demo/Einbürgerung

  • Meine Frau ist seit April 2013 in Deutschland. Ihr aktueller Aufenthaltstitel läuft im August 2016 aus. Dann kann Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie möchte aber auch gerne Deutsche werden und eingebürgert werden. Wann kann Sie frühestens den Antrag auf Einbürgerung stellen und wann kann sie Deutsche werden. Den Integrationskurs B 1 und den Orientierungskurs (Leben in Deutschland) hat sie erfolgreich bestanden.

  • Wann kann Sie frühestens den Antrag auf Einbürgerung stellen und wann kann sie Deutsche werden. Den Integrationskurs B 1 und den Orientierungskurs (Leben in Deutschland) hat sie erfolgreich bestanden

    Als Ehfrau eines deutschen Ehegatten nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

  • Wegen des ganzen Papierkrams haben wir schon ein halbes Jahr vor Ablauf der Dreijahresfrist die Einbürgerung beantragt. Neben dem Papierkram muss man auch den Einbürgerungstest, Abgabe des philippinischen Passes und alle Nachweise erbringen. Pünktlich mit dem dritten Jahr Ihres Aufenthalts hat sie somit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

    lapu-lapu

  • Voraussetzungen zur Einbürgerung


    Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
    Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
    Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
    Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
    Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
    Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
    Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz
    Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf


    Diese Auskunft hat uns auch die AB gegeben. Ausnahmen gibt es , wenn die Person längere Zeit in die sozialen Kassen eingezahlt hat, dann könne die Person eventuell eher den deutschen Pass bekommen.


  • ... trifft in diesem Fall nicht zu: das ist die Einbürgerung nach §10 (Einbürgerung wenn nicht mit einem Deutschen verheiratet ist)


    DEMO ist Deutscher, daher gilt für seien Frau Einbürgerung nach §9 (Regeleinbügerung)


    http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

  • Da die Frage von demo ja soweit beantwortet ist, hänge ich mich mal hier an und frage mal rein informativ, auch wenn es (noch) nicht bei meiner Frau und mir ansteht:
    Ich habe seit Anfang März die deutsche Staatsbürgerschaft, vorher RP, meine Frau ist seit Herbst 2013 in D. Gesetz dem Fall, sie würde nun auch die D Staatsbürgerschaft haben wollen, was zählt dann für uns?
    Bei der Staatsbürgerschaft von Kindern zählte ja, was die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt hatten, ist das bei Ehepaaren auch so? Also zum Zeitpunkt unserer Hochzeit und ihrer Einreise nach D war ich noch RP Staatsbürger...

  • Ich habe seit Anfang März die deutsche Staatsbürgerschaft, vorher RP, meine Frau ist seit Herbst 2013 in D. Gesetz dem Fall, sie würde nun auch die D Staatsbürgerschaft haben wollen, was zählt dann für uns?



    Ich hätte aus dem Bauch heraus gesagt, das müsste gehen.Leider sagen die Anwendungshinweise was anderes:


    Zitat

    Erforderlich ist in der Regel ein Aufenthalt im Inland von drei Jahren. Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu zwei Dritteln der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden (vergleiche Nummer 12b.2).
    Die eheliche Lebensgemeinschaft oder partnerschaftliche Lebensgemeinschaft des Einbürgerungsbewerbers mit dem deutschen Ehegatten oder Lebenspartner muss im Zeitpunkt der Einbürgerung seit zwei Jahren bestehen. Dieser muss in dieser Zeit deutscher Staatsangehöriger oder Statusdeutscher gewesen sein.


    Also es wird nicht nur geprüft, ob du zum Zeitpunkt des Antrags auf Einbürgerung Deutscher bist, sondern du musst in den letzten 2 Jahren Deutscher gewesen sein.


    Natürlich lohnt sich eine Nachfrage bei deinem Einbürgerungsamt ... vielleicht sehen sie das anders.. Gerade mit den anzurechnenden Zeiten gibt es scheinbar immer unterschiedliche Rechtsauffassungen.


    http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/vah.htm

  • Noch einmal in die Runde. Haben Eure Frauen noch einmal eine neue Geburtsurkunde neuesten Datum von den Philippinen besorgen müssen für die Einbürgerung? Und dann wieder übersetzen lassen?

  • Nein braucht sie nicht. Die Kosten betragen,je nach Bundesland zwischen 450 - 500 Euro, incl. Pass und ID. Bei uns in RLP 460 Euro. 255 Euro für den Antrag auf Einbürgerung, ca. 40 Euro Notar für das beglaubigte Dokument für den Austritt aus der Staatsbürgerschaft, dann 50 Euro philippinische Botschaft ( Entwertung Pass ). Rest ist dann Pass und Personalausweis. Ich gehe mal davon aus das sie den Einbürgerungstest bzw. Orientierungskurs schon hat . Die betrefenden Personen dürfen nicht vom Staat abhängig sein ( ALG bzw. Sozialhilfe ) .

  • Gibt es Erfahrungen wie lange es dauert von, Antrag stellen bis D Pass in der Hand?
    Davon ausgehend das alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Danke Rene....leider Null anhaltspunkt....vielleicht kann sich der ein oder andere noch erinnern wie viel Wochen oder Monate es gedauert hat.
    :hi

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......

  • Und habt Ihr Männer auch die aktuellste Geburtsurkunde besorgen müssen v. Standesamt in Deutschland?


    Nein braucht sie nicht.



    Demo will wissen, ob bei der Einbürgerung vom Standesamt die Vorlage einer neuen PSA-Geb-Urkunde (ggfs mit Übersetzung) und/oder eine neue Geburts-Urkunde des Ehenmannes verlangt wurde.
    Bei demo verlangt die Behörde zunächst die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises... offenbar reicht seiner Behörde der normale Personalausweis nicht...


    Wie sind da die Erfahrungen?


    Ich kann mir vorstellen, dass dies wieder total unterschiedlich gehandelt wird..

  • wem67


    Aktuell bei mir selbst, allerdings ist hier anzumerken, daß ich hier in D geboren und aufgewachsen bin, daher kein Einbürgerungstest, etc.:
    *Einbürgerungsantrag im Bürgerbüro eingereicht am 12.08.2015
    *Einbürgerungszusicherung erhalten am 29.09.2015
    *War dann erst am 18. Januar in Berlin und hab meinen Antrag auf Renunciation abgegeben
    *Weiß nicht mehr genau, wann das Schreiben kam, daß ich meine Einbürgerungsurkunde holen durfte (bin grad auf Arbeit und hab nicht alle Unterlagen hier :D), war dann aber 2 Tage später im Bürgerbüro, habe die Einbürgerungsurkunde geholt (ohne groß Zeremonie oder Tamtam) und direkt meinen D Paß und Perso beantragt.
    *Auf dem Perso von mir steht als Datum 05.03.2016
    *Also alles in allem ca. 4-5 Monate...


    Dazu muss man natürlich sehen, daß mein Fall evtl. schneller ging als bei "importierten" (nicht abwertend gemeint) RP Staatsbürgern und ausserdem lebe ich nicht in einer Großsstadt, wo alles evtl. noch länger dauert, weil zu viele Bürger auf zu wenig Amtspersonal treffen.
    Hoffe, es hilft dem Ein oder Anderen dennoch weiter.

  • Danke Pinoy,


    Ohhh das ist doch viel länger als ich gedacht habe.
    Meine Frau hat alle Vorraussetzungen.
    Muss Sie denn nach Berlin?


    Ich dachte das von Antragstellung bis Pass in der Hand 3 Monate ausreichend sind......
    OK.....Antrag wird Ende Juli gestellt.....dann werde ich kein Flugtcket für November kaufen!

    Alles wird gut :D


    Wir alle haben gleich viel Zeit......24 Stunden täglich.......