schnulli/Biologischer aber nicht rechlichr Vater

  • Hallo,


    vor 2 Monaten ist meine Tochter auf den Philippinen geboren.
    Ich bin zur Geburt hingeflogen .
    Sie ist mein erstes Kind .
    Wir waren auch schon bei der Deutschen Botschaft um die Geburt zu registrieren aber leider sieht die Botschaft mich nicht als rechtlichen Vater.


    Das liegt daran das die Vorehe meiner Verlobten erst im März 2015 rechtsgültig annulliert wurde.
    Wir haben die Annullierung schon im August 2013 angefangen aber leider dauerte es sehr lange.
    Im Philippinischen Familienrecht gibt es einen Artikel der besagt wenn ein
    Kind innerhalb von 300 Tagen nach einer Annullierung geboren wird dann ist der Ex-Ehemann der rechliche Vater.


    Die Phillipinischen Behörden gehen aber mit dem Gesetz sehr prakmatisch um . Sie fragen einfach bei der Geburt die Mutter.
    Und die Eltern unterschreiben einfach auf der Geburtsurkunde.
    So auch geschehen bei Uns . Meine Tochter trägt meinen Namen und Sie hat auch schon einen Phlippinischen Pass.


    Die Deutsche Botschaft besteht aber auf der Anwendung dieses Gesetzes.
    Ich habe versucht Sie mit Argumenten zu überzeugen .
    Wie ZB : Das die Vorehe eigentlich von Anfang an ungültig war wie der Exmann schon vorher verheiratet war und meine Verlobt geheiratet hat ohne sich vorher scheiden zu lassen.
    Ich ahbe auch einen DNA Test vorgeschlagen aber es geht ja um die rechliche Vaterschaft.
    Diese kann laut Ansicht der Botschaft nur ein Philippinisches Gericht feststellen.
    Nach Gesprächen mit mehreren Anwälten würde das aber 1-2 Jahre dauern.
    Ich möchte natürlich meine Tochter aufwachsen sehen und 1-2 Jahre sind seeehr lang.


    Wahrscheinlich werden wir jetzt einen anderen Weg gehen.
    Und zwar ist die Heirat schon länger geplant.
    Seit August läuft die Urkundenüberprüfung meiner Verlobten
    Mit etwas Glück hat Sie vielleicht im April / Mai ihr Visum für die Heirat.
    Dann müsste Sie ja eigentlich ihre Tochter ( also eigentlich auch meine ) mit nem FZF Visum mitnehmen dürfen.
    Dazu bräuchte Sie eigentlich nur das alleinige Sorgerecht.
    Dieses hat Sie weil Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war. Das sagte zumindest unser Anwalt.
    Die Deutsche Botschaft will sich auf Anfrage aber nicht festlegen.
    Sie sagt nur das Sie den Vorgang prüfen wird wenn der Antrag vorliegt.


    Ich würde natürlich schon gerne sicher gehen !!


    Könnt ihr dazu aus eurer Erfahrung etwas sagen ?
    Hat Sie das alleinige Sorgerecht ?


    vielen Dank schon mal

  • Ja, sie hat das alleinige Sorgerecht und ja, wenn ihr heiratet und du genug verdienst (VE für Tochter) kann Sie ihre Tochter mitbringen. Dazu muss ein FZV beantragt werden! Alles andere geht tatsächlich nur über ein Phil. Gericht und dauert bis zu 2 Jahre und kostet viel Geld :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für die Antwort !


    Also du meinst meine Tochter kann mit dem FZV gleich mitkommen wenn meine Verlobte ihr Heiratsvisum hat ?


    Schlecht wäre natürlich wenn wir erst heiraten müssen und dann die Tochter ihr Visum beantragen kann.
    Denn meine Verlobte kann unser Kind ja natürlich nicht allein lassen.

  • Also du meinst meine Tochter kann mit dem FZV gleich mitkommen wenn meine Verlobte ihr Heiratsvisum hat ?


    Ja...deine Verlobte beantragt ein Heiratsvisum zu dir und für Ihre minderjährige Tochter ein FZF zur Mutter! Du must eine VE für die Mutter bis zur Hochzeit und für das Kind bis zum wechsel der AE (meist bis zum 18. Lebensjahr) abgeben und entsprechend genug Einkommen + Wohnraum haben oder sonst jemand finden, der haftet!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich waere mit der antwort, ob sie das alleinige sorgerecht hat, etwas vorsichtig.


    Sie war zwar zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet. Das spricht dafuer, dass sie das alleinige sorgerecht hat.


    Andererseits ist nach Philipp. Recht der ex-mann der rechtliche vater und somit hat sie eben nicht automatisch das alleinige sorgerecht. Das muesste dann durch ein Philipp. Gericht erteilt werden.


    Das erklärt auch, warum die Botschaft so vorsichtig geantwortet hat.


    Eine heirat loest also das Problem nicht automatisch.

  • Die Phillipinischen Behörden gehen aber mit dem Gesetz sehr prakmatisch um . Sie fragen einfach bei der Geburt die Mutter.
    Und die Eltern unterschreiben einfach auf der Geburtsurkunde.
    So auch geschehen bei Uns . Meine Tochter trägt meinen Namen und Sie hat auch schon einen Phlippinischen Pass.


    Die Deutsche Botschaft besteht aber auf der Anwendung dieses Gesetzes.


    So ganz verstehe ich das nicht.
    Die PH haben dich als Vater anerkannt.
    Nun will die Botschaft die Anerkennung der PH nicht anerkennen?


    Ich würde das mal mit Fachanwalt bzw Jugendamt oder so versuchen zu klären.
    Für mich stellt sich die Frage ob die DBM nach Einreise noch zuständig ist.
    Ihr legt die Geburtsurkunde vor aus der hervor geht dass es deine Tochter ist, sowie Cenomar/Annulment deiner Frau und fertig.
    Ich würde es versuchen.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Ihr legt die Geburtsurkunde vor aus der hervor geht dass es deine Tochter ist, sowie Cenomar/Annulment deiner Frau und fertig.
    Ich würde es versuchen.


    Das funktioniert so nicht!


    Zitat

    Wir waren auch schon bei der Deutschen Botschaft um die Geburt zu registrieren aber leider sieht die Botschaft mich nicht als rechtlichen Vater.

    Das liegt daran das die Vorehe meiner Verlobten erst im März 2015 rechtsgültig annulliert wurde.
    Wir haben die Annullierung schon im August 2013 angefangen aber leider dauerte es sehr lange.
    Im Philippinischen Familienrecht gibt es einen Artikel der besagt wenn ein
    Kind innerhalb von 300 Tagen nach einer Annullierung geboren wird dann ist der Ex-Ehemann der rechliche Vater.

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  • Ja...deine Verlobte beantragt ein Heiratsvisum zu dir und für Ihre minderjährige Tochter ein FZF zur Mutter! Du must eine VE für die Mutter bis zur Hochzeit und für das Kind bis zum wechsel der AE (meist bis zum 18. Lebensjahr) abgeben und entsprechend genug Einkommen + Wohnraum haben oder sonst jemand finden, der haftet!



    Das funktioniert so nicht!

    doch, das funktioniert.
    gehe hier in D zum jugendamt oder standesamt, und erkenne dort die vaterschaft an. mit der geburtsurkunde mit deinem namen dürfte das kein problem sein. danach kann dich die DBM am allerwertesten.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • diver100


    Wenn es so einfach waere, haette die dbm sicherlich diesen loesungsweg vorgeschlagen. Denn in Gegensatz zu deinem fall handelt es sich um das eigene kind des ts, und hier ist die dbm sicherlich nicht interessiert absichtlich stolpersteine in den weg zu legen.


    Aus philippinischer sicht ist der ex der rechtliche vater. Und das ist zunaechst entscheidend.


    Inwieweit der Name des ts in der geb-urkunde da eine rolle spielt, wird im Ernstfall nur ein Gericht entscheiden können. Aber ob sich ein deutscher richter ueber Philipp. Recht hinwegsetzt ???

  • einen deutschen richter interessiert es, was auf der geburtsurkunde steht. da ist die philippinische sicht vollkommen unrelevant.
    das die DBM einen lösungsvorschlag bringt, glaubst du aber wohl selbst nicht. deren aufgabe ist es, so viele wie möglich abzuschrecken. da ist jedes mittel recht.

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  • Was einen deutschen richter interessiert, wird dieser im Verfahren selbst festlegen. Ob er dabei nur deine Meinung vertritt, ist offen.


    Mit verlaub, es ist quatsch, das die dbm nur dazu da ist, nur abzuschrecken. Erst recht nicht im diesem fall, wo der ts der biologische vater des Kindes ist, was die dbm ja auch anerkennt.


    Ich koennte mir vorstellen, dass nach einer heirat ein Kompromiss aushandelbar ist. Frau hat Anspruch auf einreise, kind kann sie ja nicht zuruecklassen....
    Ein selbstlaeufer ist das allerdings nicht

  • Was einen deutschen richter interessiert, wird dieser im Verfahren selbst festlegen. Ob er dabei nur deine Meinung vertritt, ist offen.


    Mit verlaub, es ist quatsch, das die dbm nur dazu da ist, nur abzuschrecken. Erst recht nicht im diesem fall, wo der ts der biologische vater des Kindes ist, was die dbm ja auch anerkennt.


    Ich koennte mir vorstellen, dass nach einer heirat ein Kompromiss aushandelbar ist. Frau hat Anspruch auf einreise, kind kann sie ja nicht zuruecklassen....
    Ein selbstlaeufer ist das allerdings nicht

    nun, wir werden ja sehen, wie ein deutsches gericht entscheidet.
    die dbm ist nunmal, ob es dir gefällt oder nicht, dazu da, den zuzug nach deutschland nach möglichkeit (um es mal freundlich auszudrücken) zu begrenzen. wenn es anders wäre, dann würden sie anerkennen, das er der biologische vater ist, di mutter auch zustimmt, und fertig. diese phil. 300 tage frist interessiert , mit verlaub, in deutschland keinen menschen. es wird auch immer gerne gefragt, bzw. im reisepass nachgesehen, ob der vater zum zeugungszeitpunkt im lande war. auch dafür gibt es keine rechtliche grundlage. aber es wird immer wieder gerne versucht.

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  • Danke für die Antworten !


    Leider ist das Meinugsbild ja nicht eindeutig.
    Ich denke aber das es fast sicher ist meine Verlobte das alleinige Sorgerecht hat.
    2 Anwälte aus den Philippinen sehen das ja auch so.
    Leider scheint es aber kein Dokument zu geben das dieses bestätigt.
    Deshalb gibt s immer noch ein Restrisiko das die Botschaft es anders sieht.


    Hat jemand mit einem ähnlichen Fall Erfahrung ?


    Ich hatte auch erwartet das die Deutsche Botschaft meine Vaterschaft anerkennt nachdem ich auf der Philipinischen Geburtsurkunde stehe.
    Das ich der Biologische Vater bin zweifelt die Botschaft ja auch nicht an.
    Die Botschaft weiss auch bestimmt das wenn ein biologischer Vater seine Vaterschaft anerkennt und die Mutter ihn dabei unterstützt er auch rechlicher Vater sein wird.


    Un dieser Fall ist noch eindeutiger :
    Aus dem Annullierugsurteil geht hervor das:
    Der Ex hat 1999 2 x geheiratet und meine Verlobte was die Nummer 2
    Dann hat er 2006 nochmal geheiratet.
    Aus dem Grunde sagt das Annullierungsurteil auch das die Ehe von Anfang an ungültig war.
    Kein Gericht der Welt würde dem Ex aufgrund dieser Fakten die Vaterschaft zugestehen.
    All das ist der DEutschen Botschaft bekannt aber scheinbar hat sie keinen Spielraum um mich einfach als Vater anzuerkennen.
    Ich habe auch daran gedacht mich über die Entscheidung der Botschaft beim Verwaltungsgericht in Berlin vorzugehen aber mein Anwalt mein das es wenig Aussicht auf Erfolg hat.


    Nun ist mir erstmal nur wichtig das Beide schnell nach Deutschland kommen.
    Danach kann man dann sehen wie wir es schaffen das ich auch der rechtliche Vater werde.
    Eventuell muss ich dan sogar meine eigene Tochter adoptieren ..

  • Eine annulierung der ehe besteht immer in der feststellung, dass die ehe von Anfang an ungueltig war. Auch wenn im fall deiner verlobten der grund etwas 'plausibler' ist als in anderen anullierungsfaellen, wo auf 'mentally ill' abgestellt wird.


    Wenn deine philippinischen anwaelte es so sehen, dass deine verlobte das alleinige sorgerecht hat, dann sollten sie dir die rechtliche Grundlage nennen.
    Es sieht zur Zeit so aus: Kind ist waehrend der ehe mit dem ex gezeugt. Also ist dieser der rechtliche vater und somit hat er ein Sorgerecht, was nur durch ein Gericht geaendert werden kann.


    Adoption wird vermutlich noch laenger dauern.


    Vielleicht mal eurem Philipp. Anwalt vorschlagen, dass er eine 'praemie' bekommt, wenn er den Fall innerhalb einer frist durchbekommt.

  • Das alleinige sorgerecht zu bekommen ist ja nur ein Teil der Geschichte und nicht unbedingt noetig. Viel wichtiger ist es, dass die rechtliche vaterschaft korrigiert wird.
    Wenn das geschehen ist, loesen sich die anderen Probleme von selbst.


    Klar am besten wäre es wenn man meine rechtliche Vaterschaft durchsetzen könnte !
    Aber nach 3 Gesprächen mit Philippinischen Anwälten und Erfahrung aus 2 Verfahren bin ich doch geschockt wie lange das dauern könnte.
    Nur die eine Anwältin hatte Erfahrung mit so einem Fall und der einzige Weg es "schnell" hinzubekommen wäre wenn der Ex es vor Gericht bringen würde.
    Also das er seine rechtliche Vaterschaft anfechtet.
    Dazu hat Sie mir vorgeschlagen das Sie meine Verlobte vertritt und ich aber natürlich auch den Anwalt des Ex bezahlen müsste.
    Diese Anwältin ist aber für philipinische Verhältnisse recht teuer. Ich müsste mit Kosten von ca. 10000 Euro rechnen.
    Zudem hat meine Verlobte seit 2006 keinen Kontakt mehr zum Ex. Wahrscheinlich lebt er mit seiner jetzigen Frau auf Mindanao.
    Meine Verlobte lebt auf Luzon. Man müsste Ihn also erreichen und dazu bringen Klage zu erheben und dann noch die Flüge etc. bezahlen.


    Wenn ich meine Vaterschaft vor Gericht durchsetzen will dann gäbe es zuerst eine "Publikation" . Allein diese dauert mehrere Monate. Das kenne ich alles von der Annullierung.
    Dann sind mehrere Anhörungen wahrscheinlich ( zu denen ich jedesmal hinfliegen müsste ) und am Schluss dann nochmal eine " Publikation".
    Unter einem Jahr ist da wohl nichts zu machen. Andere haben schon 2 Jahre gebraucht.
    Deshalb lieber der andere Weg .

  • Diese Anwältin ist aber für philipinische Verhältnisse recht teuer. Ich müsste mit Kosten von ca. 10000 Euro rechnen


    Das ist pure Abzocke....über 500k PHP...meine Phill Familie sind alle Anwälte (wenn auch nicht in Familiensachen), aber so etwas kostet nicht mehr als das Annullmen! Rechne mit 100k PHP

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Zitat von »schnulli«
    Leider ist das Meinugsbild ja nicht eindeutig



    Du hast doch auch im "Fachforum" keine anderen Antworten bekommen....es ist eben leider nicht so einfach :floet siehe hier


    Ja die Antwort ist sehr wichtig für mich. Deshalb habe ich es auch schon in dem anderen Forum versucht.


    Ausserdem habe ich an ein Juristisches Phlippinisches Forum geschrieben. > http://www.pinoylawyer.org/
    Dort hat jemand geantwortet das meine Verlobte das alleinige Sorgerecht hat.
    Aber er konnte mir auch nicht sagen in welchen Artikel das steht.


    Ich habe mittlerweile selber in dem Phlippinischen Familiengesetz gelesen aber nix positives für mich gefunden.
    Sondern eher im Gegenteil : Art 213 besagt das bei einer Trennung das Gericht über das Sorgerecht entscheidet.
    Meine Verlobte war allerdings bei der Geburt schon geschieden ( oder vielmehr annuliert).


    Naja meine Verlobte soll nähste Woche noch mal den Anwalt befagen wie die Regelung genaus aussieht.

  • Eine annulierung der ehe besteht immer in der feststellung, dass die ehe von Anfang an ungültig war. Auch wenn im fall deiner verlobten der grund etwas 'plausibler' ist als in anderen anullierungsfaellen, wo auf 'mentally ill' abgestellt wird.

    Da liegst du falsch, wenn du das philippinische Recht ansprichst. Setze dich mal mit dem "Family Code" und dem aelteren "Civil Code" in dieser Sache auseinander.

    Vielleicht mal eurem Philipp. Anwalt vorschlagen, dass er eine 'praemie' bekommt, wenn er den Fall innerhalb einer frist durchbekommt.

    Solche Vorschläge für die Philippinen sind absolut falsch. Hier unterstützt du die Korruption.


    Ich kenne einen solchen Fall. Aus 100k wurden 330k. Am Ende hat der Anwalt noch mit Mord und Todschlag gedroht, weil er weitere 50k nicht bekam.
    hge ich schätze deine Arbeit hier im Forum als Mitglied dieses Forums;

    Art. 45. A marriage may be annulled for any of the following causes, existing at the time of the marriage .......


    Hier wird nichts über die Ungültigkeit vom Beginn an angesprochen.


    Aber im Art. 35. wird davon gesprochen:


    The following marriages shall be void from the beginning:


    (1) Those contracted by any party below eighteen years of age even with the consent of parents or guardians; (2) Those solemnized by any person not legally authorized to perform marriages unless such marriages were contracted with either or both parties believing in good faith that the solemnizing officer had the legal authority to do so;
    (3) Those solemnized without license, except those covered the preceding Chapter;
    (4) Those bigamous or polygamous marriages not failing under Article 41;
    Art. 41. A marriage contracted by any person during subsistence of a previous marriage shall be null and void, unless before the celebration of the subsequent marriage, the prior spouse had been absent for four consecutive years and the spouse present has a well-founded belief that the absent spouse was already dead.
    (5) Those contracted through mistake of one contracting party as to the identity of the other; and
    (6) Those subsequent marriages that are void under Article 53.


    Uebrigens, dass Problem liegt vermutlich nicht in den Philippinen sondern in Bestimmungen im deutschen Recht.



    In Deutschland gibt es eine Nichtigkeit der Ehe "ex tunc" seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr.


    Der Gesetzgeber geht heute davon aus, dass es unbillig wäre, einen ganzen Lebensabschnitt, in dem die Beteiligten zumindest dem öffentlichen Anschein und in der Regel auch der eigenen Überzeugung nach verheiratet waren, rechtlich als quasi „nicht gewesen“ zu qualifizieren, selbst wenn es objektive Gründe dafür gab, dass die Eheschließung seinerzeit eigentlich als nicht wirksam hätte angesehen werden müssen.


    An die Stelle der Ehenichtigkeit ist im deutschen Recht nach deren Abschaffung die so genannte Aufhebung der Ehe getreten. Deren Ausspruch wirkt anders als die Nichtigkeit "ex nunc" , also
    nicht auf den Tag der Eheschließung zurück.


    Ich denke mal hier ist das Problem.


    In den Philippinen gibt es immer noch die Nichtigkeit der Ehe "ex tunc".
    Wenn sich jetzt die Botschaft auf die Nichtigkeit
    "ex nunc" beruft, wäre ab zu klären ob hier jetzt nach dem IPRG (Internationales Privatrecht) der Standort des 'biologischen Vaters" oder der der Tochter oder der Mutter gilt.


    Ich persönlich bin der Ansicht, dass man sich nicht von Forderungen von Behörden im Ausland einschüchtern lassen sollte.


    Uebrigens die Botschaften (DACH) in Manila haben keine Anwälte im "Internationalen Recht" IPRG vor Ort.


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