ja die einzige Möglichkeit dazu, wenns schnell gehen soll. Aber ich denke mal, die paar Tage sind okay!


    2. Einen Integrationskurs besuchen... gibt es da offizielle Stellen? (werde das mal googeln hier in Leipzig!) Das mit dem B1 habe ich Ihr auch schon gesagt, sie weiss das bereits. Da ich arbeiten gehe und meinen Job weiter brauche (und WILL), wird das anfangs sehr schwer und lang. Aber der B1 Kurs ist bereits fest geplant! Alle Kosten dazu sind auch okay, hab ja meinen Job.


    3. Der Umgang wird hier zu 100% DEUTSCH (-sprachig) sein, ein PH Kontakt ist NICHT geplant... und da ein Freund hier auch von auswärts kommt und SEINER Freundin ebenso deutsch beibringt, finde ich das ist eine gute Gelegenheit zusammen diesen Weg zu gehen... auch zukünftig ist kein PH Kontakt hier geplant, jedenfalls nicht in absehbarer Zeit, auch wenn das einige hier vielleicht nicht ganz verstehen oder gut finden... ist aber unser Leben, also machen wir das so, ist bereits mit Schatz besprochen.


    --------------


    Ein kleiner Satz zu den Kosten... ich rechne in meinem Fall auch die verschleissten Autos und deren Kosten! :D Der Prozess inclusive ihre Verpflegung, all die Flüge und Dokumente und weiss der Geier noch was sonst haben natürlich nicht so viel gekostet. Aber in meinem Job ging leider auch einiges kaputt (unverschuldet), und musste ersetzt werden... das ist nunmal nicht gratis! Daher auch nur für MICH so teuer. Für alle anderen sind solche Summen natürlich nicht relevant, wenn sie mal eben 10.000€ auf dem Konto haben um alles schnell zahlen zu können... ich musste das eben erstmal hart erarbeiten, und das war nicht so einfach...


    ...aber ist ja jetzt geschafft! :yupi


    Danke für Eure Antworten!!!!


    PS: Ich mache mir keine Gedanken über die Temperaturen... sie wird schön warm eingepackt werden! :cold :D

  • Da Sie eine Verpflichtung für einen Integrationskurs bekommen wird, kann es bei nicht bestehen auch "Ordnungsgelder" geben!

    Da habe ich eine andere Erfahrung gemacht.


    Der Integrationskurs besteht aus 3 Teilen:


    a) Sprachkurs A2
    b) Sprachkurs B1
    c) Orientierungkurs


    Meine Frau hatte seinerzeit in der Abschlussprüfung bei B2 nicht die erforderliche Punktzahl erreicht. Seinerzeit habe ich nach Informationen gesucht, was meine Frau jetzt für Möglichkeiten hat und was passiert, wenn sie das nicht nachholt. Auf der HP der BAMF habe ich folgende Information gefunden:


    Diese 2 Aussagen hatte ich gefunden, aber keinerlei Info, was passiert, wenn man das nicht wiederholt.
    Daraufhin bei der BAMF angerufen und nachgefragt. Ich erhielt die Auskunft, dass man die Prüfung wiederholen kann, aber nicht muss. Es hat keinerlei Auswirkungen.
    Das wird scheinbar nicht gerne auf die Merkblätter geschrieben, um nicht die nötige Motivation zu bremsen.


    Letztendlich entschieden wir uns fürs Nichtwiederholen und meine Frau hatte den gleichen Anspruch auf die NE, wie jemand mit erfolgreicher Punktzahl.

  • Seinerzeit habe ich nach Informationen gesucht, was meine Frau jetzt für Möglichkeiten hat und was passiert, wenn sie das nicht nachholt. Auf der HP der BAMF habe ich folgende Information gefunden:Letztendlich entschieden wir uns fürs Nichtwiederholen und meine Frau hatte den gleichen Anspruch auf die NE, wie jemand mit erfolgreicher Punktzahl.


    Das ging früher, nach Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist das aber nicht mehr möglich. Heute braucht man für NE / Deutschen Pass B1



    Zitat

    PS: Ich mache mir keine Gedanken über die Temperaturen... sie wird schön warm eingepackt werden! :cold :D


    Mal ein Tipp aus der Praxis...Nicht die Wohnung überheizen. Wohnzimmer 20 - 21° und Schlafzimmer 18°C und lieber einen Pullover anziehen. Dann gewöhnt sie sich sehr schnell an hiesige Temperaturen Meine Frau liebt inzwischen unsere Temperaturen mehr als das Tropische!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Es gibt eine Teilnahmeverpflichtung, keine Bestehensverpflichtung. Entsprechend drohen für Durchfallen bei der Prüfung auch keine Zwangsgelder. Die Möglichkeit, bis zu 300 UE bei Verfehlen von B1 nachzuholen besteht weiterhin.


    Der WD hatte mal eine Übersicht über die Sanktionsmöglichkeiten erstellt: https://www.bundestag.de/blob/…/wd-3-395-10-pdf-data.pdf


    Meiner Erfahrung nach wird in der Praxis aber nicht verfolgt, ob die Teilnahmeverpflichtung erfüllt wird. Die ABH hat genug zu tun und wenn der Ausländer zur ersten Verlängerung kommt, werden halt nur entsprechend kürzere AEs erteilt. Bei Jobcenterkunden ist die Intergrationskursteilnahme typischerweise in der Eingliederungsvereinbarung und die Kontrolle und Sanktionierung erfolgt durch das Jobcenter.

  • nur von der NE.


    NE gibt es nur mit B1


    (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 28

    Zitat


    Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. § 9 Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


    § 8 und 9 sprechen ebenfalls von "ausreichenden" Sprachkenntnissen


    Zitat

    Nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG muss der Ausländer ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die in der Regel durch Vorlage eines bestandenen Deutsch-Test für Zuwanderer(§ 17 Abs. 1 IntV), der mit der Gesamtbewertung B1 abschließt, nachgewiesen werden.

    http://www.migrationsrecht.net…-sprachanforderungen.html


    Sollte das bei Euch ohne B1 geklappt haben, würde ich das nicht weiter breit treten, aber auch hier nicht verbreiten, denn es ist falsch!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sollte das bei Euch ohne B1 geklappt haben, würde ich das nicht weiter breit treten, aber auch hier nicht verbreiten, denn es ist falsch!

    Ob es richtig oder falsch ist, sei dahingestellt. Ich verbreite hier nur, wie ich es erlebt habe und die telefonische Auskunft der BAMF.
    An den Paragraphen kann ich beim besten Willen nicht erkennen, ob die volle Punktzahl notwendig ist. Daher auch mein Anruf bei der BAMF mit der dementsprechenden Auskunft.


    Integration meiner Frau sah folgendermassen aus:


    2014: Ankunft in D / Ausstellung des 1. AT / Beginn des Integrationskurses


    2015: Beendigung des Kurses im März. A2: volle Punktzahl / B1: volle Punktzahl verfehlt / Orientierungskurs: volle Punktzahl / Abgabe der Teilnahmebestätigung bei der ABH und Verlängerung des AT auf 2016


    2016: Verlängerung des AT auf 3 Jahre also bis 2019 mit folgender Erklärung: Meine Frau kann entweder 2017 bereits die NE beantragen, da sie dann schon 3 Jahre in D ist oder den laufenden AT auslaufen lassen und die NE 2019 beantragen.

  • Ob es richtig oder falsch ist, sei dahingestellt. Ich verbreite hier nur, wie ich es erlebt habe und die telefonische Auskunft der BAMF.
    An den Paragraphen kann ich beim besten Willen nicht erkennen, ob die volle Punktzahl notwendig ist


    Meine Frau kann entweder 2017 bereits die NE beantragen, da sie dann schon 3 Jahre in D ist oder den laufenden AT auslaufen lassen und die NE 2019 beantragen


    Wenn deine Frau kein B1 hat geht das, sonst nicht...bzw. beantragen kann Sie es wird es aber nicht bekommen! Und niemand spricht von voller Punlktzahl. Hat deine Frau kein Zertifikat B1 bestanden, bekommt Sie keine NE. So steht es im Gesetz! Hat Sie kein B1, dann melde dich entsprechend hier und berichte wenn Sie tatsächlich die NE hat!



    Jetzt bitte diesen Threat nicht durch Grundsatzdiskussionen, die zudem falsch sind verwässern. Im Notfall mach einen eigenen Thread auf. TI hat alles gesagt und dazu die gesetze verlinkt! Keine NE ohne Sprachzertifikat B1...es sei denn Ausnhamen wie "geringe Intelligenz" u. ä.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Da wir beide sehr bemüht sein werden, das Niveau B1 für meine Frau zu erreichen, wird es dahingehend auch keine Probleme geben... was dabei ein wenig Druck ausüben könnte, ist der AT auf 1 Jahr begrenzt... natürlich ist 1 Jahr eine lange Zeit und wir können täglich üben, aber im Hinterkopf habe ich auch ihre manchmal wiederkehrende Unlust zum lernen wie letztes Jahr... also A1 war schon sehr hart für sie, aber das liegt vielleicht auch teile daran das dort eben sie alleine lernte!


    Jedenfalls geben wir uns Mühe zum Bestehen für B1! Die Vorgaben vom Jobcenter und ABH werden wir befolgen und unser Bestes geben.


    Zum Thema Jobcenter und Eingliederungsvereinbahrung hab ich mal gelesen, dass man es nicht unterzeichnen muss... soll mal ein Gerichtsurteil darüber gegeben haben. Bisher habe ich dort bei meinen Terminen immer darauf geachtet was DRIN steht, also wirklich auch individuell auf MICH bezogen und eben nicht verallgemeinert... sonst hätte ich es auch nicht unterschreiben können. Und kann auch sagen, das Jobcenter hat (musste?) bis jetzt auch immer das dort reingeschrieben was auch auf MICH zutraf... früher war das anders! Drum werde ich auch bezüglich der Vereinbahrung für meine Frau sehr genau lesen was die dort wollen und was sie dort unterschreiben soll...


    Was die Erfahrung anderer bezüglich B1 und so betrift, finde ich schon interessant... aber wir schaffen das schon alles! :)


    LG und danke für Eure Antworten!


    PS: Keine Woche mehr :yupi

  • was dabei ein wenig Druck ausüben könnte, ist der AT auf 1 Jahr begrenzt.


    Die 1. AE wird vermutlich für 3 Jahre ausgestellt...danach gibt es dann nur noch 1 Jährige wenn kein B1 vorgelegt wird


    Drum werde ich auch bezüglich der Vereinbahrung für meine Frau sehr genau lesen was die dort wollen und was sie dort unterschreiben soll...


    Anfänglich muss Sie offiziell nicht zum Jobcenter, wenn ihr das nicht wollt. Denn solange sie den Integrationskurs macht, ist sie nicht vermittelbar!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Achso? Ich dachte, dass sie auch beim Jobcenter zumindest mal erscheinen muss wegen "Veränderungsmitteilung" und so... Jobcenter wird sicher prüfen wollen, ob die genannte Person tatsächlich auch HIER ist! ...oder woher bekommt sie dann ihr Geld? Denn mein Einkommen reicht noch nicht aus, um alle Kosten zu decken...


    Danke schonmal... irgendwie hier wie die unendliche Geschichte, da kommt immer noch eins und noch eins hinterher :peinlich

  • Ein neuer ALG II Antrag ist fällig. Beim Jobcenter wird sie auch sozialversichert in der Leistungsabteilung.


    Der Fallmanager wird sie einladen, um die Akte anzulegen und das weitere Vorgehen zum Eingliedern in den Arbeitsmarkt zu besprechen.

    Skypan


    0 Rh positiv

  • Also wenn die Veränderungsmitteilung nicht reicht, werde ich dann mal nächsten Montag einen neuen ANtrag besorgen und sofort ausfüllen... wird ja sicher eine Weile dauern bis sie das dann auch alles bearbeitet haben.


    Geht mir ja auch ein wenig um ihre ersten Winterklamotten... weiss nicht ob meine Mittelchen dafür reichen, kommt sicher auch drauf an wie anspruchsvoll sie ist hehehe :D

  • Mal ne dumme Frage:
    Warum muß meine Frau zum Jobcenter/Arbeitsamt? Wer sagt das, wo steht das?
    Meine Frau ist nicht dort gemeldet, sie hat trotzdem ihre Sozialversicherungsnummer, ist bei mir Familienversichert, etc. Wozu dann das Jobcenter, wenn man net grad Hartz4 beantragen will?
    Sehe da irgendwie keine Vorteile für meine Frau...

  • Wozu dann das Jobcenter, wenn man net grad Hartz4 beantragen will?


    Will er ja.... :floet


    Geht mir ja auch ein wenig um ihre ersten Winterklamotten... weiss nicht ob meine Mittelchen dafür reichen


    oder woher bekommt sie dann ihr Geld? Denn mein Einkommen reicht noch nicht aus, um alle Kosten zu decken...

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  • Gehe am Montag zum Jobcenter, frage welche Unterlagen benötigt werden und nehme alle Formulare mit. Leistungen können erst nach der Einreise beantragt werden. Deine Ehefrau muss persönlich erscheinen.


    Vielleicht erhöhen sich auch noch die Wohnkosten.


    Zuerst zum Einwohnermeldeamt...

    Skypan


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