keine Ahnung/Abgelehntes Sprachvisum trotz Einreichung aller Voraussetzungen

  • Der "Kollege" hat nicht verstanden das es kein "Recht auf VISA" gibt... das liegt immer im Ermessen der jeweiligen dt. Botschaft... die eingereichten "Unterlagen" dienen lediglich dazu, das die Botschaftsmitarbeiter sich ein Bild machen können.. insofern kann er gar nichts "einklagen"!! ..jedes dt. Gericht würde eine Klage schon aus dem Grund ablehnen, wobei schon der RA das klarmachen wird...


    Der exakte Grund für die Ablehnung wurde klar genannt:... "fehlende Rückkehrwilligkeit".. d.h. die wurde nicht ausreichend nachgewiesen... Nachweise der Antragstellerin sind z.B. Hausbesitz, Auto, Mietvertrag, Job -natürlich auf den Ph- ... usw.... ich war mal "erfolgreich", in dem meine Tochter eingeladen hat.. unter dem Vorwand das sie meine Freundin im Urlaub kennengelernt und eingeladen hätte.. ich war völlig außen vor... meine Tochter machte Garantie usw...


    Der Kollege hatte sich -wie öfters hier gelesen- nicht gründlich auf den "VISA-Antrag" vorbereitet.. d.h. dem Botschaftsmitarbeiter nicht das präsentiert, was der sehen wollte... er hat präsentiert, was er glaubte, was nötig wäre... ein schwerer Fehler, den aber Viele machen... und sich dann wundern, das "abgelehnt" wurde :yupi

  • ich habe mich bei solchen Problemen nie lange mit der Botschaft aufgehalten (kostet nur unnötige Zeit und Nerven ) sondern gleich einen Rechtsanwalt eingeschaltet..


    Ja der lässt sich im Gegensatz zu uns seine Arbeit auch anständig bezahlen :yupi


    Und wenn Keine Ahnung "Glück" hat findet er einen der trotz Aussichtslosigkeit vor Gericht geht :clapping


    Bist die wo beteiligt? :floet (Joke)


    Ernsthaft: HGE und die meisten anderen haben gute Ratschläge gegeben. Ob er sie nun annimmt ist seine Sache.
    Aber in so einem Fall zum Anwalt zu raten? :denken :dontknow :Augenbraue

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • nd wenn Keine Ahnung "Glück" hat findet er einen der trotz Aussichtslosigkeit vor Gericht geht

    Er kann gar nicht vor Gericht gehen, da er nicht der Antragsteller ist, sondern die phillipinische Frau muss einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen. Jeder deutsche Rechtsanwalt wird da erstaml Bares sehen wollen, bei einer Beauftragung aus dem Ausland. Und beauftragt der TS den Rechtsanwalt hat doch das Auswärtige Amt genau wieder einen sauberen Angriffspunkt vor Gericht, warum die Frau nicht zurückkehren wird.

    jedes dt. Gericht würde eine Klage schon aus dem Grund ablehnen, wobei schon der RA das klarmachen wird...

    Es ist nur ein Gericht zuständig. Das VG in Berlin, dem Sitz des Auswärtigen Amtes. Damit sitzen dann vor dem Gericht die sezialisierten Juristen des Auswärtigen Amtes und die in Visafrgen erfahren Richter dieses VG und dann kommt ein beauftragter Wald- und Wiesenanwalt. Da haben die schon richtig Angst. Heist, es muss ein in Visafragen erfahrener Anwalt her.


    .

  • Vielleicht sollte man die Formulierung "Recht auf ein Visum, wenn alle geforderten Unterlagen vorhanden sind" ändern auf zB. "es gibt bei vollständig vorhandenen Unterlagen eigentlich keinen Grund, das beantragte Visum abzulehnen".


    Beim TS gab es aber wohl für die DBM gleich mehrere Gründe, aber aus Zeit- und Einfachheitsgründen hat man wohl auf die Allzweckwaffe der mangelnden Rückkehrwilligkeit zurückgegriffen. Und wohl auch deshalb, weil man genau weiss, dass der TS bzw. die Antragstellerin diesbezüglich keine weiterführenden Argumente bringen kann.


    hge
    Ich habe nix von "bewerten" der Unterlagen geschrieben, lediglich von "durchsehen und auf Vollständigkeit prüfen" und nur darauf bezog sich das kurz darauf verwendete Wort Prüfung.


    Sie können also z.B. das Antragsformular dahingehend überprüfen, ob es vollständig ausgefüllt ist etc. Dass sie die gängigsten Schreiben in deutscher Sprache wie eine Krankenversicherung, frühere Flugreservierung etc. auch erkennen und ggfs. bewerten können, das setze ich voraus. Und wenn nicht? Ganz einfach, dann drehen sie sich um und fragen einen der anwesenden deutschen Beamten. So geschehen bei einem unserer Schengentermine.


    Die Dame, die die Sprachschul-Unterlagen hätte checken sollen, hat sich offenbar gut ausgekannt. Deshalb war ihr von vornherein klar - das wird nix. Ich möchte ihr Verhalten also keineswegs runtermachen, aber aus den sehr deutlichen Formulierungen - auch nach der von mir erbetenen Nachfrage - der Freundin ergibt sich für mich, dass die Unterlagen nicht geprüft wurden. Nochmals: Ich verstehe, dass aus Sicht der Schalterdame dafür auch kein Grund mehr bestand.


    polyboy

  • Die Diskussion dreht sich im Kreis. Entscheidend Nr. 1 dürfte die Frage sein, warum eine Pinay unbedingt in D statt in PH einen Sprachkurs machen soll/will. Der TS hat bisher noch keinerlei Info zu ihrer Schulbildung, ihrem Job und eventuellem Grundbesitz rüberwachsen lassen. Entscheidend Nr. 2 dürfte die Rolle des TS als Rundumfinanzier sein. Wer holt denn einfach so ohne Verbleibsabsichten eine Pinay nach D, finanziert ihr alles und will ggf. Gerichten vorgaukeln, dass es gar nicht schlimm und eingeplant sei, wenn sie nach 12 Monaten rückfliegt nach PH?

  • Hallo
    TS frische hat so mit auch recht,Rechtsanwalt.


    warum sollte der Anwalt teuer sein ?beratung ;)( halbe stunde ca.39euro bei mir)
    Die andere arbeit wird der Anwalt nicht übernehmen.(beantragung Visa)
    weiter hin eine Klage vor den Verwaltungsgericht Berlin ist nicht Teuer ,auch ohne Anwalt möglich,aber schafft klarheit. :denken
    Der Faktor Zeit spielt eine große Rolle dabei.


    gruß von Rolf =)

  • :lock



    Hallo Lapu-lapu,


    Im Grunde hast du recht, aber ich erwarte noch eine Antwort von ihm. Und genau wie seinen Vorwurf, erwarte ich diesen öffentlich.
    Anhand dessen weiß ich dann damit um zu gehen.


    Daher lassen wir vorerst offen, um ihm diese Antwort zu erlauben.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG