Hallo,
vor 2 Monaten ist meine Tochter auf den Philippinen geboren.
Ich bin zur Geburt hingeflogen .
Sie ist mein erstes Kind .
Wir waren auch schon bei der Deutschen Botschaft um die Geburt zu registrieren aber leider sieht die Botschaft mich nicht als rechtlichen Vater.
Das liegt daran das die Vorehe meiner Verlobten erst im März 2015 rechtsgültig annulliert wurde.
Wir haben die Annullierung schon im August 2013 angefangen aber leider dauerte es sehr lange.
Im Philippinischen Familienrecht gibt es einen Artikel der besagt wenn ein
Kind innerhalb von 300 Tagen nach einer Annullierung geboren wird dann ist der Ex-Ehemann der rechliche Vater.
Die Phillipinischen Behörden gehen aber mit dem Gesetz sehr prakmatisch um . Sie fragen einfach bei der Geburt die Mutter.
Und die Eltern unterschreiben einfach auf der Geburtsurkunde.
So auch geschehen bei Uns . Meine Tochter trägt meinen Namen und Sie hat auch schon einen Phlippinischen Pass.
Die Deutsche Botschaft besteht aber auf der Anwendung dieses Gesetzes.
Ich habe versucht Sie mit Argumenten zu überzeugen .
Wie ZB : Das die Vorehe eigentlich von Anfang an ungültig war wie der Exmann schon vorher verheiratet war und meine Verlobt geheiratet hat ohne sich vorher scheiden zu lassen.
Ich ahbe auch einen DNA Test vorgeschlagen aber es geht ja um die rechliche Vaterschaft.
Diese kann laut Ansicht der Botschaft nur ein Philippinisches Gericht feststellen.
Nach Gesprächen mit mehreren Anwälten würde das aber 1-2 Jahre dauern.
Ich möchte natürlich meine Tochter aufwachsen sehen und 1-2 Jahre sind seeehr lang.
Wahrscheinlich werden wir jetzt einen anderen Weg gehen.
Und zwar ist die Heirat schon länger geplant.
Seit August läuft die Urkundenüberprüfung meiner Verlobten
Mit etwas Glück hat Sie vielleicht im April / Mai ihr Visum für die Heirat.
Dann müsste Sie ja eigentlich ihre Tochter ( also eigentlich auch meine ) mit nem FZF Visum mitnehmen dürfen.
Dazu bräuchte Sie eigentlich nur das alleinige Sorgerecht.
Dieses hat Sie weil Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war. Das sagte zumindest unser Anwalt.
Die Deutsche Botschaft will sich auf Anfrage aber nicht festlegen.
Sie sagt nur das Sie den Vorgang prüfen wird wenn der Antrag vorliegt.
Ich würde natürlich schon gerne sicher gehen !!
Könnt ihr dazu aus eurer Erfahrung etwas sagen ?
Hat Sie das alleinige Sorgerecht ?
vielen Dank schon mal