Au pair - Hat jemand Erfahrungen, Informationen aus jüngerer Zeit zum Thema Pinay in D als Aupair?

  • Ich habe zwei Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren. Gemeldet sind sie zwar am Wohnort der Mutter, aber sie leben genau je zur halben Zeit bei Mutter und bei Vater. Insofern bin ich tatsächlich Alleinerziehend, genauso wie die Mutter. Ein Freund hier im Forum hat mich auf die Idee gebracht, sie erstmal für ein Jahr als Aupair nach D zu holen und dann zu sehen, wie sich die Beziehung im normalen Lebensalltag entwickelt. Als ich sie letzte Woche besuchte, haben wir deshalb einen Aupair Vertrag geschrieben und seit Montag besucht sie den A1 Kurs im GI in Manila.
    Meine Fragen sind,
    Wann kann sie desh frühestens um ein Aupair Visum bei der DBM bewerben, schon eährend des noch laufenden Kurses oder erst nach Erhalt des A1 Zertifikats?
    Aupair bei Verwandten geht nicht, gilt das auch für Befreundete, wie bei uns?
    Ich bewohne eine 3ZKB Wohnung, ca. 76 qm. Wird das akzeptiert, wenn ich ihr eines der 3 Zimmer vertraglich als eigenes Zimmer zuschreibe?
    Ich habe in anderen Beiträgen gelesen, dass die Ph Behörden ihre jungen Frauen nicht oder nur sehr ungern als Aupair nach D ausreisen lassen, ist das so?
    Ich habe nur Mieteingänge als laufende Einnahmen, ansonsten habe ich reichlich Bargeld. Genügt das der ABH, um meine Bonität anzuerkennem?
    Ich bin natürlich auch an allen weiteren Informationen interessiert, die hier gesammelt wurden
    Danke schon mal.


    PS Wie kann ich einem Mitglied eine PN schreiben, mit dem noch keine Beziehing habe? Muss ich das Mitglied zuerst als Freund hinzufügen? Wer weiß, vielleicht will der gar nicht mit mir befreundet sein. Er wird dann meine Freundschaftsanfrage einfach unbeantwortet lassen oder ablehnen. Insofern ist es "normal" umd zugleich der erste Schritt, diese mir noch unbekannte Person als Freund hinzuzufügen?

  • Beim Wechselmodell bist du eigentlich nicht allein erziehend.


    Deine Unterschrift unter den Vertrag muss von der Botschaft der Philippinen beglaubigt werden.


    Die einfachen Deutschkenntnisse sollte das Aupair bei der Visumsbeantragung nachweisen können entweder über das Zertifikat A1 oder im Gespräch. Es scheint aber sowieso keine kurzfristig verfügbaren Termine zu geben.


    Klar kannst du mit deinem Aupair befreundet sein.


    Wenn das Aupair ein eigenes Zimmer zur Verfügang hat, reichen 3ZKB. In dem Alter können die Kinder noch bei dir im Schlafzimmer schlafen, ein Zimmer für das Aupair und ein Wohnzimmer.


    Vor Ausreise muss das Aupair ein Seminar bei der CFO besuchen, das du bezahlen musst. In Verbindung mit der Unterschriftsbeglaubigung ist es deswegen relativ kompliziert ein Aupair aus den Philippinen zu bekommen.


    Was deine ABH an Nachweisen will für die AE, fragst du dort am besten selbst.

  • Merkblatt der DBM zum au-pair
    http://www.manila.diplo.de/con…ten/6193746/MB_Aupair.pdf



    Ich habe in anderen Beiträgen gelesen, dass die Ph Behörden ihre jungen Frauen nicht oder nur sehr ungern als Aupair nach D ausreisen lassen, ist das so?


    ... das war mal so; der au-pair- Bann der Philippinen für die EU-Staaten ist aber aufgehoben worden.


    Ansonsten muss sie dringend das CFO-Seminar besuchen, weil die Philippinen au-pair als Erwerbstätigkeit ansehen. Dann gibt's auch keine Probleme bei der Ausreise.



    Zitat


    Ich habe nur Mieteingänge als laufende Einnahmen, ansonsten habe ich reichlich Bargeld. Genügt das der ABH, um meine Bonität anzuerkennem?


    Das kann nur deine zuständige ABH entscheiden, weil es bei diesem Thema Unterschiede zwischen den einzelnen ABH's in D gibt.


    Das A1 Zertifikat kann immer nachgereicht werden , wobei bei Au Pair nicht zwingend ein Zertifikat verlangt wird. Da die terminvergabe ohnehin auch bei Au-Pair recht schleppend ist, wird mE aber genügend Zeit sein.
    Wie man einen Termin bekommt, siehe die Threads über dieses Thema.

  • Da die terminvergabe ohnehin auch bei Au-Pair recht schleppend ist,


    Danke für den Hinweis. :314:
    Ich war soeben auf der Seite der DEM zwecks Terminvergabe und es erscheint die Meldung dass derzeit keine Termine verfügbar sind und dass diese in regelmäßigen Abständen freigeschaltet werden.
    Bedeutet das, dass ich nun täglich die Seite besuchen sollte um einen Termin für meine Freundin zu bekommen?

  • Detailfrage zur Terminvergabe
    Letzte Nacht hat es geklappt, ich habe für meine Freundin einen Termin bei der Botschaft zwecks Aupair-Visum eingeben können: 2. November. Im Termin-Antragsformular habe ich als email die Mailadresse meiner Freundin angegeben, deshalb weiß ich nicht, ob nach der erfolgreichen Terminbuchung automatisch eine Bestätigungs-Email versendet wird, oder, falls nicht automatisch, ob in den nächsten Tagen noch mit einer solchen Terminbestätigung zu rechnen ist.
    Ich frage deshalb, weil ich vor lauter Freude einen Termin zu ergattern versäumt habe, die Uhrzeit zu notieren. Ich weiß nur dass die Buchung für den 2. November galt.
    Ich frage auch deshalb nach der Arbeitsweise des Vergabesystems, weil ich nach Eingabe des Captcha und SPEICHERN keine Meldung am Bildschirm hatte, dass der Buchungsprozess nun abgeschlossen ist.


    Weil ich wie gesagt unsicher war, ob diese Buchung nun gültig war oder ob das System sich nach meinem "Speichern"-Befehl nur aufgehängt hat, habe ich versucht, nochmal einen Termin zu buchen. Ebenfalls 2. November, diesmal hatte ich notiert: 8:00 - 8:20.
    Aber als ich diesen Termin speichern wollte kam, eine Fehlermeldung, im Sinne dass die Angabe eindeutig sein muss, und hervorgehoben war das Feld der Passnummer. Also gehe ich jetzt davon aus, dass meine erste Terminbuchung für diese Passnummer bereits im System verbucht ist.



    Verpflichtungserklärung
    Es ist ja noch lange hin bis zum 2. November, kann ich jetzt ohne Weiteres zur Ausländerbehörde und meine VE abgeben? Oder wird die VE behörden-intern von der DBM bei der ABH Nürberg angefordert?


    :314:

  • Wie ich schon gedacht hatte, meine Freundin hat ihre Bestätigungsmail erhalten, falls es jemanden interessieren sollte, hier die Mail, ohne Passnummer:


    Sie haben erfolgreich einen Termin zur Beantragung eines nationalen Visum für ein Studium, Au-Pair Aufenthalt, Sprachkurs, Freiwilligendiesnt oder eine Beschäftigungsaufnahme (ausser Pflegekräften) in Manila am 02.11.2016 zwischen 08:00 und 08:20 gebucht.
    Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur annehmen können, wenn er unter diese Kategorie fällt. Antragsteller, welche zu einem anderen, als dem gebuchten Zweck einreisen wollen, müssen abgewiesen werden!
    Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten für Sie und andere Besucher, erscheinen Sie bitte pünktlich zu Beginn dieses Zeitfensters in der Botschaft.
    Bitte drucken Sie diese E-Mail aus und bringen Sie sie mit zu Ihrem Termin. Ohne diesen Ausdruck kann der Termin nicht wahrgenommen werden.
    Sie haben folgende Passnummer eingegeben: XY12345 Bitte beachten Sie, dass Sie nicht eingelassen werden können, wenn diese Numer nicht mit dem bei der Vorsprache vorgelegten Reisepass übereinstimmt.


    Wir bitten Sie, die Information über das Visumverfahren aufmerksam zu lesen. Sie finden diese Information z.B. auf der Website der Botschaft


    http://www.manila.diplo.de/visum


    Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden: der Antrag wird gebührenfrei zurückgewiesen, und es ist ein neuer Termin zu vereinbaren.
    Falls Sie Ihren Termin doch nicht wahrnehmen können, stornieren Sie den Termin bitte über diesen Link.
    Damit helfen Sie uns bei der Terminplanung, sodass wir allen Kunden möglichst zeitnahe Termine anbieten können.


    Die Anschrift der Deutschen Botschaft Manila lautet:
    25/F Tower 2, RCBC Plaza
    6819 Ayala Avenue
    0707 Makati City, Metro Manila


    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Botschaft Manila


  • Es ist ja noch lange hin bis zum 2. November, kann ich jetzt ohne Weiteres zur Ausländerbehörde und meine VE abgeben? Oder wird die VE behörden-intern von der DBM bei der ABH Nürberg angefordert?

    Die Verpflichtungserklärung sollte normalerweise bei der Visabeantragung vorliegen. Ausnahmen davon z. B. Ehevisum gibt es.
    Wenn ich aber das Merkblatt richtig verstehe wird keine VE benötigt sondern die Verpflichtung ist Teil des Au Pair Vertrages:

    Zitat von Merkblatt DBM

    Au pair Vertrag (in deutscher oder englischer Sprache, im Original mit zwei Kopien), der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au pair Verhältnisse enthalten, nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit müssen
    darin folgende Angaben enthalten sein:
    - ....
    - Verpflichtung der Gasteltern, das Au pair auf ihre Kosten für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie des Unfalls zu versichern
    - ....

    ansonsten steht da nichts von einer Verpflichtungserklärung geschrieben.


    Interessant könnte für dich aber das sein:

    Zitat von AuPairWorld

    Zur Visumsvergabe kann die Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung von den Gasteltern anfordern.

    https://www.aupairworld.com/de…family/regulations/non_eu
    Beim Onlineformular für VE der Stadt Nürnberg gibt es unter Zweck des Aufenthalts den Punkt "Au Pair" jedoch nicht:
    https://kommunix.de:8483/Visit…hkz=022100&terminal=false

  • ansonsten steht da nichts von einer Verpflichtungserklärung geschrieben.



    Bei Au-Pair wird es ohne VE nicht gehen.


    VE ist oder war früher immer eine Sache, die die ABH zu überprüfen hat und stand in den alten Merkblättern (FZ/Heirat) der Botschaft auch nicht drin.
    In den neuen Merkblättern der Botschaft steht aber auch noch drin, dass es genügt, dass die VE der ABH vorliegt.
    Analog sehe ich dies auch beim AU-Pair. Die ABH wird das schon überprüfen.

  • Deine Unterschrift unter den Vertrag muss von der Botschaft der Philippinen beglaubigt werden.


    Ich denke, dass ich vor ihrem Botschaftsbesuch nochmal nach Manila fliege. Somit können wir beide vor Ort persönlich unsere Unterschriften unter den Aupair Vertrag setzen. Oder sollte ich den Aupair Vertrag einseitig hier unterschreiben und der PH Botschaft zur Prüfung vorlegen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Andererseits wüßte ich aber auch nicht, bei welcher Behörde in den Philippinen wir unsete Unterschrift im Origonal leisten könnten.

  • Du musst deine Unterschrift unter den Vertrag durch die Botschaft der Philippinen in Berlin beglaubigen lassen. Wenn die Botschaft dir den Vertrag zurückschickt, schickst du ihn an das Aupair, welches seine Unterschrift von einem Notar auf den Philippinen beglaubigen lässt. Auf der alten Webseite der Botschaft findet sich eine Schritt-für-Schritt Anleitung: http://www.philippine-embassy.…u%20pair%20guidelines.pdf


    Das mit den Beglaubigungen der Unterschriften ist aber nur wichtig für die philippinischen Behörden (CFO), den deutschen Behörden ist das egal. Deswegen könnt ihr auch gleich mehrere Kopien der Urkunde verwenden, eine mit den ganzen Beglaubigungen, die für das CFO angefertigt wird und eine für die Botschaft und eine für die ZAV, die keine Beglaubigungen brauchen. Außerdem eine für dich, eine fürs Aupair und eine für die Steuererklärung.


    Wenn das Aupair bisher noch nicht in Deutschland war, wird die ABH für das Visumsverfahren afaIk nicht mehr beteiligt, zumindest hat sich die ABH bei uns nie gemeldet. Das Visum hängt an der Arbeitserlaubnis durch die ZAV. Eine VE wird eventuell erst nötig, wenn nach der Einreise eine AE bei der ABH beantragt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Alacrity23 ()

  • @Alacrity2
    Vielen Dank, die Antwort klingt kompetent und hilft gut weiter. Eine Frage habe ich aber zum Verständnis deines Satzes: "Wenn das Aupair bisher noch nicht in Deutschland war, wird die ABH für das Visumsverfahren afaIk nicht mehr beteiligt,..."


    Wofür steht "afaIk"?

  • Hallo Zugang
    nur damit das nicht im Ansatz scheitert
    Für Au Pair gibt es eine Höchstalter des Au Pair Mädchens von
    daher wie alt ist denn deine Freundin.


    OT
    Ich hatte das mal für Spanien versucht und bin im Ansatz gescheitert.

  • Habe leider neuen Thread starten müssen, da es um Au pair definitiv nicht mehr geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Zugang () aus folgendem Grund: Ich mache besser einen neuen Thread auf, weil es um Au pair definitiv nicht geht