Deuschter Pass oder lieber doch ein unbefristeter Aufenthalt?

  • Als meine Frau vor 14 Jahren und vor 5 Jahren Grundstücke kaufte wollte niemand einen Pass sehen. Sie hat bis dato keinen deutschen Pass und wird wohl auch keinen beantragen. Auch unser letztes Haus in einer Sub. Division hat sie ohne vorzeigen eines Passes gekauft. Alle unsere Grundstücke sind auf ihren Namen eingetragen.

    Es ist schon vorstellbar, dass mutmaßliche Filipinos nicht ihre Staatsbürgerschaft nachweisen müssen, wenn sie Land kaufen. Das ist auch völlig legal, wenn man auch tatsächlich die philippinische Staatsbürgerschaft hat.
    Als ehemaliger Filipino mit deutscher Staatsbürgerschaft kann man auf diese Art und Weise vermutlich auch reichlich Land erwerben. Das geht so lange gut, bis irgendjemand zufällig dahinerkommt - aber dann wird es schnell sehr unlustig, denn dann ist man völlig erpressbar und ausgeliefert.

  • Nein. Die Eltern melden die Geburt bei der Botschaft an. REPORT OF BIRTH
    Dazu benötigt man die deutsche Geburtsurkunde in übersetzter Form auf Englisch. Wichtig das Übersetzungsbüro muss von einem OLG zugelassen sein (Kosten zuletzt bei uns 40.-€). Zusätzlich wenn das Kind nicht innerhalb des ersten Lebensjahres angemeldet wurde das AFFIDAVIT OF DELAYED REGISTRATION OF BIRTH. Kosten 22,50€. Zudem die Heiratsurkunde in englischer Sprache (wird auch als Internationale beim Standesamt ausgestellt). Alles in vierfacher Ausfertigung (Kopien) vorlegen bzw. einsenden.
    Ein Pass kann dann jederzeit beantragt werden.




    Ja, aber ich kann auf den Namen meiner minderjährigen Kinder mit Sicherheit keine Grundstücke kaufen, da ja noch nicht geschäftstüchtig... Oder ist das auf den Phils anders?
    Aber danke für deine Erfahrungsberichte! :hi

  • Hallo Kai,


    da hier im Thread einiges an Info ist, aber auch vermischt mit Kindern/doppelter Staatsbürgerschaft, etc. wurde, möchte ich auch nochmal meinen Senf aus erster Hand dazu geben:


    Erstmal: Bin selbst (noch) Filipino, hier in D geboren, beide Elternteile zu diesem Zeitpunkt Filipinos. Nachdem ich mir seit ich klein war, die selbe Frage gestellt habe wie Du hier, habe ich mich nun mit 38 Jahren dazu entschlossen, die D Staatsbürgerschaft anzunehmen, Einbürgerungszusicherung habe ich schon und muss nur noch meinen RP Paß abgeben irgendwann vor September 2017 :D


    Meine Gründe sind eher pragmatisch, denn obwohl hier geboren, saß ich immer zwischen zwei Stühlen, habe den RP Paß aber weder als „sinnlos“ angesehen noch sah ich mich als „Deutschen“. Klar, mag der RP Paß offiziell kaum was zu sagen haben im Vergleich zum D Paß, aber das war meine Verbindung zu meinen Wurzeln, bzw. denen meiner Vorfahren! Und wenn man von klein auf immer „der andere“, „der Ausländer“, etc. war, was nicht negativ gemeint ist (damals war ich bei mir auf der Grundschule der einzige „offensichtliche“ Ausländer, soweit ich mich erinnere), dann will man wissen „WARUM BIN ICH ANDERS?“, und als Kind ist es einem schnurzegal, ob das Land der Eltern/der Paß oder sonst was wirtschaftlich toll ist oder nicht! Es geht schlicht um die Findung der eigenen Identität!  Das wollte ich nur erwähnen, da es bei der Frage, welche Staatsbürgerschaft man annehmen soll, nicht nur um das ökonomische geht, vor allem sollte man dies bedenken, wenn man seinem Partner evtl. den D Paß „aufzwingen“ will und nicht verstehen möchte, warum in Gottes Namen der Partner unbedingt den „sinnlosen“ RP Paß behalten will...


    Zurück zum „Praktischen“ und der Eingangsfrage (nachfolgend wird bei „Land“ von Land auf den Philippinen geredet):
    - Das Land meiner Eltern kann ich so oder so erben, da ich in „natürlicher“ Erbfolge zu ihnen stehe (also nicht nur im Testament als Erbe eingesetzt), dies ist auch unabhängig der Größe des Lands.
    - Da ich selbst einiges an Land auf meinen Namen habe, welches das Größenlimit für former Filipinos übersteigt, darf ich zwar kein Land mehr auf meinen Namen erwerben, sobald ich den RP Paß abgelegt habe, aber mein bisheriges Land darf ich in vollem Umfang behalten (evtl. solltet ihr nochmal welches erwerben, bevor Deine Frau den RP Paß ablegt ;) )
    - Ich habe den Vorteil, daß ich eine Tochter auf den RP habe, auf deren Namen ich Land erwerben kann :D
    - Auch wenn es durch die neue Gesetzgebung obsolete ist, so möchte ich dennoch den D Paß, damit die Kinder von mir und meiner Frau (RP Paß) durch die Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft haben (is wohl eher was „sentimentales“ ;) )
    - Der vielfach genannte größte Vorteil: Reise-/Visafreiheit, da D und UK die beiden Länder sind deren Staatsbürger in die meisten Länder der Erde ohne Visum einreisn dürfen und in die RP mit Balikbayan Status kann ich auch für ein Jah reisen ohne Probleme.
    - Ich muss nicht mehr zwingend nach Berlin zur Botschaft der RP :P
    - Viel Papierkram der entfällt, z.B. Meldebescheinigungen


    - Meine Mom hat den D Paß auch seit ein paar Jahren, damit sie länger auf den RP bleiben kann ohne daß ihre NE bei RP Paß erlischt.
    - Auch, wenn offiziell ja nicht mehr berechtigt, bekommt/nutzt sie dennoch die Senior Citizen Card und auch sonst kräht nigends jemand nach ihrem Paß.


    Hier noch zwei links, bzgl. Landkauf und Land behalten (keine Gewähr auf Richtigkeit, etc. nur per Google gefunden):
    Link 1
    Link 2

  • Ich greife dieses Thema hier nochmal auf, da wir auch gerade überlegen, ob meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen soll.
    Da wir vorhaben, langfristig auf die Philippinen überzusiedeln, wäre ja mal abgesehen von der Visafreiheit in einigen anderen Ländern, der wichtigste Aspekt, daß man nach einem halben Jahr, nachdem der Aufenthaltstitel abgelaufen wäre,
    wieder problemlos nach Deutschland einreisen kann. Man kommt ja ab und an mal wieder zu Besuch.


    Wie würde das dann laufen, wenn dann in diesem Fall der AT abgelaufen ist. Geht dann das ganze Procedere mit dem Visum wieder von vorne los??? Hat da jemand Erfahrung?


    Gruss PW

  • Wie würde das dann laufen, wenn dann in diesem Fall der AT abgelaufen ist. Geht dann das ganze Procedere mit dem Visum wieder von vorne los??? Hat da jemand Erfahrung?


    Hat sie eine Niederlassungserlaubnis? (nach §28 AufenthG)


    Wenn ja erlischt diese NE nicht, solange die eheliche Beziehung besteht.


    §51 AufenthG

    Zitat

    Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


    Man geht also vor der Ausreise zur ABH und lässt sich eine Bescheinigung auf grund dieses §en ausstellen .
    Dann kann sie auch nach längerer Zeit ohne weiteres wieder mit dieser Bescheinigung und der eAT einreisen.
    Ich bin aber überfragt was passiert, wenn sie in der Zwischenzeit einen neuen Pass hat und dann dieser eAT nicht mehr passt. Muss man bei der ABH erfragen.


    Wenn sie nur eine AE hat, erlischt der AT nach 6 Monaten.
    Dann muss die DBM einen neues Visum zur Einreise austellen.
    Das sollte aber sehr schnell gehen, da dies ja eine Folgeantrag ist und die DBM nur die Zustimmung der ABH einholen muss, die die Akte noch hat.

  • Als wir vor über 8 Jahren ausgewandert sind habe ich bei der ABH nachgefragt, sie sagten zu mir wenn meine Frau mit mir zusammen einreist ist das auch nach vielen Jahren kein Problem. Meine Frau hat die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung ( heißt heute glaube ich anders) und die ist immer gültig, ich habe mir aber von der ABH extra nochmal eine schriftliche Bestätigung geben lassen, das sie auch nach langem Auslandsaufenthalt wieder einreisen darf.

  • Als wir vor über 8 Jahren ausgewandert sind habe ich bei der ABH nachgefragt, sie sagten zu mir wenn meine Frau mit mir zusammen einreist ist das auch nach vielen Jahren kein Problem. Meine Frau hat die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung ( heißt heute glaube ich anders) und die ist immer gültig, ich habe mir aber von der ABH extra nochmal eine schriftliche Bestätigung geben lassen, das sie auch nach langem Auslandsaufenthalt wieder einreisen darf.


    heisst dass denn im Umkehrschluss, dass wenn sie alleine reist (zB du kannst nicht reisen) es ein Problem ist? Das waere ja nicht gut ?(

  • Unsere Töchter haben zudem den (sinnlosen) Pinoy Pass. Grund unser Ableben welches irgendwann in 80 Jahren vor der Tür stehen wird. Nur als legitime Kinder und Staatsbürger der Philippinen wird es vermutlich möglich sein unsere/ihre Ländereien und Häuser zu erben. Natürlich kann man das auch anders machen. Ich weiß jedoch nicht wie und ich kenne niemanden der andere Erfahrung gemacht hat.


    Warum willst du die Entscheidung deiner Nachkommen vorwegnehmen. Wenn sie denken sie habem keinen Bezug zu den Phillipinenn können sie die Staatsangehörigkeit aufgeben.Aber das sollte eine Entscheidung der Inahber sein, und niicht der Eltern.

  • Bei uns ist das so!
    2017 werden wir auf die Philippinen auswandern,die Unbefristete Aufenthaltserlaubnis meiner Frau endet normal mit ablauf des Reisepasses 2018.
    Hatte nun bei der Auslandsbehörde angerufen und gefragt,was wir machen können weil ich 2020 für ca.3 Wochen nach Deutschland fliegen will und meine Frau auch mitkommen will,und wir oder meine Frau keine Probleme bekommt bei der Einreise nach Deutschland 2020.
    Die Dame meinte,sie soll mal in Berlin anrufen und nachfragen ob die vorzeitig den Pass verlängern können.
    Die Philippinische Botschaft meinte es sei kein Problem!
    Haben nun den neuen Pass bekommen,der jetzt bis 2021 gültig ist.
    Werde jetzt einen Termin bei der Auslandsbehörde machen,damit ihre Unbefristete Aufenthaltserlaubnis bis 2021 verlängert wird!

    LG bonbon

  • Und was hat jetzt die Gültigkeitsdauer des Philip. Passes mit der Aufenthaltserlaubniss zu tun ?
    Die Aufenthaltserlaubniss erlischt bei längerer Abwesenheit aus Deutschland als 6 Monaten.
    Egal wie Lange der Pass Gültigkeitsdauer ist.

  • Und was hat jetzt die Gültigkeitsdauer des Philip. Passes mit der Aufenthaltserlaubniss zu tun ?
    Die Aufenthaltserlaubniss erlischt bei längerer Abwesenheit aus Deutschland als 6 Monaten.
    Egal wie Lange der Pass Gültigkeitsdauer ist.


    ... dort steht unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Das war die frühere Bezeichnung für die heutige Niederlassungserlaubnis.


    Und die erlischt nicht nach §51 solange die eheliche Beziehung (mit einem Deutschen) existiert.


    Hier ist gemeint:
    Man hat sich einen neuen Pass geholt (bis 2021)... dann wird ein neuer eAT passend zum neuen Pass ausgestellt.. . Dann kann sie 2018 wieder ohne Probleme einreisen.
    Die bescheinigung der ABH braucht sie aber trotzdem ...

  • Und was hat jetzt die Gültigkeitsdauer des Philip. Passes mit der Aufenthaltserlaubniss zu tun ?


    Weil der eAT, welche dei Niderlassungserlubnis beschinigt solange gilt, wie der Passs gilt. Die im eAT beschinigte Niederlassungserlubnis gilt trotzdem erstmal unbefristet. Damit ist die Verlängerung eines eAT mit enthaltener Niederlassungserlaubnis eine Formsache, es wird nichts mehr geprüft,