Sunny1972/FZ-Visum / Urkundenprüfung

  • Deshalb ist es ja auch intressant ob wir 1 oder 3 Jahre bekommen,


    Wie gesagt.. in der regel 3 Jahre.. wenn nicht, dann die ABH bitten, wenigstens 13 Monate zu geben, wegen der GKV


    Zitat


    und ob für die Beantragung und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung die Income ausreicht. Das werde ich dann auch mal in 2 Wochen bei dem Anruf in der Ausländerbehörde erfragen, was in unserem Falle der richtige Weg ist, bzw welche Möglichkeiten wir haben.


    Die ABH wird nicht nach einer KV fragen; das ist keine Bedingung für die Erteilung einer AE. Mehr oder weniger deine Privatsache.. allerdings gilt in D ja die KV-Pflicht.. die hat aber nicht die ABH durchzusetzen.

  • Aus eigener damaliger Erfahrung. ...die RKV erlischt mit nehmen einer Wohnung, also Anmeldung, in Deutschland. ...und ohne Kv gibt es keine AE.
    Wir haben deshalb sofort meine Frau bei der PKV angemeldet und alles war gut.

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • die RKV erlischt mit nehmen einer Wohnung, also Anmeldung, in Deutschland. ...und ohne Kv gibt es keine AE.
    Wir haben deshalb sofort meine Frau bei der PKV angemeldet und alles war gut.


    1 ) Es gibt ja auch in den einzelnen Bundesländern Meldegesetze, die auch bei SchengenVisum eine Anmeldung des Wohnnsitzes verlangen.
    Da kann die RKV ja nicht erlöschen. Ich will nicht ausschliessen, dass es RKVs gibt, die solche eine Klausel in ihren AGBs haben; aber bei den meisten kann man die RKV auch bei Heirats- oder FZ Visen bis zum Ende der Gültigkeit haben. *)


    2 ) Also bei uns hat damals die ABH keine KV verlangt. Und steht auch mE so in §28...


    Zitat

    Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
    1. Ehegatten eines Deutschen,
    2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge


    zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. 2Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. 3Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.


    §5 (1) Nr 1. ist die Sicherung des Lebensunterhaltes.. dazu gehört auch eine KV.




    *) Die RKV ist höchstens generell problematisch, weil diese incoming Versicherung eben nicht auf einen vorübergehenden Aufenthalt ausgelegt ist. Daher rat ich dazu, zur Sicherheit dies vorher mit der Versicherungsgesellschaft zu klären. Und ich hatte damals die Aussage der Adac, dass die Versicherung bis zum Ende der Laufzeit Gültigkeit hat ..

  • ) Es gibt ja auch in den einzelnen Bundesländern Meldegesetze, die auch bei SchengenVisum eine Anmeldung des Wohnnsitzes verlangen.


    Gibt es seit 2017 nicht mehr. ...es gibt inzwischen eines Bundesmeldegesetz


    ◊ Kein Versicherungsschutz besteht in dem Land, in dem Ihr Gast seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen
    Aufenthalt hat. Hat Ihr Gast seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land des Schen-
    gen-Raums, so besteht erst ab Einreise in ein anderes Land des Schengen-Raums Versicherungsschutz. Muss Ihr
    Gast während seines vorübergehenden Aufenthaltes im versicherten Geltungsbereich melderechtliche Vorschriften
    erfüllen, so begründet er damit keinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. https://www.adac.de/produkte/v…ng/tarife-und-leistungen/


    Die Ehefrau will ja nicht nur vorübergehend einen Aufenthalt begründen



    Nr 1. ist die Sicherung des Lebensunterhaltes.. dazu gehört auch eine KV.


    Gibt es keine kv Pflicht mehr in Deutschland? Bei uns wurde es so verlangt

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Gibt es seit 2017 nicht mehr. ...es gibt inzwischen eines Bundesmeldegesetz


    Ja stimmt, habe ich gewusst aber leider wieder vergessen -:(


    Die Ehefrau will ja nicht nur vorübergehend einen Aufenthalt begründen


    Das sagte ich ja; ist das alte Thema dass eine RKV nur für vorübergehenden Aufenthalt ausgelegt ist; im Prinzip wäre sie von Beginn an obsolet, jedoch wird sie in der Praxis auch für FZ und Heiratsvisum akzeptiert, weil es keine andere Versicherung gibt, die das abdeckt.... Allerdings würde ich mir vorher explizit das Einverständnis der Versicherungsgesllschaft einholen.



    Ja, es gibt noch eine KV Pflicht in D. Aber die hat nicht die ABH durchzusetzen. Anders gesagt eine fehlende kV darf nicht zur Ablehnung einer AE führen.
    Allerdings kann die Laenge der erteilten AE Einfluss auf die KV haben.


    Es kann natürlich sein, dass einige ABHs für die Erteilung einer AE eine KV verlangen. Es gibt ja auch genügend ABHs die generell auch beim Zuzug zu deutschen Gehaltsnachweis und Mietnachweis fordern.. dabei ist ausdrücklich der Nachweis der LU nicht erforderlich.

  • Mit dem Nachweis über Krankenversicherungsnachweis als Vorraussetzung für die Erteilung einer Aufenthalsgenehmigung, ist es wohl ähnlich, wie mit dem Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes, bzw hängt damit im Zusammenhang.
    Nach § 2 AufenthG muss der Ausländer -als Teil der sog. Lebensunterhaltssicherung- nachweisen, dass er über ausreichende Krankheitsschutz verfügt. Da aber nach §28 (Zuzug zu Deutschen) nicht verlangt werden kann, ist es eigentlich für das Ausländeramt unrelevant.
    Jedoch weicht ja die Praxis ab. So habe ich ja zb. mal gefragt wie es mit dem Einkommensnachweis sich verhält. Dieser wird von vielen Auländerämtern verlang, somit kann das mit dem Krankenversicherungsnachweis gleich sein. Wegen dem Einkommensnachweis soll man sich ja nicht querstellen, da man ja in Zukunft öfter mit dem Ausländeramt zu tun hat. Ok mit dem Einkommensnachweis habe ich auch kein Problem, jedoch möchte ich mir nicht von einer Behörde vorschreiben lassen, welche Art der Krankenversicherung meine Frau zu wählen hat, nur des guten Willens wegen.

    Ich werde mal folgendermaßen jetzt vorgehen:


    1. Ein netter Anruf beim Ausländeramt, da wir uns ja gut vorbereiten möchten, und folgende Fragen klären.
    A: Was möchte das Ausländeramt in meinem Landkreis für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in unserem Falle?
    B: Falls Krankenversicherungsnachweis nötig, reicht da eine schriftliche Zusicherung der zukünftigen gesetzlichen Krankenversicherung, dass der Ausländer nach Erhalt der Aufenhaltsgenehmigung (über 12 Monate gültig, §5 Abs.1 Nr13.) aufgenommen wird.
    Und natürlich zur Überbrückung eine Incomeversicherung, die eben nicht mit der Eintragung ins Melderegister endet, sondern bis zum Vertragsende. (solch eine Versicherung müsste ich dann noch finden, denke aber sowas gibt es.)
    C: Wielange ist in der Regel in unserem Landkreis die Gültigkeit der AE? (soviel wie ich jetzt mitbekommen habe i.d.R 3 Jahre, müsste ich nur amtlich haben dann)


    Ist das alles geklärt, kann ich dann weiter entsprechend handeln.


    Bin eben auf eine Incomeversicherung gestoßen (ProVisit) (Dr. Walther) dort mal angerufen und nachgefragt. Die nette Dame sagte mir das eine Auslandskrankenversicherung zb Hansemerkur mit beschränktem Aufenthaltstitel möglich sei.

  • Wielange ist in der Regel in unserem Landkreis die Gültigkeit der AE? (soviel wie ich jetzt mitbekommen habe i.d.R 3 Jahre, müsste ich nur amtlich haben dann)


    die Anwendungsvorschriften 28.1.6 :



    Leider haben sich einige ABHs "eigene Regeln" gegeben. daher kann dir niemand hier versichern, ob, deine zuständige ABH dir auch 3 Jahre gibt. Das wirst du nur vondeiner ABH erfahren können.


    PS:


    Bin eben auf eine Incomeversicherung gestoßen (ProVisit) (Dr. Walther) dort mal angerufen und nachgefragt. Die nette Dame sagte mir das eine Auslandskrankenversicherung zb Hansemerkur mit beschränktem Aufenthaltstitel möglich sei.



    ... wobei mir hier nicht klar ist, was ein "beschränkter Aufenthaltstitel" ist.. das Visum?

  • ... wobei mir hier nicht klar ist, was ein "beschränkter Aufenthaltstitel" ist.. das Visum?


    Damit ist die Aufenhaltsgenehmigung gemeint die nicht länger wie 5 jahre gültig ist, also keine Daueraufenthalsgenehmigung etc. Die Frage ist ob so eine Auslandskrankenversicherung gegenüber der Ausländerbehörde ausreicht, obwohl sie das eigentlich gar nicht zu prüfen hat.
    wir drehen hier uns im Kreis. Also am besten erstmal abklären was die im einzelnen möchten, wie weit sie gewillt sind uns entgegenzukommen. Sobald ich mehr in Erfahrung gebracht habe, werde ich hier Fakten liefern. Im Moment ist alles nur Spekulation.
    Hier ein kleines Video zur Abwechslung , das sehr gut die Situation beschreibt, zum Schmunzeln: https://www.youtube.com/watch?v=0ostKbwt52g


    lg sunny

  • hallo zusammen,


    nach einiger zeit wollte ich mal wieder berichten den Stand der Dinge. Über den Hochtzeitsverlauf bin ich bis jetzt noch nicht gekommen, muss erstmal das FZF überstehen ohne Nervenzusammenbruch.


    Zum Stand:


    Anfang Juni rief eine Mitarbeiterin der Botschaft meine Frau an. Alle Dokumente wäre ok und da, außer die Hochzeitsurkunde wäre nicht orginal. Sie möchte die orginal mit Apostillion haben.
    Wir hatten ein Duplikat (Zeitausfertigung) beglaubigt vom Standesamt in Hongkong, mit Überbeglaubigung durch Apostille (High Cort) hingeschickt. Bin davon ausgegangen das eine beglaubigte Zweitschrift einem orginal entspricht.
    Also haben wir durch den Chef meiner Frau das Orinal nach Hongkong bringen lassen (er ist dort Pilot bei Cathay Pacific) und er hat es dann per Hongkong Post Speedpost mit Tracking zur Botschaft geschickt.
    Das war letze Woche Montag, und am Mittwoch ist es dort laut Tracking delivered. Am Freitag habe ich eine Anfrage per Mail, mit Screenshot vom Tracking an die Botschaft gesendet. Heute Morgen kam die Antwort:


    Sehr geehrter Herr Dippel,

    danke für Ihre Rückmeldung.

    Bitte teilen Sie mir mit welchen Kurierdienst die Urkunde versendet wurde, und wer der Absender war.
    Leider konnte ich diese Informationen nicht Ihrem Screenshot entnehmen.

    Vielen Dank.


    Habe dann gleich drauf geantwortet:


    Sehr geehrte Frau XXXXXXX,


    Das Dokument wurde von Hongkong nach Manila mit Hongkong Post versendet.


    https://www.hongkongpost.hk/en/mail_tracking/index.html


    Trackingnummer: EA290369715HK


    Der Name des Chefs meiner Frau ist : XXXXXX XXXXXXX,
    ich hoffe das durch diese Information sich jetzt das Dokument finden lassen sollte
    innerhalb der Botschaft, zumal auf der Hochzeitsurkunde ja auch unsere Daten stehen.


    Zusammen im Umschlag war eine Hauptseite mit ihrer Bearbeitungsnummer.


    Im Anhang die Quittung von Hongkong Post und die Hauptseite.


    Mit freundlichen Grüßen



    Bin jetzt mal gespannt, ob die es jetzt finden, und wenn nicht owei.


    Bekommt man von Hongkong überhaupt ne neue Orginale? was ist das für ein Aufwand? Oder immer nur ne Zweitschrift (Duplikat)?
    Was dann? Scheidung und nochmal heiraten um an eine Orginale zu kommen?
    Ich bin davon ausgegangen, das in einer deutschen Behörde nix verloren geht.
    Naja einfach mal abwarten bis morgen, aber ich befürchte Schlimmes.


    lg sunny

  • Hallo Sunny, eine mit amtlichem Stempel versehene Zweitschrift, bestaetigt mit Apostille vom hoechsten Gericht entspricht juristisch dem Original, das gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass diejenigen, die am Machthebel sitzen, sich auch juristisch korrekt verhalten.

  • Danke choosy,


    Dein Beitrag ermutigt mich wieder etwas, also bin ich richtig davon ausgegangen, das ein Duplikat keine Kopie ist, sondern eher als Zweitschrift zu sehen, die mit Apostille gleichwertig wie Orginal.


    Mein Verständnis zu den Begriffen bzg. Dokumenten:


    A: Orginal: Ein Dokument von der Behörde ausgestellt. Ein Orginal wird von Behörden nur einmal ausgestellt.
    z.B Verlust des Personalausweises. Bei Verlustmeldung erlischt die Gültigkeit des Orginals und es wird ein neuer mit neuer Nummer ausgestellt.
    Mit Apostille als echt annerkannt nach Haager Übereinkommen.


    B: Duplikat: Ich nenne es Zweitschrift, kann von einer Behörde ausgestellt werden, zb bei Verlust des Orginals. Für die Gleichwertigkeit muss es vom ausstellenden Amt beglaubigt sein.
    Mit Apostille als echt annerkannt nach Haager Übereinkommen, und somit gleichwertig wie Orginal.


    C: Copy: Eine einfache Kopie, gehe ich nicht weiter ein, weil ich keine Kopie eingereicht habe.


    das unter Punkt B habe ich als Orginal angesehen und es als Hochzeitsurkunde eingereicht. Das Orginal war zu dem Zeitpunkt bei meiner Frau, für DFA, PSA, CFO etc. Die wollten auch das Orginal.


    Also jetzt ist das Orginal (A) auch mit Apostille, halt nur nach knapp ner Woche noch nicht intern auf dem richtigen Schreibtisch, was mir Angst macht.


    Sollte es jetzt dadurch verloren gegangen sein, bekomme ich nicht von Hongkong ein zweites Orginal, sondern immer nur Duplikate.


    habe vor 2 Wochen ausdrücklich gefragt ob es reichen würde das Orginal ohne Apostille: Nein, Sie müssen das Orginal mit Apostille einreichen.


    Was ist zb wenn eine Orginale Hochzeitsurkunde zwischen Hochzeit und Visumantrag verloren geht, zB durch Brand, Hochwasser?


    Was kann ich dann machen? Mit meiner Frau nach Hongkong zu reisen um die Scheidung zu vollziehen,
    damit man nochmal heiraten kann, um ein neues Orginal zubekommen? Das kanns nicht sein.


    Naja, bisher hat die Mitarbeiterin auf der Botschaft immer schnell meine Mails beantwortet, und sie kann sicher nix dazu. Ich hoffe halt das Morgen alles klar ist,
    und das Dokument doch noch gefunden.



    lg Sunny

  • A: Orginal: Ein Dokument von der Behörde ausgestellt. Ein Orginal wird von Behörden nur einmal ausgestellt.



    Richtig, aber das ist nicht das , was einem direkt nach der Hochzeit ausgehändigt wird.


    Bei Standesamtssachen gibt es nur ein einziges Original, und das bleibt bei den Standesämtern.


    Von diesem Original können dann beliebig viele beglaubigte Abschriften erstellt werden.
    Bei Personenstandsurkunden können daher nur die Standesämter eine beglaubigte Abschrift erstellen, die das wirkliche Original in ihren Büchern haben.
    Möchte man also eine beglaubigte Abschrift einer Hochzeitsurkunde haben, die in HK ausgestellt wurde, darf (in D) kein Amt von einer etwaigen vorliegenden beglaubigten Abschrift eine Kopie mit deutscher Beglaubigung erstellen. Das geht dann nur über HK...


    Von daher versteh ich auch den Wunsch der DBM nicht; denn das Original der Heiratsurkunde von HK werden sie nie zu sehen bekommen, nur beglaubigte Abschriften (wegen mir mit Apostille). Aber viele meine, dass die "Erstausgabe" der Abschriften etwas besonderes wäre; hat aber im Prinzip den gleichen Stellenwert wie die nachfolgende beglaubigte Abschriften.


    .. aber deswegen würde ich mich jetzt nicht mit der DBM anlegen ... abliefern und gut ist's...

  • Ah ok, also das erste was wir bekommen haben, war farbig und stande nicht Duplikat drauf. Duplikate habe ich mir aber austellen lassen gleich dort, und eben auf einem ist die Apostille. Auf dem erst ausgestelltem ist auch die Apostille jetzt nachträglich und hoffenlich finden sich die auf der Botschaft ein. Ansonsten kann ich ja nicht mehr Abliefern. Und anlegen mit Botschaft um gottes Willen nein. Immer schön geantwortet. Ich bete das es ankommt was ich abliefen möchte, wenns verloren gegangen ist, noch versuchen über Hongkokpost was rauszubekommen. Soviel ich informiert bin ist Speedpost versichert, bzw quittiert. Bin mir nicht sicher, aber das wäre auch ne Option. Aber wenns weg ist dann, ist es weg, da hilft auch keine Hongkong Post mehr. Ich gehe jetzt mal vom Guten aus, auch wenn ich deswegen nicht schlafen kann.


    lg sunny

  • Ah ok, also das erste was wir bekommen haben, war farbig und stande nicht Duplikat drauf. Duplikate habe ich mir aber austellen lassen gleich dort, und eben auf einem ist die Apostille. Auf dem erst ausgestelltem ist auch die Apostille jetzt nachträglich und hoffenlich finden sich die auf der Botschaft ein. Ansonsten kann ich ja nicht mehr Abliefern. Und anlegen mit Botschaft um gottes Willen nein. Immer schön geantwortet. Ich bete das es ankommt was ich abliefen möchte, wenns verloren gegangen ist, noch versuchen über Hongkokpost was rauszubekommen. Soviel ich informiert bin ist Speedpost versichert, bzw quittiert. Bin mir nicht sicher, aber das wäre auch ne Option. Aber wenns weg ist dann, ist es weg, da hilft auch keine Hongkong Post mehr. Ich gehe jetzt mal vom Guten aus, auch wenn ich deswegen nicht schlafen kann.


    lg sunny


    Hallo Sunny, ich habe vergessen, ob Du einen Trackingreport hast, daraus geht ja hervor, ob es von einem Botschaftsangehoerigen angenommen wurde. Wenn ja, liegt das Ganze ja nicht mehr in Deiner Verantwortung sondern in der der Botschaft.
    Dann mache das dort zur Chefsache des Visa-Abteilungs-Leiters. Und sei nicht so vorsichtig, das klingt ja fast aengstlich. Vor "Aengstlichen" hat die
    DBM und die Menschen ueberhaupt gar keinen Respekt.

  • Ja, ist mit Hongkongpost Speedpost zur Botschaft gesendet worden. Tracking habe ich hier:


    Tracking No : EA290369715HK
    Destination : PHILIPPINES


    << Delivery History >>


    Date : 27-06-2018 13:32 (Local)
    Location : PHILIPPINES
    Status : Delivered


    Date : 26-06-2018 15:45 (Local)
    Location : PHILIPPINES
    Status : Arrived at processing centre (inward office of exchange)


    Date : 25-06-2018 22:34 (Local)
    Location : HONG KONG
    Status : Handed over to carrier / Left for destination


    Date : 25-06-2018 21:37 (Local)
    Location : HONG KONG
    Status : Process completed for departure


    Date : 25-06-2018 17:07 (Local)
    Location : HONG KONG
    Status : Posted



    Also Status delivered. Also gehe ich von aus, das die Botschaft jetzt alle Dokumente hat, und die Papiere nach Deutschland gehen könne, da sie ja meiner Frau mitteile, das sonst alles ok wäre für den versand nach Deutschland.
    Leider hat die Botschaft sich bis jetzt nicht wieder gemeldet.
    Hat einer einen Tipp, wann man dort am besten anrufen kann? hat jemand ne Durchwahlnummer zur Visastelle, außer der (0063 2) 702 3001 wo man schlecht durchkommt?


    lg sunny

  • Versuche doch mal beim Courierdienst den Empfangsbeweis zu bekommen. Man muss doch als Empfaenger immer unterschreiben, in der letzten Zeit nicht mehr auf Papier sondern auf einem Display.


    Strenge mal eine Nachforschung an, falls die Botschaft gesagt hat, es sei nicht angekommen.


    editiert und Schriftgröße zum 32. Mal angepasst...bitte in normaler Schriftgröße schreiben. Ab jetzt wird gelöscht und nicht mehr editiert...TanduayIce

  • bis jetzt hat die Botschaft nicht gesagt, dass es nicht angekommen sei. Aber auch nicht mir gegenüber den Empfang bestätigt. Fall es untergegangen ist, werde ich den Empfangsschein von der Post anfordern. Aber auch versuchen mit dem Visaleiter zu sprechen, um den Sachverhalt zu klären.


    lg sunny

  • bis jetzt hat die Botschaft nicht gesagt, dass es nicht angekommen sei. Aber auch nicht mir gegenüber den Empfang bestätigt. Fall es untergegangen ist, werde ich den Empfangsschein von der Post anfordern. Aber auch versuchen mit dem Visaleiter zu sprechen, um den Sachverhalt zu klären.


    lg sunny



    Das fängst du falsch rum an... Besorg dir sofort die Zustellbestätigung, bevor du dich mit der DBM in Verbindung setzt. Wie lange willst du denn deswegen da rumeiern? So hast du doch gleich Gewissheit, und kannst entsprechend handeln. Entweder bei Verlust durch den Versanddienst sofort handeln und Ersatz organisieren, oder bei bestätigter Auslieferung bei der DBM die zuständigen Mitarbeiter dort auf den Pott setzen.

  • hallo zusammen, eben gerade per Mail von der DB die Mitteilung bekommen, das die Urkunde angekommen ist, und in Bearbeitung. Jetzt heisst es weiter abwarten.


    lg sunny

  • Hallo zusammen, Visaantrag ist jetzt bei meiner AB letze Woche angekommen, und ich habe bereits die weiter geforderten Unterlagen denen zugeschickt.
    Wir rechen jetzt jeden Tag mit dem berühmten Anruf der Botschaft, dass das Visum erteilt wird.


    Meine Frau wird dann aber persönlich nach Manila fliegen, um den Passport dort einzureichen.
    Hat jemand aktuelle Informationen/Erfahrungen, wielange die Bearbeitungszeit zur Erstestellung des Visas ist?
    Ich plane 2 Übernachtungen dort. Sollten eigentlich ausreichen. Eventuell kann sie dort auch, obwohl das Seminar in Cebu war, den CFO-Sticker abholen. (Certificate hat sie schon)
    Was muss meine Frau alles noch für die Abholung des Stickers vorlegen? Habe gelesen auch das Flugticket schon?


    lg sunny