Zugang/Prozeßablauf Eheschließung in Deutschland

  • Ich habe meine Verlobte Ende Januar besucht und mit ihr ihren Geburtstag gefeiert. Zur Rückreise habe ich ihren Pack Dokumente mitgenommen und Ende Februar im Standesamt abgegeben. Der Prozeß der Dokumentenüberprüfung würde nun ca. 4-6 Monate dauern. Damit es da keine Probleme mit dem OLG gibt, hatten wir ihr ein neues Cernomar ausstellen lassen.
    Zudem hat meine Standesbeamtin festgestellt, dass die Botschaft vergessen hatte, sich von meiner Verlobten die Einwilligung zum Eheantrag unterschreiben zu lassen.
    So kam es, dass sie vor ca. 4 Wochen nochmal zur Botschaft eingeladen wurde um dort diese Unterschrift zu leisten. Und vor ca. 10 Tagen hat sie berichtet, dass der Vertrauensanwalt bei ihrer Familie war und sich dort vor Ort erkundigt hat. Nun sagt sie, dass sie auf ihr Interview bei der Botschaft wartet.

  • hge:
    Derzeit läuft die Dokumentenüberprüfung in PH. Sobald diese abgeschlossen ist, schickt die DBM den gesamten Pack geprüfte und für echt befundene Dokumente zurück ans Stnadesamt Nürnberg.
    Sobald die bestätigten Dokumente hier eingetroffen sind, wird mich das Standesamt auffordern, diese Dokumente aus dem Englischen ins Deutsche übersetzen zu lassen.
    Das Standesamt erhlt dann also von mir den Pack Original-Dokumente + deren Übersetzungen.
    Aufgrund dieser geprüften und beglaubigt übersetzten Aktenlage prüft nun das Nürnberger Standesamt unseren Heiratswunsch, fragt beim OLG an und wenn von dort Grünes Licht kommt, ....


    ... wie gehts dann weiter?


    Informiert mich dann das Standesamt, dass meine Verlobte ihr Visum in Manila beantragen kann?
    Ich schätze, dass sie doch irgendein Dokument außer ihrem Pass benötigt, um ein Einreisevisum zum Zweck der Eheschließung zu beantragen. Oder?

  • ... wie gehts dann weiter?


    Informiert mich dann das Standesamt, dass meine Verlobte ihr Visum in Manila beantragen kann?
    Ich schätze, dass sie doch irgendein Dokument außer ihrem Pass benötigt, um ein Einreisevisum zum Zweck der Eheschließung zu beantragen. Oder?



    Das StA wird nach Ende der UP dir das Form 11/121 aushändigen.. und du solltest schon einen Vorraussichtlichen Eheschliessungstermin mit dem StA machen (Kene Sorge, der kann vershcoben werden )..


    Dann muss deine Verlobte (oder Du) einen Termin bei der DBM machen zwecks Antragstellung..


    Papiere braucht dafür sie noch jede Menge: siehe hier:


    http://www.manila.diplo.de/con…en/7244277/MB_Eheschl.pdf

  • Danke hge,
    ich bin etwas in Eile, habe nur bis hierher das Merkblatt gelesen:
    "Hilfreich wäre es, wenn im Rahmen
    des Visumverfahrens auf eine ggf. bereits in der Vergangenheit erfolgte oder laufende Urkundenüberprüfung hingewiesen wird."
    ich verstehe das nicht ganz, denn das würde bedeuten, dass die DBM keine Akten führt, über vergangene Kontakte bzw. wie in diesem Fall UPs.
    Angenommen während der UP stellt sich heraus, dass die Urkunden gefälscht sind. Dann würde doch die DBM für diese Person bestimmt nicht in einem späteren Verfahren einen Visumsantrag bearbeiten.
    Kann das sein?

  • "Hilfreich wäre es, wenn im Rahmendes Visumverfahrens auf eine ggf. bereits in der Vergangenheit erfolgte oder laufende Urkundenüberprüfung hingewiesen wird."
    ich verstehe das nicht ganz, denn das würde bedeuten, dass die DBM keine Akten führt, über vergangene Kontakte bzw. wie in diesem Fall UPs.


    ... das ist einfach dazu da, dass nicht irgendwer in der Botschaft auf die Idee kommt, nochmal eine UP anleiern zu wollen.


    Wenn du aber ohnehin die Urkunden abgibst, die vorher durch die UP gelaufen sind, erkennt die DBM ja an den angetackerten bemerkungen schon, dass sie selbst ja dieurkunden schon in der Hand hatten. Deswegen ist der Hinweis dann obsolet. Er wäre nur dann nötig, wenn jemand sich einen 2. Set an Urkunden machen lässt, der natürlich nicht durch die UP gegangen ist ...



    Zitat


    Angenommen während der UP stellt sich heraus, dass die Urkunden gefälscht sind. Dann würde doch die DBM für diese Person bestimmt nicht in einem späteren Verfahren einen Visumsantrag bearbeiten.
    Kann das sein?


    Soweit wird es dann in der Regel nicht kommen, weil die Antragsteller ja dann auch meist keinen Antrag stellen. Wenn ja, wird dann wohl abgelehnt.

  • Gute Nachricht!
    Am Freitag erhielten wir die Zustimmung des OLG, die besagt, dass unserer Heirat nichts im Weg steht.
    Zwischenzeitlich hatte ich mich schon beim Einwohneramt gemeldet zur Abgabe der VE, diese ist am 9. Oktober. Leider erst so spät, dachte ich, aber!!!!
    Ich habe gerade mal kurz ins Terminvergabesystem der DBM geschaut, wann meine Liebste ihr Visum beantragen kann. Die nächsten freien Termine sind kurz vor Weihnachten. Das ist ja der Hammer, so lange noch warten.
    Aber jetzt meine Frage, wie lange dauert erfahrungsgemäß die Bearbeitung des Visumsantrags durch die DBM? Wenn sie am 20. Dezember ihren Antrag abgibt, wann kann sie dann mit dem Erhalt ihres Visums rechnen? Für wann können wir ihren Flug buchen?

  • Aber jetzt meine Frage, wie lange dauert erfahrungsgemäß die Bearbeitung des Visumsantrags durch die DBM? Wenn sie am 20. Dezember ihren Antrag abgibt, wann kann sie dann mit dem Erhalt ihres Visums rechnen? Für wann können wir ihren Flug buchen?



    Lass das erst mal sein, jetzt schon den Flug zu buchen. Erst wenn die Sache bei der ABH ist - sie wird dich schon verständigen - und die ABH ihre Zustimmung gibt, kannst du ab da den Flug aussuchen. Denn jede ABH braucht je nach Personallage unterschiedlich lang...
    Nach Bearbeitung durch die ABH (Erteilung der Zustimmung) plus 4 Wochen als Faustregel.
    Ansonsten ist das eine Nervensache..

  • Erst wenn die Sache bei der ABH ist - sie wird dich schon verständigen - und die ABH ihre Zustimmung gibt, kannst du ab da den Flug aussuchen.

    Verständnisfrage:
    Am 19.12.2017 geht sie zur DBM und gibt dort den Visaantrag ab. Teil dieses Antrags ist die Erlaubnis des OLG, dass wir in D heiraten können. Nach geschätzt welcher Dauer, auf welchem Weg und aus welchem Grund kommt jetzt die ABH ins Spiel?
    Wenn die DBM den Antrag entgegennimmt, was weiter tut sie dann erst mal bevor sie diesen an die ABH weiterleitet?

  • Nach geschätzt welcher Dauer, auf welchem Weg und aus welchem Grund kommt jetzt die ABH ins Spiel?


    Kann man nicht sagen, da es auf die auslastung der DBM und vorallem der ABH in deiner Wohngegend ankommt. Aufgrund der massiven Arbeitsbelastung der meisten ABH durch den Migrationsdruck kann das von 6 Wochen bis 6 Monaten dauern! Die ABH muss dem Visum zustimmen! Bei allen nationalen Visa ist die zuständige ABH mit im Boot und prüft den Vorgang und genehmigt ihn!
    Dazu könnte es bei dir zu weiteren Verzögerungen kommen, weil dein 2. Thread hier zu möglicherweise weiteren Prüfungen führen könnte und weng plausibel ist Zugang/Vaterschaftsanerkennung


    Wenn die DBM den Antrag entgegennimmt, was weiter tut sie dann erst mal bevor sie diesen an die ABH weiterleitet?


    Prüfen ob alles vorliegt und ob alles schlüssig ist, dann geht es per Kurierpost (2x Monat) zu deiner ABH zur weiteren Überarbeitung

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Meine Partnerin und ich wir haben einen großen "age gap", das könnte passieren, dass die DBM, deshalb ein Heiratsvisum ablehnt.
    Was wäre, wenn wir dann in den PH heirateten und sie ein Fzf-Visum beantragt. Müsste die DBM das dann erteilen, und falls nein, was wäre dann?
    Wir wären dann ja rechtlich verheiratet. Nach PH Recht zumindest. Aber wie wäre es in D?
    Steuerlich werde ich erst als verheiratet bewertet, Stkl. 3/5, ab dem Moment wo sie in D eingereist ist.
    Aber erbrechtlich und unterhaltsrechtlich?


    edit
    Themen zusammengelegt
    hge

  • Was wäre, wenn wir dann in den PH heirateten und sie ein Fzf-Visum beantragt. Müsste die DBM das dann erteilen, und falls nein, was wäre dann?


    Die DBM muss kein Visum erteilen.. wenn die DBM eine Scheinehe unterstellt, ist es egal ob ihr verheiratet seid oder nicht.



    Zitat


    Wir wären dann ja rechtlich verheiratet. Nach PH Recht zumindest. Aber wie wäre es in D?
    Steuerlich werde ich erst als verheiratet bewertet, Stkl. 3/5, ab dem Moment wo sie in D eingereist ist.


    Steuerlich kannst du das Familiensplitting nur bekommen, wenn sie in D ist. Und das würde mit Scheinehe nicht gehen, da sie kein Visum bekommt.


    Wie hoch ist denn der "Age-Gap"?

  • Meine Partnerin und ich wir haben einen großen "age gap", das könnte passieren, dass die DBM, deshalb ein Heiratsvisum ablehnt.


    on welchem Unterschied reden wir hier? Wie alt bist du und wie alt ist Sie? Normalerweise spielt das keine große Rolle, es sei denn man unterstellt eine reine Versorgungsehe! Also wie alt seid ihr beide?


    Was wäre, wenn wir dann in den PH heirateten und sie ein Fzf-Visum beantragt. Müsste die DBM das dann erteilen, und falls nein, was wäre dann?


    Nein, gleiches Problem! Wenn Sie von einer Versorgungsehe ausgehen, erteilen Sie kein Vsum.....Du müsstest dann klagen! Mit einiger Zeit und einigem Geld würdest du die Klage vermutlich gewinnen


    Wir wären dann ja rechtlich verheiratet. Nach PH Recht zumindest. Aber wie wäre es in D?


    Wenn du mit EFZ heiratest, würde es auch in D anerkannt


    Aber erbrechtlich und unterhaltsrechtlich?


    Da idealerweise einen Anwalt für Familienrecht fragen

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  • Die Scheinehe kann auch im späteren Visumsverfahren von der DBM oder der ABH unterstellt werden.


    Habe ich ja gesagt...ein Visum wird dann ebenfalls schwer, ist aber vermutlich einklagbar


    Nein, gleiches Problem! Wenn Sie von einer Versorgungsehe ausgehen, erteilen Sie kein Vsum.....Du müsstest dann klagen! Mit einiger Zeit und einigem Geld würdest du die Klage vermutlich gewinnen



    Die Ausstellung des EFZ ist bietet keine Gewähr dafür, dass später die Ehe von deutschen Behörden anerkannt wird.


    Das sehe ich etwas anders...Grundsätzlich werden in Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen deutsche Verfassungsgrundsätze verstößt....das AA schreibt


    Zitat

    Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde

    https://www.auswaertiges-amt.d…--gueltigkeit-in-d/606266


    Mit einem EFZ hat man die deutschen Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt (und das Standesamt hatte ja im Vorfeld die Möglichkeit, die Ehe abzulehnen...die Daten der Verlobten waren ja bekannt) und wenn man alles regulär in den Phills macht auch diese...also sollte die Hochzeit anerkannt werden. Trotzdem kann die DBM das Visum versagen, da stimmer wir überein!


    Hier würde ich in diesem Falle mittels EFz heiraten und dann die Hochzeit in Deutschland nachbeurkunden lassen...dann Visum beantragen und mittels Gericht durchsetzen :hi



    Wie alt sind denn nun die "Verlobten"?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mit einem EFZ hat man die deutschen Eheschließungsvoraussetzungen erfüllt und wenn man alles regulär in den Phills macht auch diese



    Darum geht es ja bei der Unterstellung einer Scheinehe nicht! Scheinehen sind formal völlig korrekt geschlossene Ehen.
    Selbst wenn deutsche Behörden eine Scheinehe unterstellen und zB ein Visum verweigern, ist diese Ehe existent. Eine neue Ehe können dann die Eheleute erst eingehen, nachdem die Ehe ordnungsgemäss geschieden oder anulliert ist.


    Bei der Ausstellung des EFZ hat ja der deutsche Standesbeamte in der Regel die ausländische Partnerin nicht gesehen. Wie sollte er dann beurteilen, dass die Ausländerin eine Scheinehe plant um nach D zu kommen. Das kann ja dann nur die AV bzw. später die ABH.


    Und ob eine nachregistrierte Eheurkunde einen Rechtsanspruch ableitet bzw. den Verdacht auf Scheinehe ausschliesst , sei mal dahin gestellt. Übrigens einige Standesämter lassen zur Nachregistrierung beide Partner antanzen, was ich auch für sinnvoll erachte. Ich bin überrascht, dass ich hier mehr und mehr lese, dass Standesämter dies auch nur mit einem deutschen Partner machen...


    Zum TS.. Ich würde das Probem des Altersunterschieds nicht zu hoch bewerten.... wenn es jetzt nicht eklatant ist!

  • Bei der Ausstellung des EFZ hat ja der deutsche Standesbeamte in der Regel die ausländische Partnerin nicht gesehen. Wie sollte er dann beurteilen, dass die Ausländerin eine Scheinehe plant um nach D zu kommen. Das kann ja dann nur die AV bzw. später die ABH.


    100% Zustimmung...aber wenn eine Scheinehe nuraufgrund des Alterunterschied festgestellt werden sollte und nur darum geht es hier, hatte der Standesbeamte ja alle Möglichkeiten das zu unterbinden. Denn das Alter war ihm ja bei der Ausstellung des EFZ durchaus klar und damit auch der Unterschied. Das bekommt dann jeder Anwalt hin!


    Und ob eine nachregistrierte Eheurkunde einen Rechtsanspruch ableitet bzw. den Verdacht auf Scheinehe ausschliesst , sei mal dahin gestellt.


    Eine deutsche Eheurkunde, mit UP und EFZ hat schon einiges an Kraft....auch hier gerichtlich leicht zu erstreiten...meiner Meinung nach


    Zum TS.. Ich würde das Probem des Altersunterschieds nicht zu hoch bewerten.... wenn es jetzt nicht eklatant ist!


    Jepp...sehe ich ebenso....ohne das Alter zu kennen! Warten wir mal auf Antwort vom TE

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • 100% Zustimmung...aber wenn eine Scheinehe nuraufgrund des Alterunterschied festgestellt werden sollte und nur darum geht es hier, hatte der Standesbeamte ja alle Möglichkeiten das zu unterbinden. Denn das Alter war ihm ja bei der Ausstellung des EFZ durchaus klar und damit auch der Unterschied. Das bekommt dann jeder Anwalt hin!


    Der Altersunterschied ist ja nur ein Indiz bei der Beurteilung , ob eine Scheinehe vorliegt. In en VVs steht ja eine längere Abhandlung, was alles berücksichtigt werden muss....



    Eine deutsche Eheurkunde, mit UP und EFZ hat schon einiges an Kraft....auch hier gerichtlich leicht zu erstreiten...meiner Meinung nach


    Es gibt ja auch genügend in D geschlossene Ehen, die später von der ABH als Scheinehe eingestuft worden sind.. zB weil die Eheleute an unterschiedlichen Wohnorten leben... da hat dann auch die deutsche Eheurkunde nichts geholfen. Das ist ja gerade das tückische an der Unterstellung einer Scheinehe: trotz formaler Richtigkeit können die Behörden die Urkunden ignorieren. Der Verdacht der Scheinehe ist nicht durch die sauberste deutsche urkunde aus der Welt zu schaffen, sondern nur dadurch, dass die Eheleute beweisen, dass sie zusammen wohnen ... oder sogar ein Kind haben -:)
    Die zeitgleiche getrennte Befragung ist meist der Schlüssel für das Pro oder Kontra der Scheinehe; wenn man da "durchfällt" wird es schwierig... auch mit Anwalt.

  • hge


    hier geht es aber, bisher jedenfalls, nur um einen "scheinbar" größeren Altersunterschied! Ansonsten bin ich voll bei Dir :hi

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi