Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben letzten Sommer auf den Philippinen geheiratet.
Den A1 Deutschkurs hat sie jetzt in Manila mit Bravur bestanden *freuganzdoll*.
Nun haben wir noch ein paar offene Fragen und hoffen das Ihr uns vielleicht hier in diesem Forum etwas weiterhelfen könnt.
Zum einen gehts um einen Punkt im "Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums"(Application for a national visa).
- 9. Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland Purpose of stay in the Federal Republic of Germany
[x] bei Familiennachzug ist soweit klar.
Aber weiter unten zugehörig zu Punkt 9 heißt es:
[ ] Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum.
I intend to stay no longer than twelve months in the Federal territory and apply for a visa that covers the whole duration of my stay.
Müssen wir das ankreuzen ? Geplant ist, dass wir unsere gemeinsame Zukunft hier in Deutschland verbringen möchten und sollte es möglich sein dann auch mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung natürlich.
Wie ist das bei Punkt 9 zu verstehen ? Oder ist es generell erstmal nur erlaubt, dass Sie für 12 Monate in Deutschland bei mir leben kann ?
Zum Anderen Fragen wir uns wie der Verlauf in Punkto "Behördlichen Hürden" weitergeht, nachdem der Antrag des Visa für Familienzusammenführung genehmigt wurde.
- Ist die Aufenthaltsgenehmigung für mein Frau erstmal nur für einen bestimmten Zeitraum ?
- Wenn ja, wie lange geht das dann in etwa, bis dann kein Visa mehr von Nöten ist ?
Wir würden uns riesig über jede Hilfe freuen!!
LG jensan