Zugang/Prozeßablauf Eheschließung in Deutschland

  • Ich war gestern beim Standesamt und habe mir die notwendigen Schritte für eine Eheschließung in Deutschland erklären lassen. Es war etwas verwirrend und ich wollte hier fragen, ob ich den "Fahrplan" richtig verstanden habe:
    Mein 1. Besuch beim Standesamt, Abgeben

    • Kopie ihres Reisepasses,
    • Originale von
      Ihrer Geburtsurkunde
      Eheeinwilligung + Ehrerbietungsakt der Eltern, notariell beglaubigt
      Cenomar
      2 Passfotos + 1 Ganzkörperfoto 13*18 cm
      Ihre Zustimmung zur Urkundenüberprüfung (Formblatt: Consent and Authorization)
      Anschriften ihrer Wohnsitze seit 15. Lebensjahr (Formblatt: Declaration of Residence)
      Geburtsurkunde ihres Sohns
      Taufschein
      Zeugnis der 1. Klasse Grundschule
      Heiratsurkunde der Eltern
      Je 2 Passfotos der Eltern
      Geburtsurkunde ihres Bruders

    Standesamt schickt alle Unterlagen an DBM zur Urkundenüberprüfung.
    Während dieser Zeit und nachdem ich alle Urkunden beim Standesamt abgegeben habe, bucht sie im Terminvergabesystem ihren Termin zur Abgabe ihrer Vollmacht usw.
    Ihr 1. Besuch mit Dolmetscher in der DBM zur

    • Abgabe der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
    • Antrag Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    • Beglaubigung der Kopie ihres Reisepasses

    Nach 4-6 Monaten kommen die von der Botschaft beglaubigten Urkunden und diese drei Dokumente zusammen an das Standesamt.


    Mein 2. Besuch beim Standesamt: Anmeldung zur Eheschließung, mit Termin (wenn möglich) und Abgeben

    • Alle meine Urkunden
    • beglaubigte Übersetzungen ihrer Urkunden

    Standesamt sendet Befreiungsantrag ans OLG. Dies wird ca. 4 Wochen beschieden. Der Bescheid geht ans Standesamt und ist 6 Monate gültig.
    Sie bucht im Terminvergabesystem ihren Termin zur Beantragung ihres Visums
    Ihr 2. Besuch in der DBM zur Beantragung des Visums
    Ihr 3. Besuch in der DBM zur Entgegennahme des Visums

  • Ehrerbietungsakt der Eltern


    ?? Was ist das??


    Ihr 1. Besuch mit Dolmetscher in der DBM zur


    Warum Dolmetscher? Die sprechen dort English / Tagalog


    Standesamt schickt alle Unterlagen an DBM zur Urkundenüberprüfung.


    Hast du schon die "Vorauszahlung" für die UP gemacht? 250 €?


    Standesamt sendet Befreiungsantrag ans OLG. Dies wird ca. 4 Wochen beschieden. Der Bescheid geht ans Standesamt und ist 6 Monate gültig.


    Und wiederum musst du erst die Rechnung bezahlen :floet



    hr 3. Besuch in der DBM zur Entgegennahme des Visums


    Wird zugeschickt, wenn sie den Pass abgibt


    CFo nicht vergessen und A1

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Abgabe der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung


    das ist die sogenannte Beitrittserklärung; das Formular dazu sollte dir dein standesamt geben.


    Zitat


    Antrag Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses


    .. das ist mE Humbug. Ein EFZ ist nur erforderlich, wenn im Ausland geheiratet wird.. aber es sieht doch so aus, als ob ihr in D heiratet.


    Ehrerbietigkeitserklärung

    Was ist das??


    = parental advice ... wenn die Verlobte 21-25 Jahre alt ist; sonst nicht erforderlich.



    Die Sache mit dem Dolmetscher ist mir auch neu... wahrscheinlich die private Meinung des Standesamtes.

  • Beitrittserklärung; das Formular dazu sollte dir dein standesamt geben.

    Hat es schon gegeben.
    Ja, wir heiraten in D.

    wenn die Verlobte 21-25 Jahre alt ist

    Ich glaube 18-25.

    Die Sache mit dem Dolmetscher ist mir auch neu... wahrscheinlich die private Meinung des Standesamtes.

    ... und der Dlmetscher muss mit unterschreiben, ich habe mal den Teil das Formulars hier angefügt.

    Dateien

    • Dolmetscher.png

      (105 kB, 62 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
  • .. und der Dlmetscher muss mit unterschreiben, ich habe mal den Teil das Formulars hier angefügt.


    Also die Meinung des Standesamtes... wobei der Konsularbeamte ja auch gleichzeitig als Dolmetscher dient...
    Jedenfalls hat bisher die Botschaft noch nie auf einen separaten Dolmetscher bestanden.


    Um es genau zu machen Parental consent/advice


    Parental consent bei Alter 18,19,20
    Parental advice bei Alter 21,22,23,24

  • Hallo zusammen,
    hge: ist es nicht so, dass ein Ausländer ein EFZ benötigt, die Philippinen aber kein solches ausstellen und deshalb die philippinische Verlobte die Befreiung vom EFZ beantragen muss.
    Bitte korrigier mich falls ich falsch liege.


    Uli

  • hge: ist es nicht so, dass ein Ausländer ein EFZ benötigt, die Philippinen aber kein solches ausstellen und deshalb die philippinische Verlobte die Befreiung vom EFZ beantragen muss.
    Bitte korrigier mich falls ich falsch liege.


    Das ist richtig... nur der TS hat dies geschrieben:


    hr 1. Besuch mit Dolmetscher in der DBM zur


    Abgabe der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
    Antrag Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Beglaubigung der Kopie ihres Reisepasses


    Bei der DBM wird kein Antrag auf Befreiung vom EFZ gestellt. Das macht das deutsche Standesamt im Zuge der Anmeldung zur Eheschliessung.
    Bei der DBM wird lediglich die Beitrittserklärung (Einwilligung zur Anmeldung der Eheschliessung) beglaubigt oder beurkundet.

  • Das ist richtig... nur der TS hat dies geschrieben: ... Antrag Befreiung eines Ehefähigkeitszeugnisses...

    Ich hätte wohl schreiben müssen "...Aufnahme des Antrags auf Befreiung von der Beibringung..."?


    Bei der DBM wird lediglich die Beitrittserklärung (Einwilligung zur Anmeldung der Eheschliessung) beglaubigt oder beurkundet.

    ... und ihr Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.

  • Ich habe nochmal eine Frage. Und zwar geht es um 2 Dokumente, so sinngemäß die Standesbeamtin: "Einmal dass die Eltern der Eheschließung zustimmen und zum Zweiten, dass Ihnen die Ehre gegeben wurde, indem sie um die Zustimmung zur Eheschließung gebeten wurden."
    hge, deckt sich das mit deinem Wissen?
    @alle, kennt jemand Mustertexte, die ich für die beiden Dokumente nutzen kann?

  • ...Aufnahme des Antrags auf Befreiung von der Beibringung..


    Was dein Standesamt damit "sagen" will ist mir unklar.


    In der Beitrittserklärung wird ja normalerweise klar gemacht, dass die Verlobte dem Anmeldeprozess zur Eheschliessung in D "beitritt". Somit ist die Vollmacht erteilt, dass der Verlobte in D den Prozess "allein" vertritt. Damit wird auch die Anmeldung zum Befreiungsverfahren vom Verlobten in D normalerweise allein unterschrieben.


    Es ist absolut ungewöhnlich, dass dieser Antrag zum Befreiungsverfahren beim OLG von der Verlobten im Ausland unterschrieben werden muss. Für mich ist das "doppelt gemoppelt". Es wird aber auch nur eine Unterschriftsbeglaubigung verlangt... natürlich schadet das nicht, ist aber für mich überflüssig. Dazu kommt noch, dass ich mir nicht vorstellen,dass jemand im Ausland den Sinn des Befreiungsverfahrens - eine deutsche Eigenart - versteht. Eine Belehrung darüber, dass die Verlobte das verstanden hat, was sie da unterschreibt, würde ich als glatte Lüge abtun -:) aber die wird ja auch nicht gefordert. (nur bei der Beitrittserklärung).

  • Ich habe nochmal eine Frage. Und zwar geht es um 2 Dokumente, so sinngemäß die Standesbeamtin: "Einmal dass die Eltern der Eheschließung zustimmen und zum Zweiten, dass Ihnen die Ehre gegeben wurde, indem sie um die Zustimmung zur Eheschließung gebeten wurden."
    hge, deckt sich das mit deinem Wissen?
    @alle, kennt jemand Mustertexte, die ich für die beiden Dokumente nutzen kann?



    ... das ist praktisch ein und dasselbe Dokument: Parental advice (wird beim OLG mit Ehrerbietigkeits-rat oder - akt) übersetzt.


    Jeder Notar an der Ecke auf den Philippinen weiss, was er da zu schreiben hat, weil das ja tausendfach vorkommt. Wird ja auch bei rein philipp. Ehen gefordert.


    Die Eltern müssen zustimmen wenn die Verlobte 18,19,20 Jahre alt ist (Parental consent) ansonsten den Parental advice wenn die Verlobte 21,22,23,24 Jahre alt ist.


    Wenn der Notar beim Parental advice auch das Wort "Consent" gebraucht ist das auch in Ordnung. Consent ist ja "mehr" als nur ein Advice....


    PS


    Es muss also nur ein Dokument beim Notar erstellt werden.
    Dieses Dokument muss aber im Normalfall überbeglaubigt werden. (Standesamt fragen)
    Der Notar weiss das Gericht, wo das Dokument überbeglaubigt wird (dort ist der Notar zugelassen).
    Das ganze muss dann noch mal beim DFA Manila überbeglaubigt werden.

  • Es ist absolut ungewöhnlich, dass dieser Antrag zum Befreiungsverfahren beim OLG von der Verlobten im Ausland unterschrieben werden muss. Für mich ist das "doppelt gemoppelt".

    Genau, so kommt es mir ja auch vor. Ich muss dazu sagen, dass ich im Juni das erste Mal auf dem Standesamt war, und die damalige Beamtin sehr zuversichtlich war und mir einen überschaubaren "Berg" von beizubringenden Dokumenten aufgetragen hat. Letzte Woche war ich nun bei einer anderen Beamtin, und bei ihr hatte ich den Eindruck, dass sie eher vom Typ "Jetzt machen wir mal ganz langsam" ist und dass sie alle nur denkbaren Schwierigkeiten hervorgesucht hat. Und natürlich, dass das ganze Verfahren lange, sehr lange dauern wird.

  • Es ist absolut ungewöhnlich, dass dieser Antrag zum Befreiungsverfahren beim OLG von der Verlobten im Ausland unterschrieben werden muss.


    Nachtrag:


    Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob dieser Antrag auf Befreiung überhaupt von den Verlobten unterschrieben wird... denn im Leifaden des OLGs steht:



    Zitat

    Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses ist durch das für die Eheschließungsanmeldung zuständige Standesamt in einer Niederschrift aufzunehmen und zur Entscheidung über den Antrag vorzubereiten (§ 12 Absatz 3 Personenstandsgesetz PStG-).


    Eine unmittelbare Antragstellung durch die Verlobten bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts ist daher nicht möglich.


    https://www.justiz.bayern.de/g…p#anker_sprungmarke_0_113

  • Ich habe von einem Brautpaar gelesen, dass sie die von der DBM auf Echtheit zu prüfenden Dokumente nicht wie von mir beschrieben, durch das hiesige Standesamt per Amtshilfe der DBM haben zukommen lassen, sondern dass sie die Dokumente persönlich zur DBM gebracht haben, dort auch direkt der DBM das Geld für die Dokumentenprüfung eingezahlt haben, und dann ... weiter weiß ich nicht mehr, wie die Dokumente zum Standesamt kamen. Grundsätzliche Frage, ist das auch möglich, ist das evtl. im Entscheidungsrahmen des jeweiligen Standesamts?
    In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass die Standesämter unterschiedlich strikt mit der Anforderung an vorzulegenden Dokumenten verfahren. Dort wurde berichtet, dass ein brandenburgisches Standesamt wesentlich weniger Anforderungen stellte, verglichen mit dem Münchner/einem bayerischen Standesamt. Ist da was dran? Und wenn ja, könnte ich einfach nach Brandenburg fahren und in einem x-beliebigen Standesamt die Trauung vollziehen lassen?

  • ch habe von einem Brautpaar gelesen, dass sie die von der DBM auf Echtheit zu prüfenden Dokumente nicht wie von mir beschrieben, durch das hiesige Standesamt per Amtshilfe der DBM haben zukommen lassen, sondern dass sie die Dokumente persönlich zur DBM gebracht haben, dort auch direkt der DBM das Geld für die Dokumentenprüfung eingezahlt haben, und dann


    Das ging bei uns...wir haben nahezu alle Dokumente direkt in Manila abgegeben,,,allerdings die UP wurde vom Standesam beauftragt (muss von einer deutschen Behörde gemacht werden) und auch dort bezahlt! Wenn alles fertig ist geht es zurück zum Standesamt


    weiter weiß ich nicht mehr, wie die Dokumente zum Standesamt kamen


    Per Diplomatenpost


    Grundsätzliche Frage, ist das auch möglich, ist das evtl. im Entscheidungsrahmen des jeweiligen Standesamts?


    Ja, jedes STA kann andere Papiere verlangen


    Dort wurde berichtet, dass ein brandenburgisches Standesamt wesentlich weniger Anforderungen stellte, verglichen mit dem Münchner/einem bayerischen Standesamt. Ist da was dran? Und wenn ja, könnte ich einfach nach Brandenburg fahren und in einem x-beliebigen Standesamt die Trauung vollziehen lassen?


    Bei uns in Brandenburg war es recht simpel, wir brauchten auch keinen offiziellen Übersetzer (konnte mein Bruder machen)....Ja,kannst du...brauchst aber dazu eine Genehmigung deines Heimatstandesamtes! Oder ummelden :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ging bei uns...wir haben nahezu alle Dokumente direkt in Manila abgegeben,,,allerdings die UP wurde vom Standesam beauftragt (muss von einer deutschen Behörde gemacht werden) und auch dort bezahlt!



    Das ändert sich von Zeit zu Zeit...


    Bis vor einigen Monaten sollten alle Dokumente von der amtshilfeersuchenden Stelle gesammelt werden und an die DBM zwecks UP geschickt werden.
    Ein Einreichen bei der DBM war nicht möglich ...


    Jetzt heisst es im MB für Heiratsvisum :



    Zitat

    Falls das Standesamt eine Urkundenüberprüfung wünscht um die Anmeldung der Eheschließung einleiten zu
    können, muss es hierfür ein Amtshilfeersuchen (gerne als Scan bzw. pdf-Datei) senden an:
    urkunden@mani.diplo.de
    Die Originalunterlagen (ggf. auch die Prüfgebühr) können dann direkt bei der Urkundenstelle der BotschaftManila
    eingereicht werden.


    Man kann also nicht direkt zur Botschaft "latschen" und die UP beantragen.
    Der 1. Anstoss muss vom deutschen StA/ ABH kommen.. sei es nur als e-mail..
    Erst danach können die Dokumente dann direkt bei der DBM abgegeben werden.

  • Bei uns in Brandenburg war es recht simpel,

    Brandenburg an der Havel oder Land Brandenburg?

    Falls das Standesamt eine Urkundenüberprüfung wünscht ...

    Das klingt, als ob es Sinn machen könnte, eine ganze Liste von Standesämtern abzutelefonieren, um eines herauszufinden, das keine UP verlangt.
    Die Frage wäre dann,

    du...brauchst aber dazu eine Genehmigung deines Heimatstandesamtes!

    , wie ich die erwünschte Genehmigung begründe. Könnte ich da tatsächlich sagen, 'weil dort der bürokratische Aufwand geringer ist'?

    Man kann also nicht direkt zur Botschaft "latschen" und die UP beantragen. Der 1. Anstoss muss vom deutschen StA/ ABH kommen..

    Wenn ein Wechsel des Sta nicht in Frage kommt, könnte ich also die Beamtin bitten, diese email an die DBM zu schicken?

  • Land Brandenburg


    In schönen Land Brandenburg, am Rande des Spreewaldes


    wie ich die erwünschte Genehmigung begründe. Könnte ich da tatsächlich sagen, 'weil dort der bürokratische Aufwand geringer ist'?


    Schöne Gegend...Urlaub, usw. ich würde mir eine andere Begründung einfallen lassen :floet .....bei uns heiraten Leute aus ganz Deutschland, wie ich hörte...weil man im Schloss getraut werden kann

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi