Der Ultimative Joker der Bundesregierung, AA oder DBM

  • Liebe Mitleser,



    der Joker lautet folgendermaßen:

    Zitat

    In Ländern, in denen die Legalisation von Personenstandsurkunden eingestelltwurde, müssen die in FZ-Verfahren (nicht fiir andere Aufenthaltszwecke) vorgelegten Urkunden von der Auslandsvertretung überprüft werden. Dabei entscheidet die Auslandsvertretung, ob und in welchem Umfang eine Prüfung erforderlich ist. Es bedarf keines Amtshilfeersuchens der zuständigen Ausländerbehörde.


    Soweit so gut. Damit kann die DBM jede Urkunde einer UP unterziehen, ohne das sie sich rechtfertigen muss. Damit sind Willkür und Schikane Tür und Tor geöffnet.




    Das ist vom Gesetzgeber aber nicht so gewünscht oder gewollt. Erst sollte mit bordeigenen Mitteln die Urkunde geprüft werden.




    Das die bordeigenen Mittel vorhanden sind, sieht man daran, das einige wenige ein FZ-Visum ohne UP erhalten.



    Jetzt stellt sich mir die Frage: Warum werden von der DBM so viele UP angeordnet?



    Ist das Willkür?



    Ist das Schikane?



    Soll damit ein Vertrauensanwalt unterstützt werden, der damit Arbeitsplätze generiert, und ein gesichertes Einkommen hat? Hab mal für mich selbst ausgerechnet, er muss so in den letzten Jahren 5 000 000 Euro umgesetzt haben. Da wird für ihn auch was hängen geblieben sein. Und eventuell für andere auch!


    Michael(UP-Opfer)



    Nein, ich bin nicht neidisch!

  • Ich weiss nicht, wo du den Text her hast. Quelle?


    Beim FZ-Verfahren (Heirats oder FZ-Visum) ist jede der beteiligten Behörden berechtigt, eine Urkundenprüfung zu verlangen.


    Pauschal kann man sagen: Gibt es in dem Land keine Legalisation der Urkunden mehr, sollte ersatzweise eine UP durchgeführt werden. Siehe Hinweise bei jedem OLG.. hier zB OLG Köln (5.2)


    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…emeiner-teil_aug-2014.pdf


    Im Fall der Philippinen hat die DBM selbst die UP angeordnet, wenn spätregistrierte Urkunden vorgelegt wurden. (ob sie das immr noch so handhabt, weiss ich im Moment nicht; es ändert sich schon mal, und die DBM überlässt dann grundsätzlich diese Entscheidung den innerdeutschen Behörden).


    Bei den "normal" registrierten hat dann die ABH oder das Standesamt darüber entschieden.


    Die Hinweise des OLGs lassen mE keinen anderen Schluss zu, dass bei fehlender Legalisation eine UP gemacht werden muss. Es sei denn, man kann Dokumente vorlegen, die eine UP entbehrlich machen. zB andere Urkunden aus urkundensicheren Staaten.

  • Wenn das EFZ ohne UP durchgelaufen ist und man auf den Ph geheiratet hat.. dazu dann die Ehe auch noch in D registriert hat (= dt. Heiratsurkunde ausgestellt)... wird beim FZV wohl kaum noch eine UP von der DBM veranlasst werden... denn die wäre sinnlos!! ...dazu kann man auch noch vor Antrag für FZV beim Ausländeramt eine Vorabgenehmigung versuchen (nach der Registrierung)... dann ist das FZV eh nur noch Formsache und dauert max. 2 Wochen.


    Bei EFZ kommt es auf den "Kontakt + Info's die man ihm gibt" mit dem Standesbeamten an, ob der eine UP veranlasst.... ich bekam meine EFZ ohne UP, ich lebe allerdings in einer bayr. Gemeinde mit 20.000 Einwohnern, wo es nur einen (aber typisch bayrischen) Standesbeamten gibt.. habe dann aber (Gott sei Dank) später trotzdem nicht geheiratet... :denken

  • Wenn das EFZ ohne UP durchgelaufen ist und man auf den Ph geheiratet hat.. dazu dann die Ehe auch noch in D registriert hat (= dt. Heiratsurkunde ausgestellt)... wird beim FZV wohl kaum noch eine UP von der DBM veranlasst werden... denn die wäre sinnlos!! ...dazu kann man auch noch vor Antrag für FZV beim Ausländeramt eine Vorabgenehmigung versuchen (nach der Registrierung)... dann ist das FZV eh nur noch Formsache und dauert max. 2 Wochen.



    ... das steht entgegen jede Erfahrung in der Praxis. Gewiss mag es solche Fälle geben.. aber beim FZ muss ja auch noch die ABH zustimmen.. und da man weder eine legalisierte Heiratsurkunde (bei Heirats auf den Philippinen) vorlegen kann, noch eine legalisierte Gebursturkunde, fordert dann die ABH die UP.

  • Lieber hge, liebe Mitleser,



    du kennst doch, wie ich auch, das Visumhandbuch in und auswendig. Da steht nix, rein gar nix, das die DBM auf Teufel komm raus UP machen muss. Da steht sogar, das UP möglichst vermieden werden sollen! Das Hauptstandesamt ist auch
    vorhanden, wo man nachfragen soll!! Das kann dann der Vertrauensanwalt für 8,50 Euro machen!



    Auf Seite 245 steht folgendes:




    Mir tun die Leute einfach leid, die in die Mühlen der DBM geraten, und dort zerrieben werden. Wenn das Standesamt oder die ALB eine UP wollen, OK! Was juckt das mich, wenn jedes Jahr 1000 Philippinas durch das UP-System rutschen. Bei 1 200 000 fällt das doch gar nicht auf.



    Michael(suche Haus in Bayern, Erding, Straubing, Landshut, zum mieten)


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