Tulang/Ausreise nach Deutschland mittels FZF zum Kind

  • Meine (unverheiratete) Freundin, mein drei Jahre alter Sohn und ich leben bislang in den Philippinen. Meine Freundin hat den PH-Paß, mein Sohn sowohl PH als auch DE. Ursprünglich war es anders geplant, aber in den letzten Wochen haben wir ernsthafter darüber nachgedacht, zumindest versuchsweise nach Deutschland zu übersiedeln. Als Termin schwebt uns Mitte März nächsten Jahres vor und ich nahm eigentlich an, dies wäre mehr als ausreichend Vorlauf.


    Jetzt sehe ich, daß der nächste Termin zur Visa-Beantragung bei der DBM in der zweiten Februar-Woche ist. Autsch! Schaffen wir das voraussichtlich noch für eine Ausreise im März? Kann man das Verfahren irgendwie beschleunigen? Da mein Sohn Deutscher ist geht es hier nicht um eine Ermessensentscheidung, es besteht ein Anspruch auf das Visum für die Mutter. Ich gehe davon aus, daß Mutter und Sohn gemeinsam ausreisen können und im Anschluß den Wohnsitz in Deutschland begründen (der Gesetzestext klang für mich zunächst so als ginge es nur Schritt für Schritt).


    Welche Unterlagen müssen wir für die philippinischen Behörden vorbereiten?


    Da die Idee erst seit Kurzem im Raum steht kennen wir uns noch nicht so gut aus und hoffen auf Nachsicht, wenn wir weitere Fragen im Laufe der Zeit nachschieben. Die meisten Fragen zu FZF hier im Forum gehen darum, den Ehepartner nach Deutschland zu holen. In unserem Fall erfolgt die FZF zum deutschen Kind, was die Sache erstaunlicherweise einfacher macht. Die Diskussion eines solchen Falles konnte ich hier im Forum nicht entdecken.

    Einmal editiert, zuletzt von tulang ()

  • Meine (unverheiratete) Freundin, mein drei Jahre alter Sohn und ich leben bislang in den Philippinen. Meine Freundin hat den PH-Paß, mein Sohn sowohl PH als auch DE. Ursprünglich war es anders geplant, aber in den letzten Wochen haben wir ernsthafter darüber nachgedacht, zumindest versuchsweise nach Deutschland zu übersiedeln. Als Termin schwebt uns Mitte März nächsten Jahres vor und ich nahm eigentlich an, dies wäre mehr als ausreichend Vorlauf.


    Jetzt sehe ich, daß der nächste Termin zur Visa-Beantragung bei der DBM in der zweiten Februar-Woche ist. Autsch! Schaffen wir das voraussichtlich noch für eine Ausreise im März? Kann man das Verfahren irgendwie beschleunigen? Da mein Sohn Deutscher ist geht es hier nicht um eine Ermessensentscheidung, es besteht ein Anspruch auf das Visum für die Mutter. Ich gehe davon aus, daß Mutter und Sohn gemeinsam ausreisen können und im Anschluß den Wohnsitz in Deutschland begründen (der Gesetzestext klang für mich zunächst so als ginge es nur Schritt für Schritt).


    Wie schnell das Verfahren geht, hängt im wesentlichen davon ab, ob eine Urkundenprüfung gemacht werden muss. Wurde dies schon bei Ausstellung des deutschen Passes erledigt? Wenn nicht, könnte das dann beim Visumsverfahren anstehen. Das muss dann die ABH oder die Botschaft entscheiden. Falls deine Freundin spätregistriert ist, wird es mit Sicherheit gemacht.. und dann wird es ca. 4 Monate dauern.


    Dass die Mutter einen Anspruch auf ein Visum hat, wirkt nicht unbedingt beschleunigend auf das Verfahren. Die Verwaltung braucht halt ihre Zeit.


    Falls also keine UP ansteht, könnte dass in dem von dir genannten zeitraum noch klappen; wird aber auf jeden Fall eng.



    Zitat


    Welche Unterlagen müssen wir für die philippinischen Behörden vorbereiten?


    http://www.manila.diplo.de/con…0286/MB_FamzusF_Aug15.pdf


    falls UP gemacht werden muss, dann auch noch dies beachten:
    http://www.manila.diplo.de/Ver…alisierung__Urkunden.html



    ps:
    sorry , Frage missverstanden. Meine Links gehen auf die Forderungen der deutschen behörden.


    im nachfolgenden post wird die Frage richtig beantwortet ..

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.


    Meine Freundin ist nicht spätregistriert und UP wurde bislang nicht gemacht. Wenn eine UP 4 Monate dauert ist das ab Termin bei der Botschaft zu rechnen, richtig? Der wäre frühestens in etwa 3 Monaten. So ein Ärger.


    Ich habe bereits begonnen, nach günstigen One-Way Flügen Ausschau zu halten. Vor dem Botschaftstermin brauche ich da aber eigentlich gar nicht mit anzufangen, weil überhaupt nicht absehbar ist, wann der Flug denn schlußendlich stattfinden könnte. So ein ÄRGER. Oder gibt es da Möglichkeiten, irgendwie im Vorfeld eine bessere Einschätzung über die voraussichtliche Dauer zu bekommen? Es scheint ja im Wesentlichen daran zu hängen, ob eine UP gemacht wird oder nicht.


    PS: Der Ärger ist zum guten Teil an mich selbst gerichtet, weil ich aufgrund des Anspruches auf das Visum von keinen großen Schwierigkeiten oder Verzögerungen ausging.

  • Meine Freundin ist nicht spätregistriert und UP wurde bislang nicht gemacht. Wenn eine UP 4 Monate dauert ist das ab Termin bei der Botschaft zu rechnen, richtig? Der wäre frühestens in etwa 3 Monaten. So ein Ärger.


    ... genau genommen fängt die Zeit erst an zu laufen, wenn die DBM die Dokumente an den Vertrauensanwalt übergibt.
    Da es bis zur Entscheidung, ob UP gemacht werden muss - in eurem Fall müsste dies dann die ABH tun - auch einige Wochen dauern kann, kommt diese Zeit noch dazu.


    Da im Vorfeld keine UP gemacht wurde, wäre es logisch, wenn beim Visumsverfahren auch kein UP mehr gemacht würde. Aber es gibt eben ABHs die dann trotzdem drauf bestehen. Man kann es leider im Vorfeld nicht einschätzen und auch eine Anfrage an die DBM oder die ABH wird keine absolute Klärung bringen...


    Zitat


    Ich habe bereits begonnen, nach günstigen One-Way Flügen Ausschau zu halten. Vor dem Botschaftstermin brauche ich da aber eigentlich gar nicht mit anzufangen, weil überhaupt nicht absehbar ist, wann der Flug denn schlußendlich stattfinden könnte.


    ... das halte ich für verfrüht. Erst abwarten..


    Zitat


    So ein ÄRGER. Oder gibt es da Möglichkeiten, irgendwie im Vorfeld eine bessere Einschätzung über die voraussichtliche Dauer zu bekommen? Es scheint ja im Wesentlichen daran zu hängen, ob eine UP gemacht wird oder nicht.


    ... siehe meine Antwort oben ... die verbindliche Antwort wirst du erst nach Einreichung der Dokumente bekommen.

  • Wobei ich nicht daran glaube, dass die DBM ein Voisa ohne UP heraus gibt. Dann wird es vermutlich erst 2. Jahreshälfte 2016 mit der Ausreise

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wobei ich nicht daran glaube, dass die DBM ein Voisa ohne UP heraus gibt. Dann wird es vermutlich erst 2. Jahreshälfte 2016 mit der Ausreise



    Ich halte die Wahrscheinlichkeit für 50/50 ....


    Denn es wäre niemandem gedient, wenn sich während der UP rausstellen würde, dass die Freundin des TS verheiratet ist und somit der EX-Partner der rechtliche Vater ist. Dann müsste auch der deutsche Pass wieder eingezogen werden etc ... dieser Stress wird auch ungern eine deutsche Behörde auf sich nehmen - und somit zugeben, dass im Vorfeld ein Fehler gemacht wurde..


    Das wäre ein Grund anzunehmen, dass es keine UP geben wird... aber garantieren kann dies niemand.


    mein Rat... zügig alle dokumente zusammenbringen und zum frühesten Zeitpunkt bei der DBM einreichen.

  • Ich würde an eurer Stelle einfach per E-Mail anfragen wann der nächste Termin möglich ist, denn die Online Terminvergabe gewährt keine zeitnahen Termine. Ihr möchtet zeitnah spätestens im März nach D übersiedeln, insbesondere damit z.B. das Kind in den Kindergarten gehen kann.

  • Meines Wissens ist das FZF-Visum ab Erteilung 3 Monate gültig. Ist es eigentlich angesichts der doch erheblichen Verzögerungen in diesem Prozeß und insbesondere der schwer einschätzbaren zeitlichen Risiken möglich, einen Wunschtermin zu äußern?


    Beispiel: Termin bei der Botschaft Mitte Februar. Man geht auf Nummer Sicher und bucht einen Flug für Anfang August. Nach dem Termin bei der Botschaft geht plötzlich Alles ganz unerwartet schnell, keine UP und das Visum wird am 01. März erteilt. Jetzt guckt man dumm aus der Wäsche, weil es bis zum avisierten Abreisetermin bereits nicht mehr gültig ist.


    Der Unsicherheitsfaktor UP ist ja mit 4 Monaten bereits länger als der Gültigkeitszeitraum. Es kann doch (hoffentlich) nicht sein, daß man gezwungen ist, bis zur Erteilung abzuwarten, um dann kurzfristig und dementsprechend teuer zu buchen, weil günstige Flugangebote in der Regel auch etwas Vorlaufzeit haben.

    Einmal editiert, zuletzt von tulang ()

  • Nachdem der deutsche Pass ohne UP ausgestellt wurde, spricht doch einiges dafür, dass auch beim Visum keine gemacht wird. Es wäre zumindest unlogisch, da das "Erkenntnisinteresse" der deutschen Behörden vor ausfertigung eines deutschen Passes mindestens si hoch sein dürfte wie bei der Erteilung eines Visums. Der Unsicherheitsfaktor dürfte insofer die bisher nicht involvierte ALB sein.


    Was den "Wunschtermin" betrifft, einfach die Botschaft fragen. Ich sehe eigentlich nicht, warum das nicht gehen sollte, geht bei snderen Visatypen bzw. -zwecken ja auch.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

    Einmal editiert, zuletzt von diogenes ()

  • Meines Wissens ist das FZF-Visum ab Erteilung 3 Monate gültig. Ist es eigentlich angesichts der doch erheblichen Verzögerungen in diesem Prozeß und insbesondere der schwer einschätzbaren zeitlichen Risiken möglich, einen Wunschtermin zu äußern?


    Auf dem Antrag muss doch in Feld 12 der gewünschte Termin der Einreise angegeben werden.... damit ist doch alles gesagt.


    http://www.manila.diplo.de/con…agsformular_long_stay.pdf


    (diese Feld ist nur dann nicht mehr relevant, wenn der Antragsprozess sich länger hinzieht und dieser in Feld 12 angegeben Einreisetermin überschritten wird; )

  • Der Unsicherheitsfaktor UP ist ja mit 4 Monaten bereits länger als der Gültigkeitszeitraum. Es kann doch (hoffentlich) nicht sein, daß man gezwungen ist, bis zur Erteilung abzuwarten, um dann kurzfristig und dementsprechend teuer zu buchen, weil günstige Flugangebote in der Regel auch etwas Vorlaufzeit haben.

    Hallo Tulang,
    zwingen tut dich niemand... Die Frage ist, ob es günstiger ist, jetzt auf Basis von unsicherem Wissen ein vermeintlich günstiges Ticket
    zu kaufen und dann ggf. später nochmal eines wenn die Sache schiefgeht. Oder zu warten, bis die Visaerteilung sicher ist und dann ein evtl.
    etwas teureres Ticket zu kaufen. Vermeintlich günstige Tickets sind auch häufig gar nicht oder nur gegen hohe Gebühren umbuchbar.
    Ich würde warten bis die DBM um die Einsendung des Passes zwecks Visaerteilung bittet und erst dann ein (umbuchbares) Ticket kaufen.
    Gruss
    Patrick

  • @ALL: Wir waren diese Woche bei der Botschaft, wo die philippinische Mitarbeiterin einen Haufen aus meiner Sicht irrelevante Fragen gestellt hat. Naja, egal.


    Die ALB ist leider unglaublich zäh. Anfrage per E-Mail einen Monat unbeantwortet. Dann telefonisch nachgefaßt und erfahren, daß die Anfrage an einen Kollegen weitergeleitet wurde. Zusicherung innerhalb maximal einer Woche einen Statusupdate zu erhalten wurde nicht eingehalten. Heute nach 2 Wochen nochmal nachgefragt und wieder keine Aussage, weil der Kollege jetzt im Urlaub ist (was war nochmal mit der Zusage, sich zu erkundigen? Warum mußte ich mich dazu wieder von mir aus an die Dame beim ALB wenden? Hoffentlich war es ein Einzelfall, aber bislang sicher keine erfreuliche und hoffnungmachende Erfahrung.)


    ChristianHD: Du hast Recht. Die DBM fordert den Pass an zur Visaerteilung, sobald alle Lampen auf grün sind. Von anderen Visa für mich kenne ich es in der Regel so, daß das Visum erteilt und dann auch sofort eingestempelt wird und damit die Gültigkeit zu laufen beginnt.


    diogenes: Ich sehe das genauso wie Du. Die DBM zum Glück im Großen und Ganzen wohl auch. Per Mail wurde mir jedenfalls im Januar von den deutschen,
    entscheidungsbefugten Mitarbeitern mitgeteilt, daß die DBM auf eine UP verzichten wird. :clapping


    hge: Den Punkt 12 haben wir im Wesentlichen offen gelassen. Wir möchten Ende März ausreisen, aber das kann uns ja Niemand garantieren. Rückkehren werden wir, wenn es uns nicht mehr gefällt. Ist also auch unbestimmt.

  • OK, jetzt habe ich einige Fragen zum CFO-Sticker.

    • kann man zum Seminar gehen, wenn das Visum noch in Bearbeitung ist?
    • Welcher Visa-Typ wird für ein FZF zum deutschen Kind vergeben? Zur Auswahl stehen Typ C, D und PR. Ich tippe auf D, richtig?
    • Den Sticker kann man am selben Tag mitnehmen?

    Augenscheinlich muß man nicht lange auf einen der Plätze warten, aber bei uns könnte es wirklich auf jeden Tag ankommen. Und mit der Arbeitsstelle ist dieser Klumpatsch ja auch noch zu koordinieren.

  • Natürlich werden wir uns auch um Krankenversicherungsschutz bemühen, aber ist der Nachweis darüber für eine FZF zum deutschen Kind verpflichtend?


    Nein, nach § 28 Abs. 1 Satz 2 AufhG ist das Visum unabhängig vom vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 (Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts) zu erteilen. Damit fällt auch die Verpflichtung zum Nachweis einer Krankenversicherung als Erteilungsvoraussetzung für das Visum.


    Nach der Übersiedlung nach Deutschland ist die Freundin aber in hier krankenversicherungspflichtig. Familienmitversicherung kommt ja - zumindest für die Freundin - nicht in Frage, da ihr nicht verheiratet seit. In der gesetzlichen Krankenversicherung würde sie - sofern sie nicht Erwerbstätig ist - beitragstechnisch wahrscheinlich wie eine freiwillig Versicherte behandelt. Am günstigsten wäre die KV, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job (mind. 461,- Euro pro Monat) ausüben würde. Private KV wäre sicher auch möglich, ist aber bekanntermaßen recht teuer.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • aber ist der Nachweis darüber für eine FZF zum deutschen Kind verpflichtend?


    Ich war letztes Jahr in zwei FZV zum deutschen Kind involviert. In beiden Fällen waren die Frauen nicht verheiratet. In beiden Fällen wurde keine KV von der Botschaft im Vorfeld verlangt. Beide Paare machten die KV nach ihrer Ankunft in D.

  • Ich war letztes Jahr in zwei FZV zum deutschen Kind involviert. In beiden Fällen waren die Frauen nicht verheiratet. In beiden Fällen wurde keine KV von der Botschaft im Vorfeld verlangt. Beide Paare machten die KV nach ihrer Ankunft in D.


    Das Interessante dabei ist, dass eine verheiratte Mutter insofern gar keine verbesserte Rechtsposition hat, als eim Zuzug zum Ehepartner die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 nur "im Regelfall" nicht zu verlangen sind, während beim Zugzug (bzw. "Mitzug") zum Kind, überhaupt kein Verwaltungsermessen besteht. Das Visum "ist zu erteilen".

    Recht sehr zu wünschen,


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