Deuschter Pass oder lieber doch ein unbefristeter Aufenthalt?

  • Hallo zusammen,


    letzte Woche kam die Zusagte der Behörde das meine Frau einen Deutschen Pass bekommt, nachdem die Bescheinigung der Philippinischen Botschaft in Berlin zum abtreten des Philippinischen Passes abgegeben wurde.


    Nun die Frage, darf sie dann noch Philippinen Land erwerben? Da sie ja keine Filipina auf dem Pass ist, muss sie wohl immer ein Visum beantragen oder? Im Prinzip ist sie dann auch eine Ausländerin?


    ?( ?( ?(


    Gruß
    Kai

  • Deutschland müsste (im Gegensatz zu Österreich) auch die Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen. Wenn sie die philippinische Staatsbürgerschaft ablegt, kann sie keine Grundstücke mehr dort erwerben.

    "Diejenigen, die zu klug sind um sich in der Politik zu engagieren,
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die
    dümmer sind als sie selbst."

    Platon

  • Eine dopppelte Staatsbürgerschaft ist nicht möglich. End of story.


    Meines Wissens nach kann Deine Frau auch als deutsche Staatsbürgerin weiter begrenzt Land auf den Philippinen besitzen. Sie gilt dann in den Philippinen ja als "Balikbayan" (overseas Filipino), auch wenn sie eine neue Staatsbürgerschaft angenommen hat.


    Sie darf auf dieser Basis bei Wechsel der Staatsbürgerschaft (und Aufgabe der alten) bis zu 1000qm Bauland und 1 Hektar Ackerland unter ihrem Namen besitzen. Das ist die Info, die ich immer hatte.


    C.

  • Klar gibt's doppelte Staatsbürgerschaft... Mein bester Kumpel ist Angolaner und der hat offiziell beide Staatsangehrörigkeiten.


    Gilt aber nicht für Phills und erworbende Deutsche Staatsbürgerschaft...sondern nur für angeborene Deutsche STBS (hier wären bis zu 5 STBS möglich) und bei eworbenen nur wenn der "alte" Staat nicht aus der Staatbürgerschaft entlässt oder man schwere persönliche Einschränkungen hinnehmen müsste! Das lässt sich bei Philippinen schwer begründen (man müsste schon größere Ländereien nachweisen)! :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Dass es Personen mit deutscher und einer weiteren Staatsbürgerschaft gibt, ist mir durchaus bekannt.


    Ich meinte mit "nicht möglich" diesen konkreten Fall.


    C

  • Also mein Kumpel ist in Angola geboren und sollte damals gemäß der deutschen Behörde die angolanische Staatsbürgerschaft ablegen. Daraufhin ist er zu seiner Botschaft gerannt, die haben ihn gefragt ob er diese denn überhaupt ablegen will. Das hat er verneint. Daraufhin haben die ihm nen Wisch gegeben ( hab leider keine Angaben was darin stand ) ,damit ist er dann wieder zur deutschen Behörde gegangen, und er hat daraufhin die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
    Ist das abhängig vom Herkunftsland, gibt es da evtl irgendwelche Abkommen?


    Oder warum sagt ChristianHD in diesem konkreten Fall von Kai geht es nicht?

  • Warum es im Falle des Angolaners möglich war, ist auf Basis Deiner Angaben, Sliko, nur schwer zu ergründen und m.M. für den Fall von Kai wahrscheinlich nicht relevant.


    Es ist natürlich in bestimmten Fällen möglich. Hier sind die allgemeinen Bedingungen für eine "Einbürgerung durch Anspruch":


    http://www.einbuergerungstest.…pelte-staatsbuergerschaft


    Kai hat aber auch garnicht nach der Doppelstaatsbürgerschaft gefragt.


    Seine Frage ist ist die nach der Möglichkeit von Grundbesitz für eine "Balikbayan" Filipina mit deutschem Pass.


    p.S.: An dieser Stelle auch von mir meine Glückwünsche für Dich und Deine Frau, Sliko, dass Ihr es geschafft habt :D

  • Mehr weiß ich leider grad auch net über die Hintergründe, kann aber gerne nachfragen.
    Danke für den Link, sehr interessant!
    Ich bin der Meinung irgendwo gelesen zu haben, wenn man entsprechenden Grundbesitz auf den Philippinen hat, kann/darf man die philippinische Staatsbürgerschaft auch behalten. Ist da was dran? Das deckt sich ja in etwa mit der Aussage von Tandu. Gibt's da irgendwo mehr Infos dazu?
    Interessiert mich persönlich auch, da wir momentan dabei sind einiges an Land zu kaufen...


    p.s. Danke für die Glückwünsche ChristianHD :yupi

  • Ja, ehemalige Filipinos dürfen Land besitzen. Das wird geregelt duch den Philippine Republic Act 8179 bzw. durch den Batas Pambansa 185.
    Für "residential property up to 1000 square meters of urban land or one hectare of rural land" und für "business property 5000 square meters of urban land or three hectares of rural land".
    Quelle (PDF Dokument auf der Website der philippinischen Botschaft in Österreich): http://www.philippine-embassy.…e/66/Land%20Ownership.pdf

  • Also mein Kumpel ist in Angola geboren und sollte damals gemäß der deutschen Behörde die angolanische Staatsbürgerschaft ablegen. Daraufhin ist er zu seiner Botschaft gerannt, die haben ihn gefragt ob er diese denn überhaupt ablegen will. Das hat er verneint. Daraufhin haben die ihm nen Wisch gegeben ( hab leider keine Angaben was darin stand ) ,damit ist er dann wieder zur deutschen Behörde gegangen, und er hat daraufhin die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.


    Sollte da irgendetwas gefaked sein (davon gehe ich aus) und das irgendwann mal rauskommen, verliert er vermutlich die Deutsche Staatbürgerschaft! Denn Angola gehört nicht zu den Ausnahmestaaten


    Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird bei Einbürgerung durch Anspruch nur hingenommen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:


    1. Nach dem Recht des anderen Staates besteht keine Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren.
    2. Ihr Land verweigert Ihnen die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit. Dies ist gegenwärtig der Fall in Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien.
    3. Die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit gelingt nicht, weil der entsprechende Antrag nicht entgegengenommen wurde, der Herkunftsstaat die notwendigen Formulare verweigert oder auch nach angemessener Zeit (mehr als zwei Jahre nach Antragstellung) noch nicht über den vollständigen und formgerechten Antrag entschieden wurde.
    4. Der andere Staat stellt unzumutbare Bedingungen für die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit (z. B. überhöhte Gebühren).
    5. Sie sind anerkannter Flüchtling. In diesem Fall prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor der Einbürgerung, ob die Verfolgung fortbesteht.
    9. Sie sind über 60 Jahre alt und haben gesundheitliche Schwierigkeiten, die das Verfahren zur Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit erschweren.



    Interessiert mich persönlich auch, da wir momentan dabei sind einiges an Land zu kaufen...


    Eventeull kann man da etwas nach § 12 StAG machen, wobei ergeblicher Nachteil oftmals eine 6 stellige Eurosumme darstellt (dafür musst du schon eine Menge Land erwerben)


    von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn


    5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen,

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke Tandu!
    Ich gehe mal davon aus das da alles legal zuging bei meinem Kumpel... :D


    Ich habe ähnliches gefunden wie Trivial, allerdings mit dem Zusatz das "Former Philippinos" Land, Gebäude und Condos besitzen dürfen. Dort ist allerdings in diesem Absatz von keiner Einschränkung die Rede was die Quantität des Besitzes angeht. Daher gehe ich mal davon aus wenn man die Phil. Staatsbürgerschaft ablegt, meine Frau trotzdem mehr wie 1000qm Baugrund und 5000qm Agrarland besitzen dürfte...
    http://www.philippineconsulate…d-in-the-philippines.html

  • Ich habe ähnliches gefunden wie Trivial, allerdings mit dem Zusatz das "Former Philippinos" Land, Gebäude und Condos besitzen dürfen. Dort ist allerdings in diesem Absatz von keiner Einschränkung die Rede was die Quantität des Besitzes angeht. Daher gehe ich mal davon aus wenn man die Phil. Staatsbürgerschaft ablegt, meine Frau trotzdem mehr wie 1000qm Baugrund und 5000qm Agrarland besitzen dürfte...
    http://www.philippineconsulate…d-in-the-philippines.html

    Im ersten Absatz stehen genau die Einschränkungen drin, die ich gepostet habe.

  • Sliko,


    der zweite Absatz Deines Links hebt den ersten nicht auf. Der zweite Absatz sagt nicht, dass alle drei genannten Entitäten unbegrenzt Land besitzen dürfen.


    Ich würde davon abraten, die Formulierungen des Links in Deinem Sinne zu interpretieren.


    Bevor Du/Deine Frau jetzt mehr Land kauft als die maximale Menge laut der hier genannten Gesetzgebung, in der Hoffnung, Ihr/sie könnte es auch behalten, wenn sie deutsche Staastbürgerin wird, da würde ich mich DRINGENDST nochmals schlau machen. Nicht dass am Ende noch eine Überraschung auf Euch wartet, die Ihr nicht wollt...


    Nach dem was ich weiss / mir bekannt ist, glaube ich nicht, dass Deine Frau bei zukünftiger deutscher Staatsbürgerschaft mehr als die gesetzliche Grenzmenge an Land besitzen darf. Also bitte vorsichtig sein.

  • Klar gibt's doppelte Staatsbürgerschaft

    Geht sogar 3 fach (oder bis 5 fach, wie Tanduay schreibt). Ich habe 2 Staatsbürgerschaften (Deutsch / Australisch) und meine Kinder 3 (noch Philippinisch dazu). Geht aber nur durch das Geburtsprinzip, bei Annehmen einer Staatsbürgerschaft muss man i.d.R. die alte aufgeben. Meine Frau wird auch im nächsten Jahr Deutsch werden :yupi

    Interessiert mich persönlich auch, da wir momentan dabei sind einiges an Land zu kaufen.

    Falls ihr Kinder bekommen solltet und diese Deutsch / Phill werden wollten (nach Wunsch), können diese Land haben...also dann einfach von Frau auf Kinder schreiben :floet

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Danke Goose!
    Ja mit dem Geburtsrecht ist bekannt.
    Müssen wir halt mal schauen wie wir das machen mit Landkauf. Mit den Kindern ist ne gute Idee, aber das zu realisieren dauert ja noch eine Weile, denke die Kinder müssen dazu erst alt genug sein um Geschäftstüchtig zu sein.
    Wir werden schon einen Weg irgendwie finden :rolleyes:


  • Nun die Frage, darf sie dann noch Philippinen Land erwerben? Da sie ja keine Filipina auf dem Pass ist, muss sie wohl immer ein Visum beantragen oder? Im Prinzip ist sie dann auch eine Ausländerin?



    Meine Frau hat auch nach 18 Jahren noch immer den Pinoy Pass. Nachteile, sie kann in D nicht wählen. Reisen in nicht asiatische Länder machen ein Visum erforderlich. Mit deutschem Pass wäre sie aber immer noch natural Pinay. Das bedeutet sie würde -bis sich das Gesetz ändert - als Balikbayan Visums frei bis zu einem Jahr Aufenthalt einreisen können.


    Als meine Frau vor 14 Jahren und vor 5 Jahren Grundstücke kaufte wollte niemand einen Pass sehen. Sie hat bis dato keinen deutschen Pass und wird wohl auch keinen beantragen. Auch unser letztes Haus in einer Sub. Division hat sie ohne vorzeigen eines Passes gekauft. Alle unsere Grundstücke sind auf ihren Namen eingetragen.

    Unsere Töchter haben zudem den (sinnlosen) Pinoy Pass. Grund unser Ableben welches irgendwann in 80 Jahren vor der Tür stehen wird. Nur als legitime Kinder und Staatsbürger der Philippinen wird es vermutlich möglich sein unsere/ihre Ländereien und Häuser zu erben. Natürlich kann man das auch anders machen. Ich weiß jedoch nicht wie und ich kenne niemanden der andere Erfahrung gemacht hat.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.


  • Mit den Kindern ist ne gute Idee, aber das zu realisieren dauert ja noch eine Weile, denke die Kinder müssen dazu erst alt genug sein um Geschäftstüchtig zu sein.


    Nein. Die Eltern melden die Geburt bei der Botschaft an. REPORT OF BIRTH
    Dazu benötigt man die deutsche Geburtsurkunde in übersetzter Form auf Englisch. Wichtig das Übersetzungsbüro muss von einem OLG zugelassen sein (Kosten zuletzt bei uns 40.-€). Zusätzlich wenn das Kind nicht innerhalb des ersten Lebensjahres angemeldet wurde das AFFIDAVIT OF DELAYED REGISTRATION OF BIRTH. Kosten 22,50€. Zudem die Heiratsurkunde in englischer Sprache (wird auch als Internationale beim Standesamt ausgestellt). Alles in vierfacher Ausfertigung (Kopien) vorlegen bzw. einsenden.
    Ein Pass kann dann jederzeit beantragt werden.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.