Jensan/Frage zum Antrag des Visa für Familienzusammenführung

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben letzten Sommer auf den Philippinen geheiratet.
    Den A1 Deutschkurs hat sie jetzt in Manila mit Bravur bestanden *freuganzdoll*.
    Nun haben wir noch ein paar offene Fragen und hoffen das Ihr uns vielleicht hier in diesem Forum etwas weiterhelfen könnt.


    Zum einen gehts um einen Punkt im "Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums"(Application for a national visa).


    • 9. Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland Purpose of stay in the Federal Republic of Germany


    [x] bei Familiennachzug ist soweit klar.


    Aber weiter unten zugehörig zu Punkt 9 heißt es:


    [ ] Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum.
    I intend to stay no longer than twelve months in the Federal territory and apply for a visa that covers the whole duration of my stay.


    Müssen wir das ankreuzen ? Geplant ist, dass wir unsere gemeinsame Zukunft hier in Deutschland verbringen möchten und sollte es möglich sein dann auch mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung natürlich.


    Wie ist das bei Punkt 9 zu verstehen ? Oder ist es generell erstmal nur erlaubt, dass Sie für 12 Monate in Deutschland bei mir leben kann ?



    Zum Anderen Fragen wir uns wie der Verlauf in Punkto "Behördlichen Hürden" weitergeht, nachdem der Antrag des Visa für Familienzusammenführung genehmigt wurde.


    • Ist die Aufenthaltsgenehmigung für mein Frau erstmal nur für einen bestimmten Zeitraum ?
    • Wenn ja, wie lange geht das dann in etwa, bis dann kein Visa mehr von Nöten ist ?


    Wir würden uns riesig über jede Hilfe freuen!!


    LG jensan


  • [ ] Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum.
    I intend to stay no longer than twelve months in the Federal territory and apply for a visa that covers the whole duration of my stay.


    Müssen wir das ankreuzen ? Geplant ist, dass wir unsere gemeinsame Zukunft hier in Deutschland verbringen möchten und sollte es möglich sein dann auch mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung natürlich.


    .... nicht ankreuzen ... deine Frau will ja wohl permanent hier bleiben.




    Unter Punkt 12 das geschätzte Einreisedatum angeben... Wenn es später überschritten wird, macht das nichts. Bei bis Datum nichts oder "unbegrenzt" angeben,,


    Zitat


    Zum Anderen Fragen wir uns wie der Verlauf in Punkto "Behördlichen Hürden" weitergeht, nachdem der Antrag des Visa für Familienzusammenführung genehmigt wurde.


    Der Antrag geht von der DBM zur deiner ABH; die muss dem Antrag zustimmen und wird dich möglicherweise befragen.



    Zitat
    • Ist die Aufenthaltsgenehmigung für mein Frau erstmal nur für einen bestimmten Zeitraum ?
    • Wenn ja, wie lange geht das dann in etwa, bis dann kein Visa mehr von Nöten ist ?


    Wir würden uns riesig über jede Hilfe freuen!!


    LG jensan


    Sie bekommt von der DBM ein Visum zur Einreise. Dieses Visum hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. In dieser Zeit muss sie dann bei deiner ABH eine Aufenthaltserlaubnis (1-3 Jahre) beantragen.

  • Wie ist das bei Punkt 9 zu verstehen ? Oder ist es generell erstmal nur erlaubt, dass Sie für 12 Monate in Deutschland bei mir leben kann ?


    offen lassen, oder schreiben das ein Leben in Deutschland angestrebt wird


    Zum Anderen Fragen wir uns wie der Verlauf in Punkto "Behördlichen Hürden" weitergeht, nachdem der Antrag des Visa für Familienzusammenführung genehmigt wurde.


    Habt ihr schon eine UP durch? Schon mit der ABH geredet? Wenn ja, sollte das Visum nicht alzu lange auf sich warten lassen. Wenn nicht, dauerd es noch 6 Monate + x


    Ist die Aufenthaltsgenehmigung für mein Frau erstmal nur für einen bestimmten Zeitraum ?


    Deine Frau bekommt ein Visum für 90 Tage! Eine AE müsst ihr beantragen bei eurer ABH nach der Anmeldung des Wohnsitzes, KV und bevor das Visum abläuft! Die AE wird dann für 1 - 3 Jahre gegeben (kostet 110 €) und deine Frau wird zu einem Integrationskurs verpflichtet.


    Wenn ja, wie lange geht das dann in etwa, bis dann kein Visa mehr von Nöten ist ?


    Wenn sie eine AE hat, braucht sie kein Visum! Die erste Ae wird wie schon gesagt zwischen 1 und 3 Jahren gegeben. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden. Dazu müsst ihr noch verheiratet sein und Sie muss den Integrationskurs mit B1 bestanden haben! Dann gint es entweder immer 3 jährige AE´S (ohne B1 nur immer 1 Jahr), oder es kann eine NE oder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden (weitere Voraussetzungen)
    .

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Moin zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten, ihr habt uns schon mal sehr
    weitergeholfen !! Meine Frau hat nun den Antrag bei der DBM ohne Beanstandung abgegeben.
    Voraussichtliche Wartezeit meinte die Botschaft 2-3 Monate. Aber falls man sich
    in Manila aufhält, könne man auch persönlich zwischendurch mal anfragen, ohne
    sich vorher über das Online Anmeldesystem anmelden zu müssen.


    Es sind jetzt knapp 2 Wochen her, wo der Antrag bei der
    Botschaft eingegangen ist. Macht es jetzt schon Sinn sich bei der ABH vor Ort
    zu informieren, wie der Status ist? Ich denke mal Fragen kostet nichts ;)


    TanduayIce


    Beim der ABH war ich bisher noch nicht. Wollte der DBM erstmal ein Paar Tage geben,
    bis die Papiere weitergeleitet werden. Und außerdem prüft die DBM ihre
    Geburtsurkunde wegen "late registry". Ist wohl ein Standartverfahren
    wenn Urkunden später registriert wurden oder es Änderungen im nachhinein gab.


    Was meinst du mit UP ? Bin noch nicht so mit den Abkürzungen vertraut ^_-


    LG Jensan

  • Wenn du weißt das eine UP (Urkundenprüfung) durchgeführt wird, kannst du getrost von 4-5Monaten ausgehen vom Zeitpunkt der Abgabe eurer Unterlagen.


    Mit der ABH würde ich mich im Vorfeld schon in Verbindung setzen, das schadet nichts, kann im Gegenteil eher später hilfreich sein. Allerdings viel machen können die jetzt auch noch nicht.

  • Guten Abend liebe Forenmitglieder,


    ich habe gerade diesen Thread gefunden und bin auch gerade dabei den Antrag auszufüllen.
    Eine erste Frage habe ich schon mal, was versteht man unter "Frühere(r) Familienname(n) Former surname(s)"?
    Ist das für diejenigen, die schon mal verheiratet waren. Oder meinen die damit den Mädchennamen? Das wär doch eigentlich Maiden Name.


    Danke euch im Voraus und ein schönes langes Wochenende euch :)

  • Eine erste Frage habe ich schon mal, was versteht man unter "Frühere(r) Familienname(n) Former surname(s)"?



    "Links" kommt der aktuelle Name rein, so wie er im Pass steht.


    "Frühere" Familiennamen sind ja nur möglich, wenn sie schon mal verheiratet war oder wenn sie gerade geheiratet hat und sie schon einen Pass mit neuem Namen hat.


    Frühere Familienname ist also nur auszufüllen, wenn es tatsächlich mal einen anderen Familiennamen als den aktuellen gab.

  • Hallo zusammen,


    beim Schengenvisum für meine Freundin (jetzt Ehefrau) hatte ich das gleiche Problem, allerdings heisst es hier unter Punkt 2: Familienname bei der Geburt, (frühere(r) Familienname(n)).
    Antwort per Mail von der DBM:
    Sehr geehrter Herr ..,


    Vielen Dank für Ihre Zuschrift.


    Bei Punkt 1 ("Name (Familienname)" etc.) muss der derzeitige Familienname angegeben werden.
    Bei Punkt 2 ("Familienname bei der Geburt" etc.) wird der Mittelname bzw. Mädchenname oder vorige Familienname angegeben.


    Beim FZV (20.9.16) habe ich dann unter "Früherer Familienname" ebenfalls den Mittelnamen meiner Frau angegeben. Bis jetzt wüsste ich nichts von einer Beanstandung.
    (Anm. Bei einer Heirat in Hongkong wird in die zu schickenden Formulare Vorname und Mittelname unter "name" eingetragen und der Familienname unter "surname").
    Viele Grüße
    Uli

  • Beim FZV (20.9.16) habe ich dann unter "Früherer Familienname" ebenfalls den Mittelnamen meiner Frau angegeben. Bis jetzt wüsste ich nichts von einer Beanstandung.


    Sowas wird sicherlich auch nicht beanstandet...


    Nur den Mittelnamen anzugeben, bringt ja nun nichts. Das war ja nie ihr früherer Familienname...


    Wenn sie beim FZV schon einen neuen Pass mit dem neuen Namen hat, gehört dieser Name (inkl. Mittelname) in die linke Rubrik und der alte Name (inkl. altem Mittelname) in die rechte Rubrik (früherer Familienname).. Anders macht das keinen Sinn.
    Wenn der Pass bei Beantragung des Visum noch auf den alten Namen läuft und sie bis jetzt ledig war, sollte die Rubrik "früherer Familienname" freibleiben.


    Nur so find ich das sinnvoll.. aber wie gesagt, falls es anders ausgefüllt wird, wird daran auch kein Visum scheitern.

  • Wenn der Pass bei Beantragung des Visum noch auf den alten Namen läuft und sie bis jetzt ledig war, sollte die Rubrik "früherer Familienname" freibleiben.


    So haben wir es gemacht.


    Als das Visum fertig war, wurde der neue Reisepass mit dem neuen Familienname eingereicht. Es gab keine Probleme.

    Skypan


    0 Rh positiv

  • Hallo liebe Leute,


    vielen lieben Dank für Eure Antworten.
    Ich habe mir gerade nochmal das Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung durchgelesen. Einmal das auf Englisch http://www.manila.diplo.de/con…462/MB_family_reunion.pdf
    vom März 2016 und dann die deutsche Version http://www.manila.diplo.de/con…en/6306115/MB_FamzusF.pdf vom Januar 2016.
    Bei der deutschen Version steht noch, dass ein Einladungsschreiben benötogt wird? Bei der englischen und neueren Version aber nicht mehr

  • Hallo zusammen,
    da ich sowieso alle ausgefüllten Dokumente zu meiner Frau nach Manila geschickt habe kam es auf das Einladungsschreiben auch nicht mehr an.
    Scheint wohl ein bisschen an der gleichzeitigen Aktualisierung der Merkblätter zu hapern. Das Einladungsschreiben kann kurz gehalten werden, etwa so:


    Sehr geehrte Damen
    und Herren,



    meine Frau (Vorname Mittelname Nachname); geb. DDMMJJJJ in ........
    und ich, Vorname Nachname; geb. DDMMJJJJ in ......,



    verheiratet seit ........ möchten unsere eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland
    führen.


    Der bisherige
    Familienname meiner Frau wird nach ihrer Einreise in Deutschland auf
    der philippinischen Botschaft geändert werden.
    (falls nicht schon auf den Philippinen erfolgt - wir haben in Hongkong geheiratet)


    Schaden kann es nicht denke ich
    Uli

  • Stimmt, besser man hat ein Einladungsschreiben..
    Danke dir uli.


    Ist bei Punkt 13 des Visaantrags, der Beruf gemeint?
    Der wird ja schon bei Punkt 11 abgefragt.
    Und Krankenversicherungsschutz, habt ihr den schon im Voraus für euren Partner?

  • Stimmt, besser man hat ein Einladungsschreiben..

    Es ist eine Voraussetzung. Eine Ehe allein berechtigt nicht zum Familiennachzug, erst die Absicht eine eheliche Gemeinschaft zu führen. Die Willensbekundung des deutschen Ehepartners muss also vorhanden sein.

  • Stimmt, besser man hat ein Einladungsschreiben..


    erst die Absicht eine eheliche Gemeinschaft zu führen. Die Willensbekundung des deutschen Ehepartners muss also vorhanden sein.


    ... deswegen finde ich auch den im Merkblatt verwendeten Begriff "Einladungsschreiben" irreführend oder sogar falsch.


    Eine Einladung geht normalerweise an die Person, die es betrifft und nicht an Dritte .. also hier die DBM. Ich lade ja auch nicht einen Freund zur Party ein und schicke diese Einladung an das Bürgeramt -:)


    Es geht hier also schlicht um ein Schreiben an eine deutsche Behörde (ABH oder DBM) in dem der Wille bekundet wird, die eheliche Gemeinschaft in Deutschland herzustellen.


    PS und leicht OT:


    Es gab vor etwas längerer Zeit mal tatsächlich einen Fall im i4a, wo eine junge Dame, die in einem afrikanischen Land ihr Helfersyndrom ausleben wollte, dort von einem Mann mehr oder weniger subtil gezwungen wurde, sie zu heiraten. Hört sich komisch an, ist wohl tatsächlich so passiert. Zurück in D ist sie dann wach geworden und befürchtete, dass der Mann automatisch nun ein Einreisevisum bekommen würde. i4a konnte sie dann aufklären, dass sie nur bei der ABH eine Erklärung abgeben sollte, dass sie keinesfalls die eheliche Beziehung in D herstellen wollte. Den Ärger mit der scheidung hatte sie natürlich trotzdem.

  • Krankenversicherung (Mitversicherung bei mir) kann nach Auskunft meiner Krankenkasse erst beantragt werden wenn meine Frau in D ist. Und eine Reisekrankenversicherung kann ich auch erst machen wenn das Visum erteilt und das ungefähre Datum des Flugs schon feststeht. Deshalb habe ich das in einem Zusatzschreiben an die DBM so geschildert zusammen mit einer Kopie meiner Krankenversicherungskarte. Keine Ahnung ob das die DBM interessiert, im Merkblatt steht jedenfalls nichts von einer Pflicht zur Krankenversicherung.


    Einen schönen Abend wünscht euch
    Uli

  • Guten Abend liebe Mitglieder,


    habt ihr eigentlich von eurem philippinischen Partner ein "residence permit" benötigt? Weil das nämlich unter Punkt 1 beim Visumantrag (Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr.) steht.


    Und wie beantwortet ihr den Punkt 13? (Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?) Muss man Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge vorzeigen?


    Liebe Grüße und noch einen schönen Sonntagabend!

  • habt ihr eigentlich von eurem philippinischen Partner ein "residence permit" benötigt? Weil das nämlich unter Punkt 1 beim Visumantrag (Aufenthaltstitel oder gleichwertiges Dokument Nr.) steht.


    Nicht beantworten...
    Das ist nur relevant, wenn ein Ausländer auf den Philippinen einen Wohnsitz hat.. dann müsste er ja auch einen Aufenthaltstitel haben.
    Inländer brauchen ja keinen AT....


    Zitat


    Und wie beantwortet ihr den Punkt 13? (Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?) Muss man Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge vorzeigen?


    Keine Belege ... "Mein Mann sorgt für mich" oder "my husband takes care" oder etws in diesem Sinne.

  • Ja stimmt, ich hab mir schon sowas gedacht.. Deutsche brauchen ja auch kein AT in Deutschland hehe


    Super, ich danke dir vielmals hge =)