Zugang/Prozeßablauf Eheschließung in Deutschland

  • Falls das Standesamt eine Urkundenüberprüfung wünscht um die Anmeldung der Eheschließung einleiten zu
    können, muss es hierfür ein Amtshilfeersuchen (gerne als Scan bzw. pdf-Datei) senden an:
    urkunden@mani.diplo.de

    Kannst du mir den Link zu dieser Quelle geben?
    Ich war heute beim Standesamt und habe genau darum gebeten, allerdings ohne Erfolg. Die Beamtin hat von der DBM das Merkblatt für Heiraten aufgerufen und da stand das nicht drin.
    Im übrigen hat sie mir jetzt eine andere Vorgenensweise aufgetragen als die Beamtin von vorigem Mal:
    Ich sende meiner Liebsten

    • Das Anschreiben des Standesamts zur Amtshilfe samt dem Formular
    • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und
    • Antrag zur Befreiung von der Beiobringung des ehefähigkeitszeugnisses für das OLG
    • Das Consent and Authorization Formblatt der DBM
    • Declarence of Residences


    Damit geht sie zur DBM füllt im Beisein des Botschaftsmitarbeiters die Formulare aus und unterschreibt alle Dokumente dort, unter den Augen des Mitarbeiters und dann packt sie diese Dokumente alle zusammen mit dem ganzen Pack ihrer Originaldokumente (CENOMAR; Geburtsurkunden, ihre eigene, des Bruders, des Sohns, Heiratsurkunde der Eltern, ...) und schickt das Ganze mir zu, damit ich es zum Standesamt trage, damit die den ganzen Pack wieder zurück in die Philippinen schicken, an die DBM zur Dokumentenüberprüfung.
    Ich habe nach dem Besuch beim Standesamt dann gleich einen Termin für Pesonenstandsangelegenheiten für sie bei der DBM gebucht und ihr das heute so mitgeteilt. Ich habe ihr auch geschrieben, dass sie doch alle Dokumente mit zum Botschaftstermin nehmen könnte und evtl. lässt sich der dortige Mitarbeiter erweichen, Ja, ich schätze Wahrscheinlichkeit geht gegen Null.
    Noch was, die Standesbeamtin sagte, dass sie zu diesem Termin einen Dolmetscher mitbringen muss. Hier im Forum habe ich gelesen, dass das nicht nötig ist.Weiß hier jemand den neuesten Stand?

  • Kannst du mir den Link zu dieser Quelle geben?
    Ich war heute beim Standesamt und habe genau darum gebeten, allerdings ohne Erfolg. Die Beamtin hat von der DBM das Merkblatt für Heiraten aufgerufen und da stand das nicht drin.


    ... dann weiss ich nicht, wo die Beamtin geschaut hat:
    http://www.manila.diplo.de/con…en/6889798/MB_Eheschl.pdf




    .. das ist okay



    Zitat


    Damit geht sie zur DBM füllt im Beisein des Botschaftsmitarbeiters die Formulare aus und unterschreibt alle Dokumente dort, unter den Augen des Mitarbeiters und dann packt sie diese Dokumente alle zusammen mit dem ganzen Pack ihrer Originaldokumente (CENOMAR; Geburtsurkunden, ihre eigene, des Bruders, des Sohns, Heiratsurkunde der Eltern, ...) und schickt das Ganze mir zu, damit ich es zum Standesamt trage, damit die den ganzen Pack wieder zurück in die Philippinen schicken, an die DBM zur Dokumentenüberprüfung.


    ... kann man so machen.. ich finde es umständlich.


    Denn wenn das standesamt per e-mail (siehe MB Heiratsvisum) die UP schon beantragt hätte, könnte deine Verlobte den ganzen "Packen" schon da lassen.
    Aber wenn dein StA das nicht will, musst du dich leider nach denen richten.



    Zitat


    Ich habe nach dem Besuch beim Standesamt dann gleich einen Termin für Pesonenstandsangelegenheiten für sie bei der DBM gebucht und ihr das heute so mitgeteilt. Ich habe ihr auch geschrieben, dass sie doch alle Dokumente mit zum Botschaftstermin nehmen könnte und evtl. lässt sich der dortige Mitarbeiter erweichen, Ja, ich schätze Wahrscheinlichkeit geht gegen Null.


    .. dann weiss die doch mal auf das MB (Heiratsvisum hin) ...


    Zitat


    Noch was, die Standesbeamtin sagte, dass sie zu diesem Termin einen Dolmetscher mitbringen muss. Hier im Forum habe ich gelesen, dass das nicht nötig ist.Weiß hier jemand den neuesten Stand?


    Das geistert schon seit einiger Zeit durch die foren. Ich habe bisher noch keine Bestätigung, dass die DBM explizit einen Dolmetscher verlangt.
    Bisher hat der entsprechende Konsularbeamte das auf Englisch gemacht. Ich würde dies zunächst mal ignorieren ... oder die DBM anschreiben, ob dies tatsächlich verlangt wird. hoffentlich kommt eine Antowrt; die DBM ist zur Zeit sehr einsilbig!

  • ... dann weiss ich nicht, wo die Beamtin geschaut hat:
    http://www.manila.diplo.de/contentblob/2…/MB_Eheschl.pdf

    Meinen allerbesten Dank. Das drucke ich aus und nehme es morgen mit dorthin und versuche mein Glück.

    ... kann man so machen.. ich finde es umständlich.


    Wie oben gesagt, das ist unnötig umständlich und bringt ja keinen echten Vorteil.

    Ich würde dies zunächst mal ignorieren ... oder die DBM anschreiben,

    Ich denke dass das Ignorieren die bessere Alternative ist.

  • ansonsten ist dein Standesamt nicht für die Termine der DBM zuständig.

    Stimmt! Ich habe das durcheinander geworfen. Ich ärgere mich über das Nürnberger Standesamt, das sich weigert, das Amtshilfe-Ersuchen in elektronischer Form an die DBM zu übermitteln. Das hätte mir einen Standesamt Besuch und 2 Wochen Zeit für das Hin- und Herschicken der Dokumente erspart. Aber das war hier nicht angesprochen. Insofern, gebe ich dir Recht.

    ansonsten ist dein Standesamt nicht für die Termine der DBM zuständig

    Ich sollte deine Aussage also modifizieren: "... ist die DBM nicht für die Lahmar..., ich meine Langatmigkeit meines Nürnberger Standesamts verantwortlich.

  • Die ... Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft Manila ...
    1 ) dazu muss kein separater Termin gemacht werden!

    Weil ich das nicht wusste, habe ich vor einer Woche für sie einen Termin im Terminvergabesystem gebucht und nächsten Freitag ist er. Wartezeit also ca. 14 Tage und völlig problem einen Termin zu "ergattern".

    Bei Antragstellung muss vorliegen:
    Verpflichtungserklärung ( VE ) ...

    Bezieht sich das "Bei Antragstellung" auf den Termin der PH Braut zur Antragstellung für das FZF Visum -in der DBM oder auf meinen Termin im hiesigen Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung? Der, bei dem ich alle Dokumente der PH Braut abgebe, damit das Standesamt diese an die DBM zur UP sendet?
    Ich frage deshalb, weil der zeitliche Vorlauf zur Abgabe einer VE bei unserer Nürnberger ABH mehrere Wochen beträgt.

    Einmal editiert, zuletzt von Zugang ()

  • Das Problem bei den Philippinen ist das alle sogenannten "Dokumente" im Ausland nur "Klohpapier" darstellen.. d.h. das ph Dokumente weltweit nicht anerkannt werden .. die Ph gehören zu den wenigen Ländern der Erde wo das der Fall ist... Das ist der Grund, das u.U. eine UP durchgeführt wird...


    Die Philippinen sind nicht Mitglied im "Haager Abkommen"... werden nicht zugelassen, das man dort Urkunden z.B. problemlos "kaufen" kann :denken


    s. auch


    https://de.wikipedia.org/wiki/…ationaler_Urkundenverkehr

  • Hallo zusammen,


    nach jetzigem Stand braucht die Verpflichtungserklärung bei der Visa-Beantragung noch nicht vorgelegt werden.
    Die für mich zuständige Ausländerbehörde hat mich im Oktober bzgl. des weiteren Hergangs informiert, da ich dort vorstellig geworden bin, um eben die VE zu unterzeichnen.


    Danach wird nach Abschluß der UP die Botschaft die ABH darüber informieren. Daraufhin würde ich von der ABH aufgefordert, dort zu erscheinen, um die VE zu unterzeichnen, vorrausgesetzt, die notwendigen Unterlagen hierfür lägen vor.
    Die ABH wiederum informiert danach die Botschaft, daß die VE vorliegt. D. h., die VE braucht nicht mal zur Botschaft geschickt zu werden. Die info der ABH genügt, um das Visa zu erteilen.


    Und was die UP angeht: Nach Auskunft des zuständigen Standesamts wird seit März diesen Jahres aufgrund eines ministeriellen Erlasses grundsätzlich eine UP gefordert. Ich kann allerdings nicht sagen, ob dieses nur für NRW gilt oder bundesweit. In unserem Fall kam die Anordnung der UP vom OLG Düsseldorf.


    Gruß purple

  • Die für mich zuständige Ausländerbehörde hat mich im Oktober bzgl. des weiteren Hergangs informiert, da ich dort vorstellig geworden bin, um eben die VE zu unterzeichnen.



    Was deine ABH denkt ist zunächst mal irrelevant, denn die DBM nimmt den Antrag entgegen!


    Die DBM hat ganz klar in ihrem Merkblatt (stand Dezember 2016) dargelegt, dass eine VE vorgelegt werden muss.
    Die Kennzeichnung, die in frühereren MBs stand, dass VE,Reisekrankenversicherung, A1 etc später auch bei der ABH vorgelegt werden können, ist in diesem neuen Merkblatt nicht mehr vorhanden:
    http://www.manila.diplo.de/con…en/7158881/MB_Eheschl.pdf


    Was deine ABH sagt, hat früher so funktioniert, aber die DBM hat ihre Strategie gewechselt: Sie möchte möglichst alle Papiere gleich bei Antragstellung vorliegen haben, so dass zügig der Antrag entschieden werden kann.


    Einzig und allein die Reisekrankenversicherung kann nachgeliefert werden, bzw später der ABH vorgelegt werden.


    Ich würde das neue Merkblatt deiner ABH zeigen!


    Ob die DBM wegen einer fehlenden VE den Antrag garnicht annimmt, weiss ich nicht; ich würde es aber nicht riskieren.

  • HGE


    die Botschaft hat Ende September denn Antrag mit den Unterlagen angenommen, ohne VE. Nach ca. 2 Wochen erhielt ich übers Standesamt eine Mitteilung, daß 1 von meiner Verlobten unterschriebenes Formblatt fehlen würde. Das wurde dann direkt per mail zur DBM geschickt. Auch in dieser Mitteilung war keine Rede von der fehlenden VE.
    Im Übrigen denke ich aber mal, daß die ABH weiß, was sie tut.
    Außerdem habe ich seinerzeit die entsprechende schriftliche Benachrichtigung der ABH, welche ich angefordert hatte, der DBM zugeleitet. Darin stand ausdrücklich, daß die VE von der ABH ausgestellt wird, sobald die Botschaft den Abschluß der UP mitteilt. Wenn die Botschaft damit nicht einverstanden gewesen wäre, hätte diese wohl die ABH dahingehend informiert, denke ich mal.
    Sicherheitshalber werde ich mich aber morgen mal mit denen in Verbindung setzen. Bisher kann ich nur wiederholen, was die mir mitgeteilt haben. Ich bin schließlich explizit deswegen dorthin, um die VE zu unterschreiben, damit diese mit den anderen Unterlagen vom Standesamt nach Manila geschickt werden können.
    Kannst Du mir sagen, seit wann diese neue Regelung gültig ist?


    Soeben habe ich mir mal die Seite der Botschaft angesehen. Ich verstehe das allerdings so, daß der Hinweis "Nachreichung ist nicht mehr möglich" sich ausschließlich auf den Nachweis für die A1.Prüfung bezieht.
    Bzgl. der Krankenversicherung steht ja auch nichts mehr, und diese kann ja nach wie vor nachgereicht werden, was ja auch sinnvoll ist, da bei Antragsabgabe ja noch gar kein Einreisezeitpunkt feststeht und somit gar nicht abzusehen ist, ab wann die KV bestehen muß.

  • die Botschaft hat Ende September denn Antrag mit den Unterlagen angenommen, ohne VE.


    nach jetzigem Stand braucht die Verpflichtungserklärung bei der Visa-Beantragung noch nicht vorgelegt werden.


    Ende September war ja auch noch die alte Regelung in Kraft.
    Daraus zu schliessen, dass dies nach jetzigem Stand auch so ist, ist fahrlässig. Das Verfahren hat sich geändert , siehe das MB vom Dezember 16.




    Ich verstehe das allerdings so, daß der Hinweis "Nachreichung ist nicht mehr möglich" sich ausschließlich auf den Nachweis für die A1.Prüfung bezieht.
    Bzgl. der Krankenversicherung steht ja auch nichts mehr, und diese kann ja nach wie vor nachgereicht werden, was ja auch sinnvoll ist, da bei Antragsabgabe ja noch gar kein Einreisezeitpunkt feststeht und somit gar nicht abzusehen ist, ab wann die KV bestehen muß.


    Das jetzige Merkblatt hat den Doppelstern ( **) ) nur noch bei der Reisekrankenversicherung. Im alten Merkblatt, was ich dir gerne hochlanden kann, waren VE, A1, RKV und Zustimmung des Standesamtes mit dem Doppelstern gekennzeichnet.


    Das ** ) bedeutete:


    Zitat

    **) Diese Unterlagen können ggf. nachgereicht werden müssen jedoch bis zur Entscheidung über den Antrag bei der DBM oder der zuständigen ABH vorliegen


    Dein Fall ist ein Übergangsfall. Alle neuen Antragsteller sollten sich doch bitte an das Merkblatt der DBM halten.
    Abweichungen davon sind direkt mit der DBM abzustimmen... nicht mit der ABH. Denn die DBM nimmt den Antrag entgegen.

  • HGE


    ich kann ja nachvollziehen, was du meinst.
    Aber da die DBM trotz meines Hinweises auf die Problematik nichts gegenteiliges mitteilte, läßt doch darauf schließen, daß alles in Ordnung ist.


    Was kann ich denn jetzt deiner Meinung nach machen? Bis jetzt habe ich mich auf die Auskunft des Ausländeramts verlassen (was von der DBM offensichtlich auch akzeptiert wurde), allerdings ohne sicher zu sein, daß diese auch richtig ist. Du hast mich aber jetzt verunsichert.

  • Was kann ich denn jetzt deiner Meinung nach machen?


    Du musst garnichts mehr machen... Euer Antrag war doch schon im september abgegeben worden. also ist das Thema für euch durch.


    wenn ihr damals die VE nicht abgegeben habt, dann wird sie entweder von der DBM oder von deiner ABH nachgefordert. Das ist quasi das alte "system" wie es früher gehandhabt wurde.


    Deine ABH hat insofern schon recht. Ich habe hier nur aufklären wollen, dass dies für künftige Antragstellungen nicht mehr gilt.
    Und du hast den Anschein erweckt, dass auch heutzutage keine VE bei Antragstellung abzugeben ist; worauf ja auch ein User hier reagiert hat.


    Bei alten Fällen ist also alles okay, bei neuen muss beim Heiratsvisum die VE bei Antragstellung vorligen. Nichts anderes sagt das neue MB der Botschaft.