PSA-Index-Bescheinigung *) des Antragstellers; dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein. (welches Dokument ist hier gemeint?)
cenomar
PSA-Index-Bescheinigung *) des Antragstellers; dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein. (welches Dokument ist hier gemeint?)
cenomar
besten Dank für die Info, is dann cenomar der Mutter gemeint, oder des Kindes?
Nur um dann auch wirklich alle geforderten Unterlagen dabei zu haben.
Es ist die PSA-Bescheinigung des Antragstellers gefordert. Antragsteller ist Deine Frau. Also das PSA Deiner Frau.
Da Ihr verheiratet seid, sollte es nach meinem Verständnis ein CEMAR und kein CENOMAR sein. Ihr habt Eure Ehe bei der Phil. Botschaft in HK oder direkt in den Philippinen registriert, oder?
Ja, werde versuchen nach und nach dann auch mal alles zusammen zu fassen.
Aber werde natürlich auch versuchen zwischendurch mal zu posten.
Ja, bis jetzt sieht es echt gut aus, hoffe bleibt jetzt auch so
Alles anzeigenDenn ein noch nicht geborenes Kind hat überhaupt keine Rechte... allein es wird schon daran scheitern, den Namen des ungeborenen Kindes auf den Antrag zu schreiben -:)
nasciturus hat eben keine Rechte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nasciturus
In der Praxis stelle ich mir das so vor, dass der FZ-Antrag zum deutschen Partner gemacht wird und irgendwo die Schwangerschaft der Antragstellering vermerkt wird.
Ich lass mich aber gern belehren, falls jemand so etwas schon mal durchgezogen hat....
Natürlich hat eine ungeborenes Kind Rechte. Das wurde im Zusammenhang mit Abtreibung mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Ein zukünftiges deutsches Kind hat das Recht in Deutschland geboren zu werden. Da nun mal in Deutschland die medizinische Versorgung besser ist als in den meisten Ländern der Welt. Daraus ergbt sich auch das ausländische Vater und Mutter rechtzeitg ein Visum und anschließten ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist. Hierzu gibt es Obergerichtliche Urteile, welche für Behörden vepflichtend sind.
Das Verwaltungsgericht Berlin erteilt auch einstweiligen Rechtschutz und verpflichtet das Auswärte Amt zur Austellung eines Visum, wenn die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde zu lange brachen, siehe VG Berlin, Beschluss vom 10.08.2006, Az.14 V 42.06 (=durchgezogen)
Natürlich hat eine ungeborenes Kind Rechte. Das wurde im Zusammenhang mit Abtreibung mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Ein zukünftiges deutsches Kind hat das Recht in Deutschland geboren zu werden. Da nun mal in Deutschland die medizinische Versorgung besser ist als in den meisten Ländern der Welt. Daraus ergbt sich auch das ausländische Vater und Mutter rechtzeitg ein Visum und anschließten ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist. Hierzu gibt es Obergerichtliche Urteile, welche für Behörden vepflichtend sind.
Ausländerrechtlich - und darum geht es - hat das ungeborene Kind noch kein kein Recht. Es hapert einfach daran, dass das Kind noch kein Identität hat. Noch nicht mal eine Geburtsurkunde.
Man kann ein Visum nur einer natürlichen Person ausstellen, keinem ungeborenen Kind. die Verwaltungsvorschriften drücken das so aus:
ZitatAlles anzeigenAufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung
des Schutzgebots des Artikels 6 GG kann
werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund
ihrer Abstammung von einem deutschen Elternteil
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
werden (§ 4 Absatz 1 StAG), ein mit
Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt
entsprechend langfristig berechnetes Visum
zur Einreise auf Grundlage des künftigen
Anspruchs nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer
3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende
Väter von Kindern, die aufgrund des gewöhnlichen
Aufenthalts der Mutter in Deutschland
nach § 4 Absatz 3 StAG durch Geburt im Inland
die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben
werden.
Das Visum wird also werdenden Eltern erteilt und nicht dem ungeborenen Leben.
In einem anderen rechtlichen Zusammenhang - wie du es anführst - kann das ungeborene Leben selbstverständlich anders betrachtet werden.