Die "Trickser" tricksen nicht, sondern bremsen aus und blockieren

  • Was viele hier zu Recht kritisieren ist die ungleiche Behandlung. Ich zb. bin nach wie vor deutscher Staatsbuerger aber lebe in den Niederlanden. Somit werde ich als EU-Buerger behandelt und habe den ganzen Affenzirkus nicht mit zu machen. Weder Sprachtest, Gehaltsnachweis, Nachweise ueber ausreichend Wohnraum usw usw usw. brauch ich nicht.
    Visabescheid ist hier bei uns binnen 4 Wochen erledigt und Familienzusammenfuehrung binnen 6-10 Wochen. Man braucht ja nicht einmal Heiraten sondern einfach nur Beweisen das man mit seinem Partner laenger als 6 Monate zusammen lebt. Das reicht schon aus um mit seinem Partner in der EU zu leben. Man darf allerdings nicht in seinem Herkunftsland sich nieder lassen........zumindest nicht die ersten paar Monate. :floet
    Also eine gleiche Behandlung gibt es so oder so nicht. Mein Anwalt meinte letztens das waere "omgekeerde discriminatie" was umgedrehte Diskriminierung bedeutet. Denn man diskriminiert mit nationalen Gesetzen die eigene Bevoelkerung waerend andere EU-Buerger so wie ich mehr oder weniger durchgewunken werden. :rolleyes:

  • Ne ne. Ich kann mich JEDERZEIT verlieben und heiraten. Auch wenn jemand "nur" mit Besuchsvisum da ist. Das ist kein Missbrauch.


    hmmm. wenn jemand schon mit Cenomar und Geburtsurkunde etc ausreist, obwohl nur der Pass ausgereicht hätte, ist das doch wohl ein ziemliches Indiz, dass die Heirat vor ausreise geplant war. Ich reise jedenfalls nicht ständig mit meiner Geburtsurkunde und einem Ledigkeitszeugnis durch die Gegend.


    Zitat


    Wenn man danach über Duldung genug Zeit hat die Papieren in Ordnung zu bringen ist auch alles in Ordnung.
    Oder wo steht die Vorschrift, dass Verlieben und den Besuch heiraten nicht erlaubt ist?
    Der Nachweis des Missbrauchs ist kaum zu erbringen.


    ... siehe vorige Antwort.


    hge und Mitmeinende sehen das mit dem Mainstream moralisch, nicht rechtlich!


    .. ich sehe das ganz praktisch. Moral hat hier nichts verloren. Wenn jemand angibt, man wolle Neuschwanstein besuchen und landet innerhalb kurzer Zeit in Tondern ,darf die Behörde sich doch wundern und Fragen stellen.


    Zitat


    Unser Bevollmächtigter brachte mir ein weiteres schönes Beispiel, was hier gut herpaßt: Der BGH hat rechtlich Klartext gesprochen, daran läßt sich nichts deuteln. An solche Urteile sind Untergerichte gebunden, es gibt da so ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung, das andere Gerichte bindet.


    Er hat für eine im Ausland lebende Ausländerin eine kleine Witwenrente erstritten, die die Rentenversicherung ihr nicht gönnte und die erst nach Berlin vor das Sozialgericht ziehen mußten. Die Dame war ca. 30 Jahre alt. Er vertritt auch den Standpunkt, daß man in dem Alter seinen Lebensunterhalt noch gut allein verdienen kann, ist also kein Freund solcher Regelungen. Aber wie hier: Das Gesetz schrieb vor, ihr in dem Fall eine Kleine Witwenrente zu zahlen, sie hatte also einen gesetzlichen Anspruch. Also hat er den für sie durchgesetzt, weil es nicht auf den persönlichen Standpunkt sondern auf die Rechtslage ankommt. Wie hier!



    .. mit dem Beispiel kann ich nun garnichts anfangen ... Vergleich hinkt sehr. Es beweist nur, dass die DRV(?) eine andere Meinung hatte als der Antragsteller und sich der Antragsteller durchgesetzt hat. Das gibt es öfters .... aber es gibt eben auch genügend Beispiel, wo sich der Antragsteller nicht durchsetzen konnte. Um zum Visum zurückzukommen: Es gibt kaum eine Klage vor dem VG, wo jemand ein SchengenVisum durchgeboxt hat . Die Klagen gehen zu mehr als 90% verloren.




    Nein, das sehen selbst gestandene Visaleiter so... Leider nützt die Erkenntnis nichts, denn das Gesetz ist weiterhin in Kraft.. und bei den regelmässigen Anfragen der Linken zu dem Thema verteidigt die Bundesregierung ihre Meinung, dass der Sprachnachweis sinnvoll ist.

  • Lieber HGE


    Da kannst du sagen was du willst:
    Ich darf mit einem Koffer voller Dokumente reisen. Oder gibt es da ein Gesetz gegen?
    Ich darf mir die Dokumente auch per Express schicken lassen, das geht wenige Tage.
    Oder ich darf die Dokumente einfach rein vorsorglich mitnehmen, weil ich nur ganz eventuell ... :D und ich bin nicht verpflichtet den Behörden von meinen geheimen Gedanken Mitteilung zu machen.


    Fazit: Solange es nicht verboten ist ist es erlaubt.
    Und ich habe ganz extrem etwas dagegen, wenn der Staat mir ins Hirn schauen will, was ich denn wollen könnte... Das geht ihn einfach nichts an. Auch nicht nach Orwell! :banned


    BthalHB sagt es als Anwalt sehr gut wie ich finde:


    Ich habe keine Ahnung, ob es gewünscht ist, wenn man sich als Rechtsanwalt hier äußert,


    Aber sicher doch und sehr gerne!


    Ich vertrete die Auffassung, dass das Grundgesetz mit unserem Art. 6 Abs. 1 GG (Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung) oberste Maxime des behördlichen Handels sein sollte. Alle nachrangigen Gesetze (z.B. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) sollten sich daran orientieren. Grundsätzlich vertrete ich weiter die Auffassung, dass Gesetze für das Wohlergehen der Menschen gemacht werden und nicht anderen Zwecken dienen sollten.


    100% Zustimmung! :clapping :clapping :clapping


    Ich darf heiraten wen und wann und wo ich will. Das geht keinen einen feuchten Kehrricht an. Wenn mein Partner in DACH mit mir zusammen leben will, ist es völlig OK wenn gewissen Dinge geprüft werden. Vorher in einer angemessen Zeit, oder danach so lange die wollen, solange ich davon nicht über die Massen gestört werden. Wenn CH das in Wochen hin bekommt, wie andere Staaten auch, dann erwarte ich das von meiner Heimat D auch. Wenn nicht, nehme ich mir das Recht heraus so zu handeln wie ich es für richtig halte und dazu Gesetze zu verwenden die mich meinem Ziel näher bringen. ZB Duldung. Das ist mein Recht.


    LG Sunny :hi

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

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  • Fazit: Solange es nicht verboten ist ist es erlaubt.


    hmmm interessanter Satz ... bei anderen Gelegenheiten, werde ich mal drauf zurückkommen -:)


    Aber de fakto ist es der ABH "verboten" eine AE nach Einreise mit SchengenVisum zu erteilen:


    §39 Aufenth Verordnung (3)



    dazu auch ein Urteil:
    http://www.info4alien.de/cgi-b…/YaBB.cgi?num=1289943219#


    Zur Erklärung:


    Wenn es gelingt, die Hochzeit in D durchzuführen , dann darf anschliessend eine AE erteilt werden, ohne dass ausgereist werden muss. Denn dann sind die Bedingungen für die AE (Hochzeit) nach Einreise entstanden. (A1 muss aber auch schon vorhanden sein, sonst darf die ABH auch ablehnen). Eine Hochzeit in D innerhalb 3 Monaten.. bei UP und Befreiungsverfahren ... wird ganz selten gelingen!


    Der listige RA im Urteil wollte darauf hinaus, dass das SchengenGebiet als Ganzes betrachtet wird, und dass die Hochzeit also nach einreise stattfand.
    Da wurde im Urteil aber entschieden, dass in diesem Fall die Einreise aus DNK separat zu betrachten ist und somit die Hochzeit vor Einreise stattfand.

  • Hast du denn eine Lösung?
    Eine Identität in einem Kriegsgebiet zu überprüfen ist eben nicht möglich. Oder willst du dich anbieten, zwischen Fassbomben nach Urkunden zu suchen?


    Man kann doch nicht daraus schliessen, wenn eine Identitätsprüfung bei den Syrern nicht möglich ist, ist es weltweit unnötig. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.. Von dem vergleich über den Anreiseweg ganz zu.



    Naja hge, es war von Anfang an klar das die Mehrheit keine Syrer sind, und das hat glaub ich mittlerweile sogar Merkel gemerkt... Also nix mit Äpfel und Birnen. Ebenso war recht früh klar das viele ihre Dokumente vernichtet haben oder mit gefälschten Dokumenten Einreisen. Hat die Staatsanwaltschaft ja grad wieder bestätigt das das BAMF wie es aussieht vorsätzlich falsche Identitäten durch gewunken hat. Das verträgt sich nicht mit deiner Sichtweise, nix Äpfel mit Birnen. Die Gesetzeslage schreibt eine andere Vorgehensweise vor, selbst wenn es sich wirklich um Kriegsflüchtlinge handeln sollte. Gesetz ist Gesetz oder? Wenn ich nach deiner Sichtweise gehe müßte das Gesetz für jeden gelten...

  • die aber die ReGIERung der Bunten Republik nicht weiter juckt:


    Offizieller Zweck des AufenthG ist ausweislich
    dessen § 1 die „Steuerung und Begrenzung des Zu-zugs von Ausländern“ unter
    „Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit“ der Bundesrepublik.

  • Naja hge, es war von Anfang an klar das die Mehrheit keine Syrer sind, und das hat glaub ich mittlerweile sogar Merkel gemerkt... Also nix mit Äpfel und Birnen. Ebenso war recht früh klar das viele ihre Dokumente vernichtet haben oder mit gefälschten Dokumenten Einreisen. Hat die Staatsanwaltschaft ja grad wieder bestätigt das das BAMF wie es aussieht vorsätzlich falsche Identitäten durch gewunken hat. Das verträgt sich nicht mit deiner Sichtweise, nix Äpfel mit Birnen. Die Gesetzeslage schreibt eine andere Vorgehensweise vor, selbst wenn es sich wirklich um Kriegsflüchtlinge handeln sollte. Gesetz ist Gesetz oder? Wenn ich nach deiner Sichtweise gehe müßte das Gesetz für jeden gelten...


    Doch Äpfel und Birnen, aber viel schlimmer hier OT, dafür gibt es andere Threads. Und vor allem andere Foren!
    Siehe Forenbeschreibung:

    Zitat

    Bedingungen für Philippinos zum Aufenthalt in Deutschland, der Schweiz, Österreich oder dem Schengenraum

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Hallo in's Forum,


    Was nicht verboten ist, ist erlaubt - dabei handelt es sich um einen Grundsatz aus dem Strafrecht - den gibt es sogar auf in lateinischer Sprache "Nulla poena sine lege" - keine Strafe ohne Gesetz. Die hier in Postings benutzte Redewendung, was nicht verboten ist, ist erlaubt, ist demanch durchaus eine Aussage mit (juristischem nicht moralischem) Gehalt. Festgelegt in § 1 Strafgesetzbuch (keine Strafe ohne Gesetz).

    Das Ganze nennt sich Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. Gesetzlichkeitsgrundsatz) und kommt aus dem Strafrecht. Hieraus ergeben sich die Garantiefunktionen des Strafgesetzbuches in unserem Rechtsstaat Verbrechen/Vergehen ist somit nur das, was in unserem Strafgesetzbuch zu einer Straftat erklärt wurde. Nur ein formelles Gesetz kann daher die Strafbarkeit einer Handlung begründen (Quelle: in Anlehnung an Wikipedia - verkürzt). Der Grundsatz gilt im Übrigen auch für Ordnungswidrigkeiten.


    Beispiel (deutlich OT): Das Strafgesetzbuch gibt es seit 1871, da gab es noch keine allgemeine Stromversorgung. Nachdem Elektrizität auch allgemein zugänglich wurde, gab es natürlich auch Spezialisten, die Strom für ihre Zwecke abgezapft haben. Das war seinerzeit aber nicht strafbar und konnte strafrechtlich nicht verfolgt werden. Dieses wurde erst mit Einführung (im Jahre 1900) des § 248c (Entziehung elektrischer Energie) im Bereich des Diebstahls (§ 242) strafbar.


    ABER: Diesen Grundsatz gibt es im Verwaltungsrecht nicht! Verwaltungsentscheidungen dürfen sich fast immer auf den aktuellen Rechtsstand zum Zeitpunkt einer Entscheidung berufen. Hilft das nicht, dann wird "Ermessen" ausgeübt - wird der Gesetzeszweck (Fernhalten von ausländischen Nicht-EU-Menschen aus dem Bundesgebiet) erreicht, dann ist alles im verwaltungsrechtlichen Handeln erlaubt, sofern es einigermaßen begründet werden kann. Das hört sich etwas ketzerisch an, entspricht aber meinen Erfahrungen gerade in den Rechtsbereichen, die wir hier diskutieren. Hinzu kommen natürlich schwierige Verhältnisse (Personenstandsrecht) in vielen Ländern, die nicht dazu führen, deutsches Verwaltungshandeln entspannter werden zu lassen.



    BthalHB

  • Danke für den Hinweis, auf die Grundlagen dessen, was gefühlsmässig jedem klar ist.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege

    Zitat

    Nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis bezeichnet die lateinische Kurzformel nullum crimen, nulla poena sine lege („kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) das Gesetzlichkeitsprinzip (bzw. den Gesetzlichkeitsgrundsatz) im Strafrecht. Hieraus ergeben sich die Garantiefunktionen des Strafgesetzes im Rechtsstaat. Verbrechen (crimen) ist somit allein das, was der Gesetzgeber zur Straftat erklärt hat. Nur ein formelles Gesetz kann daher die Strafbarkeit einer Handlung begründen.[1] Das Gesetzlichkeitsprinzip ist im Wesentlichen eine Errungenschaft der Epoche der Aufklärung.[2] Es wird im deutschsprachigen Raum insbesondere auf Paul Johann Anselm von Feuerbach[3] zurückgeführt.[4][2]


    Die Langfassung der lateinischen Formel nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta umschreibt die vier Einzelprinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips:


    Notwendigkeit zur schriftlichen Fixierung der Strafbarkeit (Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechts, nulla poena sine lege scripta)
    Notwendigkeit der Fixierung vor Begehung der Tat (strafrechtliches Rückwirkungsverbot, nulla poena sine lege praevia)
    Notwendigkeit hinreichender Bestimmtheit des Gesetzes (strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz, nulla poena sine lege certa)
    Verbot von Analogie zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus (Analogieverbot im Strafrecht, nulla poena sine lege stricta)


    Also heirate ich wenn und wann ich will!
    Ein Gesetz welches sich dagegen richtet, wenn auch indirekt (weil man z.B. mit einem angeblich falschen Visum heiratet) würde dann wohl wie ich hoffe und denke vom VG kassiert werden, denn:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Ehefreiheit

    Zitat

    Die Ehefreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen.
    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2):[1] "Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden."

    und
    https://de.wikipedia.org/wiki/Schutz_von_Ehe_und_Familie

    Zitat

    Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat ist in Deutschland in Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geregelt.
    Dieser stellt Ehe und Familie als Institution sowie die familiäre Erziehung unter den besonderen Schutz des Staates und gewährleistet Grundrechte für Ehepartner sowie Eltern und deren Kinder.


    Hätten wir auch ohne anwaltliche Hilfe finden können :D :denken


    Und jetzt kommt der Staat daher und schänkt diese in den Menschenrechten und im GG verankerten Rechte durch alle möglichen Formalitäten ein. :blöd
    Gleichzeitig beweist er 100'000fach, dass wenn es nicht anders geht, diese Formalitäten auch nach Einreise abgewickelt werden können.


    Ich verstehe jeden, der sich das nicht einfach so bieten lässt.


    Ganz spannend wird es wenn etwas unterstellt wird, was noch gar nicht statt finden konnte, also auch nicht beweisbar ist. Die Scheinehe. Ein klassischer Zirkelschluss! :peinlich
    Hier würde ich sagen liegt ein absolut eindeutiger Bruch der Menschenrechte und des GG vor.
    Ich las nirgends, dass die Ehefreiheit davon eingeschränkt ist, dass man dem Staat vor der Ehe beweisen kann, dass man diese auch leben wird.


    Der Trickser sind nicht die, die heiraten wen und wann sie wollen...
    sondern der Staat der die eigenen Gesetze umgeht und eine Heirat zu verhindern versucht.
    :closedtopic


    LG Sunny :hi



    PS: Moral:
    Wenn nun Verwaltungshandeln über das hinausgehen kann, was gesetzlich klar geregelt ist (logisch), heisst dass nicht, dass Verwaltungshandeln ein gesetzliches Verbot generiert, welches strafbar und moralisch verwerflich ist. Die Verwaltung kann mir also einen bestimmten Weg aufzwingen. Wenn ich mich weigere diesen zu gehen, ist es aber nicht strafbar. Ich muss natürlich aufpassen, dass ich erreiche was ich will, wenn ich Verwaltungsvorschriften umgehe. Da es aber kein Gesetzesbruch ist, hat hier auch Moral nichts zu suchen. Wenn schon wird aus Moral ein Gesetz - wenn der Gesetzgeber es denn so will. Das ich wie BthalHB schon ausführte, auf die Prüfung von Verwaltungshandeln durch ein Gericht verzichte, wäre eine Übertreibung.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Es gibt etliche Entscheidungen gegen die hier vorgeschlagenen Tricks.....


    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der mit einem sog. Schengen-Visum zu Besuchszwecken eingereist ist und in Dänemark die Ehe mit einem Deutschen geschlossen hat, eine auf Dauer gerichtete Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten kann, ohne zuvor vom Ausland aus das hierfür erforderliche Visumverfahren durchgeführt zu haben BVerwG 1 C 23.09


    oder


    BVerwG 1 C 15.14

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi


  • Das is ein anderer Fall.
    Hier ist ein Türke 2002 und 2010 2x illegal eingereist, illegal geblieben und hat illegal hier Arbeit gesucht. U.a. um dem Wehrdienst in der Türkei zu entgehen.
    Die Unzumutbarkeit der Trennung der Ehepartner wurde nicht anerkannt, weil der Wehrdienst keine Unzumutbarkeit darstellt.


    Topic ist aber eben gerade nicht illegale Einreise.


    BVerwG 1 C 23.09 trifft eher zu:

    Zitat

    Der 1968 geborene Kläger hielt sich nach eigenen Angaben im Anschluss an ein erfolgloses Asylverfahren längere Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf. Nach seinen Angaben lernte er im Jahr 2004 Frau G., eine 1947 geborene deutsche Staatsangehörige türkischer Herkunft, kennen und lebte mit ihr seit September 2007 zusammen. Um seinen Aufenthalt legalisieren zu können, habe er das Bundesgebiet im Februar 2008 verlassen.


    3 Der Kläger reiste am 27. Juli 2008 mit einem von der griechischen Auslandsvertretung in Moskau ausgestellten Schengen-Visum nach Deutschland ein, das vom 27. Juli 2008 bis zum 18. August 2008 gültig war. Am 1. August 2008 heiratete er Frau G. in Bornholm (Dänemark) und kehrte noch am selben Tag nach Deutschland zurück.


    Solche Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Ob dieser nun für eine Pinay wirklich relevant ist oder nicht müsste ein Fachmann prüfen.


    Beide Fälle riechen für mich sogar nach Scheinehe. Im letzteren wurde die Prüfung auf Scheinehe sogar vom Gericht erwähnt.


    LG Sunny

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
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    2 Mal editiert, zuletzt von Sunnyenergy ()

  • Sicher? Sobald man ein Gericht anruft, geht die Sache doch oft Monate. Da wird nur der Spiess mal umgedreht:
    Die Bearbeitunsgzeiten von Behörden und Gerichten, schränken uns dabei ein, unser Grundrecht auf Partnerschaft zu leben.
    Hier schränken die Bearbeitunsgzeiten das Recht der Behörde auf Ausweisung usw. ein... :D

    Das Problem ist, das wenn die ABH oder AV merken, dass sie verlieren, das sie einen Vergleich anbieten. Viele nehmen dann an, anstatt ein Urteil herbeizuführen. Motto: Nach mir die Sintflut, ich habe was ich will. Deshlab dauert es in Deutschland Jahre manschmal Jahrzehnte bis man ein Grundsatzurteil bekommt. Der Sprachnachweis wäre IMHO lange schon gekippt hätte mal ein deutcher bis zum EuGH prozessiert. Ein Niderländer hatte das, ebenso ein in Deutschland lebender Türke, der unter das Assozierungsabkommen fällt. Ergebnis: Beide Gruppen können Ihre Ehefrauen ohne A1 nachreisen lassen.


    Gleihes gilt für das Visaterminsystem. Es gab in manchen Ländern eine Mafia die bewußt Termin bliockiert hat und blockiert und verkaufte. Hätte längst mal einer einfach durchgeklgt hätte ein deutsches Obergereicht oder EUGH längst festgestellt, das dieses System weder mit nationalen noch Schengenrecht vereinbar ist. Ich kenn nur das Urteil eines Amtsgerichts, das die Rückkführung einer Ehefrau mit Schengenvisum untersagte, weil es mit dem Terminveergabesystem zu lange dauert sie wieder nach Deutschland zu bekommen. Es gilt ja die 12 Monatsfrsit gem. BGH Urteil. Der Kläger hat aber penibel über Monate jeden Versuch der Terminantrags sauber dokumentiert und protkolliert. Schon das machen vele nicht.


    Jeder der ein in Detuschland Auto kauft oder ein Haus informiert sich penibel über die Modalitäten. Das wird aber nicht im gleichen Maße gemacht, wenn man eine ausländische Ehefrau oder Freundin hat was das Visa- und Ausländerrecht angeht. Ich tue hier manchen Unrecht, aber die viele wissen nicht was sie da tun. Dann versuchen sie auch noch zu tricksen und ...siehe auch den TS hier. Und eine betroffene Behörde ist der falsche Ort um sich unabhängigen Ratschlag einzuholen. Die sind Partei im Verfahren. Beim Umgang mit Behörden sagt man immer die Wahrheit, man sagt aber auch nur das was für die Antragstellung notwendig ist, und nicht die Lebensgeschichte. Wenn man trickst oder alles Erzählen will, ist es halt möglich das sich Widersprüche auftun, die zur Ablehnung des Antrags führen.


    Viele deutsche können IMHO mit Behorden nicht vernünftig umgehen, was eigentlich nur ein paar Grundsätze sind, wie der vorherige mit der Wahrheit. Es zählt bei Behörden wenn es auf Hart kommt nur das schriftliche, Also Anträge schriftlich stellen und auch sich schriftliche Bescheide geben lassen. Immer freundlich bleiben, auch wenn es schlich einen Konflikt gibt, aber in der Sache beim eigene Standpunkt und diesen auch in die Akten aufnehmen lassen, ggf, zur Niederschrift oder mit eigen Schreiben. Man führt bei wichtigen Sachverhalten (Aufenthaltitel ist ein solcher) immer eine Spiegleakte mit dem Schriftverkeht und ggf, auch eignen Aktenvermerken , wenn z.B die Behörde anruft. Weiss man das ein Konflikt beim Besuch entstehen wird, nimmt man einen Beistand mit (kann der Freund sein, kein verwandter) , diesen kann man schriftlich bestellen und darf nicht rausgeschickt werden. Dieser macht nach dem Besuch ein Gedächtnisprotokoll das man mit zur eigen Spiegleakte nimmt. Man droht nicht mit dem Anwalt oder Beschwerden sondern macht sie oder setzt einen Anwalt ein.


    Beschwerden setzt man nur ein wenn sie etwas bewirken können nicht um es den Behördne mal zu zeigen oder Sand ins getriebe zu werfen. Man sollte auch wissen ob man ein Fachaufsichtsbeschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde macht. Man kann sich auch bei bestimmten Sachverhalten bei Freizügigkeit an SOLVIT oder die EU-Kommision wenden. Also man sollte wissen wann man wen bei Beschwerden gegen wen oder was einschaltet. Da sind wir dann wieder bei dem wissen was man tut.

  • Das Problem ist, das wenn die ABH oder AV merken, dass sie verlieren, das sie einen Vergleich anbieten. Viele nehmen dann an, anstatt ein Urteil herbeizuführen. Motto: Nach mir die Sintflut, ich habe was ich will. Deshlab dauert es in Deutschland Jahre manschmal Jahrzehnte bis man ein Grundsatzurteil bekommt. Der Sprachnachweis wäre IMHO lange schon gekippt hätte mal ein deutcher bis zum EuGH prozessiert. Ein Niderländer hatte das, ebenso ein in Deutschland lebender Türke, der unter das Assozierungsabkommen fällt. Ergebnis: Beide Gruppen können Ihre Ehefrauen ohne A1 nachreisen lassen.


    Stimmt das so?
    Ich dachte die Behörden geben oft einfach nach.
    Hier: Man bekommt das Visum. Damit ist aber der Grund für eine Verfahren schlicht hinfällig. Selbst wenn jemand wollte, könnte er nicht weiter klagen.


    Man droht nicht mit dem Anwalt oder Beschwerden sondern macht sie oder setzt einen Anwalt ein.


    Gute Hinweise wie ich finde.
    Ich gebe dir auch recht, man droht nicht mit Anwalt.
    Man sagt man habe sich bei seinem Anwalt Rat geholt, weil man sicher sein wolle zu verstehen, welche Rechte man habe oder so ähnlich.
    So hat man nicht gedroht, aber der Behörde gezeigt, dass man nicht gewillt ist, denen aus der Hand zu fressen. Was geschieht, wenn die sich keine Mühe geben, können die sich dann ganz gut selber denken. Ganz ohne Drohung.
    Hat bei mir ab und an dazu geführt, dass eine Behörde deutlich aufmerksamer und freundlicher war. :D


    LG Sunny

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Naja nach dem ich von der Ausländerbehörde sowie Standesamt gehört habe was alles benötigt wird frage ich mich schon was das soll. Ich verstehe auch irgendwie das hier manche Leute Tricksen. Meiner Meinung nach sollte man es so machen wie man will eine Diskussion vom Zaun brechen bringt da auch nichts. Ich hab für mich beschlossen den Amtlichen weg zu gehen. Aber finde es absolut in Ordnung wenn man den anderen weg geht. 8-)

  • Stimmt das so?
    Ich dachte die Behörden geben oft einfach nach.
    Hier: Man bekommt das Visum. Damit ist aber der Grund für eine Verfahren schlicht hinfällig. Selbst wenn jemand wollte, könnte er nicht weiter klage

    Ist ein Verfahrren eröffnet gibt es den Vergleich, ein Urteil oder die Rücknahme durch den Kläger. Du hast aber Recht, oft bietet die Behörde das Visa oder AT gegen Rücknahme der Klage an.Bei Rücknahme muss aber der Kläger Anwaltskosten und Gerichtskosten selber zahlen, also macht die Behörde dann den Vergleich mit halbe-halbe. Erldigt sich die Sache inhaltlich aber der Kläger will ein Urteil, nennt sich das Fortsetzungsfeststellungsklage. Dafür muss ein Grund geliefert werden. Einer wäre das man die Anwaltskoten von der Behörde haben will, verliert diese nämlich den Prozess, hat die Behörde Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.


    Der Gesetzgeber will dadurch genau verhindern, das sich Behörden, wenn sie merken das sie verlieren, durch Erledigung, ein Urteil verhindern können.

  • Was nicht verboten ist, ist erlaubt oder keine Strafe ohne Gesetz, also ich heirate wen und wann ich will! Denn: Ehefreiheit ist Menschenrecht.



    Danke für den Hinweis, auf die Grundlagen dessen, was gefühlsmässig jedem klar ist.


    Vielleicht liest du dir nochmal zuerst genau den Post #50 durch... du weigerst dich, den wichtigsten Satz anzuerkennen, dass dieses prinzip "keine Strafe ohne gesetz" nicht auf das Verwaltungsrecht ausdehnen lässt.


    Natürlich kann jeder jeden heiraten, wenn die formalen Vorrassetzungen gegeben sind; Binsenweisheit... Selbst wenn du deine Pinay in Las-Vegas, in Tel-Aviv oder im Senegal heiraten wolltest, kann dir das niemand verbieten und ist auch nicht strafbar.
    Es geht doch nur um den Weg bis zur Heirat bzw später bis zum Visum; und damit müssen sich nun mal Behörden der einzelnen Länder auseinandersetzen.
    Und es geht doch letzendlich nur um Zeit, die die entsprechenden Behörden brauchen, um die entsprechenden Anträge zu genehmigen.


    Und den "tricksern" geht es nur darum, diese Zeit durch Ausnutzung "anderer Wege" zu verkürzen. Dass die Verwaltung dann versucht, diese Wege zu stopfen, kann man doch nur nachvollziehen.
    Wenn du ein Geschäft hast, willst du deine Kunden ja auch nur einen nach dem anderen bedienen und hast nicht gerne, dass dauernd durch die Hintertür Leute kommen, weil sie nicht warten können und den Geschäftsbetrieb durcheinanderbringen.


  • Und es geht doch letzendlich nur um Zeit, die die entsprechenden Behörden brauchen, um die entsprechenden Anträge zu genehmigen.


    Moin hge.


    Nur ist es doch komisch das es in unserem Fall wenige Wochen braucht und bei euch in Deutschland ca. 1 Jahr und teilweise mehr. Also es geht offensichtlich schneller und daher muss man sich nicht wundern wenn einige auf das Sinnlose warten keine Lust haben.