Schengenvisum abgelehnt? Kein Problem! Prozesskostenhilfe beantragen und vor dem VG Berlin klagen.

  • Hallo sanukk,


    Zitat

    PS: Zum Beitrag von Mikkael möchte ich mich nicht mehr äussern.


    das würde mir sehr fehlen. Zu schlechte kramatik, oder zu anspruchsvoll?


    Du bist doch sonst ein ganz Lieber.


    LG


    Michael

  • Ganz am Ende der Seite, ich zitiere:


    Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich sowohl die Durchführung eines Remonstrationsverfahrens sowie eine Klage vor dem VG Berlin bei einem abgelehnten Visabescheid durchaus lohnen kann. Die thailändische Antragstellerin wird in der Regel auch Prozesskostenhilfe erhalten, es entstehen somit keine weiteren Kosten. Weiterhin wird ein solches Verfahren in der Regel schriftlich durchgeführt, es ist daher auch mit entsprechender Unterstützung von Thailand aus problemlos durchzuführen.

    So Problemlos ist das nciht. Das Remonstrationsverfahren ist informell, damit gibt es dafür schon mal keine Prozesskostenhilfe. Und sie wird in der Regel keine Prozesskostenhilfe bekommen
    a) Sie muss Belegen, das sie Bedürftig ist, damit wären natürlich die Belege zu übersetzen und ggf. zu beglaubigen. Wenn sie entsprechende Belege überhaupt beibringen kann. Das betrifft auch die nahen Verwandten z.B Eltern.
    b) Der Prozess muss Aussicht auf Erfolg haben.


    Für die Remonstration und Antrag wird ein Anwalt erstmal Geld bekommen, das unabhängig vom Erfolg des Antrags auf Prozesskostenhilfe.

  • Zum Nachlesen, wen es interessiert: Das ganze gilt m.E. nur für Deutsche oder in Europa ansässige, NICHT für EU-Auslander!!! Im Zweifel wird mit der mangelnden "Aussicht auf Erfolg" der Ablehnungsbescheid begründet werden. Ausserdem muss die PKH, wenn sie denn tatsächlich gewährt wird, irgendwann zurück gezahlt werden. Es handelt sich dabei nämlich nicht um ein Geschenk, sondern um ein Darlehen. Und wer für einen 6-wöchigen Besuch seiner Liebsten, diese zwingt, einen Prozess anzustrengen, macht sich lächerlich und verbaut ggf. legale spätere Einreisemöglichkeiten.


    Zumal einer Bedürftigen (Anspruch auf PKH) dann offensichtlich die Mittel fehlen, ihren Schengenaufenthalt zu finanzieren. Mal ganz abgesehen, von dem gern gezogenen Joker der Botschaft: "Mangelnde Rückkehrwilligkeit", wenn der Einlader alles finanziert.


    Fazit: Selbst, wenn es PKH für EU-(Übersee)-Ausländer geben SOLLTE, wäre der Prozess nicht hilfreich für einen legalen Aufenthalt in D. und um ein Visum dafür zu bekommen. Selbst wenn es am Ende einen einen 6-wöchiges Schengenvisum geben sollte......Nach 6 Wochen ist alles vorbei.


    https://www.anwalt.de/rechtsti…-anwalt-fehlt_006058.html


    https://de.wikipedia.org/wiki/…ungsf.C3.A4hige_Verfahren


    http://www.t-online.de/ratgebe…e-beantragen-koennen.html

  • Hallo ihr beiden Once und Sanukk, liebe Mitleser,


    Wenn man bei einem Schengenvisumsantrag schon die DBM darauf hinweist, das man auf jeden Fall ein Remonster macht, und vor dem VG klagt, falls das Visum abgelehnt wird, wird die DBM den Visumsantrag meiner Meinung nach genaustens prüfen.


    Wird das Schengenvisum trotzdem abgelehnt, müsste eigentlich die DBM bei einer Remonster ein gerichtsfeste Begründung für die Ablehnung liefern, und nicht nur bl,bla,bla. Das kostet Zeit und Geld, und das ist auch gut so, dennn, wir leben in einem Rechtsstaat, und schafft Arbeitsplätze!


    Bin gerade mit meiner Schwägerin am verhandeln, die will uns nächstes Jahr im Sommer besuchen. Vielleicht kann ich sie dazu überreden, früher zu kommen. Falls das Visum dann abgelehnt wird, kann ich einen ,,Musterprozess,, für das Forum machen. Dann hören die Spekulationen auf.


    Oh Ja, ich weiss, wenn ich solche böse Sachen schreibe, bekommt die nie ein Visum.



    Michael(schreibt mir doch glatt einer von der AFD, und will wissen was die Probleme bei der Einreise von Schnuckiex waren, werd dem das kurz vor der Bundestagswahl 2017 mitteilen, ich mag keine Naziz)

  • Guten morgen sanukk, liebe Mitleser,


    der mit dem Hebel ist gut. Schon Archimedes sagte ,,gebt mir einen Hebel der lang genug ist, dann kann ich die Welt aus den Angeln heben,,


    Der Hebel ist die Remonster, PKH und das VG.


    Ich verstehe auch nicht, warum ich von einer Mitarbeiterin der DBB bedroht und genötigt worden bin.


    Zitat

    Wenn ICH in der Botschaft sitzen würde und solche Schreiben bekommen würde, dann WÜRDE die Prüfung des Antrags nach allen Regeln der Kunst erfolgen. Ein Beamter lässt sich nicht erpressen oder mit möglicher Remonstration bedrohen und muss sich das auch nicht antun . ER ist und bleibt der Entscheider, Träume von Selbstüberschätzern hin oder her......


    Genau, jeder Antrag sollte nach Regeln bearbeitet werden. Die künstleriche Freiheit der Entscheiders sollte aussen vor bleiben.


    Meine Anschreiben an Behörden beginnen immer so,, Sehr geehrte Damen und Herrn, ich möchte Sie freundlichst und höflichst darum bitten .............


    Meine Erfolgsbilanz bei Behörden, falls einer schneller war, bitte melden. Aus meiner Erinnerung.



    Anfang Oktober 2013, EFZ(keine UP verlangt!) beantragt, 4 Tage später ausgestellt.
    Mitte Oktober 2013, Konsularbescheinigung beantragt, 5 Tage später ausgestellt.
    24 Oktober 2013, Geheiratet,
    26 Oktober 2013, Aufnahme meiner Ehefrau in die PKK, Familienzuschlag wurde gewährt.
    Ende November 2013, Heiratsurkunde wurde legalisiert.


    Es gab keine Probleme, nix, garnix, super Job von allen, auch von mir, weil meine Dokumente immer vollzählig und top sind! :D


    Oktober 2015, FZ-Visum für meine Frau beantragt(keine UP verlangt!)
    Bearbeitungszeit der ALB(keine UP verlangt!) 2 Wochen!
    Ende Oktober kam der Anruf von der DBB, meine Frau kann ihr FZ-Visum abholen.


    Es gab keine Probleme, nix, garnix, super Job von allen, auch von mir, weil meine Dokumente immer vollzählig und top sind! :D




    12 Januar 2016, der Tag an dem alles begann, und sich bis zur jetzigen Stunde fortsetzt.


    Die ,,Ortskraft,, und die Mitarbeiterin der Botschaft wollten uns abwimmeln, und den Antrag für ein FZ-Visum für meine Stieftochter nicht annehmen.


    Dann kam es zu folgendem Dialog, aus der Erinnerung geschrieben.




    Ich: ,,Wo kann ich den FZ-Visumsantrag stellen, bei welcher Botschaft?,,


    Mitarbeiterin: Keine Antwort, nix, stand da mit offenem Mund, und glotzte mich an. Schockstarre.


    Ich: ,,Sie müssen den Antrag annehmen, sie sind verpflichtet dazu.,,


    Mitarbeiterin: ,,Wenn ich den Antrag annehme, liegt der um 2 Uhr in Postausgang mit einer Ablehnung,, (Geht doch, Bearbeitungszeit 3 Std. :clapping :yupi )


    Ich(gaaaanz cool) ,,Dann machen sie das doch so, dann kann ich dagegen Rechtsmittel einlegen,,


    Nach dieser Antwort ist die gute Frau total ausgeflippt, lief nach hinten, kam nach 5 min. wieder zurück, wirkte etwas enspannt(Alkohol, Pillen?) und nahm den Antrag an.




    Nach 3 Wochen kam Meldung der ALB, ,,wir haben nix dagegen das Schnuckiex nach Deutschland kommt, und eine UP brauchen wir auch nicht,,


    Das wollte die Botschaft aber nicht!


    Sanukk, ich bin hier in Deutschland sowas von freundlich von den Behörden empfangen worden, das glaubst du nicht. Bericht später.




    Michael(wer im Forum gegen mich ist, bekommt Pluspunkte bei der DBM, oder etwa nicht? Mir soll es recht sein, weiter so)