chili/Heiratsurkunde von den Philippinen wird für Geburtsurkunde unserer Tochter nicht anerkannt

  • Hallo,


    habe gerade einen Anruf vom Amt bekommen das die Geburtsurkunde für unsere Tochter die am 28.09. zur Welt kam nicht mit der vorgelegten Heiratsurkunde ausgestellt werden kann. Die Heiratsurkunde müsste erst überprüft werden.


    Was soll das wieder für eine Schikane sein? :dontknow


    Kennt sich jemand aus in der Materie?


    Wir freuen uns über hilfreiche Tipps.

  • habe gerade einen Anruf vom Amt bekommen das die Geburtsurkunde für unsere Tochter die am 28.09. zur Welt kam nicht mit der vorgelegten Heiratsurkunde ausgestellt werden kann. Die Heiratsurkunde müsste erst überprüft werden.



    Wenn die Heiratsurkunde (wahrscheinlich philippinisch) nie einer Urkundenprüfung unterzogen wurde, kann das Standesamt das fordern.
    Rein formal, weil die philipp. HU keine Legalisation hat.


    Ist denn bei deiner Frau schon mal eine UP gemacht worden (für die Geburtsurkunde) ?

  • Hallo und Danke,


    ja für unsere Heirat auf den Philippinen wurde eine Urkundenüberprüfung gemacht. Fr die Heiratsurkunde wurde soweit ich weiß keine Urkundenüberprüfung gemacht.
    Wir leben ja auch gemeinsam in Deutschland und meine Frau hat auch das FZ-Visum mit unserer Heiratsurkunde bekommen.


    Ich kann den Zirkus langsam nicht mehr verstehen.


    Jetzt sollen wir 250€ für eine Urkundenüberprüfung bezahlen und zugleich auf Kindergeld und Elterngeld auf bestimmte zeit verzichten.


    Da hat sich die Dame am Telefon am meisten gefreut.


    Ich sollte demnächst ein Buch über diese Diskriminierung schreiben.

  • Jetzt sollen wir 250€ für eine Urkundenüberprüfung bezahlen


    Falls die UP noch nicht so lange her ist und die Akte noch in Manila ist, wird die DBM dies ohne Vertrauensanwalt machen. Dann kostet das nichts, bzw. ihr werdet die 250 Euro wiederbekommen. (ich weiss aber nicht exakt, wie lange die DBM die Akten vorhält)



    Zitat


    und zugleich auf Kindergeld und Elterngeld auf bestimmte zeit verzichten.


    .. ob das rechtens ist, kann vielleicht jemand anders beantworten. Oder wird es vielleicht nachgezahlt? Ich denke, entscheidend ist, wann der Antrag gestellt wird.. die Geb-Urkunde wird dann einfach nachgereicht... andere haben damit sicherlich Erfahrung!

  • Nicht telefonieren! Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und für 2016 den vollen Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung geltend machen. Wer schreibt der bleibt.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Mal ne dumme Frage... Was hat ne Geburtsurkunde mit der Heiratsurkunde zu tun? Muß man in DE jetzt verheiratet sein um ein Kind zeugen zu dürfen? Verstehe den Zusammenhang nicht. Das Kind ist doch in DE geboren worden?

  • Ja ok... Aber du kannst dich doch auch so eintragen lassen als Vater. Hat deine Frau deinen Namen angenommen? Ist doch nicht zwingend eine Heiratsurkunde nötig dafür das man als Vater eingetragen wird, nur nen Gang mehr zum Amt. Wenn Dein Name im Pass/Ausweis deiner Frau steht, müßte das Baby automatisch den richtigen Namen kriegen.


    Aber verstehe deinen Ärger. Hört sich für mich absolut unlogisch an, das deswegen kein Kindergeld gezahlt wird.

  • Die Heiratsurkunde beurkundet das wir verheiratet sind und ich als Vater automatisch eingetragen werde.


    Genau so ist es... und das Standesamt darf bei Verheirateten nicht "per Zuruf" den Vater eintragen. Da ist zunächst immer der Ehemann in der Heiratsurkunde der Vater.



    Zitat

    Hört sich für mich absolut unlogisch an, das deswegen kein Kindergeld gezahlt wird.


    Das ist eine separate Fragestellung.


    Der TS sollte sich mal erkundigen, ob der Antrag schon eingereicht werden kann und die Geb-Urkunde nachgereicht werden kann.
    Das Kindergeld sollte dann zumindest von Antragstellung an gezahlt werden ..


    Ich bin da aber kein Spezialist, vielleicht können Leute mit Erfahrung berichten.

  • Genau so ist es... und das Standesamt darf bei Verheirateten nicht "per Zuruf" den Vater eintragen. Da ist zunächst immer der Ehemann in der Heiratsurkunde der Vater.


    .



    Da beißt sich doch die Katze mal wieder in den Schwanz... entweder anerkennen die die Heiratsurkunde und alles ist gut, und wenn sie es ja scheinbar nicht tun dann halt "per Zuruf"also per standesamtliche Anerkennung der Vaterschaft.


    Sie möchten die Vaterschaft zu Ihrem Kind anerkennen?


    Wie kommt der Vater in die Urkunde?


    Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, ist der Ehemann kraft Gesetzes der Vater des Kindes. In diesem Fall muss keine Vaterschaftsanerkennung erfolgen.


    Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um auf der Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Die entsprechende Erklärung zur Vaterschaft kann beim Jugendamt oder Standesamt des Wohn- oder Geburtsortes kostenfrei oder gegenüber einem Notar oder dem Amtsgericht abgegeben werden.


    Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft (sogenannte Vaterschaftsanerkennung) muss öffentlich beurkundet werden. Die Erklärung kann nur höchstpersönlich abgegeben werden. D. h., eine formlose schriftliche Erklärung ist nicht ausreichend.
    http://www.hildesheim.de/verwa…id=552&menuid=9&topmenu=2


    Ich würde einfach zum Standesamt rennen und gucken was die draus machen. Versuch kostet nix und erspart die ganze andere Rennerei und Warterei.

  • Hallo und Danke für eure Beiträge,


    ich werde morgen zusammen mit einem Zeugen zum Amt gehen und das Gespräch mit meinem Telefon aufnehmen.


    Die Idee mit der Unverheirateten Geburtsurkunde habe ich der Dame gesagt. Ihre Antwort hat mich dann fast Explodieren lassen.


    Aus dem Gedächtnis:
    Ich: Dann stellen Sie doch eine Geburtsurkunde aus und wir sind nicht verheiratet.
    Beamtin: Dann ist ja Ihre Frau illegal in Deutschland.
    Ich: Sie widersprechen sich gerade selbst gute Frau.


    ich musste dann das Gespräch schnell beenden. Ich kann mit so viel Dummheit nicht umgehen.


    Ich werde morgen berichten wie die Sach und Lachgeschichte weiter geht.




  • Das ist ja das was ich meine, die Argumetation der Beamtin beißt sich doch... dumm stellen und persönlich hingehen und ein anderen Bearbeiter verlangen. Da hilft echt nur das Amt mit den eigenen Waffen schlagen.

  • Aus dem Gedächtnis:
    Ich: Dann stellen Sie doch eine Geburtsurkunde aus und wir sind nicht verheiratet.
    Beamtin: Dann ist ja Ihre Frau illegal in Deutschland.


    .. die Antwort war ziemlich doof.


    Denn:
    1 ) eine nicht legalisierte Heiratsurkunde heisst ja nicht, dass die Ehe nicht gültig ist
    2 ) hat der Aufenthaltsstatus nichts mit der nicht legalisierten Heiratsurkunde zu tun. Frau hat ihre AE und nur das zählt.


    Die korrekte Antwort hätte sein müssen:


    An der Gültigkeit der Ehe besteht kein Zweifel, jedoch aus formalen Gründen darf ich die vorgelegte HU für die Ausstellung der Geburtsurkunde nur akzeptieren, wenn die Urkunde legalisiert, apostilliert oder urkundengeprüft wurde. Das mag nach alltäglicher Logik ein Widerspruch sein, aber die Verwaltung tickt eben manchmal anders.


    Natürlich könntest du dich dauerhaft weigern, einer UP zuzustimmen. Dann könntest du beim Amtsgericht eine Klage auf Ausstellung einer Geburtsurkunde einreichen.
    Das wird aber meist nur dann durchgehen, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, die Forderung des Standesamtes auf UP zu erfüllen. Da sehe ich aber wenig Chancen.



    Zitat


    Ich: Sie widersprechen sich gerade selbst gute Frau.


    Naja, wenn du plötzlich als "unverheiratet" gelten möchtest, würdest du auch die günstige steuerklasse verlieren.. sicherlich auch nicht so prickelnd.

  • Hallo und Danke für eure Beiträge,


    ich werde morgen zusammen mit einem Zeugen zum Amt gehen und das Gespräch mit meinem Telefon aufnehmen.


    Nimm das Gespräch mal ruhig auf. Ich denke, dass dann das Kindergeld der nächsten Jahre für die Strafe ausreichen wird!

  • Hallo Chili,


    wir haben die gleichen Probleme mit unserem Standesamt. Bei der Geburtsurkunde für unsere Tochter kam der Vorschlag von der Bearbeiterin vom StA , dass sie die Geburtsurkunde mit der Möglichkeit erteilen kann, die Nationalität der Tochter als Philippina einzutragen. Ich bin fast vom Stuhl gefallen.


    Da sie dann die Unsinnigkeit ihrer eigenen Argumentation erkannte, wollte sie mit ihren Vorgesetzten telefonieren und dann 20 Minuten später kam sie zurück und erteilte die Geb-Urkunde mit der Auflage, dass die phills. Heiratsurkunde zu überprüfen sei. Dies dauert nun schon 4 Monate ( inkl.260€). Die Botschaft arschiviert keine Unterlagen mehr angeblich aus Platzmangel. Bedeutet also komplette Überprüfung inkl. Auszug des CEMAR, Geb.Urkunden Eltern, Geschwister u.s.w. - welches wir erneut vorlegen mussten. Auch die Tips von Hge haben mir Anfang diesen Jahres nicht geholfen.


    In den StA von kleineren Städten geht dies alles etwas lockerer zu. In unserer Stadt sind sie halt besonders genau.


    Auf das vom StA verlangte Dokument von den phills Behörden, welches klar darlegt, dass die Frau den Namen des Mannes angenommen hat , wurde dann verzichtet, da dass Namensrecht in den Phills doch etwas unkomplizierter ist. Hat aber viel Nerven gekostet, um dies dem Sachbearbeitern nahe zu bringen.


    Ohne Geb.Urkunde wird der Antrag auf Kindergeld und Elterngeld zwar angenommen, aber nicht bearbeitet. Erst als ich die Geb.Urkunde nachreichen konnte, kam die Bearbeitung in Gang.


    Hier der Link zu unserem Tread:


    [Deutschland] Amanar/Ämterwahnsinn


    Amanar