DennisKa/Schengen-Visa wegen Rückkehrbereitschaft abgelehnt

  • Macht es aus eurer Sicht Sinn, ein drittes Mal nach einem Schengen-Visum zu fragen, und dann halt 3-4 Wochen anzugeben? Meine Freundin ist die Organisatorin in der Firma, die die Leute einteilt. Das kann sie auch per E-Mail, Chat oder Skype machen. Daher hat sie so lange frei bekommen. Haben wir natürlich, naiv wie wir waren, nicht mit reingeschrieben

    Auf den Phillipinen ist jeder Urlaub über 2 Wochen selten, das weiss auch die DBM. Warum willst du nun wieder etwas machen, was unglaubwürdig ist? Reichen zwei abgelehnte Anträge nicht?


    Es geht erstmal darum eine Visahistorie aufzubauen, später kann man dann längerer Zeiträume beantragen. Wobei eure Visahistorie ja bereits zerstört ist. Ihr habt die abgelehnten Anträge als rechtmäßig akzeptiert, damit sind sie nun auch so in den Unterlagen. Wenn eine dritter Antrag dann sollte man ganz kleine Brötchen backen. Aber Versuch macht klug.

  • Zum Thema Verdacht auf Scheinehe:


    Ist halt schwierig auszuräumen. Die Anwältin fragte mich 10 Fragen, die die bei so einem zeitgleichen Interview fragen könnten. Davon konnte ich die Hälfte beantworten. Waren richtig dreckige Fragen, wie "auf welcher Seite ist der Lichtschalter in ihrem Zimmer" usw. Alles Fragen, die sie schon erlebt hat. Genau um sich besser kennen zulernen, möchte ich sie ja her holen. Teufelskreis eben ^^



    Nimm doch mal zur Kenntnis, dass bei deutsch philipp. Beziehungen ganz ganz selten eine Scheinehe unterstellt wird.


    Deine Anwältin möchte nur Geld verdienen ...


    Selbst wenn es dazu kommen sollte, dass eine Scheinehe vermutet wird und ihr eine zeitgleiche Befragung bekommt: diese Befragung kommt nicht von heute auf morgen... die muss terminlich zwischen ABH und DBM abgestimmt werden.. auch was die Fragen angeht und ihr werdet offiziell dazu eingeladen.
    Immer noch Zeit genug, eine Anwältin einzuschalten .. die aber bei der Befragung nicht dabei sei darf.
    Aber geh zunächst mal davon aus, dass es dazu nicht kommt...


  • zum Schmunzeln...


    (den lustigsten (....))


    Also ich finde das nicht zum schmunzeln oder lustig. Im Gegenteil.
    Jemand der
    a) es nicht ernst meint mit der Einladung,
    b) sich nicht auskennst und
    c) auch bei erneuter Ablehnung aufgibt
    Hat die gleichen Chancen???
    Das bezweifle ich ernsthaft.


    Ihr versteht offenbar nicht, dass es nicht um Euch als Einlader oder Freund geht


    Ich verstehe das, wenn die Wahrheit allerdings nicht mehr hergibt, scheue ich mich nicht auf diese Punkte zurückzugreifen und Fakten zu unterstützen.

  • mmer noch Zeit genug, eine Anwältin einzuschalten .. die aber bei der Befragung nicht dabei sei darf.

    Aber sicher doch. Es ist eine Befragung im Verwaltungsverfahren damit darf selbst eine Nichtanwalt als schriftlich bestellter Beistand dabei sein.(§14 VwVfG). Auch wenn de ABH durchaus mal was anderes Erzählen, weil sie das nicht mögen Da aber neben dem Verwaltungsverfahren Scheinehe noch ein Straftatbestand ist, sollte sogar IMHO ein Anwalt dabei sein. Die Befragungsprotokolle können ja anschließend bei Anzeige durch die ABH dem Staatsanwalt zugeleitet werden.


    Gelichzeitige Befragung ist kein Standard beim FZF-Visum, es liegt also schon ein Anfangsverdacht auf Scheinehe vor. Deshalb geht es mit einer gewissen Wahrscheinlich in die Remonstration und ggf. vor das VG. Schon deshalb sollte der Anwalt dabei sein.

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  • Aber sicher doch. Es ist eine Befragung im Verwaltungsverfahren damit darf selbst eine Nichtanwalt als schriftlich bestellter Beistand dabei sein.(§14 VwVfG). Auch wenn de ABH durchaus mal was anderes Erzählen, weil sie das nicht mögen


    ... das habe ich von den ABHlern aber immer anders gehört. Was hätte das denn für einen Sinn, wenn der anwalt rät:"diese Frage sollten sie nicht beantworten" ... mehr kann er ja nicht tun. Denn die Fragen selbst wird er ja nicht beantworten dürfen oder können...


    Es müssten ja dann auch 2 Anwälte dabei sein.. einer hier und einer auf den Philippinen.



    Zitat


    Da aber neben dem Verwaltungsverfahren Scheinehe noch ein Straftatbestand ist, sollte sogar IMHO ein Anwalt dabei sein.


    .. wobei ich noch nicht erlebt habe, dass ein wegen Scheinehe abgelehntes Visum zu einer Strafanzeige geführt hätte.

  • Touristenvisum fuer Italien oder Spanien beantragen. Dort treffen und einen Besuch in D. machen. Story: Als Katholikin nachvollziehbar, dass man mal die heiligen Staetten besuchen will. Ob das nun noch geht weiss ich aber auch nicht. Es gibt auch andere schoene Orte auf der Welt - Deutschland ist eh zu langweilig....
    Gruss der Gerhard

    Time to change!

  • . das habe ich von den ABHlern aber immer anders gehört. Was hätte das denn für einen Sinn, wenn der anwalt rät:"diese Frage sollten sie nicht beantworten" ... mehr kann er ja nicht tun. Denn die Fragen selbst wird er ja nicht beantworten dürfen oder können...

    Diese ganze Befragung ist IMHO ein rechtlicher Graubereich. Es wird ja nicht zur Befragung eingeladen sondern einfach nur ein Termin vergeben. Man merkt erst das es eine gleichzeitige Befrgung ist, da er Partner zumr gleichen Zeitpunkt auch einen Termin hat. Der Vorwurf wird erst zu Beginn der Befragung geäußert oder gar nicht während der Befragung. Dem Bürger wird also bewußt Verschwiegen das bereits ein Verdacht besteht und er dazu befragt wird. Aber bei einer Befragung einen Anwalt rauszuschicken, das traut sich die ABH IMHO nicht.


    Touristenvisum fuer Italien oder Spanien beantragen. Dort treffen und einen Besuch in D. machen. Story: Als Katholikin nachvollziehbar, dass man mal die heiligen Staetten besuchen will. Ob das nun noch geht weiss ich aber auch nicht. Es gibt auch andere schoene Orte auf der Welt - Deutschland ist eh zu langweilig....

    Die andren Länder sehen, das kürzlich deutsche Schengen-Visa abgelehnt wurden.




    Es müssten ja dann auch 2 Anwälte dabei sein.. einer hier und einer auf den Philippinen.

    Für Konsulate gilt das VwVfg nicht, ggf Berufen sich deshalb genau die ABH darauf das kein Anwalt mitkommen kann, da sie ja im Visaverfahren im Auftrag des Konsulats handeln. Ich sehe das anderen. Die ABH vergibt einen Termin zur Vorsprachen, nicht das Konsulat, da kann ich meinen Anwalt mitnehmen. Der eigene Anwalt kann aber nach der Befragung die Akte einssehen. Insbesonder wenn der Antrag abgelehnt wird und es zur Remionstration kommt.

    wobei ich noch nicht erlebt habe, dass ein wegen Scheinehe abgelehntes Visum zu einer Strafanzeige geführt hätte.

    Weil die Schwelle einer Verfolgung schon hoch ist. Im Verwaltungsverfahren ist ja der Antragsteller in der Nachweispflicht. Beim Strafverfahren dreht sich das ja um. Wobei man wenn es keine Anzeige bei Ablehnugn des Visum gibt, schon mal die ABH fragen sollte ob sie die Garantenpflicht kennt.

  • Aber bei einer Befragung einen Anwalt rauszuschicken, das traut sich die ABH IMHO nicht.


    Ich sehe auch nicht den Nutzen, den ein Anwalt in diesem Moment bringen soll.


    Der Anwalt könnte höchstens die Befragung verhindern, indem er sich die Begründung der ABH über diese Befragung vortragen lässt um ggfs diese Begründung "erschüttern" ....


    Da beide ja gleichzeitig vorgeladen werden, sollte niemandem entgehen, dass dies eine Scheinehebefragung ist. Auch wenn möglicherweise auf der Einladung das nicht direkt erwähnt ist.


    Aber wie erwähnt, scheinehe ist bei deutsch-philipp. eher selten.


    OT:
    Der verdacht wird meist bei deutsch afrikanischen Ehen geäussert... insbesondere dann, wenn deutsche Frau wesentlich älter ist als Mann.. Ist tatsächlich eine Diskriminierung.. und ich verstehe nicht, warum die Feministinnen nicht dagegen protestieren... -:)

  • [quote='DennisKa','index.php?page=Thread&postID=717525#post717525']Ich möchte aber, dass meine Freundin schon vorher mal nach Deutschland kommen kann. Sie soll sich das Leben hier ansehen, das Wetter spüren und Alltag mit mir verbringen. Sie soll sich absolut sicher sein, dass sie das möchte! Wären wir verheiratet, ist das Ganze schon etwas spät. Daher will ich das vorher. Nur die DBM lässt uns nicht.
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    Ich kann deinen Frust nur all zu gut nachvollziehen. Bei uns exakt das gleiche Theater. Nach erfolgloser Remonstration bleibt uns nur der Sprung ins kalte Wasser - ok, wird halt geheiratet, obwohl ein kluges Sprichwort sagt:" Drum prüfe Wer sich ewig bindet!". Ist aber für die DBM kein Argument :floet

  • In Dänemark hat aber von euch noch niemand ein Schengen-Visa beantragt, oder? Klar sind die bei der Botschaft nicht doof, aber ich habe da echt Verwandschaft. Meine Freundin will es auch gern versuchen und da wir eh einen Tag in Manila sind ... so können wir den auch nutzen um die dänische Botschaft zu besuchen.

  • Das Visum muss grundsätzlich beim Einreiseland entsprechend beantragt werden.


    Davon abgesehen ist, wenn ich richtig informiert bin, das Land zuständig, wo der zeitüberwiegende Aufenthalt stattfinden soll.


    Zumindest sehen die Dänen im PC über das System "VIS" dass schon zwei abgelehnte Anträge für Deutschland existieren.


    //edit
    DBM

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