Heiratsvisum: Änderung im Ablauf

  • Bis jetzt war es möglich, zunächst den Antrag fürs Heiratsvisum bei der DBM abzugeben, ohne dass das Standesamt (zunächst) involviert war.
    Die Papiere wurden dann zur ABH geschickt und dann konnte der deutsche Partner die Anmeldung der Eheschliessung vornehmen.


    Dieses Verfahren ist nun von der DBM nicht mehr so gewollt.


    Als 1. Schritt muss also jetzt beim Standesamt die Anmeldung der Eheschliessung gemacht werden!
    Erst wenn diese Anmeldung beendet wurde und die Bescheinigung des Standesamtes vorliegt, kann in Manila der Antrag fürs Heiratsvisum eingereicht werden.


    Zitat

    Der Einlader in Deutschland muss VOR
    der Visumbeantragung beim örtlichen Standesamt
    vorsprechen um die Eheschließung anzumelden, der/die philippinische Verlobte muss hierzu nicht in
    Deutschland einreisen; ohne Nachweis dieser Vorsprache muss der Antrag sofort abgelehnt werden.


    http://www.manila.diplo.de/con…en/6889798/MB_Eheschl.pdf



    Meine Anmerkung:


    Lästig ist dadurch aber auch, dass man zunächst separat bei der Botschaft die Beitrittserklärung ausfüllen (und beglaubigen) lassen muss. Was man sonst bei Antragsabgabe hätte mitmachen können. Es gab auch in der letzten Zeit Konfusion darüber, ob zu diesem Zweck ein eigener Termin gemacht werden muss, oder man eben so in die Botschaft gehen konnte. Dabei sind auch schon Leute weggeschickt worden.
    (update: siehe post #5)


    Man sollte also mit dem Standesamt klären, ob überhaupt eine Beglaubigung durch die Botschafte erforderlich sein muss. Manche Standesämter sind auch damit einverstanden, wenn die Unterschrift nur vom örtlichen Notar beglaubigt wird.


    Als Alternative empfiehlt sich auch der HK in Cebu, der auch die Beitrittserklärung beglaubigen darf und bei dem es weniger Terminprobleme geben dürfte.

  • Zur Sicherheit setz ich das hier noch mal rein:


    Änderungen bezüglich Nachreichung von Dokumenten


    Bisher war es möglich, Dokumente wie VE, Zertifikat A1 nachzureichen.


    Das hat die DBM offenbar geändert.


    Heiratsvisum:


    Bei Antragstellung muss vorliegen:


    Verpflichtungserklärung ( VE ) und
    Zertifikat A1


    Die Reisekrankenversicherung kann später vorgelegt werden.


    http://www.manila.diplo.de/contentblob/2…/MB_Eheschl.pdf


    FZ-Visum


    Bei Antragstellung muss vorliegen:


    Zertifikat A1



    http://www.manila.diplo.de/contentblob/2…/MB_FamzusF.pdf


    =====================


    Ganz wichtig:


    Eine Nachreichung von A1 ist nicht mehr möglich, so wie das früher der Fall war!

  • aber ist nicht eines der wichtigste Dokumente das Form 11/121? Und wäre vielleicht eine Erwähnung wert?


    Das Formular bekommt man ja, wenn dieses passiert ist:


    Als 1. Schritt muss also jetzt beim Standesamt die Anmeldung der Eheschliessung gemacht werden!
    Erst wenn diese Anmeldung beendet wurde und die Bescheinigung des Standesamtes vorliegt,


    Diese Bescheinigung ist ja das Form 11/121 ....

  • Eine Information der Botschaft


    Beitrittserklärung /Unterschriftsbeglaubigung



    Die meisten Standesämter erwarten ja neuerdings, dass die Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft Manila vorgenommen wird.


    1 ) dazu muss kein separater Termin gemacht werden!


    Das wird zu den normalen Schaltersprechzeiten gemacht: Besucherzeiten: siehe HP der DBM
    2 ) es muss kein Dolmetscher mitgebracht werden!



    Selbstverständlich kann der Honorarkonsul in Cebu auch diese Unterschriftsbeglaubigung vornehmen.
    http://honorarkonsul-cebu.com/?page_id=106
    Dort ist ebenfalls keine Terminabsprache nötig; es empfiehlt sich aber, dies vorher per mail zu klären.