itsme/FZV zum (ungeborenen) Kind / CFO-Seminar

  • PSA-Index-Bescheinigung *) des Antragstellers; dieses Dokument darf nicht älter als 6 Monate sein. (welches Dokument ist hier gemeint?)


    cenomar

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • besten Dank für die Info, is dann cenomar der Mutter gemeint, oder des Kindes? :)
    Nur um dann auch wirklich alle geforderten Unterlagen dabei zu haben. :D

  • Es ist die PSA-Bescheinigung des Antragstellers gefordert. Antragsteller ist Deine Frau. Also das PSA Deiner Frau.


    Da Ihr verheiratet seid, sollte es nach meinem Verständnis ein CEMAR und kein CENOMAR sein. Ihr habt Eure Ehe bei der Phil. Botschaft in HK oder direkt in den Philippinen registriert, oder?

  • Wir haben die Ehe bei der Phil Botschaft in HK registrieren lassen, haben von dort den ROM. Und vom High Court die apostielierte Heiratsurkunde.
    Ein Cemar ist noch nicht zu bekommen, deshalb sollte Cenomar und ROM bzw apost. Heiratsurkunde das Cemar ersetzen können. Soweit ich das gelesen habe.

  • Eure Ehe ist ja noch ganz "frisch", da ist es natürlich nachvollziehbar, wenn Ihr evtl. noch kein CEMAR bekommen könnt.


    itsme, berichte gerne weiter von Deinem Fall. Wäre interessant zu wissen, ob mit dem FZV vor der Geburt alles klappt. Bisher sieht es ja ganz gut aus, wäre doch super :yupi

  • Ja, werde versuchen nach und nach dann auch mal alles zusammen zu fassen.
    Aber werde natürlich auch versuchen zwischendurch mal zu posten.
    Ja, bis jetzt sieht es echt gut aus, hoffe bleibt jetzt auch so 8-)

  • Natürlich hat eine ungeborenes Kind Rechte. Das wurde im Zusammenhang mit Abtreibung mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt.


    Ein zukünftiges deutsches Kind hat das Recht in Deutschland geboren zu werden. Da nun mal in Deutschland die medizinische Versorgung besser ist als in den meisten Ländern der Welt. Daraus ergbt sich auch das ausländische Vater und Mutter rechtzeitg ein Visum und anschließten ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist. Hierzu gibt es Obergerichtliche Urteile, welche für Behörden vepflichtend sind.


    Das Verwaltungsgericht Berlin erteilt auch einstweiligen Rechtschutz und verpflichtet das Auswärte Amt zur Austellung eines Visum, wenn die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde zu lange brachen, siehe VG Berlin, Beschluss vom 10.08.2006, Az.14 V 42.06 (=durchgezogen)

  • Natürlich hat eine ungeborenes Kind Rechte. Das wurde im Zusammenhang mit Abtreibung mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt.


    Ein zukünftiges deutsches Kind hat das Recht in Deutschland geboren zu werden. Da nun mal in Deutschland die medizinische Versorgung besser ist als in den meisten Ländern der Welt. Daraus ergbt sich auch das ausländische Vater und Mutter rechtzeitg ein Visum und anschließten ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist. Hierzu gibt es Obergerichtliche Urteile, welche für Behörden vepflichtend sind.


    Ausländerrechtlich - und darum geht es - hat das ungeborene Kind noch kein kein Recht. Es hapert einfach daran, dass das Kind noch kein Identität hat. Noch nicht mal eine Geburtsurkunde.


    Man kann ein Visum nur einer natürlichen Person ausstellen, keinem ungeborenen Kind. die Verwaltungsvorschriften drücken das so aus:



    Das Visum wird also werdenden Eltern erteilt und nicht dem ungeborenen Leben.


    In einem anderen rechtlichen Zusammenhang - wie du es anführst - kann das ungeborene Leben selbstverständlich anders betrachtet werden.